Goldrausch, Grizzlys und Gletscher
- Rundreise Westkanada mit Kreuzfahrt nach Alaska
- Fahrt durch die Inside Passage
- Vollpension an Bord
- Snowcoach-Fahrt sowie Fahrt mit der Hell´s Gate Airtram und der Grouse Maontain Gondola inkl.
- Eintritt Capilano Suspension Bridge inkl.
- Rundreise Westkanada mit Kreuzfahrt nach Alaska
- Fahrt durch die Inside Passage
- Vollpension an Bord
- Snowcoach-Fahrt sowie Fahrt mit der Hell´s Gate Airtram und der Grouse Maontain Gondola inkl.
- Eintritt Capilano Suspension Bridge inkl.
Die legendären Zeiten des Goldrausches im westlichen Kanada und Alaska sind nicht nur in den Schriften Jack Londons lebendig. Diese Reise bringt Sie zu den Schauplätzen, an denen die große Stampede noch heute erlebbar ist.
Eingebettet in eine Rundfahrt die die atemberaubenden Rocky Mountains, vorbei an smaragdgrünen Gletschern, unendlich scheinenden, immergrünen Wäldern und majestätischen Seen lernen Sie das wilde Kanada und seine Menschen kennen.
Im weltberühmten Banff Nationalpark gehen Sie mit der Kamera auf die Jagd nach Grizzly, Elch und Karibu und staunen über die Totempfähle der indianischen Urbevölkerung genauso wie über das pulsierende Leben in der Metropole Vancouver und die fast alpenländische Idylle in Calgary.
Sie werden aber auch erleben, dass Pancakes mit Ahornsirup eine kaum zu überschätzende Kulturleistung und überwältigende Gastfreundschaft und Herzlichkeit ganz offenbar eine kanadische Erfindung sind.
Nach dem Trip durch West-Kanada erholen Sie sich auf einer der faszinierendsten Kreuzfahrtrouten an Bord eins luxuriösen Passagierschiffes. Auf der Inside Passage von Vancouver nach Juneau in Alaska präsentiert die Pazifikküste ihr schönstes Panorama mit schroffen Felsen und mächtigen Gletschern, während Sie den Komfort an Bord genießen und auf verschiedenen Landausflügen die Seele Alaskas kennenlernen können.
Sie suchen das Glück? Her sind sie „gold“richtig!
Programm
Tag | Hafen | An | Ab | gepl. Ausflüge(fak.) |
---|---|---|---|---|
1. Tag: | Anreise nach Calgary | Transfer zum Flughafen; Flug nach Calgary (Umsteigeverbindung); Transfer zum Hotel; Abendessen in einem Restaurant in Downtown Calgary; Übernachtung in Calgary | ||
2. Tag: | Calgary - Banff | Orientierungsfahrt in Calgary; Fahrt über den Trans-Canada Highway in die Rocky Mountains nach Banff; Erkundung der Umgebung von Banff mit dem Banff Springs Hotel, Tunnel Mountain, Lake Minnewanka und Bow Falls; Freizeit in Banff; Planwagenfahrt zum traditionellen BBQ-Essen nach Cowboy-Art (Cowboy Cookout mit BBQ Lunch); Ü in Banff | ||
3. Tag: | Banff National Park - Yoho National Park | Ausflug in den Yoho National Park mit Stopp am Emerald Lake; Weiterreise in den Banff National Park mit Aufenthalt am Lake Louise; Ü in Banff | ||
4. Tag: | Banff - Icefields Parkway - Valemount | Fahrt auf dem berühmten Icefields Parkway – Besuch des Columbia Icefield Besucherzentrum und Auffahrt auf den Athabasca-Gletscher mit einem Snowcoach; Stopp Athabasca Falls; Ü in Valemount | ||
5. Tag: | Bootstour Grizzly Bear Valley - Clearwater - Sun Peaks | Bootstour ab/bis Blue River im Grizzly Bear Valley, wo mit Glück Elche, Schwarzbären und Adler, manchmal auch Grizzlies beobachtet werden können; Stopp in Clearwater; Ü Sun Peaks | ||
6. Tag: | Sun Peaks - Harrison Hot Springs | Fahrt entlang Fraser River – Stopp an Hell´s Gate und Fahrt mit der Hell´s Gate Airtram – Ü in Harrison Hot Springs mit Zeit zum Genießen der von den heißen Quellen gespeisten Hotelpools | ||
7. Tag: | Harrison Hot Springs - Vancouver | Stadtrundfahrt Vancouver mit Stanley Park, Chinatown und Gastown; Am Nachmittag Besuch der 137 m langen Capilano-Hängebrücke mit atemberaubenden Blicken über die Baumwipfel; anschließend Fahrt mit der Seilbahn auf den Grouse Mountain, Aussichtsberg über Vancouver und den Pazifik; Ü in Vancouver | ||
8. Tag: | Vancouver | Freizeit in Vancouver oder fakultativ zubuchbarer Ausflug Vancouver Island mit Stadtrundfahrt Victoria und Eintritt Butchart Gardens (MTZ: 15); Ü in Vancouver | ||
9. Tag: | Vancouver - Einschiffung | Vormittags Freizeit; Transfer zum Schiff; Nachmittags Einschiffung auf der NIEUW AMSTERDAM; Beginn der Kreuzfahrt | ||
10. Tag: | Kreuzfahrt durch die Inside Passage | |||
11. Tag: | Aufenthalt in Juneau, Alaska | 13:00 | 22:00 | |
12. Tag: | Aufenthalt in Skagway, Alaska | 07:00 | 20:00 | |
13. Tag: | Kreuzen in der Glacier Bay | 07:00 | 16:00 | |
14. Tag: | Aufenthalt in Ketchikan, Alaska | 11:00 | 19:00 | |
15. Tag: | Kreuzfahrt durch die Inside Passage | |||
16. Tag: | Vancouver | 07:00 | Ankunft in Vancouver; Ausschiffung | |
Stopp auf Granville Island, mit der bekannten Markthalle; Transfer zum Flughafen; Rückflug | ||||
17. Tag: | Ankunft in Deutschland | Heimreise | ||
Hinweise zur Kreuzfahrt Je nach Wasserstand bzw. aus Sicherheitsgründen können Besichtigungspunkte verändert werden bzw. entfallen. Die Entscheidung trifft ausschließlich Ihr Kapitän. |
Reisedaten
- Reise/Reiseziel:
- Goldrausch, Grizzlys und Gletscher
- Veranstalter:
- SZ-Reisen & Service GmbH
- Mindestteilnehmerzahl:
- 20
Termine
Reiseversicherung
Wir empfehlen Ihnen den sofortigen Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung (Reiserücktritt und Reiseabbruch), sowie bei Auslandsreisen eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung.
Wir helfen Ihnen dabei, den optimalen Versicherungsschutz für Sie zu finden. Lesen Sie sich hier alle näheren Informationen durch.
Beförderung
- Haustürtransfer in ausgewählten Regionen
- Flug mit renommierter Fluggesellschaft nach Calgary und zurück von Vancouver in der Economy Class (Umsteigeverbindung)
- Transfers Flughafen – Hotel – Hafen – Flughafen
- Fahrt im modernen Reisebus während der Rundreise
sz-Reisen PLUS
- 1x Cowboy Cookout mit BBQ und Planwagenfahrt
- Schifffahrt Grizzly Bear Valley
- sz-Reisebegleitung (ab 20 TN)
Hotels / Kabine & Verpflegung
- 1 Ü in Calgary
- 2 Ü in Banff
- 1 Ü in Valemount
- 1 Ü in Sun Peaks
- 1 Ü in Harrison Hot Springs
- 2 Ü in Vancouver
- 7 Ü in gebuchter Kabinenkategorie
- 8x Frühstück während der Rundreise
- 1x Abendessen während der Rundreise
- 7x Vollpension an Bord
- Festliches Galadinner im Rahmen der VP an Bord
Ausflüge & Besichtigungen
Alle in deutscher Sprache, soweit nicht anders angegeben
- Orientierungsfahrt: Calgary, Banff
- Stadtrundfahrt: Vancouver
- Aufenthalte: Lake Louise, Emerald Lake, Bow Lake, Athabasca Wasserfall
- Hell´s Gate
- Gletscherauffahrt mit dem Snowcoach
- Ausflug Capilano Suspension Bridge
- Fahrten: Hell´s Gate Airtram; Grouse Mountain Gondola
- Aufenthalt Granville Island
- Eintritte: in die National-/Provincial Parks, Capilano Suspension Bridge
- Örtliche Reiseleitung: 1.–7. Tag
Zusätzlich inklusive
- Aktuelle Steuern & Sicherheitsgebühren
- Alle Hafen- & Passagiergebühren
- Einreisegebühr Kanada (eTA) und USA (ESTA)
- Informationsmaterial zur Reise
NIEUW AMSTERDAM
Das zweite Schiff der Signature-Klasse von Holland America Lines, die NIEUW AMSTERDAM, feiert das historische New York City mit einem inspirierenden Design und einer Kunstsammlung und bietet Platz für bis zu 2.106 Passagiere.
An Bord können Gäste im Spa & Salon entspannen, auf See Pickleball spielen oder in erstklassigen Restaurants ein köstliches Essen genießen. Wenn Sie in Musiklaune sind, füllt das Billboard Onboard den Raum mit den größten Hits der Charts.
Die Nieuw Amsterdam erhielt hohe Auszeichnungen von den Travvy Awards für ihr ehrgeiziges Design und die von ihr gebotene außergewöhnliche Erfahrung an Bord.
Gästen stehen folgende Möglichkeiten an Bord zur Verfügung, bitte beachten Sie, dass einige der aufgeführten Leistungen nur gegen ein zusätzliches Entgeld verfügbar sind):
- Fitnesscenter
- Kasino
- Restaurants
- Pickleball
- Kids Club
- World Stage - innovative Kreuzfahrtschiff-Shows und eine zweistöckige LED-Leinwand, die ein lebendiges umlaufendes Display erzeugt
Außerdem gibt es an Bord eine breite Auswahl an zollfreien Einkaufsmöglichkeiten sowie WLAN. Allerdings kann nicht in jeder Kabine garantiert werden, dass ein Signal empfangbar ist, da die Signalstärke je nach Lage der Kabine variieren kann.
Kabinen:
Innenkabinen:
Die Kabinen sind mit zwei Einzelbetten, die sich in ein Queensize-Bett umwandeln lassen, ausgestattet. Tägliche Zimmerreinigung gehört genauso zum Angebot, wie Seife, Lotion, Shampoo, luxuriöse Bademäntel, großzügiger Stauraum, Safe, Haartrockner, Eis-Service, Schuhputz-Service, TV mit On-Demand-Filmen und Programmen. Alle Kabinen verfügen über einen Mini-Kühlschrank.
Meerblick-Kabinen:
Zusätzlich zu den bei der Innenkabine verfügbaren Annehmlichkeiten können Gäste Meerblick genießen.
Veranda-Kabinen:
Dank raumhoher Fenster sind die Kabinen lichtdurchflutet und verfügen über einen Wohnbereich sowie zwei zu einem Queensize-Bett zusammenbaubare Einzelbetten. Die restliche Ausstattung entspricht der Ausstattung der Innen-Kabinen.
Bordsprache: Englisch
Zielland
Kanada
- Der Kauf bei staatlich zugelassenen Verkaufsstellen von Cannabis wird seit 2018 nicht mehr strafrechtlich verfolgt. Dabei gelten unterschiedliche Regeln in den verschiedenen Regionen, bitte informieren Sie sich vor Ort
- Verzehr von Alkohol in der Öffentlichkeit ist verboten. Alkoholische Getränke dürfen sich in einem Fahrzeig nicht in der Reichweite des Fahrers befinden
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise:
- Trotz vorhandenem Visum entscheidet das Grenzpersonal endgültig über die Einreise
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
Essen
- In Kanada gibt es viel Wildfleisch, Lachs und Ahornsirup
- Weil in Kanada viele Menschen aus Europa und Asien eingewandert sind, haben diese Nationen auch ihre Spuren in der kanadischen Küche hinterlassen
Landestypische Gerichte
- Poutine → beliebte Fast-Food-Spezialität, besteht aus Pommes, Käsebruch und darüber gegossener Bratensauce
- Tourtière → Gericht mit Fleischpasteten aus der Provinz Quebec
- Butter tart → kleiner Gebäck Kuchen, der in der kanadischen Küche hoch angesehen ist und als einer der Inbegriffe Kanadas gilt
- Nanaimo Bar → ein süßer Riegel aus drei Schichten: einer Art Waffel aus Kuchenkrümeln und Butter unten, einer Creme in der Mitte und einer Glasur oben
Getränke
- In den meisten Lokalen können die Gäste Kaffee und Leitungswasser in unbegrenzten Mengen konsumieren
- Root Beer → alkoholfreies, kohlensäurehaltiges Erfrischungsgetränk
- Internationale Softdrinks
- Das Leitungswasser ist trinkbar, enthält jedoch viel Chlor
- Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
- In französischen Teilen des Landes küsst man sich bei besserer Bekanntschaft auf die Wangen
Trinkgelder
Restaurant: | 15% |
Hotel: | Gepäckservice: 1 CAD pro Gepäckstück Zimmerservice: 1-2 CAD pro Tag |
Taxi: | 15% |
Infrastruktur
- Die allgemeine und die touristische Infrastruktur sind sehr gut ausgebaut
- Es gibt ein Inlandsflugnetz
- Eisenbahn- und Busverbindungen stehen zur Verfügung
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,5 (Fahranfänger in den ersten zwei Jahren und unter 21: 0,0)
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
Kontinent: | Nordamerika |
Hauptstadt: | Otttawa |
National- und Amtssprache: | Englisch, Französisch |
Währungscode: | CAD |
Internationale Vorwahl: | +1 |
Polizei: | 911 |
Notarzt: | 911 |
Zeitverschiebung: | UTC -3,5 bis UTC -8 |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ A, Typ B |
- Die medizinische Versorgung ist grundsätzlich gesichert
- Das Gesundheitssystem ist staatlich organisiert
- Arzttermine sind schwierig zu bekommen, bei Bedarf gehen Sie zu "walk-in-clinics" oder in die Notaufnahme eines Krankenhauses
- Bezahlung kann oft nur gegen Vorkasse oder direkte Bezahlung erfolgen
- Die Versorgung mit Medikamenten ist gut
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
Vereinigte Staaten von Amerika
Kontinent: | Nordamerika |
Hauptstadt: | Washington D.C. |
National- und Amtssprache: | Englisch |
Währungscode: | USD |
Internationale Vorwahl: | +1 |
Polizei: | 911 |
Notarzt: | 911 |
Zeitverschiebung: | UTC -5 bis UTC -10 |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ A, Typ B |
Essen
- Die USA hat eine extreme kulinarische Vielfalt zu bieten
- Die Küche umfasst regional unterschiedliche Küchen, die durch die Einwanderer beeinflusst sind
- Am Meer gibt es viel Fisch und Meeresfrüchte
Landestypische Gerichte
- Fast Food → in den USA gibt es viele Fast-Food-Restaurants
- Spareribs
- Truthahn → wird traditionell an Thanksgiving gegessen
- Pancakes → werden in den USA traditionell mit Butter und Sirup zum Frühstück gegessen
- Apple Pie → das süße und fruchtige Dessert ist eine amerikanische Tradition
- S’Mores → ein geröstetes Marshmallow und geschmolzene Schokolade zwischen zwei Crackern
Getränke
- Internationale Softdrinks
- Internationale alkoholische Getränke
Infrastruktur
- Es gibt zahlreiche Inlandsflugverbindungen
- Eisenbahnstrecken und Busverbindungen stehen zur Verfügung
- In großen Städten gibt es U-Bahnsysteme
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: Unterschiedliche je nach Bundesland, zwischen 0,5 und 0,8
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
Trinkgelder
Restaurant: | 15-20%, 10% im Buffetrestaurant |
Hotel: | Gepäckservice: 1-2 USD pro Koffer Zimmerservice: 2-5 USD pro Nacht |
Taxi: | 10-18% |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorhung ist gut
- In ländlichen Gebieten sind Entfernungen zum Krankenhaus oft groß
- Die Behandlungen sind meistens sehr teuer und man muss diese meist im Voraus bezahlen
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Der Konsum und das sichtbare Tragen von Alkohol in der Öffentlichkeit ist verboten
- Es gibt strenge Rauchverbote auf öffentlichen Straßen, bitte informieren Sie sich vor Ort
- Nacktbaden ist an den meisten Strände verboten
- Eine Verletzung der Aufsichtspflicht inkludiert, dass Kinder unter 13 Jahren nur kürzeste Zeit unbeaufsichtigt sein dürfen
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise:
- Elektronische Datenträger wie Laptops, Tablets, Smartphones dürfen von den U.S Grenzbehörden durchsucht und ggfs. einbehalten werden
- Bei der Einreise werden von jedem Reisenden biometrische Merkmale erfasst
Transitland
Deutschland
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Berlin |
National- und Amtssprache: | Deutsch |
Währungscode: | EUR |
Internationale Vorwahl: | +49 |
Polizei: | 110 |
Notarzt: | 112 |
Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F |
Essen
- Die deutsche Küche ist multikulturell und bietet viele regionale sowie internationale Speisen
- Die typisch deutsche Küche unterscheidet sich von Region zu Region
- Häufig verwendete Lebensmittel: Fleisch, Wurst, Fisch, Kartoffeln, Nudeln und Gemüse
Landestypische Gerichte
- Schnitzel → dünn geschnittenes, knochenfreies Fleischstück, als Beilage gibt es häufig Pommes Frites oder Bratkartoffeln
- Schweinshaxn → gegrillt, gekocht oder gebraten, teilweise auch paniert. Beilagen sind häufig Sauerkraut/Rotkohl und Knödel
- Königsberger Klopse → Hackfleischbällchen, die in Salzwasser gegart werden und in einer hellen Mehlschwitze mit Kapern gericht werden. Dazu gibt es meistens Salzkartoffeln
- Rouladen → meist Rindfleischscheiben mit Gewürzgurken, Speck und einem Stück Weißbrot belegt, welche anschließend eingerollt werden. Dazu gibt es meistens eine dunkle Soße
Getränke
- Bier → viele unterschiedliche regionale Biersorten
- Weine
- Internationale Softdrinks
- Schnäpse aller Art
Infrastruktur
- Sehr gute touristische und allgemeine Infrastruktur
- Gut ausgebautes Straßennetzwerk sowie Zugverbindungen sind vorhanden
- In größeren Städten gibt es U- und Straßenbahnlinien
- In kleineren Städten fahren regelmäßig öffentliche Busse
- Der Inlansdsflugverkehr ist abgedeckt
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,5 (Bei Fahranfängern, die weniger als drei Jahre Fahrerfahrung haben oder unter 21 Jahren sind gilt die Promillegrenze: 0,0); (Radfahrer haben eine Alkoholgrenze von 1,6, sofern diese nicht in Unfälle verwickelt sind)
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
- Mitgebrachte Blumensträuße werden immer ausgewickelt überreicht, dabei sind rote Rosen ausschließlich für den Partner bestimmt
Trinkgelder
Restaurant: | 5-10% |
Hotel: | nach eigenem Ermessen |
Taxi: | 10% |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist in allen Teilen des Landes sehr gut
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Kanada
- Der Kauf bei staatlich zugelassenen Verkaufsstellen von Cannabis wird seit 2018 nicht mehr strafrechtlich verfolgt. Dabei gelten unterschiedliche Regeln in den verschiedenen Regionen, bitte informieren Sie sich vor Ort
- Verzehr von Alkohol in der Öffentlichkeit ist verboten. Alkoholische Getränke dürfen sich in einem Fahrzeig nicht in der Reichweite des Fahrers befinden
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise:
- Trotz vorhandenem Visum entscheidet das Grenzpersonal endgültig über die Einreise
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
Essen
- In Kanada gibt es viel Wildfleisch, Lachs und Ahornsirup
- Weil in Kanada viele Menschen aus Europa und Asien eingewandert sind, haben diese Nationen auch ihre Spuren in der kanadischen Küche hinterlassen
Landestypische Gerichte
- Poutine → beliebte Fast-Food-Spezialität, besteht aus Pommes, Käsebruch und darüber gegossener Bratensauce
- Tourtière → Gericht mit Fleischpasteten aus der Provinz Quebec
- Butter tart → kleiner Gebäck Kuchen, der in der kanadischen Küche hoch angesehen ist und als einer der Inbegriffe Kanadas gilt
- Nanaimo Bar → ein süßer Riegel aus drei Schichten: einer Art Waffel aus Kuchenkrümeln und Butter unten, einer Creme in der Mitte und einer Glasur oben
Getränke
- In den meisten Lokalen können die Gäste Kaffee und Leitungswasser in unbegrenzten Mengen konsumieren
- Root Beer → alkoholfreies, kohlensäurehaltiges Erfrischungsgetränk
- Internationale Softdrinks
- Das Leitungswasser ist trinkbar, enthält jedoch viel Chlor
- Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
- In französischen Teilen des Landes küsst man sich bei besserer Bekanntschaft auf die Wangen
Trinkgelder
Restaurant: | 15% |
Hotel: | Gepäckservice: 1 CAD pro Gepäckstück Zimmerservice: 1-2 CAD pro Tag |
Taxi: | 15% |
Infrastruktur
- Die allgemeine und die touristische Infrastruktur sind sehr gut ausgebaut
- Es gibt ein Inlandsflugnetz
- Eisenbahn- und Busverbindungen stehen zur Verfügung
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,5 (Fahranfänger in den ersten zwei Jahren und unter 21: 0,0)
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
Kontinent: | Nordamerika |
Hauptstadt: | Otttawa |
National- und Amtssprache: | Englisch, Französisch |
Währungscode: | CAD |
Internationale Vorwahl: | +1 |
Polizei: | 911 |
Notarzt: | 911 |
Zeitverschiebung: | UTC -3,5 bis UTC -8 |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ A, Typ B |
- Die medizinische Versorgung ist grundsätzlich gesichert
- Das Gesundheitssystem ist staatlich organisiert
- Arzttermine sind schwierig zu bekommen, bei Bedarf gehen Sie zu "walk-in-clinics" oder in die Notaufnahme eines Krankenhauses
- Bezahlung kann oft nur gegen Vorkasse oder direkte Bezahlung erfolgen
- Die Versorgung mit Medikamenten ist gut
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
Vereinigte Staaten von Amerika
Kontinent: | Nordamerika |
Hauptstadt: | Washington D.C. |
National- und Amtssprache: | Englisch |
Währungscode: | USD |
Internationale Vorwahl: | +1 |
Polizei: | 911 |
Notarzt: | 911 |
Zeitverschiebung: | UTC -5 bis UTC -10 |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ A, Typ B |
Essen
- Die USA hat eine extreme kulinarische Vielfalt zu bieten
- Die Küche umfasst regional unterschiedliche Küchen, die durch die Einwanderer beeinflusst sind
- Am Meer gibt es viel Fisch und Meeresfrüchte
Landestypische Gerichte
- Fast Food → in den USA gibt es viele Fast-Food-Restaurants
- Spareribs
- Truthahn → wird traditionell an Thanksgiving gegessen
- Pancakes → werden in den USA traditionell mit Butter und Sirup zum Frühstück gegessen
- Apple Pie → das süße und fruchtige Dessert ist eine amerikanische Tradition
- S’Mores → ein geröstetes Marshmallow und geschmolzene Schokolade zwischen zwei Crackern
Getränke
- Internationale Softdrinks
- Internationale alkoholische Getränke
Infrastruktur
- Es gibt zahlreiche Inlandsflugverbindungen
- Eisenbahnstrecken und Busverbindungen stehen zur Verfügung
- In großen Städten gibt es U-Bahnsysteme
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: Unterschiedliche je nach Bundesland, zwischen 0,5 und 0,8
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
Trinkgelder
Restaurant: | 15-20%, 10% im Buffetrestaurant |
Hotel: | Gepäckservice: 1-2 USD pro Koffer Zimmerservice: 2-5 USD pro Nacht |
Taxi: | 10-18% |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorhung ist gut
- In ländlichen Gebieten sind Entfernungen zum Krankenhaus oft groß
- Die Behandlungen sind meistens sehr teuer und man muss diese meist im Voraus bezahlen
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Der Konsum und das sichtbare Tragen von Alkohol in der Öffentlichkeit ist verboten
- Es gibt strenge Rauchverbote auf öffentlichen Straßen, bitte informieren Sie sich vor Ort
- Nacktbaden ist an den meisten Strände verboten
- Eine Verletzung der Aufsichtspflicht inkludiert, dass Kinder unter 13 Jahren nur kürzeste Zeit unbeaufsichtigt sein dürfen
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise:
- Elektronische Datenträger wie Laptops, Tablets, Smartphones dürfen von den U.S Grenzbehörden durchsucht und ggfs. einbehalten werden
- Bei der Einreise werden von jedem Reisenden biometrische Merkmale erfasst
Ausflugsland
Kanada
- Der Kauf bei staatlich zugelassenen Verkaufsstellen von Cannabis wird seit 2018 nicht mehr strafrechtlich verfolgt. Dabei gelten unterschiedliche Regeln in den verschiedenen Regionen, bitte informieren Sie sich vor Ort
- Verzehr von Alkohol in der Öffentlichkeit ist verboten. Alkoholische Getränke dürfen sich in einem Fahrzeig nicht in der Reichweite des Fahrers befinden
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise:
- Trotz vorhandenem Visum entscheidet das Grenzpersonal endgültig über die Einreise
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
Essen
- In Kanada gibt es viel Wildfleisch, Lachs und Ahornsirup
- Weil in Kanada viele Menschen aus Europa und Asien eingewandert sind, haben diese Nationen auch ihre Spuren in der kanadischen Küche hinterlassen
Landestypische Gerichte
- Poutine → beliebte Fast-Food-Spezialität, besteht aus Pommes, Käsebruch und darüber gegossener Bratensauce
- Tourtière → Gericht mit Fleischpasteten aus der Provinz Quebec
- Butter tart → kleiner Gebäck Kuchen, der in der kanadischen Küche hoch angesehen ist und als einer der Inbegriffe Kanadas gilt
- Nanaimo Bar → ein süßer Riegel aus drei Schichten: einer Art Waffel aus Kuchenkrümeln und Butter unten, einer Creme in der Mitte und einer Glasur oben
Getränke
- In den meisten Lokalen können die Gäste Kaffee und Leitungswasser in unbegrenzten Mengen konsumieren
- Root Beer → alkoholfreies, kohlensäurehaltiges Erfrischungsgetränk
- Internationale Softdrinks
- Das Leitungswasser ist trinkbar, enthält jedoch viel Chlor
- Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
- In französischen Teilen des Landes küsst man sich bei besserer Bekanntschaft auf die Wangen
Trinkgelder
Restaurant: | 15% |
Hotel: | Gepäckservice: 1 CAD pro Gepäckstück Zimmerservice: 1-2 CAD pro Tag |
Taxi: | 15% |
Infrastruktur
- Die allgemeine und die touristische Infrastruktur sind sehr gut ausgebaut
- Es gibt ein Inlandsflugnetz
- Eisenbahn- und Busverbindungen stehen zur Verfügung
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,5 (Fahranfänger in den ersten zwei Jahren und unter 21: 0,0)
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
Kontinent: | Nordamerika |
Hauptstadt: | Otttawa |
National- und Amtssprache: | Englisch, Französisch |
Währungscode: | CAD |
Internationale Vorwahl: | +1 |
Polizei: | 911 |
Notarzt: | 911 |
Zeitverschiebung: | UTC -3,5 bis UTC -8 |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ A, Typ B |
- Die medizinische Versorgung ist grundsätzlich gesichert
- Das Gesundheitssystem ist staatlich organisiert
- Arzttermine sind schwierig zu bekommen, bei Bedarf gehen Sie zu "walk-in-clinics" oder in die Notaufnahme eines Krankenhauses
- Bezahlung kann oft nur gegen Vorkasse oder direkte Bezahlung erfolgen
- Die Versorgung mit Medikamenten ist gut
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
Vereinigte Staaten von Amerika
Kontinent: | Nordamerika |
Hauptstadt: | Washington D.C. |
National- und Amtssprache: | Englisch |
Währungscode: | USD |
Internationale Vorwahl: | +1 |
Polizei: | 911 |
Notarzt: | 911 |
Zeitverschiebung: | UTC -5 bis UTC -10 |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ A, Typ B |
Essen
- Die USA hat eine extreme kulinarische Vielfalt zu bieten
- Die Küche umfasst regional unterschiedliche Küchen, die durch die Einwanderer beeinflusst sind
- Am Meer gibt es viel Fisch und Meeresfrüchte
Landestypische Gerichte
- Fast Food → in den USA gibt es viele Fast-Food-Restaurants
- Spareribs
- Truthahn → wird traditionell an Thanksgiving gegessen
- Pancakes → werden in den USA traditionell mit Butter und Sirup zum Frühstück gegessen
- Apple Pie → das süße und fruchtige Dessert ist eine amerikanische Tradition
- S’Mores → ein geröstetes Marshmallow und geschmolzene Schokolade zwischen zwei Crackern
Getränke
- Internationale Softdrinks
- Internationale alkoholische Getränke
Infrastruktur
- Es gibt zahlreiche Inlandsflugverbindungen
- Eisenbahnstrecken und Busverbindungen stehen zur Verfügung
- In großen Städten gibt es U-Bahnsysteme
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: Unterschiedliche je nach Bundesland, zwischen 0,5 und 0,8
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
Trinkgelder
Restaurant: | 15-20%, 10% im Buffetrestaurant |
Hotel: | Gepäckservice: 1-2 USD pro Koffer Zimmerservice: 2-5 USD pro Nacht |
Taxi: | 10-18% |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorhung ist gut
- In ländlichen Gebieten sind Entfernungen zum Krankenhaus oft groß
- Die Behandlungen sind meistens sehr teuer und man muss diese meist im Voraus bezahlen
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Der Konsum und das sichtbare Tragen von Alkohol in der Öffentlichkeit ist verboten
- Es gibt strenge Rauchverbote auf öffentlichen Straßen, bitte informieren Sie sich vor Ort
- Nacktbaden ist an den meisten Strände verboten
- Eine Verletzung der Aufsichtspflicht inkludiert, dass Kinder unter 13 Jahren nur kürzeste Zeit unbeaufsichtigt sein dürfen
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise:
- Elektronische Datenträger wie Laptops, Tablets, Smartphones dürfen von den U.S Grenzbehörden durchsucht und ggfs. einbehalten werden
- Bei der Einreise werden von jedem Reisenden biometrische Merkmale erfasst
PDF-Downloads
Länder-InformationDas "Have it all"-Paket auf der NIEUW AMSTERDAM beinhaltet folgende Inklusivleistungen:
GETRÄNKEPAKET
Wählen Sie aus einer Vielfalt von Weinen, Bier, Spirituosen und Cocktails sowie alkoholfreien Getränken wie Limonaden, Kaffees und mehr. Servicegebühren an der Bar sind bereits inbegriffen. Bitte beachten Sie die Beschränkung auf 15 Getränke täglich, Maximalpreis der Getränke 11 USD.
Bei der Bestellung von alkoholischen Getränken müssen Gäste ein Mindestalter von 21 Jahren haben.
Das Paket gilt nicht für Getränke aus den Signature-Shops, der Minibar und in der Kabine konsumierte Getränke.
INTERNET-PAKET
Bleiben Sie während Ihrer gesamten Reise in Verbindung. Surfen Sie im Web, nutzen Sie soziale Medien, überprüfen Sie E-Mails und senden Sie Nachrichten an Freunde und Familie.
ABEND IM SPEZIALITÄTENRESTAURANT
Bereichern Sie Ihre Kreuzfahrt mit kulinarischen Genusserlebnissen in preisgekrönten Spezialitätenrestaurants wie unserem Pinnacle Grill, Canaletto oder Tamarind (einschließlich Servicegebühren).
LANDAUSFLUG
Sie erhalten eine Gutschrift für Ausflüge in Höhe von: USD 100
VORAUSBEZAHLTE TRINKGELDER
Trinkgelder für die Besatzung und den Kabinenservice sind im Preis inbegriffen (in Höhe von USD17 pro Tag für Innen-, Außen- und Veranda-Kabinen, um die Bemühungen der Crew zu würdigen.
Serviceentgelt während der Kreuzfahrt:
Bitte beachten Sie, dass bei Nichtbuchung des "Have it all" folgende Gebühren an Bord der NIEUW AMSTERDAM fällig werden: 18% Service Charge auf die Drinks, Kabinentrinkgeld (fakultativ, je nach Zufriedenheit)
Absagefrist durch den Reiseveranstalter sz-Reisen & Service GmbH:
Falls die Mindesteilnehmerzahl für Ihren Reisetermin nicht erreicht werden sollte, behält sich sz-Reisen vor, bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt (bei Tagesfahrten bis zu 2 Wochen) die Reise abzusagen bzw. vom Reisevertrag zurückzutreten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter §7.
sz-Reisen und momento by sz-Reisen sind Marken der sz-Reisen & Service GmbH
Einreise Kanada (eTA):
Deutsche Staatsangehörige benötigen einen gültigen Reisepass. Nach kanadischen Vorschriften muss der Pass bis zum Ende der Rückreise in das Heimatland gültig sein. Da einige Fluglinien die Vorlage eines 6 Monate gültigen Reisepasses verlangen, ziehen die kanadischen Immigrationsbehörden eine Gültigkeit des Passes von mindestens 6 Monaten ab der vorgesehen Abreise aus Kanada vor. Für touristische oder geschäftliche Aufenthalte bis zu 6 Monaten ist die Einreise visumsfrei, es ist jedoch bei Einreise auf dem Luftweg im Vorfeld zwingend eine elektronische Einreisegenehmigung (eTA) einzuholen. Hierbei muss online ein Antrag gestellt werden. Zusätzlich werden Sie bei Ihrer Einreise in Kanada von einem Beamten der Einwanderungsbehörde überprüft. Wir übernehmen diese eTA-Anmeldung für deutsche Staatsangehörige, die ihre Kanada–Reise über sz-Reisen buchen. Die Kosten in Höhe von derzeit 7 CAD sind im Reisepreis enthalten. Bitte senden Sie die ausgefüllte und unterschriebene eTA-Anmeldung bis spätestens 8 Wochen vor Reiseantritt an die SZ-Reisen GmbH, Kundenservice, Ostra-Allee 20, 01067 Dresden zurück.
Einreise USA (ESTA):
Deutsche Staatsangehörige benötigen einen maschinenlesbaren Reisepass (weinrot, kein vorläufiger, grüner Reisepass), der noch mindestens 6 Monate über das geplante Rückreisedatum hinaus gültig sein muss. Aufgrund geänderter Vorschriften zum Visa Waiver Program dürfen nur noch Inhaber elektronischer Reisepässe (Pässe mit integriertem elektronischen Chip) visumfrei in die USA einreisen. Zusätzlich werden Sie in den USA an einer Einreisestelle von einem Beamten der Zoll- und Grenzschutzbehörde überprüft. Wir übernehmen die ESTA-Anmeldung für deutsche Staatsangehörige, die ihre USA-Reise über sz-Reisen buchen. Die Kosten in Höhe von derzeit 21 USD sind im Reisepreis enthalten. Bitte senden Sie die ausgefüllte und unterschriebene ESTA-Anmeldung bis spätestens 8 Wochen vor Reiseantritt an die SZ-Reisen GmbH, Ostra Allee 20, 01067 Dresden, zu Händen Kundenservice zurück.
Achtung: Reisende, welche sich am 01.03.2011 oder danach im Irak, Iran, Jemen, Kuba, Libyen, Somalia, Syrien oder Sudan aufgehalten haben bzw. als Doppelstaater die Staatsangehörigkeit eines dieser Länder besitzen, sind von der Teilnahme am Visa Waiver Programm (Programm zur VISA-freien Einreise/ESTA) ausgeschlossen. Auch bereits erteilte ESTA-Reisegenehmigungen für diesen Personenkreis verlieren ab sofort ihre Gültigkeit. Dieser Personenkreis muss künftig für die Einreise in die USA ein Visum beantragen. Sollten Sie zu dem oben genannten Personenkreis gehören, empfehlen wir Ihnen daher dringend, bei entsprechenden Reiseplänen in die USA, in jedem Falle jedoch vor Antritt einer Reise in die USA und unabhängig vom Bestehen einer ESTA-Reisegenehmigung, Kontakt mit sz-reisen aufzunehmen. Gern beraten wir Sie hinsichtlich der nötigen VISA-Beantragung. Bitte beachten Sie, dass ein Visum mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Deutsche Staatsangehörige benötigen für diese Reise gültige Ausweisdokumente. Die Reise kann sonst nicht angetreten werden!
Je nach Reiseland kann es sein, dass ein Visum erforderlich ist. In einigen Ländern sind ggf. auch Impfvorschriften zu beachten. Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie online bei der jeweiligen Reise unter der Rubrik „Länder“. Außerdem erhalten Sie diese Infos auch in Ihren zugesandten Reise-Vertragsunterlagen.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten sowie über notwendige Impfungen.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 26. Juni 2012 jedes Kind, welches ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument benötigt. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Bitte beantragen Sie das notwendige Reisedokument bei den zuständigen Behörden.
Einreisebestimmungen für nicht-deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Falls Personen ohne deutsche bzw. mit nicht ausschließlich deutscher Staatsbürgerschaft mitreisen, beachten Sie bitte, dass in diesem Fall andere bzw. gesonderte Einreisebestimmungen für Ihr gewähltes Reiseland gelten können. Hierüber geben die jeweiligen Auslandsvertretungen bzw. zuständigen Konsulate entsprechend Auskunft. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten.
Sollten Sie in diesem Zusammenhang Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Bitte kontaktieren Sie uns unter unserer kostenfreien Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Hinweis für Menschen mit eingeschränkter Mobilität:
Unsere Reisen sind nicht geeignet für Gäste mit eingeschränkter Mobilität. sz-Reisen sind meistens Reisen in Bewegung: Um alle Besichtigungen, Rundgänge und Ausflüge in vollem Umfang miterleben zu können, sollten Sie „gut zu Fuß“ sein. Auch so manch ein Hotel ist noch nicht auf Rollatoren oder weitergehende Mobilitätsbeschränkungen eingestellt. Daher sind unsere Reisen für schwer gehbehinderte Gäste sowie für Gäste im Rollstuhl oder mit starker Sehbehinderung nicht geeignet (auch Gehörlosigkeit oder allg. Reisebehinderung).
Im Zweifel können wir vorab für Sie prüfen, ob eine Teilnahme möglich ist. Bitte fragen Sie uns vor der Buchung, ob diese Reise für Sie geeignet ist. Wir beraten Sie gern unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Gut zu Fuß:
Bei dieser Reise werden u.a. längere Strecken gelaufen. Sie sollten also "gut zu Fuß" sein. Wir empfehlen Ihnen außerdem bequeme und feste Schuhe für diese Ausflüge.
Zahlung & Reiserücktritt bei SZ-Reisen:
Ausführliche Informationen zu Zahlung und zum Reiserücktritt finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter § 2. + 5. + 7. + 8.
Hinweis zum Reisepass
Bitte stellen Sie in jedem Fall sicher, dass Sie spätestens 10 Wochen vor Antritt der Reise über einen gültigen Reisepass verfügen, von dem Sie uns eine Passkopie zukommen lassen können.
Weitere Angebote
Weitere Ziele
Inspirierende Angebote per Newsletter Unser Newsletter
Melden Sie sich jetzt für den sz-Reisen Newsletter an und verpassen Sie nie wieder Reiseinspiration, Angebote und aktuelle Tipps!