Ligurien & Cinque Terre: Je Ligurien desto Pesto!

Cinque Terre
Cinque Terre ©Feel good studio, fotolia.com
Ihre Reiseroute ©www.stepmap.de
Blick auf Nizza ©LiliGraphie - Fotolia
Hafen von San Remo
Hafen von San Remo ©Peter Eckert, italiafoto.de
Hafen in Santa Margherita ©123rf.com, profile atomdruid
Fürstenpalast
Fürstenpalast ©Monaco PressezentrumFotos
Monaco
Monaco ©Peter Heinrich_pixelio.de
Portofino
Portofino ©Peter Eckert_italiafoto.de
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Monaco
Portofino

Stadtrundfahrten in Monaco, Nizza & Genua - Pesto-Kurs

  • Reise in kleiner Gruppe 
  • Stadtrundfahrt Nizza und Monaco
  • Pesto-Kurs mit Pastaessen
  • Schifffahrt nach Monterosso
ab 2229 €
Buchungscode: IT-NI01

Stadtrundfahrten in Monaco, Nizza & Genua - Pesto-Kurs

  • Reise in kleiner Gruppe 
  • Stadtrundfahrt Nizza und Monaco
  • Pesto-Kurs mit Pastaessen
  • Schifffahrt nach Monterosso
ab 2229 €
Buchungscode: IT-NI01

Pinien und Olivenbäume prägen das Hinterland der ligurischen Riviera am Golf von Genua - einer der schönsten und nicht nur „badetechnisch“ sondern auch architektonisch, landschaftlich und historisch interessantesten Küsten der Welt. Kein Wunder, dass hier das berühmte Pesto alla Genovese erfunden wurde, dessen Hauptzutaten von eben jenen prägenden Pflanzen stammen. Was sonst noch hineingehört, lernen Sie bei einem exklusiven Pesto-Kurs, in dem Sie Ihre eigene grüne Nudelsoße zaubern und mit herrlicher Pasta al dente genießen werden.

Aber auch alle anderen Herrlichkeiten dieses mit üppiger Schönheit gesegneten Landstrichs tischt Ihnen unsere zehntägige Rundreise gastfreundlich auf. Darunter einige der schönsten Ortschaften Italiens, wie das mittelalterliche Cervo mit seinen steilen und von Autos freien Altstadtstraßen. Wenn Sie jetzt denken, Schönheit ließe sich nicht steigern, belehrt unsere Tagestour von Comogli, über Santa Margherita nach Portofino Sie eines Besseren. Eines dieser idyllischen Fischer- und Hafenstädtchen ist schöner als das andere - aber in Portofino treibt es selbst Hartgesottenen die Tränen der Ergriffenheit in die Augen. Nehmen Sie besser wasserfestes Make-up, wenn Sie Selfies machen wollen. Eine Attraktion für sich bilden die Cinque Terre, fünf farbenfrohe Dörfer, die sich an die Felsen der Steilküste klammern. Der ganze Reichtum der Region manifestiert sich in den Städten, die Ligurien wie Leuchttürme des Wohlstands einrahmen. Den historischen Wohlstand aus Zeiten Columbus’ sehen Sie besonders eindrucksvoll in der „stolzen Stadt“ Genua, den heutigen Wohlstand in den Jetset-Metropolen Sanremo und Monaco.

Programm

1. Tag: Anreise

Ihre Reise beginnt mit dem Transfer zum Flughafen und dem Flug an die französische Riviera, nach Nizza. Per Transfer geht es direkt in das malerische Städtchen Diano Marina zu Ihrem Hotel für die kommenden fünf Nächte. Der italienische Hafenort ist auch als Stadt der Orangen bekannt, wie sich anhand der mit Orangenbäumen gesäumten Stadt-Alleen unschwer erkennen lässt. 

2. Tag: Imperia, Besuch Ölmuseum und Cervo

Heute unternehmen Sie einen Ausflug nach Cervo. Der Ort beeindruckt mit seinem wunderschönen mittelalterlichen Altstadtkern. Unter Mauerbögen hindurch verlaufen unzählige Treppengassen labyrinthartig durch den Ort. Wundervolle kleine Geschäfte mit Kunsthandwerk laden zu Entdeckungen ein. Imperia entstand aus dem Zusammenschluss von zwei Küstenstädten, Porto Maurizio und Oneglia. Man kann in Imperia nicht nur wunderbar bummeln, es erwartet Sie auch die größte Kirche Liguriens: die Basilika von San Maurizio, ein echter Protzbau, der die benachbarten Ortschaften beeindrucken sollte.
In Imperia besichtigen Sie das Ölmuseums Carli und können sich im Rahmen einer Verkostung von der ausgezeichneten Qualität des schmackhaften Olivenöls überzeugen.

3. Tag: Nizza und Monaco

Heute fahren Sie nach Nizza. Nach einer ausführlichen Stadtrundfahrt, entlang dem Hafen und vorbei am Luxushotel “Negresco”, werden sie den bunten Blumenmarkt entdecken. Die Reise führt Sie anschließend in den glamourösen Zwergstaat Monaco. Neben seiner aufregenden Geschichte beeindruckt Monaco in erster Linie mit seinem Spielcasino, zahlreichen Luxusyachten sowie einer pittoresken Altstadt mit dem Palast der Fürstenfamilie und der Kathedrale.

4. Tag: Sanremo und Dolceacqua

Am heutigen Tag erwarten Sie prächtige Parkanlagen, palmengesäumte Promenaden und elegante Geschäftsstraßen. Sie lernen den Hauptort der Blumenriviera und ältesten Winterkurort der italienischen Riviera, Sanremo, kennen. Am Nachmittag fahren Sie ins ligurische Hinterland und werden von einer romatisch ruhigen Landschaft in Empfang genommen: Olivenhaine, Weinberge und mittendrin Orte wie das mittelalterliche Dolceacqua. Kleine Treppchen, enge Gassen und verwunschene Winkel führen zum Stammsitz der Familie Doria, der Burganlage hoch über der Stadt. Zustzlich zu einem eindrucksvollen Panoramablick genießen Sie typische lokale Leckereien.

5. Tag: Freizeit

Den heutigen Tag können Sie nach Lust und Laune gestalten. Unsere Reisebegleitung steht Ihnen dabei mit Rat und Tat zur Seite.

6. Tag: Pesto-Kurs, Sestri Levante und Basilica dei Fieschi

Heute erwartet Sie in Sestri Levante erwartet ein Pesto-Kurs. Basilikum, Pinienkerne, Knoblauch, Olivenöl und Käse sind die Zutaten des echten Pesto Genovese, in dessen Zubereitung Sie eingeweiht werden. Sie hacken und zerkleinern die Zutaten im Mörser bis die köstliche Pasta-Sauce fertig ist und Sie sie mit einem Teller Nudeln genießen. Anschließend unternehmen Sie einen Verdauungsspaziergang durch die malerisch auf einer Halbinsel liegende Altstadt und besuchen die mittelalterliche Basilica dei Fieschi, die herrlich einsam in die Weinberge eingebettet zu sein scheint. Sie werden von der “Bucht der Ruhe” schlichtweg begeistert sein.

7. Tag: Camogli, Santa Margherita, Portofino und San Fruttuosa

Die erste Station Ihrer heutigen Besichtigungstour ist das hübsche Fischerstädtchen Camogli. Schon von weitem leuchtet Ihnen die farbenfrohe Häuserfront am Hafen entgegen. Mit dem Schiff geht es weiter nach San Fruttuoso. Eingefasst in der Bucht von Capodimonte öffnet sich eine der schönsten Ecken von Italien: ein kleines Fischerdorf, neben dem die Abtei San Fruttuoso und der Turm der Doria liegen. Für Jahrhunderte war San Fruttuoso im Besitz der Doria, die im 13. Jahrhundert das prächtige Familiengrab erbauen ließen. Im Anschluss erreichen Sie Portofino. Auf den ersten Blick wähnt man sich fast in einer Theaterkulisse, so malerisch ist der Hafen. Kleine bunte Fischerboote und luxuriöse Yachten schaukeln Seite an Seite auf den Wellen. Genießen Sie den Aufenthalt und atmen Sie die frische Meeresluft! Den gelungenen Abschluss macht der reizvolle Ort Santa Margherita.

8. Tag: Bezaubernde Cinque Terre

Nach dem Frühstück unternehmen fahren Sie mit dem Zug von Lavagna nach Manarola und Riomaggiore. Mit ihren typischen Häusern liegen die Ort zu Füßen einer hohen Steilküste. Von Riomaggiore aus gelangen Sie mit dem Schiff nach Monterosso. Das ehemalige Fischerdorf bietet einen schönen Sandstrand zum Entspannen. Am Nachmittag geht es per Zug wieder zurück nach Lavagna. (Bei Schlechtwetter sind Programmänderungen möglich)

9. Tag: Genua

Bereits Richard Wagner hat Genua "unbeschreiblich schön, prächtig und charakteristisch" genannt. Genua gründet seinen Ruhm nicht allein auf seinem Hafen, sondern auch auf den Palästen und Museen, in denen Schätze und Kunstwerke von unermesslichem Wert liegen. Bei einer Stadtrundfahrt können Sie die Schönheit der Stadt hautnah erleben. Innerhalb der alten Stadtmauern pulsiert das Leben in den verwinkelten Gassen der Altstadt und in den historischen Palästen leben der Luxus und die Taten der „Stolzen Stadt“ wieder auf. Wenn Sie mögen, können Sie zudem das zweitgrößte Aquarium Europas besuchen (fakultativ).

10. Tag: Rückreise

Heute endet Ihre genussvolle Kulturreise mit dem Rückflug nach Deutschland. A presto!

ab 2229 
IT-NI01

Reisedaten

Reise/Reiseziel:
Ligurien & Cinque Terre: Je Ligurien desto Pesto!
Veranstalter:
SZ-Reisen & Service GmbH
Mindestteilnehmerzahl:
15
Ungefähre Gruppengröße:
16

 

Hinweis:  Ab dem 10.05.2024 erheben wir bei allen Neubuchungen von Flugreisen mit Abreise 2024 aufgrund der kurzfristig erhöhten Luftverkehrssteuer einen Betrag von:
3,- EUR p.P. / Reise innerhalb Europas
15,- EUR p.P. / Reise außerhalb Europas

Termine

  • Flughafen Dresden (DRS) inklusive Transfer Region B

    Zusatzoptionen:

    weitere Informationen:

    • Flüge ab/an München möglich
  • Flughafen Dresden (DRS) inklusive Transfer Region B

    Zusatzoptionen:

    weitere Informationen:

    • Flüge ab/an München möglich

Reiseversicherung

Wir empfehlen Ihnen den sofortigen Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung (Reiserücktritt und Reiseabbruch), sowie bei Auslandsreisen eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung.

Wir helfen Ihnen dabei, den optimalen Versicherungsschutz für Sie zu finden. Lesen Sie sich hier alle näheren Informationen durch.

Beförderung

  • Haustürtransfer in ausgewählten Regionen
  • Flug mit renommierter Fluggesellschaft nach Nizza und von Genua zurück in der Economy Class (Umsteigeverbindung)
  • Transfers Flughafen – Hotel – Flughafen
  • Fahrt im Reisebus während der Ausflüge
  • 3 Boots-/Schifffahrten 
  • 1 Zugfahrt 

Hotels & Verpflegung

  • 5 Übernachtungen im 3*-Hotel Olympic in Diano Marina
  • 4 Übernachtungen im 3*-Hotel Bristol in Lavagna
  • 9x Frühstück als Büfett
  • 9x Abendessen als 3-Gang-Menü inkl. Salatbuffet

Ausflüge & Besichtigungen

  • Stadtrundfahrten/-gänge: Nizza, Monaco Genua,
  • Ausflüge: Imperia mit Ölmuseum und Cervo; Nizza und Monaco; Samremo und Dolceacqua; Sestri Levante und Basilikata dei Fieschi; Camogli, San Fruttuoso, Portofino und Santa Margherita
  • Besichtigungen: Ölmuseum in Imperia inkl. Verkostung

Zusätzlich inklusive

  • Aktuelle Steuern & Sicherheitsgebühren
  • Pesto-Kurs mit Pastateller und 1 Glas Wein
  • Imbiss im Raum Dolceacqua
  • Bettensteuer
  • 1 Reisetaschenbuch pro Buchung
  • Örtliche Reiseleitung: 2.-4., 6.-9. Tag
  • sz-Reisebegleitung
ab 2229 
IT-NI01

Zielland

Italien

Essen

  • Mediterrane Küche, die sich durch viel frischen Fisch, Olivenöl und Gemüse auszeichnet 
  • Das typische italienische Mahl beginnt gewöhnlich mit Antipasti

Landestypische Gerichte

  • Pasta → gibt es in den unterschiedlichsten Variationen und in den unterschiedlichsten Kombinationen
  • Pizza → gibt es in den unterschiedlichsten Kombinationen
  • Carpaccio → rohes Rindfleisch, das hauchzart geschnitten wird
  • Antipasti → italienische Bezeichnung für “Vorspeise”
  • Tiramisu → ein Dessert, besteht aus abwechselnden Schichten von Löffelbiskuit einer Creme aus Mascarpone und Kaffee 
  • Panna Cotta → ist ein puddingartiges Dessert

Getränke

  • Wein → macht den größten und vielfältigsten Teil der italienischen Getränke aus 
  • Kaffee → neben dem Wein sind Kaffeespezialitäten typisch für die italienische Lebensart
  • Limoncello → ein Likör aus Zitronen 
  • Ramazotti → ein italienischer Kräuterlikör
  • Amaretto → ein Likör mit einem nussigen Aroma
  • Aperol → ein fruchtig-bitterer Likör, wird meist als Aperitif getrunken 
  • Internationale Softdrinks
  • Verstöße gegen die öffentliche Ordnung führen zu Geldstrafen und Verweisen
  • In Rom gibt es Strafen zum Schutz der Denkmäler, unter Strafe steht beispielsweise ein Griff ins Wasser des Trevi-Brunnens oder das picknicken auf der Spanischen Treppe
  • Die Mitnahme von Sand an den Stränden ist in Italien untersagt. In Sardinien ist die generelle Veränderung der Sandstrände gesetzlich verboten

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

  • Bewohner Italiens neigen zu Aberglauben 
    • Man darf keine Schuhe oder Hüte aufs Bett legen, das bringt Unglück in der Familie 
    • Regenschirme dürfen nach dem Spaziergang nicht geöffnet bleiben, da dies Unglück bringt

Trinkgelder

Restaurant: 5-10%
Hotel: nach eigenem Ermessen
Taxi: 5-10%

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
Kontinent: Europa
Hauptstadt: Rom
National- und Amtssprache: Italienisch
Währungscode: EUR
Internationale Vorwahl: +39
Polizei: 112
Notarzt: 112
Zeitverschiebung:

UTC +1 MEZ

UTC +2 MESZ

Stecker- und Adapterinformationen Typ L, Typ C

Infrastruktur

  • Es gibt ein Inlandsflugnetz
  • Eisenbahn- und Busverbindungen sind vorhanden
  • Die Städte Rom und Mailand verfügen über eine U-Bahn
  • Touristische Infrastruktur ist sehr gut ausgebaut

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,5
  • Mautpflichtige Autobahnen und Tunnel
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld. 

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen. 

  • Die medizinische Versorgung ist sehr gut

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit

Frankreich

Kontinent: Europa
Hauptstadt: Paris
National- und Amtssprache: Französisch
Währungscode: EUR
Internationale Vorwahl: +33
Polizei: 112/17
Notarzt: 112/15
Zeitverschiebung:

UTC +1 MEZ

UTC +2 MESZ

Stecker- und Adapterinformationen Typ C, Typ E

Essen

  • Land der Weine und des Käses 
  • Die französische Küche ist für ihre Qualität, ihre Raffinesse und ihre Vielseitigkeit weltberühmt 

Landestypische Gerichte

  • Coq au Vin → “Hahn mit Wein”
  • Bouillabaisse → provenzalisches Eintopfgericht mit verschiedenen Fischen 
  • Französischer Käse → Käse dient nicht nur als Brotbelag, er wird auch gerne zum Kochen oder überbacken verwendet 
  • Backwaren → Frankreich ist weltweit für seine Backwaren bekannt (Croissant, Madeleine, Macaron oder Éclair)
  • Mousse au Chocolat → ist der Himmel für jeden Schokoladen Liebhaber 
  • Crème brûlée → süße Nachspeise, die aus Eigelb, Sahne und Zucker hergestellt wird 

Getränke

  • Café au lait → Kaffee mit Milch 
  • Wein → Frankreich ist qualitativ und quantitativ eines der bedeutendsten Weinbaugebiete der Welt
  • Champagner 
  • Cognac 
  • Rum 
  • Calvados → ein französischer Brand aus Apfelwein oder Birnenwein
  • Internationale Softdrinks

Infrastruktur

  • Die Infrastruktur ist sehr gut ausgebaut
  • Es existiert ein Inlandsflugnetz
  • Es gibt ein sehr gutes Eisenbahnnetz mit Hochgeschwindigkeitszügen
  • Öffentlicher Nahverkehr ist vorhanden und funktioniert einwandfrei

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,5 (bei Fahranfänger in den ersten zwei Jahren liegt die Promillegrenze bei 0,3)
  • Fast alle Autobahnen sind mautpflichtig
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld. 

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.

  • Das Begrüßungsritual besteht in der Regel aus zwei Küsschen auf die Wange, angefangen auf der rechten Seite. In der Provence und im Osten wird die linke Seite zuerst bevorzugt

Trinkgelder

Restaurant: 5-10%, bei kleineren Beträgen aufrunden
Hotel:

Gepäckservice: 1€ pro Koffer

Zimmerservice: 5-20€ auf dem Kopfkissen zurücklassen

Taxi: Betrag aufrunden. Bei besonderem Service 1-2€

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die medizinische Versorgung ist sehr gut

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
  • An allen öffentlichen Orten gilt ein generelles Rauchverbot
  • Es ist in Frankreich nicht erlaubt, an öffentlichen Orten das Gesicht zu verhüllen. Vergehen können zu Strafen von bis zu 150,- Euro führen

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

Ausflugsland

Frankreich

Kontinent: Europa
Hauptstadt: Paris
National- und Amtssprache: Französisch
Währungscode: EUR
Internationale Vorwahl: +33
Polizei: 112/17
Notarzt: 112/15
Zeitverschiebung:

UTC +1 MEZ

UTC +2 MESZ

Stecker- und Adapterinformationen Typ C, Typ E

Essen

  • Land der Weine und des Käses 
  • Die französische Küche ist für ihre Qualität, ihre Raffinesse und ihre Vielseitigkeit weltberühmt 

Landestypische Gerichte

  • Coq au Vin → “Hahn mit Wein”
  • Bouillabaisse → provenzalisches Eintopfgericht mit verschiedenen Fischen 
  • Französischer Käse → Käse dient nicht nur als Brotbelag, er wird auch gerne zum Kochen oder überbacken verwendet 
  • Backwaren → Frankreich ist weltweit für seine Backwaren bekannt (Croissant, Madeleine, Macaron oder Éclair)
  • Mousse au Chocolat → ist der Himmel für jeden Schokoladen Liebhaber 
  • Crème brûlée → süße Nachspeise, die aus Eigelb, Sahne und Zucker hergestellt wird 

Getränke

  • Café au lait → Kaffee mit Milch 
  • Wein → Frankreich ist qualitativ und quantitativ eines der bedeutendsten Weinbaugebiete der Welt
  • Champagner 
  • Cognac 
  • Rum 
  • Calvados → ein französischer Brand aus Apfelwein oder Birnenwein
  • Internationale Softdrinks

Infrastruktur

  • Die Infrastruktur ist sehr gut ausgebaut
  • Es existiert ein Inlandsflugnetz
  • Es gibt ein sehr gutes Eisenbahnnetz mit Hochgeschwindigkeitszügen
  • Öffentlicher Nahverkehr ist vorhanden und funktioniert einwandfrei

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,5 (bei Fahranfänger in den ersten zwei Jahren liegt die Promillegrenze bei 0,3)
  • Fast alle Autobahnen sind mautpflichtig
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld. 

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.

  • Das Begrüßungsritual besteht in der Regel aus zwei Küsschen auf die Wange, angefangen auf der rechten Seite. In der Provence und im Osten wird die linke Seite zuerst bevorzugt

Trinkgelder

Restaurant: 5-10%, bei kleineren Beträgen aufrunden
Hotel:

Gepäckservice: 1€ pro Koffer

Zimmerservice: 5-20€ auf dem Kopfkissen zurücklassen

Taxi: Betrag aufrunden. Bei besonderem Service 1-2€

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die medizinische Versorgung ist sehr gut

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
  • An allen öffentlichen Orten gilt ein generelles Rauchverbot
  • Es ist in Frankreich nicht erlaubt, an öffentlichen Orten das Gesicht zu verhüllen. Vergehen können zu Strafen von bis zu 150,- Euro führen

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

PDF-Downloads

 Länder-Information
ab 2229 
IT-NI01

Ausführliche Einreisebestimmungen:

Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie .

Essensgewohnheiten in Italien:

Das italienische Frühstück ist traditionell karg. Meist gibt es einen Espresso oder einen Cappuccino, dazu ein Brioche oder Cornetto (Hörnchen). Die "gehaltvolle" Mahlzeit findet mittags bzw. abends statt. Dabei wird ein mehrgängiges Menü serviert. In den Hotels sind die Mahlzeiten, besonders das Frühstück, an die Bedürfnisse der internationalen Gäste angepasst. Erwarten Sie bitte dennoch nicht die gleiche Auswahl und Vielfalt beim Frühstück wie Sie es in Deutschland gewöhnt sind.

Hinweis zu den Ausflügen:

Alle Ausflüge und Führungen finden in deutscher Sprache statt, soweit nichts anderes angegeben ist. Bitte beachten Sie, dass sich die angegebene Reihenfolge der Ausflüge ändern kann. 

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):

Deutsche Staatsangehörige benötigen für diese Reise gültige Ausweisdokumente. Die Reise kann sonst nicht angetreten werden!
Je nach Reiseland kann es sein, dass ein Visum erforderlich ist. In einigen Ländern sind ggf. auch Impfvorschriften zu beachten. Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie online bei der jeweiligen Reise unter der Rubrik „Länder“. Außerdem erhalten Sie diese Infos auch in Ihren zugesandten Reise-Vertragsunterlagen.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten sowie über notwendige Impfungen.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 26. Juni 2012 jedes Kind, welches ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument benötigt. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Bitte beantragen Sie das notwendige Reisedokument bei den zuständigen Behörden.

Einreisebestimmungen für nicht-deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):

Falls Personen ohne deutsche bzw. mit nicht ausschließlich deutscher Staatsbürgerschaft mitreisen, beachten Sie bitte, dass in diesem Fall andere bzw. gesonderte Einreisebestimmungen für Ihr gewähltes Reiseland gelten können. Hierüber geben die jeweiligen Auslandsvertretungen bzw. zuständigen Konsulate entsprechend Auskunft. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten.
Sollten Sie in diesem Zusammenhang Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Bitte kontaktieren Sie uns unter unserer kostenfreien Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).

Hinweis für Menschen mit eingeschränkter Mobilität:

Unsere Reisen sind nicht geeignet für Gäste mit eingeschränkter Mobilität. sz-Reisen sind meistens Reisen in Bewegung: Um alle Besichtigungen, Rundgänge und Ausflüge in vollem Umfang miterleben zu können, sollten Sie „gut zu Fuß“ sein. Auch so manch ein Hotel ist noch nicht auf Rollatoren oder weitergehende Mobilitätsbeschränkungen eingestellt. Daher sind unsere Reisen für schwer gehbehinderte Gäste sowie für Gäste im Rollstuhl oder mit starker Sehbehinderung nicht geeignet (auch Gehörlosigkeit oder allg. Reisebehinderung).
Im Zweifel können wir vorab für Sie prüfen, ob eine Teilnahme möglich ist. Bitte fragen Sie uns vor der Buchung, ob diese Reise für Sie geeignet ist. Wir beraten Sie gern unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).

Absagefrist durch den Reiseveranstalter sz-Reisen & Service GmbH:

Falls die Mindesteilnehmerzahl für Ihren Reisetermin nicht erreicht werden sollte, behält sich sz-Reisen vor, bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt (bei Tagesfahrten bis zu 2 Wochen) die Reise abzusagen bzw. vom Reisevertrag zurückzutreten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter §7.

sz-Reisen und momento by sz-Reisen sind Marken der sz-Reisen & Service GmbH

Zahlung & Reiserücktritt bei SZ-Reisen:

Ausführliche Informationen zu Zahlung und zum Reiserücktritt finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter § 2. + 5. + 7. + 8.

Hinweis Luftverkehrssteuer:

Die Bundesregierung hat zum 01.05.20 unerwartet eine Erhöhung der Luftverkehrssteuer beschlossen. Diese Erhöhung erfolgte sehr kurzfristig und war für uns als Reiseveranstalter bei der Planung Ihrer Reise nicht vorhersehbar. Dadurch erheben wir seit dem 10.05.2024 bei allen Neubuchungen von Flugreisen mit Abreise 2024 zusätzlich einen Betrag von:
3,- EUR p.P. / Reise innerhalb Europas,
15,- EUR p.P. / Reise außerhalb Europas.

Hinweis bei Hotelaufenthalt:

Bei der Hotelkategorie handelt es sich um eine Veranstalterbewertung, die auch von den örtlichen Kategorie abweichen kann.

ab 2229 
IT-NI01

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