Mein Schiff 2 : Großbritannien und Irland

Auf der Westminster Bridge vor Big Ben, London
Auf der Westminster Bridge vor Big Ben, London ©Sergii Figurnyi, AdobeStock
Ihre Reiseroute
Ihre Reiseroute ©www.stepmap.de
London, Westminster Bridge mit Blick auf Big Ben
London, Westminster Bridge mit Blick auf Big Ben ©Photocreo Bednarek, AdobeStock
Belfast City Hall
Belfast City Hall ©muratart, AdobeStock
Blick über Edinburgh
Blick über Edinburgh ©bnoragitt - stock.adobe.com
MEIN SCHIFF 2
MEIN SCHIFF 2 ©TUI Cruises, Gerhard Holtz
Auf der Westminster Bridge vor Big Ben, London
Ihre Reiseroute
London, Westminster Bridge mit Blick auf Big Ben
Belfast City Hall
Blick über Edinburgh
MEIN SCHIFF 2
Icon: Kreuzfahrt Icon: Haustürtransfer

  • sz-Reisebegleitung inklusive
  • 20% Vorteil auf Landausflüge
ab 2999 €
Buchungscode: DE-HH28
Icon: Kreuzfahrt Icon: Haustürtransfer

  • sz-Reisebegleitung inklusive
  • 20% Vorteil auf Landausflüge
ab 2999 €
Buchungscode: DE-HH28

Von Hamburg aus Großbritannien und Irland in all seinen Facetten erleben und sich um nichts Gedanken machen zu müssen? Das geht auf dieser Kreuzfahrt mit MEIN SCHIFF 2. Erleben Sie unvergessliche Momente und genießen Sie Ihre Auszeit so, wie Sie es sich wünschen an Ihrem persönlichen Wohlfühlort.

Diese Kreuzfahrt führt Sie mit unseren abwechslungsreichen Landausflügen in die Metropolen wie die britische Hauptstadt London, ins schottische Edinburgh, in die nordirische Hauptstadt Belfast und nach Dublin, in die Hauptstadt Irlands. Sie erleben den zauberhaften Süden der grünen Insel Irland und Südengland mit all seiner Schönheit. Herzlich Willkommen an Bord von MEIN SCHIFF 2.

Programm

TagHafenAnAbgepl. Ausflüge(fak.)

1. Tag:

Hamburg17:00

Busanreise nach Hamburg; Einschiffung

2. Tag:

Erholung auf See

3. Tag:

Invergordon / Schottland07:3019:00

4. Tag:

Erholung auf See

5. Tag:

Belfast / Nordirland07:0018:00

6. Tag:

Greenock (Edinburgh) Schottland07:0019:00

7. Tag:

Erholung auf See

8. Tag:

Cobh / Irland07:0018:00

9. Tag:

Erholung auf See

10. Tag:

Portland / England07:0019:00

11. Tag:

Southampton (London) / England07:0020:00

12. Tag:

Erholung auf See

13. Tag:

Hamburg05:30

Ausschiffung und Heimreise

Wichtige Hinweise

Sie haben Ihre Kreuzfahrt mit Mein Schiff® gebucht? Das freut uns sehr.

Bis Ihre Reise beginnt und Sie an Bord gehen können, sind noch einige Vorbereitungen zu treffen, die Sie bitte selbständig im digitalen Schiffsportal von TUICRUISES vornehmen.

Wie geht es jetzt weiter?

1. Sie erhalten von sz-Reisen bis spätestens 6 Monate vor Reisebeginn eine E-Mail mit Ihrer persönlichen TUICRUISES Vorgangsnummer und einem Link für das TUICRUISES-eigene Meine Reise Portal.

2. Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, um das Schiffsmanifest mit Ihren Passdaten für sich und ihre Mitreisenden so früh wie möglich auszufüllen. Um sich auf dem Meine Reise Portal einzuloggen, geben Sie bitte Ihre TUICRUISES Vorgangsnummer und Ihren Vor- und Nachnamen an (bei mehreren Vornamen Eingabe bitte wie in der Buchung angegeben). Sie können nun auch Ihre Landausflüge und weitere Annehmlichkeiten an Bord vorbuchen.

3. Bitte prüfen Sie, welche Reiseanforderungen und Einreisebestimmungen (ggf. auch Visabestimmungen) im Zusammenhang mit Ihrer Reise gelten. Sollte bei Ihrer Reise ein Visum wie beispielsweise ETA für Großbritannien oder ESTA für die USA erforderlich sein, so haben Sie das Antragsformular mit allen benötigten Informationen bereits mit Ihrer Reisebestätigung erhalten. Bitte senden Sie uns alle Unterlagen die für die Beantragung nötig sind zeitnah zurück, damit sich unser Kundenservice rechtzeitig um die Visa-Beantragung kümmern kann.

4. Erfassen Sie bitte auch Ihre Zahlungsdaten (IBAN, Kreditkarte oder Überweisung) im Meine Reise Portal selbständig.

5. Zum Schluss nehmen Sie bitte bis spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn den Online CheckIn im Meine Reise Portal vor. Sie erhalten nach erfolgreichem CheckIn Ihren persönliche Schiffspass, der Sie berechtigt, an Bord zu gehen.

Es ist wichtig, dass alle vorbereitenden Schritte durch Sie digital im Meine Reise Portal erfolgen. Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen bei der Planung Ihres Urlaubs und viel Vorfreude auf Ihre Reise.

ab 2999 
DE-HH28

Reisedaten

Reise/Reiseziel:
Mein Schiff 2 : Großbritannien und Irland
Veranstalter:
SZ-Reisen & Service GmbH
Mindestteilnehmerzahl:
25

Termine

    = Die mit gekennzeichneten Angebote sind nur auf Anfrage buchbar.

    Zusatzoptionen:

    • 4,00 € p.P. WeltbewuSZt - freiwilliger Klima- & Zukunftsbeitrag

    Haustürtransfer:

    inkl. Transfer ab/an Haustür Region A/B/C/D

Reiseversicherung

Wir empfehlen Ihnen den sofortigen Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung (Reiserücktritt und Reiseabbruch), sowie bei Auslandsreisen eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung.

Wir helfen Ihnen dabei, den optimalen Versicherungsschutz für Sie zu finden. Lesen Sie sich hier alle näheren Informationen durch.

Beförderung

  • Transfer zum/vom Hafen
  • Ein- und Ausschiffung in Hamburg

sz-Reisen PLUS

  • sz-Reisebegleitung (ab 25 TN)

Kabine & Verpflegung

  • 12 Ü in gebuchter Kabinenkategorie
  • Premium Alles Inklusive: Alle Speisen sowie vielfältige Auswahl an Getränken – auch außerhalb der Essenszeiten – in allen Bars und fast allen Restaurants inklusive

Zusätzlich inklusive

  • Alle Hafen- & Passagiergebühren
  • Einreisegebühr Großbritannien (ETA)
  • 20% Vorteil bei Landausflügen
  • Gepäckbeförderung vom Anlegeplatz 
    in die Kabine und zurück
  • Konzerte, Shows und Theateraufführungen 
    von internationalem Format
  • Nutzung verschiedener Sport- und Gesundheitsangebote
  • Unterhaltungsprogramm an Bord
  • Deutsch sprech. Bordreiseleitung
ab 2999 
DE-HH28

MEIN SCHIFF 2

Am 09.02.2019 wurde die MEIN SCHIFF 2 in Lissabon getauft. Erleben Sie das zweite Schiff der neuen Generation.

An Bord

  • Bordsprache: deutsch
  • Zahlungsmittel: EURO
  • WLAN: gegen Gebühr buchbar
  • Rauchen: auf den Kabinenbalkons und in den gekennzeichneten Raucherbereichen
  • Kleidung: klassisch-leger; keine kurzen Hosen zum Abendessen
  • Barrierefreiheit: einige barrierefreie Kabinen; Aufzüge; fast alle Bereiche barrierefrei 
  • Restaurants: 12 Restaurants & Bistros und 17 Bars & Lounges
  • Unterhaltung: exklusive und abwechslungsreiche Shows
  • Aktivitäten: Fotogalerie; LUMAS Galerie; Schaubühne; Theater; Casino & Lounge; Thalia Leselounge; Atelier
  • Wellness-Bereich / Fitnesscenter: SPA & Meer; Saunalandschaft; Barber Shop; Friseur; Jogging-Bereich; Arena; Trimm Dich Pfad
  • Kinderbetreuung: Kids-Club; Teenslounge; Baby-Raum
  • Trinkgelder: spezieller Trinkgeldumschlag auf der Kabine

Kabinen

  • Anzahl Kabinen: 1.447
  • Decks: 14
  • Ausstattung Bad: Dusche/WC; Haartrockner
  • Klimaanlage: ja
  • TV: ja

Technische Daten

  • Baujahr: 2019
  • Flagge: Malta
  • Länge/Breite/Tiefgang: 315,7 m / 35,8 m / 8 m
  • Max. Passagierzahl: 2.894
  • Besatzung: 1.100
Laufstrecke Mein Schiff 2
Laufstrecke Mein Schiff 2 ©Mein Schiff 2
MEIN SCHIFF 2
MEIN SCHIFF 2 ©TUI Cruises, Gerhard Holtz
Laufstrecke Mein Schiff 2
MEIN SCHIFF 2
ab 2999 
DE-HH28

Zielland

Großbritannien & Nordirland

Kontinent: Europa
Hauptstadt: London
National- und Amtssprache: Englisch
Währungscode: GBP
Internationale Vorwahl: +44
Polizei: 999
Notarzt: 112
Zeitverschiebung:

UTC +/-0 WEZ

UTC +1 WESZ

Stecker- und Adapterinformationen Typ G (Typ D, Typ in alten Installationen)

Essen

  • Die Küche in Großbritannien verbindet Traditionsgerichte aus der Landhausküche mit internationalen Einflüssen und ist sehr vielseitig 

Landestypische Gerichte:

  • Baked Beans weiße Bohnen in Tomatensoße
  • Fish & Chips → Fisch und Pommes
  • Sunday Roast Sonntagsbraten
  • Yorkshire Pudding Gebäck in Pastetenform
  • Pies → gefüllte Teigtaschen (süß oder herzhaft)
  • Bangers and Mash → Würstchen mit Kartoffelbrei
  • Crumble → mit Streuseln überbackenes Obst 

Getränke

  • Cream Tea → schwarzer Tee mit Milch 
  • Verschiedene Tee Sorten
  • Bier
  • Cider - Apfelwein
  • Internationale Softdrinks

Infrastruktur

  • Es gibt ein gut ausgebautes Inlandsflugnetz 
  • Die allgemeine und touristische Infrastruktur ist sehr gut ausgebaut
  • In London gibt es, zusätzlich zu Taxis, Eisenbahn-, U-Bahn- und Busverbindungen

Allgemeines

  • Linksverkehr
  • Promillegrenze: 0,8
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld. 

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen. 

  • In Pubs gibt es bestimmte Regeln. Der erste Gang sollte zur Theke führen, denn eine Bedienung kommt in den meisten Fällen nicht zum Tisch. Sofort nach der Bestellung wird bezahlt, jedoch ohne Trinkgeld. Erkenntlich zeigt man sich, indem man dem Wirt ein Bier ausgibt, das er dann später trinken kann
  • Das Königshaus sollte nicht kritisiert werden, das britische Volk liebt seine Royals
  • Alle Briten als Engländer zu bezeichnen, ist nicht erwünscht.

Trinkgelder

Restaurant: 10-15%
Hotel:

Gepäckservice: 2GBP

Zimmerservice: nach eigenem Ermessen

Taxi: 10-15%

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die medizinische Versorgung ist sehr gut

Nicht erlaubte Medikamente: 

  • Empfohlen: Führen Sie bei der Einfuhr von Medikamenten einen Begleitbrief des Arztes mit sich. Dieser sollte Name, Adresse, Geburtsdatum, Beginn und Ende der Reise und Liste der mitgeführen Medizin (inkl. Dosierung & Gesamtmenge) beinhalten.

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
  • Das Waffengesetz ist verhältnismäßig streng. CS-Gas, Pfefferspray, Schreckschusspistolen und vielerlei Messer sind verboten

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

Irland

Kontinent: Europa
Hauptstadt: Dublin
National- und Amtssprache: Irisch, Englisch
Währungscode: EUR
Internationale Vorwahl: +353
Polizei: 999/112
Notarzt: 999/112
Zeitverschiebung:

UTC MEZ

UTC +1 MESZ

Stecker- und Adapterinformationen Typ G (teilweise D und M in alten Installationen)

Essen

  • Die irische Küche ist traditionell deftig und nahrhaft 
  • Die Küche beruht auf Fleisch und Milchprodukten
  • Auch Fisch und Meeresfrüchte werden viel gegessen 
  • Kohl ist eine beliebte Zutat in Irlands Küche 

Landestypische Gerichte

  • Irish Stew  → ein Eintopf mit Kartoffelbrei und Lamm 
  • Boxty  → ein traditioneller irischer Kartoffelpuffer 
  • Coddle  → ist eine Art Reste-Essen, meistens sind Speck und Würstchen aus Schweinefleisch sowie Kartoffeln und Zwiebeln enthalten

Getränke

  • Irisches Bier → riesige Auswahl an verschiedenen Biersorten 
  • Cider  → Apfelwein 
  • Irish Whiskey & Irish Mist → die Iren sind die Erfinder des Whiskys 
  • Internationale Softdrinks

Infrastruktur

  • Es gibt ein Inlandsflugnetz
  • Eisenbahn- und Busverbindungen sowie Straßenbahnen stehen zur Verfügung

Allgemeines

  • Linksverkehr
  • Promillegrenze: 0,5 (Fahranfänger: 0,2)
  • Es gibt mautpflichtige Straßen
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld. 

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen. 

  • Das Mittagessen ist die Hauptmahlzeit, das Abendessen wird "Tea" genannt

Trinkgelder

Restaurant:

10%, kleine Beträge werden aufgerundet

Pubs: nach eigenem Ermessen

Hotel:

Gepäckservice: 2,50 pro Koffer

Zimmerservice: 2€ pro Nacht, max. 10€ pro Aufenthalt

Taxi: 10%

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die medizinische Versorgung ist gut

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
  • Es gelten strenge Waffengesetze in Bezug auf CS-Gas, Pfefferspray, Elektroschockgeräte und Schnappmesser

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

Ausflugsland

Großbritannien & Nordirland

Kontinent: Europa
Hauptstadt: London
National- und Amtssprache: Englisch
Währungscode: GBP
Internationale Vorwahl: +44
Polizei: 999
Notarzt: 112
Zeitverschiebung:

UTC +/-0 WEZ

UTC +1 WESZ

Stecker- und Adapterinformationen Typ G (Typ D, Typ in alten Installationen)

Essen

  • Die Küche in Großbritannien verbindet Traditionsgerichte aus der Landhausküche mit internationalen Einflüssen und ist sehr vielseitig 

Landestypische Gerichte:

  • Baked Beans weiße Bohnen in Tomatensoße
  • Fish & Chips → Fisch und Pommes
  • Sunday Roast Sonntagsbraten
  • Yorkshire Pudding Gebäck in Pastetenform
  • Pies → gefüllte Teigtaschen (süß oder herzhaft)
  • Bangers and Mash → Würstchen mit Kartoffelbrei
  • Crumble → mit Streuseln überbackenes Obst 

Getränke

  • Cream Tea → schwarzer Tee mit Milch 
  • Verschiedene Tee Sorten
  • Bier
  • Cider - Apfelwein
  • Internationale Softdrinks

Infrastruktur

  • Es gibt ein gut ausgebautes Inlandsflugnetz 
  • Die allgemeine und touristische Infrastruktur ist sehr gut ausgebaut
  • In London gibt es, zusätzlich zu Taxis, Eisenbahn-, U-Bahn- und Busverbindungen

Allgemeines

  • Linksverkehr
  • Promillegrenze: 0,8
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld. 

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen. 

  • In Pubs gibt es bestimmte Regeln. Der erste Gang sollte zur Theke führen, denn eine Bedienung kommt in den meisten Fällen nicht zum Tisch. Sofort nach der Bestellung wird bezahlt, jedoch ohne Trinkgeld. Erkenntlich zeigt man sich, indem man dem Wirt ein Bier ausgibt, das er dann später trinken kann
  • Das Königshaus sollte nicht kritisiert werden, das britische Volk liebt seine Royals
  • Alle Briten als Engländer zu bezeichnen, ist nicht erwünscht.

Trinkgelder

Restaurant: 10-15%
Hotel:

Gepäckservice: 2GBP

Zimmerservice: nach eigenem Ermessen

Taxi: 10-15%

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die medizinische Versorgung ist sehr gut

Nicht erlaubte Medikamente: 

  • Empfohlen: Führen Sie bei der Einfuhr von Medikamenten einen Begleitbrief des Arztes mit sich. Dieser sollte Name, Adresse, Geburtsdatum, Beginn und Ende der Reise und Liste der mitgeführen Medizin (inkl. Dosierung & Gesamtmenge) beinhalten.

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
  • Das Waffengesetz ist verhältnismäßig streng. CS-Gas, Pfefferspray, Schreckschusspistolen und vielerlei Messer sind verboten

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

Irland

Kontinent: Europa
Hauptstadt: Dublin
National- und Amtssprache: Irisch, Englisch
Währungscode: EUR
Internationale Vorwahl: +353
Polizei: 999/112
Notarzt: 999/112
Zeitverschiebung:

UTC MEZ

UTC +1 MESZ

Stecker- und Adapterinformationen Typ G (teilweise D und M in alten Installationen)

Essen

  • Die irische Küche ist traditionell deftig und nahrhaft 
  • Die Küche beruht auf Fleisch und Milchprodukten
  • Auch Fisch und Meeresfrüchte werden viel gegessen 
  • Kohl ist eine beliebte Zutat in Irlands Küche 

Landestypische Gerichte

  • Irish Stew  → ein Eintopf mit Kartoffelbrei und Lamm 
  • Boxty  → ein traditioneller irischer Kartoffelpuffer 
  • Coddle  → ist eine Art Reste-Essen, meistens sind Speck und Würstchen aus Schweinefleisch sowie Kartoffeln und Zwiebeln enthalten

Getränke

  • Irisches Bier → riesige Auswahl an verschiedenen Biersorten 
  • Cider  → Apfelwein 
  • Irish Whiskey & Irish Mist → die Iren sind die Erfinder des Whiskys 
  • Internationale Softdrinks

Infrastruktur

  • Es gibt ein Inlandsflugnetz
  • Eisenbahn- und Busverbindungen sowie Straßenbahnen stehen zur Verfügung

Allgemeines

  • Linksverkehr
  • Promillegrenze: 0,5 (Fahranfänger: 0,2)
  • Es gibt mautpflichtige Straßen
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld. 

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen. 

  • Das Mittagessen ist die Hauptmahlzeit, das Abendessen wird "Tea" genannt

Trinkgelder

Restaurant:

10%, kleine Beträge werden aufgerundet

Pubs: nach eigenem Ermessen

Hotel:

Gepäckservice: 2,50 pro Koffer

Zimmerservice: 2€ pro Nacht, max. 10€ pro Aufenthalt

Taxi: 10%

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die medizinische Versorgung ist gut

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
  • Es gelten strenge Waffengesetze in Bezug auf CS-Gas, Pfefferspray, Elektroschockgeräte und Schnappmesser

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

PDF-Downloads

 Länder-Information
ab 2999 
DE-HH28

Ausführliche Einreisebestimmungen:

Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie .

Absagefrist durch den Reiseveranstalter sz-Reisen & Service GmbH:

Falls die Mindesteilnehmerzahl für Ihren Reisetermin nicht erreicht werden sollte, behält sich sz-Reisen vor, bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt (bei Tagesfahrten bis zu 2 Wochen) die Reise abzusagen bzw. vom Reisevertrag zurückzutreten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter §7.

sz-Reisen und momento by sz-Reisen sind Marken der sz-Reisen & Service GmbH

Durchführungsgarantie bei Kreuzfahrten:

Die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl für diese Reise bezieht sich ausschließlich auf den Transfer. Die Durchführung der reinen Kreuzfahrtstrecke ist generell gesichert. Wir behalten uns vor, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl den Transfer bis/ab Hafen mit einem Kleinbus durchzuführen, einen Kooperationspartner zu beauftragen oder ggf. eine Bahnan- und Abreise für Sie zu arrangieren.
Ein kostenloser Rücktritt von der Kreuzfahrt bei Nichterreichen der MTZ für den Transfer ist nicht möglich!

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):

Deutsche Staatsangehörige benötigen für diese Reise gültige Ausweisdokumente. Die Reise kann sonst nicht angetreten werden!
Je nach Reiseland kann es sein, dass ein Visum erforderlich ist. In einigen Ländern sind ggf. auch Impfvorschriften zu beachten. Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie online bei der jeweiligen Reise unter der Rubrik „Länder“. Außerdem erhalten Sie diese Infos auch in Ihren zugesandten Reise-Vertragsunterlagen.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten sowie über notwendige Impfungen.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 26. Juni 2012 jedes Kind, welches ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument benötigt. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Bitte beantragen Sie das notwendige Reisedokument bei den zuständigen Behörden.

Gut zu Fuß:

Bei dieser Reise werden u.a. längere Strecken gelaufen. Sie sollten also "gut zu Fuß" sein. Wir empfehlen Ihnen außerdem bequeme und feste Schuhe für diese Ausflüge. 

Hinweis für Menschen mit eingeschränkter Mobilität:

Unsere Reisen sind nicht geeignet für Gäste mit eingeschränkter Mobilität. sz-Reisen sind meistens Reisen in Bewegung: Um alle Besichtigungen, Rundgänge und Ausflüge in vollem Umfang miterleben zu können, sollten Sie „gut zu Fuß“ sein. Auch so manch ein Hotel ist noch nicht auf Rollatoren oder weitergehende Mobilitätsbeschränkungen eingestellt. Daher sind unsere Reisen für schwer gehbehinderte Gäste sowie für Gäste im Rollstuhl oder mit starker Sehbehinderung nicht geeignet (auch Gehörlosigkeit oder allg. Reisebehinderung).
Im Zweifel können wir vorab für Sie prüfen, ob eine Teilnahme möglich ist. Bitte fragen Sie uns vor der Buchung, ob diese Reise für Sie geeignet ist. Wir beraten Sie gern unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).

Kreuzfahrten mit TUI Cruises

Ihr Reiseveranstalter ist die SZ-Reisen GmbH. Wir arbeiten bei dieser Kreuzfahrt mit der Reederei / dem Veranstalter TUI Cruises zusammen. Aus diesem Grund erhalten sie innerhalb der sz-Reisen Reiseunterlagen die Kreuzfahrt-Unterlagen von TUI Cruises.

 

Zahlung & Reiserücktritt bei SZ-Reisen:

Ausführliche Informationen zu Zahlung und zum Reiserücktritt finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter § 2. + 5. + 7. + 8.

ab 2999 
DE-HH28

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