MS AMADEA: Kanaren Festival & Auszeit im Atlantik

Porto Santo
Porto Santo ©greenbriar52, fotolia.com
Ihre Reiseroute ©www.stepmap.de
Die Christo-Rei-Statue auf Madeira: Eine eindrucksvolle Christusstatue mit ausgebreiteten Armen, stehend auf einem Felsvorsprung mit Blick auf den Atlantischen Ozean.
Christo-Rei-Statue auf Madeira ©saiko3p - stock.adobe.com
Portugiesische Porzellan Hähne und Teller
Portugiesische Porzellan Hähne und Teller ©GDM photo and video - stock.adobe.com
Botanischer Garten Funchal
Botanischer Garten Funchal ©boivinnicolas - adobe stock
Balcones Santa Cruz
Balcones Santa Cruz ©Destination Touristic Service
Agulo auf La Gomera
Agulo auf La Gomera ©Alex Martín Ros, Turismo Canarias
San Sebastian und der Teide
San Sebastian und der Teide ©ferkelraggae fotolia.com
Anaga Wanderung
Anaga Gebirge Wanderung ©Turismo de Tenerife
Costa Acentejo
Costa Acentejo ©Turismo de Tenerife
Spass im Loro Park
Spass im Loro Park ©Pakhnyushchyy-stock.adobe.com
Teneriffa Puerto de la Cruz
Teneriffa Puerto de la Cruz ©by_Peter Smola_pixelio.de
Agüimes Gran Canaria
Gemeinde Agüimes ©Alex Martín, Ros les Turismo de Canarias
Las Palmas de Gran Canaria
Las Palmas de Gran Canaria ©Henryk Sadura, fotolia.com
Meer & Strand
Meer & Strand ©Ereza Mar
Unterhaltung
Unterhaltung ©Sotavento Beach Club Costa Calma
Weiter Blick
Weiter Blick ©Vicky Ramirez Hernández, Turismo de Canarias
Stimmungsvolle Insel Lanzarote
Stimmungsvolle Insel Lanzarote ©Jörg Hackemann - Fotolia.com
Kaktusgarten von Cesar Manrique, Lanzarote
Kaktusgarten von Cesar Manrique, Lanzarote ©Islas Canarias
Küste Lanzarote
Küste Lanzarote ©Destination Touristic Service
Sonnenuntergang auf Lanzarote
Sonnenuntergang auf Lanzarote ©Dominic Dänke
Agadir Strand
Agadir Strand ©christianbalate - adobe stock
Dünen von Agadir
Dünen von Agadir ©Kalvan, AdobeStock
Straßenbahn in Lissabon
Straßenbahn in Lissabon ©smallredgirl, adobe stock
Turm in Belem, Lissabon
Turm in Belem, Lissabon ©TTstudio
Blick auf den Tejo
Blick auf den Tejo ©visitlisboa.com
Brücke in Lissabon ©Travellaggio - adobe stock
Hieronymuskloster Lissabon
Hieronymuskloster Lissabon ©saiko3p
Fado-Veranstaltung
Fado-Veranstaltung ©malajscy, AdobeStock
Touristin blickt über Lissabon ©M.studio - stock.adobe.com
Porto Santo
Die Christo-Rei-Statue auf Madeira: Eine eindrucksvolle Christusstatue mit ausgebreiteten Armen, stehend auf einem Felsvorsprung mit Blick auf den Atlantischen Ozean.
Portugiesische Porzellan Hähne und Teller
Botanischer Garten Funchal
Balcones Santa Cruz
Agulo auf La Gomera
San Sebastian und der Teide
Anaga Wanderung
Costa Acentejo
Spass im Loro Park
Teneriffa Puerto de la Cruz
Agüimes Gran Canaria
Las Palmas de Gran Canaria
Meer & Strand
Unterhaltung
Weiter Blick
Stimmungsvolle Insel Lanzarote
Kaktusgarten von Cesar Manrique, Lanzarote
Küste Lanzarote
Sonnenuntergang auf Lanzarote
Agadir Strand
Dünen von Agadir
Straßenbahn in Lissabon
Turm in Belem, Lissabon
Blick auf den Tejo
Hieronymuskloster Lissabon
Fado-Veranstaltung

MS AMADEA

  • "7" auf einen Streich zwischen La Palma und Lanzarote 
  • Madeiras Blütenpracht & Marokkos Zauber aus 1001 Nacht
  • Lissabon über Nacht und Galiziens Santiago de Compostela
     
ab 5359 €
Buchungscode: DE-BR29

MS AMADEA

  • "7" auf einen Streich zwischen La Palma und Lanzarote 
  • Madeiras Blütenpracht & Marokkos Zauber aus 1001 Nacht
  • Lissabon über Nacht und Galiziens Santiago de Compostela
     
ab 5359 €
Buchungscode: DE-BR29

„Im Herbst gen Süden“ ist Ihr Reisemotto? Dann haben wir mit Ihrer MS Amadea genau die richtige Kreuzfahrt für Sie - 24 Tage absolutes Kreuzfahrtvergnügen mit der typischen Phoenix Atmosphäre und einer tollen Auswahl schöner Ziele. Die üppig grün bunte Insel Madeira, sieben kleine und große Kanarische Inseln, eine afrikanische Stippvisite und Portugals Hauptstadt Lissabon sind Garanten für eine Amadea Traumreise.

Programm

TagHafenAnAbgepl. Ausflüge(fak.)

1. Tag:

Bremerhaven18:00

Bustransfer zum Schiff, Einschiffung

2. Tag:

Erholung auf See

3. Tag:

Portsmouth07:0018:00

London Panoramafahrt, Stonehenge

4. Tag:

Falmouth08:0018:00

Cornwall

5.-7. Tag:

Erholung auf See

8. Tag:

Porto Santo / Madeira07:0013:00
Funchal / Madeira18:00

9. Tag:

Funchal / Madeira17:00

Inselfahrt mit Porto Moniz

10. Tag:

Santa Cruz de la Palma / La Palma13:0023:00

11. Tag:

Puerto de la Estaca/El Hierro08:0018:00

Inselfahrt

12. Tag:

San Sebastian / La Gomera08:0018:00

Natur und Tradition

13. Tag:

Santa Cruz de Tenerife / Teneriffa08:0023:00

La Orotava und Puerto de la Cruz

14. Tag:

Las Palmas / Gran Canaria08:0022:00

Stadtbesichtigung 

15. Tag:

Puerto del Rosario / Fuerteventura08:0018:00

16. Tag:

Arrecife / Lanzarote07:0014:00

Südlanzarote und Feuerberge

17. Tag:

Agadir / Marokko08:0021:00

Marrakesch

18. Tag:

Erholung auf See

19. Tag:

Lissabon12:00

Lissabon mit Straßenbahn

20. Tag:

Lissabon14:00

Sintra mit Palast

21. Tag:

Vigo11:0020:00

Panoramafahrt

22.-24. Tag:

Erholung auf See

25. Tag:

Bremerhaven09:00

Ausschiffung und Busrücktransfer

ab 5359 
DE-BR29

Reisedaten

Reise/Reiseziel:
MS AMADEA: Kanaren Festival & Auszeit im Atlantik
Veranstalter:
SZ-Reisen & Service GmbH
Mindestteilnehmerzahl:
25

Termine

    = Die mit gekennzeichneten Angebote sind nur noch auf Anfrage buchbar.

    Zusatzoptionen:

    Haustürtransfer:

    inkl. Transfer ab/an Haustür Region A/B/C/D/F/G

Reiseversicherung

Wir empfehlen Ihnen den sofortigen Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung (Reiserücktritt und Reiseabbruch), sowie bei Auslandsreisen eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung.

Wir helfen Ihnen dabei, den optimalen Versicherungsschutz für Sie zu finden. Lesen Sie sich hier alle näheren Informationen durch.

Beförderung 

  • Transfer zum/vom Schiff
  • Einschiffung in Bremerhaven
  • Ausschiffung in Bremerhaven

sz-Reisen PLUS

  • 50 € Bordguthaben pro Person

Kabine & Verpflegung

  • 24 Ü in gebuchter Kabinenkategorie
  • Vollpension
  • Captain´s Dinner mit festlichem Menü
  • Tischwein und Saft des Tages zu den Hauptmahlzeiten
  • Frühaufsteher- und Langschläfer-Frühstück, 11-Uhr-Bouillon, nachmittags Tee und Kaffee, Mitternachts-Imbiss oder Buffet
  • Kabinenservice mit Frühstück und kleinen Gerichten

Zusätzlich inklusive

  • Alle Hafen- & Passagiergebühren
  • Willkommensdrink
  • Gepäckbeförderung vom Anlegeplatz in die Kabine und zurück
  • Nutzung der Bordeinrichtung
  • Teilnahme an Bordveranstaltungen
  • Informationsmaterial zur Reise
  • Betreuung durch erfahrenes Phoenix-Reiseleiter-Team
  • Bademäntel in der Kabine zur Benutzung an Bord
  • Obstkorb in der Kabine
ab 5359 
DE-BR29

MS AMADEA

MS Amadea, bekannt durch die ZDF-Sendung „Das Traumschiff“, bietet maximal 570 Passagieren ein luxuriöses, großzügiges und geräumiges Platzangebot und ein elegantes Auftreten – eine echte „First Lady“ unter den Kreuzfahrtschiffen. Die ansprechenden Räumlichkeiten, die einladenden Außendecks, der aufmerksame Service des freundlichen Teams und ein vielfältiges Programm an Tagesaktivitäten und Abendunterhaltung machen Ihren Urlaub unvergesslich. Alle Kabinen sind geräumig und sehr komfortabel ausgestattet. Die Außendecks sind großzügig und bieten Sonnen- wie Schattenplätze, Shuffleboard, kleinen Außenpool mit Jacuzzi und eine Rundum-Promenade. Ein Höhepunkt ist die großzügige Garten- und Golfplatzlandschaft mit Golfbar auf dem Sonnendeck.

ab 5359 
DE-BR29

Zielland

Großbritannien & Nordirland

Kontinent: Europa
Hauptstadt: London
National- und Amtssprache: Englisch
Währungscode: GBP
Internationale Vorwahl: +44
Polizei: 999
Notarzt: 112
Zeitverschiebung:

UTC +/-0 WEZ

UTC +1 WESZ

Stecker- und Adapterinformationen Typ G (Typ D, Typ in alten Installationen)

Essen

  • Die Küche in Großbritannien verbindet Traditionsgerichte aus der Landhausküche mit internationalen Einflüssen und ist sehr vielseitig 

Landestypische Gerichte:

  • Baked Beans weiße Bohnen in Tomatensoße
  • Fish & Chips → Fisch und Pommes
  • Sunday Roast Sonntagsbraten
  • Yorkshire Pudding Gebäck in Pastetenform
  • Pies → gefüllte Teigtaschen (süß oder herzhaft)
  • Bangers and Mash → Würstchen mit Kartoffelbrei
  • Crumble → mit Streuseln überbackenes Obst 

Getränke

  • Cream Tea → schwarzer Tee mit Milch 
  • Verschiedene Tee Sorten
  • Bier
  • Cider - Apfelwein
  • Internationale Softdrinks

Infrastruktur

  • Es gibt ein gut ausgebautes Inlandsflugnetz 
  • Die allgemeine und touristische Infrastruktur ist sehr gut ausgebaut
  • In London gibt es, zusätzlich zu Taxis, Eisenbahn-, U-Bahn- und Busverbindungen

Allgemeines

  • Linksverkehr
  • Promillegrenze: 0,8
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld. 

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen. 

  • In Pubs gibt es bestimmte Regeln. Der erste Gang sollte zur Theke führen, denn eine Bedienung kommt in den meisten Fällen nicht zum Tisch. Sofort nach der Bestellung wird bezahlt, jedoch ohne Trinkgeld. Erkenntlich zeigt man sich, indem man dem Wirt ein Bier ausgibt, das er dann später trinken kann
  • Das Königshaus sollte nicht kritisiert werden, das britische Volk liebt seine Royals
  • Alle Briten als Engländer zu bezeichnen, ist nicht erwünscht.

Trinkgelder

Restaurant: 10-15%
Hotel:

Gepäckservice: 2GBP

Zimmerservice: nach eigenem Ermessen

Taxi: 10-15%

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die medizinische Versorgung ist sehr gut

Nicht erlaubte Medikamente: 

  • Empfohlen: Führen Sie bei der Einfuhr von Medikamenten einen Begleitbrief des Arztes mit sich. Dieser sollte Name, Adresse, Geburtsdatum, Beginn und Ende der Reise und Liste der mitgeführen Medizin (inkl. Dosierung & Gesamtmenge) beinhalten.

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
  • Das Waffengesetz ist verhältnismäßig streng. CS-Gas, Pfefferspray, Schreckschusspistolen und vielerlei Messer sind verboten

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

Spanien

Kontinent: Europa
Hauptstadt: Madrid
National- und Amtssprache: Spanisch
Währungscode: EUR
Internationale Vorwahl: +34
Polizei: 091
Notarzt: 061
Zeitverschiebung:

UTC +1 MEZ

UTC +2 MESZ

Kanarische Inseln:

UTC +/- 0 MEZ

UTC +1 MESZ

Stecker- und Adapterinformationen Typ C, Typ F, Typ L

Essen

  • Die spanische Küche besteht aus einer großen Vielfalt an regionalen Gerichten und Besonderheiten 
  • Fisch und Meeresfrüchte spielen eine wichtige Rolle 
  • Grundzutaten: Olivenöl, Hülsenfrüchte, Reis, frisches Gemüse und Obst 

Landestypische Gerichte

  • Tapas - kleine spanische Snacks
  • Tortilla - ein spanisches Omelett aus Eiern mit Kartoffeln und Zwiebeln
  • Paella → Nationalgericht, Reisgericht aus der Pfanne 
  • Gazpacho → kalte Suppe aus ungekochtem Gemüse 
  • Pulpo a feira → ein typisches Rezept aus Galizien 
  • Churros → man isst sie zum Frühstück oder als Snack am Nachmittag 

Getränke

  • Rioja → Spaniens bekanntester Rotwein
  • Sangría → ein aromatisiertes Wein-Mischgetränk 
  • Cava → ist ein Schaumwein und eine der bekanntesten Spezialitäten in Katalonien 
  • Internationale Softdrinks

Infrastruktur

  • Die allgemeine und touristische Infrastruktur ist sehr gut ausgebaut
  • Es gibt ein Inlandsflugnetz
  • Fährverkehr zu den Inseln steht zur Verfügung
  • Öffentlicher Nah- und Fernverkehr ist verfügbar

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,5 (für Fahranfänger: 0,3)
  • Auf fast allen Autobahnen (AP=Autopista) und vielen Schnellstraßen ist eine Mautgebühr fällig. Diese kann bar oder per Kreditkarte bezahlt werden
  • In Madrid und Barcelona gibt es Umweltzonen mit temporären und wetterabhängigen Fahrverboten
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld. 

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen. 

  • Wer jemanden niesen hört, sagt “Jesus”, damit wünscht man dem Niesenden, von Gott vor Krankheiten geschützt zu werden
  • Während der Nachmittagshitze zwischen 13:30-16:30 Uhr wird fast überall “Siesta” gehalten. In der Regel sind die Geschäfte dann geschlossen. Abends bleibt dafür mehr Zeit, da das Abendessen in Spanien erst spät beginnt
  • Einwohner reden gerne laut und durcheinander, sich über dem Lärm zu beschweren, ist unangebracht
  • Getrenntes Bezahlen ist in Spanien nicht verbreitet und nicht gerne gesehen
  • Sowohl in Restaurants als auch auf Märkten gibt es keine Selbstbedienung. In Restaurants erfolgt die Tischzuweisung meist durch das Personal

Trinkgelder

Restaurant: 5-10%
Hotel: üblich, nach eigenem Ermessen
Taxi: 5-10%

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die medizinische Versorgung in Spanien ist gut

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
  • In einigen Städten ist der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit verboten, bitte informieren Sie sich vor Ort

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

Portugal

Kontinent: Europa
Hauptstadt: Lissabon
National- und Amtssprache: Portugiesisch
Währungscode: EUR
Internationale Vorwahl: +351
Polizei: 112
Notarzt: 112
Zeitverschiebung:

UTC +/- 0 MEZ

UTC +1 MESZ

Stecker- und Adapterinformationen Typ C, Typ F

Essen

  • Die Portugiesische Küche ist einfach und deftig 
  • Die portugiesische Küche ist trotz der geringen Größe des Landes sehr vielfältig 
  • Die Gerichte in Portugal unterscheiden sich je nach Region
  • Die traditionelle Küche basiert auf einer großen Vielfalt an Fisch- und Meeresfrüchten, Fleisch, Gemüse, Reis und Kartoffeln 

Landestypische Gerichte

  • Bacalhau → gilt als Nationalgericht, ein gesalzener und getrockneter Trockenfisch 
  • Caldo Verde → eine grüne Brühe, wird gerne im Norden gegessen und enthält Kartoffeln, Zwiebeln, Churiço-Wurst und fein geschnittene Blätter einer Kohlsorte 
  • Gazpacho → eine kalte Suppe aus Tomaten, Gurken und anderen Gemüsesorten
  • Feijoada → ein Bohneneintopf mit Fleisch 
  • Carne de porco com amêijoas → Schweinefleisch mit Venusmuscheln 
  • Bolinhos de bacalhau → frittierte kleine Bällchen aus Kartoffeln und Bacalhau 
  • Pastéis de nata → Törtchen aus Blätterteig, die mit einer Creme aus Eigelb, Zucker und Sahne gefüllt werden

Getränke

  • Wein → gehört in Portugal zur allgemeinen Esskultur 
  • Internationale Softdrinks

Infrastruktur

  • Die allgemeine und die touristische Infrastruktur ist sehr gut ausgebaut
  • Es gibt ein Inlandsflugnetz
  • Eisenbahnen, Busverbindungen und weiterer öffentlicher Nah- und Fernverkehr stehen zur Verfügung

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,5 (Fahranfänger in den ersten 2 Jahren: 0,2)
  • Mehrere Autobahnen sind mautpflichtig
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld. 

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen. 

  • Sommersonnenwende wird in Porto beim São João Fest (23.-24. Juni) in der ganzen Altstadt gefeiert. Ein wichtiges Utensil ist der bunte Plastikhammer. Portugiesen hauen sich damit gegenseitig auf den Kopf (bevorzugt wird das andere Geschlecht). Das Ritual soll Glück bringen. Früher wurde dies mit Lauchstangen durchgeführt.

Trinkgelder

Restaurant: 5-10%
Hotel: Nach eigenem Ermessen
Taxi: Aufrunden, max. 5-10%

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die medizinische Versorgung ist gut
  • In ländlichen Regionen kann es zu längeren Anfahrtszeiten kommen

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
  • Pfefferspray fällt unter das Waffengesetz und ist verboten

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

Deutschland

Kontinent: Europa
Hauptstadt: Berlin
National- und Amtssprache: Deutsch
Währungscode: EUR
Internationale Vorwahl: +49
Polizei: 110
Notarzt: 112
Zeitverschiebung:

UTC +1 MEZ

UTC +2 MESZ

Stecker- und Adapterinformationen Typ C, Typ F

Essen

  • Die deutsche Küche ist multikulturell und bietet viele regionale sowie internationale Speisen
  • Die typisch deutsche Küche unterscheidet sich von Region zu Region
  • Häufig verwendete Lebensmittel: Fleisch, Wurst, Fisch, Kartoffeln, Nudeln und Gemüse 

Landestypische Gerichte

  • Schnitzel → dünn geschnittenes, knochenfreies Fleischstück, als Beilage gibt es häufig Pommes Frites oder Bratkartoffeln
  • Schweinshaxn → gegrillt, gekocht oder gebraten, teilweise auch paniert. Beilagen sind häufig Sauerkraut/Rotkohl und Knödel
  • Königsberger Klopse → Hackfleischbällchen, die in Salzwasser gegart werden und in einer hellen Mehlschwitze mit Kapern gericht werden. Dazu gibt es meistens Salzkartoffeln
  • Rouladen → meist Rindfleischscheiben mit Gewürzgurken, Speck und einem Stück Weißbrot belegt, welche anschließend eingerollt werden. Dazu gibt es meistens eine dunkle Soße

Getränke

  • Bier → viele unterschiedliche regionale Biersorten
  • Weine
  • Internationale Softdrinks
  • Schnäpse aller Art

Infrastruktur

  • Sehr gute touristische und allgemeine Infrastruktur
  • Gut ausgebautes Straßennetzwerk sowie Zugverbindungen sind vorhanden
  • In größeren Städten gibt es U- und Straßenbahnlinien
  • In kleineren Städten fahren regelmäßig öffentliche Busse 
  • Der Inlansdsflugverkehr ist abgedeckt

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,5 (Bei Fahranfängern, die weniger als drei Jahre Fahrerfahrung haben oder unter 21 Jahren sind gilt die Promillegrenze: 0,0); (Radfahrer haben eine Alkoholgrenze von 1,6, sofern diese nicht in Unfälle verwickelt sind)
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld. 

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen. 

  • Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
  • Mitgebrachte Blumensträuße werden immer ausgewickelt überreicht, dabei sind rote Rosen ausschließlich für den Partner bestimmt

Trinkgelder

Restaurant: 5-10%
Hotel: nach eigenem Ermessen
Taxi: 10%

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die medizinische Versorgung ist in allen Teilen des Landes sehr gut

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

PDF-Downloads

 Länder-Information
ab 5359 
DE-BR29

Absagefrist durch den Reiseveranstalter sz-Reisen & Service GmbH:

Falls die Mindesteilnehmerzahl für Ihren Reisetermin nicht erreicht werden sollte, behält sich sz-Reisen vor, bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt (bei Tagesfahrten bis zu 2 Wochen) die Reise abzusagen bzw. vom Reisevertrag zurückzutreten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter §7.

sz-Reisen und momento by sz-Reisen sind Marken der sz-Reisen & Service GmbH

Durchführungsgarantie bei Kreuzfahrten:

Die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl für diese Reise bezieht sich ausschließlich auf den Transfer. Die Durchführung der reinen Kreuzfahrtstrecke ist generell gesichert. Wir behalten uns vor, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl den Transfer bis/ab Hafen mit einem Kleinbus durchzuführen, einen Kooperationspartner zu beauftragen oder ggf. eine Bahnan- und Abreise für Sie zu arrangieren.
Ein kostenloser Rücktritt von der Kreuzfahrt bei Nichterreichen der MTZ für den Transfer ist nicht möglich!

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):

Deutsche Staatsangehörige benötigen für diese Reise gültige Ausweisdokumente. Die Reise kann sonst nicht angetreten werden!
Je nach Reiseland kann es sein, dass ein Visum erforderlich ist. In einigen Ländern sind ggf. auch Impfvorschriften zu beachten. Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie online bei der jeweiligen Reise unter der Rubrik „Länder“. Außerdem erhalten Sie diese Infos auch in Ihren zugesandten Reise-Vertragsunterlagen.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten sowie über notwendige Impfungen.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 26. Juni 2012 jedes Kind, welches ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument benötigt. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Bitte beantragen Sie das notwendige Reisedokument bei den zuständigen Behörden.

Hinweis für Menschen mit eingeschränkter Mobilität:

Unsere Reisen sind nicht geeignet für Gäste mit eingeschränkter Mobilität. sz-Reisen sind meistens Reisen in Bewegung: Um alle Besichtigungen, Rundgänge und Ausflüge in vollem Umfang miterleben zu können, sollten Sie „gut zu Fuß“ sein. Auch so manch ein Hotel ist noch nicht auf Rollatoren oder weitergehende Mobilitätsbeschränkungen eingestellt. Daher sind unsere Reisen für schwer gehbehinderte Gäste sowie für Gäste im Rollstuhl oder mit starker Sehbehinderung nicht geeignet (auch Gehörlosigkeit oder allg. Reisebehinderung).
Im Zweifel können wir vorab für Sie prüfen, ob eine Teilnahme möglich ist. Bitte fragen Sie uns vor der Buchung, ob diese Reise für Sie geeignet ist. Wir beraten Sie gern unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).

Kreuzfahrt mit Phoenix Reisen

Ihr Reiseveranstalter ist die SZ-Reisen GmbH. Wir arbeiten bei dieser Kreuzfahrt mit der Reederei Phoenix Reisen zusammen. Aus diesem Grund erhalten sie innerhalb der sz-Reisen Reiseunterlagen die Kreuzfahrt-Unterlagen von Phoenix Reisen.

Zahlung & Reiserücktritt bei SZ-Reisen:

Ausführliche Informationen zu Zahlung und zum Reiserücktritt finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter § 2. + 5. + 7. + 8.

ab 5359 
DE-BR29

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