MS HAMBURG: Antarktis intensiv

Half Moon Island mit Pinguinen
Half Moon Island ©Plantours Kreuzfahrten
Ihre Reiseroute
Ihre Reiseroute ©www.stepmap.de
Zwei Pinguine auf dem Weg zum Meer
Zwei Pinguine auf dem Weg zum Meer ©Sergii Broshevan, 123rf.com
Half Moon Island mit Pinguinen
Ihre Reiseroute
Zwei Pinguine auf dem Weg zum Meer

Punta Arenas - Passage Allee der Gletscher und Beagle Kanal - Drake Passage - Antarktis - Ushuaia

  • Zodiac-Anlandungen
  • Wissenschaftliche Begleitung
  • Feuerland Nationalpark
  • MS Hamburg: Bordsprache Deutsch
Buchungscode: AR-US02

Punta Arenas - Passage Allee der Gletscher und Beagle Kanal - Drake Passage - Antarktis - Ushuaia

  • Zodiac-Anlandungen
  • Wissenschaftliche Begleitung
  • Feuerland Nationalpark
  • MS Hamburg: Bordsprache Deutsch
Buchungscode: AR-US02

Wenn Sie durch die Allee der Gletscher und den Beagle-Kanal kreuzen, fühlen Sie sich selbst ein bisschen wie ein Abenteurer. Gigantische Berge, riesige Gletscher, glasklare Seen, enge Kanäle und tosende Wasserfälle tun sich vor Ihren Augen auf. Dann folgt mit der Antarktis eine unvergessliche Kulisse – Tafeleisberge so groß wie Wolkenkratzer schillern in tausend Farben. Schmale Eishöhlen und dunkle Grotten tun sich an jeder Ecke geheimnisvoll auf. Behäbige Wale und flinke Pinguine tauchen aus dem tiefen Blau empor. Wo anders als in der Antarktis kann man sich der Natur noch so nahe fühlen?

Programm

TagHafenAnAbgepl. Ausflüge(fak.)

1. Tag:

Flug von Dresden oder Leipzig (Umsteigeverbindung) nach Punta Arenas (Chile)

2. Tag:

Punta Arenas18:00

Einschiffung

3. Tag:

Passage Allee der Gletscher und Beagle Kanal

4. Tag:

Passage Drake Passage

5. Tag:

Passage Elephant Island – Antarktis
Antarktis ®

In der Antarktis gibt es zahlreiche Anlandestellen, die mit den bordeigenen Zodiacs erreicht werden können (im Reisepreis bereits inklusive). Dazu gehören z. B. King George Island, Half Moon Island, Deception Island, Cuverville Island, Paradise Bay, Neumayer-Kanal, Port Lockroy, Peterman Island, Vernadsky Station. Welche Landestellen besucht werden, wird nach Wetter- und Eisverhältnissen entschieden. Es ist auch der Besuch einer wissenschaftlichen Forschungsstation geplant.

12. Tag:

Passage Drake Passage

13. Tag:

Ushuaia08:00

Katamaranfahrt auf dem Beagle Kanal; Feuerland Nationalpark 

14. Tag:

Ushuaia

Ausschiffung, Transfer zum Flughafen, Flug nach Deutschland

15. Tag:

Ankunft in Dresden oder Leipzig

Hinweise

® Schiff liegt auf Reede, Ausbooten wetterabhängig

geringfügige Fahrplanänderungen vorbehalten, 

Die Anlandungen in der Antarktis sind wind-, wetter- und eisabhängig. Der genaue Fahrplan wird vom Kapitän vor Ort festgelegt.

AR-US02

» Für diese Reise stehen im Moment keine Termine zur Verfügung.

AR-US02

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Beförderung

  • Haustürtransfer zum/ab Schiff in ausgewählten Regionen
  • Flug mit renommierter Fluggesellschaft nach Punta Arenas und zurück von Ushuaia in Economy Class (Umsteigeverbindung)
  • Transfer Flughafen - Hafen – Flughafen
  • Einschiffung in Punta Arenas
  • Ausschiffung in Ushuaia

Kabine & Verpflegung

  • 12 Übernachtungen in gebuchter Kabinenkategorie
  • Vollpension
  • Ganztägige Kaffee- und Tee-Station
  • Willkommens- und Abschiedsdrink
  • Kapitänsdinner am Anfang und am Ende der Reise im Rahmen der Vollpension
  • Sekt zum Frühstück
  • Getränke nach Ausflugsrückkehr

Zusätzlich inklusive

  • Gepäckbeförderung vom Anlegeplatz in die Kabine und zurück
  • Nutzung der Bordeinrichtungen
  • Teilnahme Bordveranstaltungen
  • Ein- & Ausschiffungsgebühren
  • Ausführliche Informationen zu den Landausflügen
  • Zodiac-Anlandungen
  • Lektorate über Ihre Reiseziele sowie thematische Vorträge
  • Informationsmaterial zur Reise
  • Deutsch sprech. Bordreiseleitung
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MS Hamburg

Die MS HAMBURG schreibt ein Kapitel der unvergesslichen Kreuzfahrt. Sie steht für das Beste aus zwei Welten: Klein und fein. Komfortabel und leger. Individuell und kommunikativ. Stilvoll und sportlich. International und deutschsprachig. Weltoffen und privat.

Die MS Hamburg kann aufgrund ihrer geringen Größe abgelegene polare Treibeisregionen oder große Flüsse, wie den St.-Lorenz-Strom befahren. Ebenso sind aufgrund des geringen Tiefgangs die großen Seen in Nordamerika ein mögliches Kreuzfahrtziel. Die MS Hamburg hat eine Länge von 144,13 Metern, ist 21,50 Meter breit, 6 Decks hoch und hat einen maximalen Tiefgang von 5,15 Meter. Maximal 400 Passagiere finden in 134 Außenkabinen (15 Quadratmeter), 63 Innenkabinen (13 Quadratmeter) und 8 Suiten (31 Quadratmeter) Platz. Neben einen Fitnessbereich mit Meerblick, einen Concierge-Service wird es auch Jeep-Safaris und Opernkarten für das Festland geben. Rund 170 Besatzungsmitglieder kümmern sich um das Wohl der Gäste an Bord der MS Hamburg.

Lesen Sie hier mehr über die MS Hamburg.

Kabinenausstattung:
Täglich woanders, ohne die Koffer zu packen, das gehört zum Schönsten einer Kreuzfahrt. Und was dieses Gefühl noch steigert sind Kabinen so bequem wie ein richtiges Zuhause. Großzügig geschnitten, mit oder ohne Fenster gleichermaßen gemütlich und ansprechend in Design und Ausstattung. Geräumige Kleiderschränke gehören selbstverständlich dazu wie das Duschbad mit WC und Föhn, der Bademantel, die Klimaanlage, die Sitzecke, Telefon, Safe und Minibar. 
Für jeden ist das Richtige dabei. Wählen Sie nach Ihrem Geschmack von der kuscheligen Innenkabine bis zu unseren Suiten mit eigener Veranda Ihr persönliches Zuhause auf großer Fahrt.

Ausstattung: 
Bars, Restaurants, Concierge-Service, Bordboutique,  Bordhospital, Sonnendeck, 6 Passagierdecks,  rund 170 Besatzungsmitglieder

Freizeit und Unterhaltung:
Bibliothek, Fitnessbereich mit Meerblick, Sauna, Friseur, Kosmetik, Massage, Fahrräder & Walkingstöcke für Ihren individuellen Landgang, Internet / E-Mail, Fotograf & Videoproduzent

Kabinenkategorien:

  • Kat.TI =  TOP Zwei-Bett innen (div.Decks)
  • Kat.TA = TOP Zwei-Bett außen (div.Decks)
  • Kat.1 =  Vier-Bett innen  (Deck 2)
  • Kat.2 =  Zwei-Bett innen (Deck 2)
  • Kat.2a = Einzel innen  (Deck 2)
  • Kat.3 = Zwei-Bett innen  (Deck 3)
  • Kat.4 = Zwei-Bett innen  (Deck 4 / 5)
  • Kat.5 = Zwei-Bett außen  (Deck 1)
  • Kat.6 = Zwei-Bett außen teilw. mit Sichtbehinderung (Deck 2 / 4)
  • Kat.6a = Einzel außen teilw. mit Sichtbehinderung (Deck 4)
  • Kat.7 = Zwei-Bett außen (Deck 2)
  • Kat.8 = Zwei-Bett außen  (Deck 3 / 4)
  • Kat.9 = Zwei-Bett außen, absenkbare Infinity-Panorama-Fenster  (Deck 4)
  • Kat.10 = Zwei-Bett außen, absenkbare Infinity-Panorama-Fenster (Deck 5)
  • Kat.11 = Zwei-Bett Suite außen  (Deck 2)
  • Kat.12 = Zwei-Bett Suite außen  (Deck 4 / 5)
  • Kat.13 = Zwei-Bett Suite, mit Balkon/Terasse (Deck 4)

Ausflüge:
Sie bekommen die Landausflugsprogramme für die jeweiligen Reisen ca. 3 Monate vor Reisebeginn zugeschickt und können dann Vorausbuchungen vornehmen. Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich über Ihr Kabinenkonto. An Bord können Sie im Büro der Kreuzfahrten-Reiseleitung noch Landausflüge dazubuchen (vorbehaltlich Verfügbarkeit). 

Bordsprache:
Deutsch

Zusatzkosten/ Nebenkosten:
Landausflüge, Getränke, Telefongespräche, Verzehr in den Bars, persönliche Serviceleistungen an Bord, wie zum Beispiel Friseur, Wäscheservice, ärztliche Behandlungen. Treibstoff-Zuschläge, die ggf. nachträglich von der Reederei erhoben werden.

Trinkgeld:
International ist es üblich, dem Bedienungspersonal als Ausdruck der Zufriedenheit mit dem gebotenen Service ein Trinkgeld zukommen zu lassen. Die Höhe ist selbstverständlich jedem Gast freigestellt und sollte die Anerkennung einer guten Leistung sein. Der auf Kreuzfahrtschiffen übliche Satz liegt bei € 6,- pro Person und Tag.
Die Schiffsleitung empfiehlt, den Betrag zwischen dem Kabinensteward, dem Tischsteward und dem Barpersonal aufzuteilen. Für die „unsichtbaren Geister“ finden Sie eine Box an der Rezeption. Die Besatzung von der HAMBURG bedankt sich herzlich.

Kleidung an Bord:
Die HAMBURG ist ein fröhliches Schiff mit einer legeren und gemütlichen Atmosphäre. Wir empfehlen Ihnen daher tagsüber bequeme, sportliche Kleidung. Wir bitten Sie jedoch, Gesellschaftsräume und Restaurant nicht in Badekleidung zu betreten. Am Abend empfehlen wir dem Herrn im Restaurant sportlich-elegante Kleidung, Damen entsprechend. Auf jeder Kreuzfahrt gibt es in der Regel zwei festliche Abendveranstaltungen, bei denen um festliche Kleidung gebeten wird. 

Fahrstuhl:
Alle Decks können über zwei Fahrstühle erreicht werden.

Zahlungsmittel an Bord:
Die offizielle Währung ist der Euro. Im Restaurant und an den Bars können Sie mit Ihrem Bordausweis bezahlen. Am Ende der Kreuzfahrt erhalten Sie dann an der Rezeption eine Gesamtrechnung, die Sie in bar, per EC-Karte oder per Kreditkarte (VISA, MASTER oder AMEX, Gültigkeit der Kreditkarte 2 Monate) begleichen können. Mit dieser Rechnung werden auch die Landausflüge bezahlt.

Allgemeines:
Für jeden Gast liegt in der Kabine ein Bademantel bereit. In Ihrer Kabine steht Ihnen kostenlos ein Safe zur Verfügung. Das gesamte Schiff ist klimatisiert. 

Fenster: 
Die Fenster sind generell nicht zu öffnen, es sei denn es ist explizit ausgeschrieben. 

Bitte beachten Sie die von Plantours Kreuzfahrten festgelegte Mindestteilnehmeranzahl von 350 Personen.

MS Hamburg mit Zodiak
MS Hamburg mit Zodiak ©Plantours Kreuzfahrten
MS Hamburg im Eis
MS Hamburg im Eis ©Plantours Kreuzfahrten
Zodiac Fahrt
Zodiac Fahrt ©Plantours Kreuzfahrten
MS Hamburg Infinity, Balkon
Kabinenbeispiel ©Plantours Kreuzfahrten
MS Hamburg mit Zodiak
MS Hamburg im Eis
Zodiac Fahrt
MS Hamburg Infinity, Balkon
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Zielland

Chile

Kontinent: Südamerika
Hauptstadt: Santiago de Chile
National- und Amtssprache: Spanisch
Währungscode: CLP
Internationale Vorwahl: +56
Polizei: 133
Notarzt: 131
Zeitverschiebung: UTC -4
Stecker- und Adapterinformationen Typ C, Typ L

Essen

  • Typisches Essen in Chile ist deftige Hausmannskost
  • Häufig verwendete Lebensmittel: Fleisch wie Rind und Huhn, Fisch und Meeresfrüchte, Reis, Kartoffeln, Gemüse, tropisches Obst

Landestypische Gerichte

  • Lomo a lo pobre → Nationalgericht, Rindfleisch gebraten mit Spiegelei, meistens mit Pommes Frites
  • Empanada de Pino → halbmondförmige Teigtaschen, meistens mit Hackfleisch oder Ei, Zwiebeln, Rosinen und Olive gefüllt
  • Completo italiano → Hotdog mit Tomate, Avocado und Mayonnaise
  • Pastel de Choclo → chilenischer Auflauf aus gemahlenem Mais, Hackfleisch, Zwiebeln, Hühnerfleisch, hart gekochtem Ei, Oliven und Rosinen
  • Ensalada a Chilena → Salat aus geschnittenen Tomaten, Zwiebeln und Öldressing sowie verschiedenen Kräutern
  • Charquican → Hackfleisch gekocht mit geriebenem Knoblauch, Zwiebeln, Kartoffeln, Kürbis, wird zu einer Art Brei gekocht
  • Cazuela de Vacuno → Eintopf aus Rindfleisch mit Kartoffeln, Maiskolben, Karotten, Zwiebeln, grünen Bohnen, Knoblauch, Kürbisstücken, Reis oder Nudeln

      
Getränke

  • Pisco Sour → National-Aperitif aus Traubenschnaps, Limonensaft, Zucker und Eiweiß
  • Mote con huesillos → beliebtes Erfrischungsgetränk mit eingeweichtem Weizen und Dörrpfirsich

Infrastruktur

  • Allgemein ein gut erschlossenes Reiseland
  • Mietwagen, Inlandsflüge, Zugverbindungen und Überlandbusse sind vorhanden und gut erreichbar
  • Taxis sind vorhanden
  • In Santiago gibt es ein U-Bahnsystem

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,3
  • Wegen erhöhter Umweltbelastung können Fahrverbote in den Wintermonaten von Juli bis August verhängt werden
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld. 

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.

  • Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
  • Einladungen in Privatwohnungen sind üblich, dabei sind Gastgeschenke angebracht

Trinkgelder

Restaurant: 10%
Hotel:

Gepäckservice: 1 USD pro Gepäckstück

Zimmerservice: 1-2 USD pro Nacht

Taxi: Aufrunden

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • In den größeren Städten ist die medizinische Versorgung gut, vergleichbar mit der in Europa
  • Auf dem Land ist die medizinische Versorgung jedoch teilweise problematisch

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

Argentinien

Kontinent: Südamerika
Hauptstadt: Buenos Aires
National- und Amtssprache:

Spanisch 

Regionale indigene Amtssprachen der: Guarani, Wichi, Toba, Mocovi

Währungscode: ARS
Internationale Vorwahl: +54
Polizei: 101 / 911
Notarzt: 100 / 112
Zeitverschiebung: UTC -3
Stecker- und Adapterinformationen Typ C, Typ I

Essen

  • Argentinien ist für viele Fleischgerichte bekannt
  • Grillkultur, weit verbreitet sind Parillas, meisten große Esshallen
  • Häufig verwendete Lebensmittel: Fleisch, Kartoffeln, Bohnen, Chili, Mais, Kartoffeln

Landestypische Gerichte

  • Locro - Maiseintopf mit Fleisch, Kartoffeln, Bohnen und Chili 
  • Humitas en chala - Maisbrei wird mit anderen Zutaten zu einem Teig verarbeitet, wird öfter als Beilage serviert
  • Empanadas - dünne gefüllte Teigtaschen, Füllung besteht aus Fisch, Fleisch oder Gemüse, meistens als Snack oder Beilage serviert
  • Dulce de leche - Karamel Creme

Getränke 

  • Mate → Nationalgetränk aus aufgebrühten Yerbabusch Blättern
  • Kaffee
  • Argentinische Weine
  • Argentinische Biere
  • Internationale Softdrinks

Trinkwasser

In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.

Infrastruktur

  • gut ausgebautes Inlandsflugnetz
  • Überlandbusverbindungen sind vorhanden und klimatisiert
  • Das Eisenbahnnetzwerk ist veraltet und nur für Reisende mit viel Zeit geeignet
  • In Buenos Aires gibt es ein U-Bahnnetz, Schnellbahnen und Busse 24/7. Für die Benutzung wird eine SUBE-Guthabenkarte benötigt, welche am U-Bahnschalter oder am Kiosk erhältlich ist

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Flugverspätungen und Streiks kommen öfter vor, dies sollte bei Flügen mit Anschlüssen berücksichtigt werden
  • Schlechte Straßenverhältnisse 
  • Taxis können telefonisch oder per App (z.B. App Travel Buenos Aires) bestellt werden und sind bei Dunkelheit empfohlen
  • Bei Ankunft am Flughafen Ezeiza wird empfohlen, einen “Remis”-Dienst zu benutzen, dieser wird im Ankunftsbereich angeboten

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.

  • Angesprochen wird sich mit "Señor" oder "Señora"
  • Zur Begrüßung unter Freunden gibt man sich ein Küsschen auf die Wange
  • Nach einer privaten Einladung gilt es als höflich, dem Gastgeber am nächsten Tag einen Blumenstrauß zu schicken

Trinkgelder

Restaurant: 10%
Hotel:

Gepäckservice: 1-2 USD pro Koffer 

Zimmerservice: 1-2 USD pro Tag

Taxi: kein Trinkgeld, aber bei Hilfe mit dem Gepäck kann ca. 1 USD als Trinkgeld gegeben werden

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • In großen Städten und vor allem in Buenos Aires ist die medizinische Versorgung mit der in Europa zu vergleichen
  • In ländlichen Gebieten ist die medizinische Versorgung häufig in vielen Hinsichten problematisch

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
  • Ohne Genehmigung ist es verboten, bestimmte freilebende Tiere einzufangen, zu halten, zu kaufen oder zu transportieren
  • Diese Verbote richten sich auch gegen Produkte oder Souvenirs, zu deren Herstellung freilebende Tiere verwendet wurden
  • Die Listen der betroffenen Arten sind von Provinz zu Provinz unterschiedlich
  • Informationen erhalten Sie beim argentinischen Staatssekretariat für Umwelt und nachhaltige Entwicklung.

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: 

  • Fingerabdrücke werden eingescannt & Digitale Portraitfotos werden bei der Einreise erstellt

Ausflugsland

Chile

Kontinent: Südamerika
Hauptstadt: Santiago de Chile
National- und Amtssprache: Spanisch
Währungscode: CLP
Internationale Vorwahl: +56
Polizei: 133
Notarzt: 131
Zeitverschiebung: UTC -4
Stecker- und Adapterinformationen Typ C, Typ L

Essen

  • Typisches Essen in Chile ist deftige Hausmannskost
  • Häufig verwendete Lebensmittel: Fleisch wie Rind und Huhn, Fisch und Meeresfrüchte, Reis, Kartoffeln, Gemüse, tropisches Obst

Landestypische Gerichte

  • Lomo a lo pobre → Nationalgericht, Rindfleisch gebraten mit Spiegelei, meistens mit Pommes Frites
  • Empanada de Pino → halbmondförmige Teigtaschen, meistens mit Hackfleisch oder Ei, Zwiebeln, Rosinen und Olive gefüllt
  • Completo italiano → Hotdog mit Tomate, Avocado und Mayonnaise
  • Pastel de Choclo → chilenischer Auflauf aus gemahlenem Mais, Hackfleisch, Zwiebeln, Hühnerfleisch, hart gekochtem Ei, Oliven und Rosinen
  • Ensalada a Chilena → Salat aus geschnittenen Tomaten, Zwiebeln und Öldressing sowie verschiedenen Kräutern
  • Charquican → Hackfleisch gekocht mit geriebenem Knoblauch, Zwiebeln, Kartoffeln, Kürbis, wird zu einer Art Brei gekocht
  • Cazuela de Vacuno → Eintopf aus Rindfleisch mit Kartoffeln, Maiskolben, Karotten, Zwiebeln, grünen Bohnen, Knoblauch, Kürbisstücken, Reis oder Nudeln

      
Getränke

  • Pisco Sour → National-Aperitif aus Traubenschnaps, Limonensaft, Zucker und Eiweiß
  • Mote con huesillos → beliebtes Erfrischungsgetränk mit eingeweichtem Weizen und Dörrpfirsich

Infrastruktur

  • Allgemein ein gut erschlossenes Reiseland
  • Mietwagen, Inlandsflüge, Zugverbindungen und Überlandbusse sind vorhanden und gut erreichbar
  • Taxis sind vorhanden
  • In Santiago gibt es ein U-Bahnsystem

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,3
  • Wegen erhöhter Umweltbelastung können Fahrverbote in den Wintermonaten von Juli bis August verhängt werden
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld. 

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.

  • Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
  • Einladungen in Privatwohnungen sind üblich, dabei sind Gastgeschenke angebracht

Trinkgelder

Restaurant: 10%
Hotel:

Gepäckservice: 1 USD pro Gepäckstück

Zimmerservice: 1-2 USD pro Nacht

Taxi: Aufrunden

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • In den größeren Städten ist die medizinische Versorgung gut, vergleichbar mit der in Europa
  • Auf dem Land ist die medizinische Versorgung jedoch teilweise problematisch

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

Argentinien

Kontinent: Südamerika
Hauptstadt: Buenos Aires
National- und Amtssprache:

Spanisch 

Regionale indigene Amtssprachen der: Guarani, Wichi, Toba, Mocovi

Währungscode: ARS
Internationale Vorwahl: +54
Polizei: 101 / 911
Notarzt: 100 / 112
Zeitverschiebung: UTC -3
Stecker- und Adapterinformationen Typ C, Typ I

Essen

  • Argentinien ist für viele Fleischgerichte bekannt
  • Grillkultur, weit verbreitet sind Parillas, meisten große Esshallen
  • Häufig verwendete Lebensmittel: Fleisch, Kartoffeln, Bohnen, Chili, Mais, Kartoffeln

Landestypische Gerichte

  • Locro - Maiseintopf mit Fleisch, Kartoffeln, Bohnen und Chili 
  • Humitas en chala - Maisbrei wird mit anderen Zutaten zu einem Teig verarbeitet, wird öfter als Beilage serviert
  • Empanadas - dünne gefüllte Teigtaschen, Füllung besteht aus Fisch, Fleisch oder Gemüse, meistens als Snack oder Beilage serviert
  • Dulce de leche - Karamel Creme

Getränke 

  • Mate → Nationalgetränk aus aufgebrühten Yerbabusch Blättern
  • Kaffee
  • Argentinische Weine
  • Argentinische Biere
  • Internationale Softdrinks

Trinkwasser

In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.

Infrastruktur

  • gut ausgebautes Inlandsflugnetz
  • Überlandbusverbindungen sind vorhanden und klimatisiert
  • Das Eisenbahnnetzwerk ist veraltet und nur für Reisende mit viel Zeit geeignet
  • In Buenos Aires gibt es ein U-Bahnnetz, Schnellbahnen und Busse 24/7. Für die Benutzung wird eine SUBE-Guthabenkarte benötigt, welche am U-Bahnschalter oder am Kiosk erhältlich ist

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Flugverspätungen und Streiks kommen öfter vor, dies sollte bei Flügen mit Anschlüssen berücksichtigt werden
  • Schlechte Straßenverhältnisse 
  • Taxis können telefonisch oder per App (z.B. App Travel Buenos Aires) bestellt werden und sind bei Dunkelheit empfohlen
  • Bei Ankunft am Flughafen Ezeiza wird empfohlen, einen “Remis”-Dienst zu benutzen, dieser wird im Ankunftsbereich angeboten

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.

  • Angesprochen wird sich mit "Señor" oder "Señora"
  • Zur Begrüßung unter Freunden gibt man sich ein Küsschen auf die Wange
  • Nach einer privaten Einladung gilt es als höflich, dem Gastgeber am nächsten Tag einen Blumenstrauß zu schicken

Trinkgelder

Restaurant: 10%
Hotel:

Gepäckservice: 1-2 USD pro Koffer 

Zimmerservice: 1-2 USD pro Tag

Taxi: kein Trinkgeld, aber bei Hilfe mit dem Gepäck kann ca. 1 USD als Trinkgeld gegeben werden

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • In großen Städten und vor allem in Buenos Aires ist die medizinische Versorgung mit der in Europa zu vergleichen
  • In ländlichen Gebieten ist die medizinische Versorgung häufig in vielen Hinsichten problematisch

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
  • Ohne Genehmigung ist es verboten, bestimmte freilebende Tiere einzufangen, zu halten, zu kaufen oder zu transportieren
  • Diese Verbote richten sich auch gegen Produkte oder Souvenirs, zu deren Herstellung freilebende Tiere verwendet wurden
  • Die Listen der betroffenen Arten sind von Provinz zu Provinz unterschiedlich
  • Informationen erhalten Sie beim argentinischen Staatssekretariat für Umwelt und nachhaltige Entwicklung.

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: 

  • Fingerabdrücke werden eingescannt & Digitale Portraitfotos werden bei der Einreise erstellt

PDF-Downloads

 Länder-Information
AR-US02

» Für diese Reise stehen im Moment keine Termine zur Verfügung.

Ausführliche Einreisebestimmungen:

Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie .

WICHTIGE INFOMATION:

Für alle Kreuzfahrten mit MS Hamburg gilt bis auf weiteres eine Corona Impfpflicht! Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Die Getränkepakete beinhalten folgende Leistungen:

Getränkepaket Silber (alkoholfrei):

  • Mineralwasser mit und ohne Kohlensäure (glasweise)
  • Softdrinks (Cola, Cola light, Fanta, Sprite, Bitter Lemon, Ginger Ale, Tonic Water)
  • verschiedene Fruchtsäfte und Fruchtsaftschorlen
  • 10% Rabatt auf Flaschenweine
  • 10% Rabatt für besondere kulinarische Veranstaltungen
  • 10% Rabatt auf Weinverkostungen

Getränkepaket Gold:

  • Mineralwasser mit und ohne Kohlensäure (glasweise)
  • Softdrinks (Cola, Cola light, Fanta, Sprite, Bitter Lemon, Ginger Ale, Tonic Water)
  • verschiedene Fruchtsäfte und Fruchtsaftschorlen
  • Bier vom Fass (Königs Pilsener) und Alster (Radler)
  • Weizenbier
  • alkoholfreies Bier (Beck’s, Franziskaner)
  • offene Hausweine (weiß, rosé und rot), auch als Schorle (glasweise)
  • offener Sekt und Prosecco (glasweise)
  • Auswahl an offenen Weinen (glasweise)
  • Auswahl an Cocktails
  • 20% Rabatt auf Flaschenweine
  • 20% Rabatt für besondere kulinarische Veranstaltungen
  • 20% Rabatt auf Weinverkostungen

Getränkepaket Platin:

  • Mineralwasser mit und ohne Kohlensäure (glasweise)
  • Softdrinks (Cola, Cola light, Fanta, Sprite, Bitter Lemon, Ginger Ale, Tonic Water)
  • verschiedene Fruchtsäfte und Fruchtsaftschorlen
  • Bier vom Fass (Königs Pilsener) und Alster (Radler)
  • Weizenbier
  • alkoholfreies Bier (Beck’s, Franziskaner)
  • offene Hausweine (weiß, rosé und rot), auch als Schorle (glasweise)
  • offener Sekt und Prosecco (glasweise)
  • alle Cocktails 
  • große Auswahl an Spirituosen / Schnäpsen
  • Barista Kaffee (Crema, Cappuccino, Espresso, Latte Macchiato, Milchkaffee) von der Bar
  • 30% Rabatt auf Flaschenweine
  • 30% Rabatt für besondere kulinarische Veranstaltungen
  • 30% Rabatt auf Weinverkostungen
  • Mineralwasser für die Ausflüge (0,5 lt. pro Gast/Ausflug)
  • täglich Canapés in der Kabine
  • 10% Rabatt für die Bord-Wäscherei
    (Waschen und Bügeln)
  • Extra-Rabatte auf Aktivitäten an Bord
    (z.B. Rundgang hinter den Kulissen)

Bitte beachten Sie:
Das Getränkepaket muss von allen Personen einer Kabine gebucht werden. Pro Kabine kann nur das gleiche Getränkepaket gebucht werden (Ausnahme: Kinder unter 18 Jahren). Die Getränkepakete sind nicht auf andere Personen übertragbar. Die Getränke werden von 10.00 bis 24.00 Uhr angeboten und werden ausschließlich in Gläsern ausgeschenkt. Die Getränkepakete können nur für die gesamte Dauer der Kreuzfahrt und nur vorab gebucht werden. Getränke aus der Mini-Bar sind in den Paketen nicht enthalten. Die Kaffee- und Teestation im Palmgarten steht allen Gästen ganztägig kostenfrei zur Verfügung.

Absagefrist durch den Reiseveranstalter sz-Reisen & Service GmbH:

Falls die Mindesteilnehmerzahl für Ihren Reisetermin nicht erreicht werden sollte, behält sich sz-Reisen vor, bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt (bei Tagesfahrten bis zu 2 Wochen) die Reise abzusagen bzw. vom Reisevertrag zurückzutreten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter §7.

sz-Reisen und momento by sz-Reisen sind Marken der sz-Reisen & Service GmbH

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):

Deutsche Staatsangehörige benötigen für diese Reise gültige Ausweisdokumente. Die Reise kann sonst nicht angetreten werden!
Je nach Reiseland kann es sein, dass ein Visum erforderlich ist. In einigen Ländern sind ggf. auch Impfvorschriften zu beachten. Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie online bei der jeweiligen Reise unter der Rubrik „Länder“. Außerdem erhalten Sie diese Infos auch in Ihren zugesandten Reise-Vertragsunterlagen.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten sowie über notwendige Impfungen.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 26. Juni 2012 jedes Kind, welches ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument benötigt. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Bitte beantragen Sie das notwendige Reisedokument bei den zuständigen Behörden.

Einreisebestimmungen für nicht-deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):

Falls Personen ohne deutsche bzw. mit nicht ausschließlich deutscher Staatsbürgerschaft mitreisen, beachten Sie bitte, dass in diesem Fall andere bzw. gesonderte Einreisebestimmungen für Ihr gewähltes Reiseland gelten können. Hierüber geben die jeweiligen Auslandsvertretungen bzw. zuständigen Konsulate entsprechend Auskunft. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten.
Sollten Sie in diesem Zusammenhang Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Bitte kontaktieren Sie uns unter unserer kostenfreien Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).

Hinweis für Menschen mit eingeschränkter Mobilität:

Unsere Reisen sind nicht geeignet für Gäste mit eingeschränkter Mobilität. sz-Reisen sind meistens Reisen in Bewegung: Um alle Besichtigungen, Rundgänge und Ausflüge in vollem Umfang miterleben zu können, sollten Sie „gut zu Fuß“ sein. Auch so manch ein Hotel ist noch nicht auf Rollatoren oder weitergehende Mobilitätsbeschränkungen eingestellt. Daher sind unsere Reisen für schwer gehbehinderte Gäste sowie für Gäste im Rollstuhl oder mit starker Sehbehinderung nicht geeignet (auch Gehörlosigkeit oder allg. Reisebehinderung).
Im Zweifel können wir vorab für Sie prüfen, ob eine Teilnahme möglich ist. Bitte fragen Sie uns vor der Buchung, ob diese Reise für Sie geeignet ist. Wir beraten Sie gern unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).

Hinweis zu den Ausflügen:

Alle Ausflüge und Führungen finden in deutscher Sprache statt, soweit nichts anderes angegeben ist. Bitte beachten Sie, dass sich die angegebene Reihenfolge der Ausflüge ändern kann. 

Kreuzfahrten mit Plantours

Ihr Reiseveranstalter ist die SZ-Reisen GmbH. Wir arbeiten bei dieser Kreuzfahrt mit der Reederei / dem Veranstalter Plantours zusammen. Aus diesem Grund erhalten sie innerhalb der sz-Reisen Reiseunterlagen die Kreuzfahrt-Unterlagen von Plantours.

 

Reisedokument Reisepass (6 Monate):

Für diese Reise benötigen deutsche Staatsbürger einen Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten. Ohne gültige Ausweisdokumente kann die Reise nicht angetreten werden.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 26. Juni 2012 jedes Kind, welches ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument benötigt. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Bitte beantragen Sie das notwendige Reisedokument bei den zuständigen Behörden.

Zahlung & Reiserücktritt bei SZ-Reisen:

Ausführliche Informationen zu Zahlung und zum Reiserücktritt finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter § 2. + 5. + 7. + 8.

Hinweis bei Hotelaufenthalt:

Bei der Hotelkategorie handelt es sich um eine Veranstalterbewertung, die auch von den örtlichen Kategorie abweichen kann.

AR-US02

» Für diese Reise stehen im Moment keine Termine zur Verfügung.

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