MS Hamburg: Von Kap zu Kap
Ushuaia - Kap Hoorn - Antarktis - Südgeorgien - Tristan da Cunha - Kapstadt
- Antarktis, Südgeorgien, Tristan da Cunha und Kapstadt
- Anlandungen und Zodiac-Rundfahrten (bereits inklusive)
- Königspinguine, ewiges Eis und Expeditionsanlandungen
- Fantastische Flora und Fauna auf Südgeorgien
- Kap der Guten Hoffnung
Ushuaia - Kap Hoorn - Antarktis - Südgeorgien - Tristan da Cunha - Kapstadt
- Antarktis, Südgeorgien, Tristan da Cunha und Kapstadt
- Anlandungen und Zodiac-Rundfahrten (bereits inklusive)
- Königspinguine, ewiges Eis und Expeditionsanlandungen
- Fantastische Flora und Fauna auf Südgeorgien
- Kap der Guten Hoffnung
Wer das Besondere sucht, wird diese Reise lieben! Den Beagle Kanal passiert, kreuzen Sie durch die Antarktis. Links hebt sich ein Eisberg aus dem Südpolarmeer hervor, rechts lässt Sie eine unendliche Schneefläche den Horizont nur erahnen. So unberührt dieses Fleckchen Erde wirkt, so stark berührt es unser Herz. Wenn mit etwas Glück noch eine Robbe auftaucht oder sich ein Pinguin in die Fluten stürzt, ist es vollends um uns geschehen. Zwischen den zerklüfteten, eisbedeckten Hügeln Südgeorgiens entdecken Sie erstes Grün, mit Tristan da Cunha die abgelegenste bewohnte Insel der Welt. Gen Osten geht es über den Südatlantik. Können Sie das Kap der Guten Hoffnung schon sehen?
Programm
Tag | Hafen | An | Ab | gepl. Ausflüge(fak.) |
---|---|---|---|---|
1.-2. Tag: | Ushuaia | Hinflug; Einschiffung | ||
3. Tag: | Ushuaia | 16:00 | Katamaranfahrt auf dem Beagle Kanal; Feuerland Nationalpark | |
Passage Beagle Kanal | ||||
Puerto Williams, technischer Halt | ||||
4. Tag: | Kap Hoorn®, reier Landgang | |||
5. Tag: | Drake Passage | |||
6. Tag: | Passage Elephant Island – Antarktis | |||
Antarktis® | In der Antarktis gibt es zahlreiche Anlandestellen, die mit den bordeigenen Zodiacs erreicht werden können (im Reisepreis bereits inklusive). Dazu gehören z. B. Port Lockroy, Paradise Bay, Cuverville, Arctowski Island. Welche Landestellen besucht werden, wird nach Wetter- und Eisverhältnissen entschieden. Es ist auch der Besuch einer wissenschaftlichen Forschungsstation geplant. | |||
10.-11. Tag: | Urlaub auf See | |||
12. Tag: | Passage Drygalski Fjord | |||
13.-15. Tag: | Südgeorgien® | In Südgeorgien gibt es zahlreiche Anlandestellen, die mit den bordeigenen Zodiacs erreicht werden können (im Reisepreis bereits inklusive). Dazu gehören z. B. Grytviken, Stromness Bay, Fortuna Bay, Salisbury Plain und St. Andrew's Harbour. Welche Landestellen besucht werden, wird nach Wetter- und Eisverhältnissen entschieden. | ||
16.-19. Tag: | Urlaub auf See | |||
20. Tag: | Passage Inaccessible Island/Nightingale Island | |||
Tristan da Cunha® | 12:30 | 14:00 | Freier Landgang** | |
22.-25. Tag: | Urlaub auf See | |||
26.-28. Tag: | Kapstadt | 18:00 | Signal Hill; Kap der Guten Hoffnung; Kapstadt & Tafelberg; Kirstenbosch & Groot Constantia | |
28.-29. Tag: | Kapstadt | Ausschiffung; Rückflug | ||
Die angegebenen Landausflüge sind (wenn nicht anders angegeben) nicht im Reisepreis enthalten. |
» Für diese Reise stehen im Moment keine Termine zur Verfügung.
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Beförderung
- Haustürtransfer zum/ab Schiff in ausgewählten Regionen
- Flug mit renommierter Fluggesellschaft nach Ushuaia und zurück von Kapstadt in Economy Class (Umsteigeverbindung)
- Transfer Flughafen - Hafen – Flughafen
- Einschiffung in Ushuaia
- Ausschiffung in Kapstadt
sz-Reisen PLUS
- 100 € Bordguthaben pro Kabine mit 2 Vollzahlern
Kabine & Verpflegung
- 26 Übernachtungen in gebuchter Kabinenkategorie
- Vollpension
- Ganztägige Kaffee- und Tee-Station
- Willkommens- und Abschiedsdrink
- Kapitänsdinner am Anfang und am Ende der Reise im Rahmen der VP
- Sekt zum Frühstück
- Getränke nach Ausflugsrückkehr
Zusätzlich inklusive
- Gepäckbeförderung vom Anlegeplatz in die Kabine und zurück
- Nutzung der Bordeinrichtungen
- Teilnahme Bordveranstaltungen
- Ein- & Ausschiffungsgebühren
- Ausführliche Informationen zu den Landausflügen
- Zodiac-Anlandungen
- Lektorate über Ihre Reiseziele sowie thematische Vorträge
- Informationsmaterial zur Reise
- Deutsch sprech. Bordreiseleitung
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MS Hamburg
Die MS HAMBURG schreibt ein Kapitel der unvergesslichen Kreuzfahrt. Sie steht für das Beste aus zwei Welten: Klein und fein. Komfortabel und leger. Individuell und kommunikativ. Stilvoll und sportlich. International und deutschsprachig. Weltoffen und privat.
Die MS Hamburg kann aufgrund ihrer geringen Größe abgelegene polare Treibeisregionen oder große Flüsse, wie den St.-Lorenz-Strom befahren. Ebenso sind aufgrund des geringen Tiefgangs die großen Seen in Nordamerika ein mögliches Kreuzfahrtziel. Die MS Hamburg hat eine Länge von 144,13 Metern, ist 21,50 Meter breit, 6 Decks hoch und hat einen maximalen Tiefgang von 5,15 Meter. Maximal 400 Passagiere finden in 134 Außenkabinen (15 Quadratmeter), 63 Innenkabinen (13 Quadratmeter) und 8 Suiten (31 Quadratmeter) Platz. Neben einen Fitnessbereich mit Meerblick, einen Concierge-Service wird es auch Jeep-Safaris und Opernkarten für das Festland geben. Rund 170 Besatzungsmitglieder kümmern sich um das Wohl der Gäste an Bord der MS Hamburg.
Lesen Sie hier mehr über die MS Hamburg.
Kabinenausstattung:
Täglich woanders, ohne die Koffer zu packen, das gehört zum Schönsten einer Kreuzfahrt. Und was dieses Gefühl noch steigert sind Kabinen so bequem wie ein richtiges Zuhause. Großzügig geschnitten, mit oder ohne Fenster gleichermaßen gemütlich und ansprechend in Design und Ausstattung. Geräumige Kleiderschränke gehören selbstverständlich dazu wie das Duschbad mit WC und Föhn, der Bademantel, die Klimaanlage, die Sitzecke, Telefon, Safe und Minibar.
Für jeden ist das Richtige dabei. Wählen Sie nach Ihrem Geschmack von der kuscheligen Innenkabine bis zu unseren Suiten mit eigener Veranda Ihr persönliches Zuhause auf großer Fahrt.
Ausstattung:
Bars, Restaurants, Concierge-Service, Bordboutique, Bordhospital, Sonnendeck, 6 Passagierdecks, rund 170 Besatzungsmitglieder
Freizeit und Unterhaltung:
Bibliothek, Fitnessbereich mit Meerblick, Sauna, Friseur, Kosmetik, Massage, Fahrräder & Walkingstöcke für Ihren individuellen Landgang, Internet / E-Mail, Fotograf & Videoproduzent
Kabinenkategorien:
- Kat.TI = TOP Zwei-Bett innen (div.Decks)
- Kat.TA = TOP Zwei-Bett außen (div.Decks)
- Kat.1 = Vier-Bett innen (Deck 2)
- Kat.2 = Zwei-Bett innen (Deck 2)
- Kat.2a = Einzel innen (Deck 2)
- Kat.3 = Zwei-Bett innen (Deck 3)
- Kat.4 = Zwei-Bett innen (Deck 4 / 5)
- Kat.5 = Zwei-Bett außen (Deck 1)
- Kat.6 = Zwei-Bett außen teilw. mit Sichtbehinderung (Deck 2 / 4)
- Kat.6a = Einzel außen teilw. mit Sichtbehinderung (Deck 4)
- Kat.7 = Zwei-Bett außen (Deck 2)
- Kat.8 = Zwei-Bett außen (Deck 3 / 4)
- Kat.9 = Zwei-Bett außen, absenkbare Infinity-Panorama-Fenster (Deck 4)
- Kat.10 = Zwei-Bett außen, absenkbare Infinity-Panorama-Fenster (Deck 5)
- Kat.11 = Zwei-Bett Suite außen (Deck 2)
- Kat.12 = Zwei-Bett Suite außen (Deck 4 / 5)
- Kat.13 = Zwei-Bett Suite, mit Balkon/Terasse (Deck 4)
Ausflüge:
Sie bekommen die Landausflugsprogramme für die jeweiligen Reisen ca. 3 Monate vor Reisebeginn zugeschickt und können dann Vorausbuchungen vornehmen. Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich über Ihr Kabinenkonto. An Bord können Sie im Büro der Kreuzfahrten-Reiseleitung noch Landausflüge dazubuchen (vorbehaltlich Verfügbarkeit).
Bordsprache:
Deutsch
Zusatzkosten/ Nebenkosten:
Landausflüge, Getränke, Telefongespräche, Verzehr in den Bars, persönliche Serviceleistungen an Bord, wie zum Beispiel Friseur, Wäscheservice, ärztliche Behandlungen. Treibstoff-Zuschläge, die ggf. nachträglich von der Reederei erhoben werden.
Trinkgeld:
International ist es üblich, dem Bedienungspersonal als Ausdruck der Zufriedenheit mit dem gebotenen Service ein Trinkgeld zukommen zu lassen. Die Höhe ist selbstverständlich jedem Gast freigestellt und sollte die Anerkennung einer guten Leistung sein. Der auf Kreuzfahrtschiffen übliche Satz liegt bei € 6,- pro Person und Tag.
Die Schiffsleitung empfiehlt, den Betrag zwischen dem Kabinensteward, dem Tischsteward und dem Barpersonal aufzuteilen. Für die „unsichtbaren Geister“ finden Sie eine Box an der Rezeption. Die Besatzung von der HAMBURG bedankt sich herzlich.
Kleidung an Bord:
Die HAMBURG ist ein fröhliches Schiff mit einer legeren und gemütlichen Atmosphäre. Wir empfehlen Ihnen daher tagsüber bequeme, sportliche Kleidung. Wir bitten Sie jedoch, Gesellschaftsräume und Restaurant nicht in Badekleidung zu betreten. Am Abend empfehlen wir dem Herrn im Restaurant sportlich-elegante Kleidung, Damen entsprechend. Auf jeder Kreuzfahrt gibt es in der Regel zwei festliche Abendveranstaltungen, bei denen um festliche Kleidung gebeten wird.
Fahrstuhl:
Alle Decks können über zwei Fahrstühle erreicht werden.
Zahlungsmittel an Bord:
Die offizielle Währung ist der Euro. Im Restaurant und an den Bars können Sie mit Ihrem Bordausweis bezahlen. Am Ende der Kreuzfahrt erhalten Sie dann an der Rezeption eine Gesamtrechnung, die Sie in bar, per EC-Karte oder per Kreditkarte (VISA, MASTER oder AMEX, Gültigkeit der Kreditkarte 2 Monate) begleichen können. Mit dieser Rechnung werden auch die Landausflüge bezahlt.
Allgemeines:
Für jeden Gast liegt in der Kabine ein Bademantel bereit. In Ihrer Kabine steht Ihnen kostenlos ein Safe zur Verfügung. Das gesamte Schiff ist klimatisiert.
Fenster:
Die Fenster sind generell nicht zu öffnen, es sei denn es ist explizit ausgeschrieben.
Bitte beachten Sie die von Plantours Kreuzfahrten festgelegte Mindestteilnehmeranzahl von 350 Personen.
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Zielland
Argentinien
Kontinent: | Südamerika |
Hauptstadt: | Buenos Aires |
National- und Amtssprache: | Spanisch Regionale indigene Amtssprachen der: Guarani, Wichi, Toba, Mocovi |
Währungscode: | ARS |
Internationale Vorwahl: | +54 |
Polizei: | 101 / 911 |
Notarzt: | 100 / 112 |
Zeitverschiebung: | UTC -3 |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ I |
Essen
- Argentinien ist für viele Fleischgerichte bekannt
- Grillkultur, weit verbreitet sind Parillas, meisten große Esshallen
- Häufig verwendete Lebensmittel: Fleisch, Kartoffeln, Bohnen, Chili, Mais, Kartoffeln
Landestypische Gerichte
- Locro - Maiseintopf mit Fleisch, Kartoffeln, Bohnen und Chili
- Humitas en chala - Maisbrei wird mit anderen Zutaten zu einem Teig verarbeitet, wird öfter als Beilage serviert
- Empanadas - dünne gefüllte Teigtaschen, Füllung besteht aus Fisch, Fleisch oder Gemüse, meistens als Snack oder Beilage serviert
- Dulce de leche - Karamel Creme
Getränke
- Mate → Nationalgetränk aus aufgebrühten Yerbabusch Blättern
- Kaffee
- Argentinische Weine
- Argentinische Biere
- Internationale Softdrinks
Trinkwasser
In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.
Infrastruktur
- gut ausgebautes Inlandsflugnetz
- Überlandbusverbindungen sind vorhanden und klimatisiert
- Das Eisenbahnnetzwerk ist veraltet und nur für Reisende mit viel Zeit geeignet
- In Buenos Aires gibt es ein U-Bahnnetz, Schnellbahnen und Busse 24/7. Für die Benutzung wird eine SUBE-Guthabenkarte benötigt, welche am U-Bahnschalter oder am Kiosk erhältlich ist
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Flugverspätungen und Streiks kommen öfter vor, dies sollte bei Flügen mit Anschlüssen berücksichtigt werden
- Schlechte Straßenverhältnisse
- Taxis können telefonisch oder per App (z.B. App Travel Buenos Aires) bestellt werden und sind bei Dunkelheit empfohlen
- Bei Ankunft am Flughafen Ezeiza wird empfohlen, einen “Remis”-Dienst zu benutzen, dieser wird im Ankunftsbereich angeboten
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Angesprochen wird sich mit "Señor" oder "Señora"
- Zur Begrüßung unter Freunden gibt man sich ein Küsschen auf die Wange
- Nach einer privaten Einladung gilt es als höflich, dem Gastgeber am nächsten Tag einen Blumenstrauß zu schicken
Trinkgelder
Restaurant: | 10% |
Hotel: | Gepäckservice: 1-2 USD pro Koffer Zimmerservice: 1-2 USD pro Tag |
Taxi: | kein Trinkgeld, aber bei Hilfe mit dem Gepäck kann ca. 1 USD als Trinkgeld gegeben werden |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- In großen Städten und vor allem in Buenos Aires ist die medizinische Versorgung mit der in Europa zu vergleichen
- In ländlichen Gebieten ist die medizinische Versorgung häufig in vielen Hinsichten problematisch
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Ohne Genehmigung ist es verboten, bestimmte freilebende Tiere einzufangen, zu halten, zu kaufen oder zu transportieren
- Diese Verbote richten sich auch gegen Produkte oder Souvenirs, zu deren Herstellung freilebende Tiere verwendet wurden
- Die Listen der betroffenen Arten sind von Provinz zu Provinz unterschiedlich
- Informationen erhalten Sie beim argentinischen Staatssekretariat für Umwelt und nachhaltige Entwicklung.
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise:
- Fingerabdrücke werden eingescannt & Digitale Portraitfotos werden bei der Einreise erstellt
Chile
Kontinent: | Südamerika |
Hauptstadt: | Santiago de Chile |
National- und Amtssprache: | Spanisch |
Währungscode: | CLP |
Internationale Vorwahl: | +56 |
Polizei: | 133 |
Notarzt: | 131 |
Zeitverschiebung: | UTC -4 |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ L |
Essen
- Typisches Essen in Chile ist deftige Hausmannskost
- Häufig verwendete Lebensmittel: Fleisch wie Rind und Huhn, Fisch und Meeresfrüchte, Reis, Kartoffeln, Gemüse, tropisches Obst
Landestypische Gerichte
- Lomo a lo pobre → Nationalgericht, Rindfleisch gebraten mit Spiegelei, meistens mit Pommes Frites
- Empanada de Pino → halbmondförmige Teigtaschen, meistens mit Hackfleisch oder Ei, Zwiebeln, Rosinen und Olive gefüllt
- Completo italiano → Hotdog mit Tomate, Avocado und Mayonnaise
- Pastel de Choclo → chilenischer Auflauf aus gemahlenem Mais, Hackfleisch, Zwiebeln, Hühnerfleisch, hart gekochtem Ei, Oliven und Rosinen
- Ensalada a Chilena → Salat aus geschnittenen Tomaten, Zwiebeln und Öldressing sowie verschiedenen Kräutern
- Charquican → Hackfleisch gekocht mit geriebenem Knoblauch, Zwiebeln, Kartoffeln, Kürbis, wird zu einer Art Brei gekocht
- Cazuela de Vacuno → Eintopf aus Rindfleisch mit Kartoffeln, Maiskolben, Karotten, Zwiebeln, grünen Bohnen, Knoblauch, Kürbisstücken, Reis oder Nudeln
Getränke
- Pisco Sour → National-Aperitif aus Traubenschnaps, Limonensaft, Zucker und Eiweiß
- Mote con huesillos → beliebtes Erfrischungsgetränk mit eingeweichtem Weizen und Dörrpfirsich
Infrastruktur
- Allgemein ein gut erschlossenes Reiseland
- Mietwagen, Inlandsflüge, Zugverbindungen und Überlandbusse sind vorhanden und gut erreichbar
- Taxis sind vorhanden
- In Santiago gibt es ein U-Bahnsystem
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,3
- Wegen erhöhter Umweltbelastung können Fahrverbote in den Wintermonaten von Juli bis August verhängt werden
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
- Einladungen in Privatwohnungen sind üblich, dabei sind Gastgeschenke angebracht
Trinkgelder
Restaurant: | 10% |
Hotel: | Gepäckservice: 1 USD pro Gepäckstück Zimmerservice: 1-2 USD pro Nacht |
Taxi: | Aufrunden |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- In den größeren Städten ist die medizinische Versorgung gut, vergleichbar mit der in Europa
- Auf dem Land ist die medizinische Versorgung jedoch teilweise problematisch
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Südafrika
Kontinent: | Afrika |
Hauptstadt: | Kapstadt, Pretoria, Bloemfontein |
National- und Amtssprache: | Afrikaans, Englisch |
Währungscode: | ZAR |
Internationale Vorwahl: | +27 |
Polizei: | 10111 |
Notarzt: | 10111 |
Zeitverschiebung: | UTC +2 |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ D, Typ M, Typ N |
Essen
- Die Südafrikanische Küche wurde auf Grund der Vergangenheit durch die Niederlande, Indonesien, Indien und Großbritannien geprägt
- Häufig verwendete Lebensmittel: Fleisch, Fisch, Mais, Sorghum, Süßkartoffeln und Kürbisse. Hinzu kommen Gewürze wie Curry, Pfeffer, Kurkuma und Muskatnuss
Landestypische Gerichte
- Bobotie → Auflauf aus Hackfleisch mit Rosinen, getrockneten Aprikosen, Mandeln und Zwiebeln. Überbacken wird dieser mit Eiern und Milch im Ofen. Dazu wird meistens Reis serviert
- Braai → bedeutet im Allgemeinen das Grillen. Gegrillt werden Fleischstücke aus Schwein, Rind und Hammel sowie südafrikanische Grillwürste. Dazu wird meistens Kartoffelsalat, Toast oder Paap (Püree aus Maismehl) serviert
- Biltong → luftgetrocknetes Fleisch zum Knabbern
- Bredie → Eintopf mit Gemüse und Lamm, Hühnchen oder Fleisch
- Meat Pies → Pasteten mit Fleisch
- Pap en sous → Maisbrei mit Tomaten-Zwiebel-Soße
- Filled Gem Squash → Kürbis gefüllt mit Mais und Käse
- Melkert → Milchkuchen mit Blätterteigboden und Eiweiß-Zimt-Soufflé
- Oliekoek → süßes fettiges Gebäck, oft in Kombination mit Sirup
- Ouma Rusks → eine Art Zwieback, welches gerne in warme Getränke getaucht wird
Getränke
- Alkohol wird in Südafrika nur in lizenzierten Bars und Restaurants ausgeschenkt
- Alkohol ist nur in lizenzierten Bottle Shops verfügbar
- Sundowner ist Südafrikas meist zelebriertetes Ritual → Treffpunkt mit Freunden und Picknickkorb an einem schönen Aussichtspunkt, dort wird Wein und Bier getrunken
- In vielen Restaurants ist es möglich, seinen eigenen Wein mit zu bringen, dafür wird dann ein Korkgeld bezahlt
- Weine aus eigenem Anbau
- Castle, Windhoek, Amstel, Heineken → beliebteste Biersorten
- Cola Brandy
- Springbock → Mix aus Amarulalikör und Pfefferminzschnaps
- Amarula → Creme-Likör
- Cider → kohlensäurehaltiges Apfelwein-Getränk
- Rooibos-Tee
- Apple- oder Grapetizer → Apfel- oder Traubenschorle
- Sparletta Cream Soda → grüne Limonade mit Vanillegeschmack
- Twist → Limonade mit Fruchtgeschmack
- Internationale Softdrinks
Trinkwasser
In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.
Infrastruktur
- Es gibt ein Inlandsflugnetz
- Der öffentliche Fernverkehr funktioniert gut
- Bus- und Zugverbindungen sind vorhanden
Allgemeines
- Linksverkehr
- Promillegrenze: 0,5
- Wenn Sie von der Polizei angehalten werden und eine Barzahlung verlangt wird, rufen Sie bei der südafrikanischen Korruption Hotline an unter: 0800 00 28 7
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Als Begrüßungsformel wird häufig “How are you?” genutzt
- Während eines Gespräches sollten Südafrikaner nicht nach Konflikten oder Unterschieden der Gesellschaft gefragt werden, da diese Vergangenheit noch nicht gut verarbeitet ist
- In unterschiedlichsten Situationen werden kleine Dienstleistungen geboten, sei es beim Tanken oder auf dem Parkplatz, diese Hilfen können mit einem kleinen Trinkgeld von 2-5 ZAR entlohnt werden
Trinkgelder
Restaurant: | 10% |
Hotel: | Gepäckservice: 3 ZAR pro Koffer Zimmerservice: 10 ZAR |
Taxi: | 10% |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist gut
- Im privaten Sektor ist die medizinische Versorgung auf europäischem Niveau
- In ländlichen Gebieten ist die medizinische Versorgung nicht immer gut
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Nacktbaden ist verboten
- Das Pflücken geschützter Pflanzen und das Fangen von Tieren geschützter Arten ist verboten. Dies kann zu empfindlichen Geld- und Haftstrafen von zwei bis zehn Jahren führen. Dies gilt auch für die ungenehmigte Ausfuhr geschützter Pflanzen und Tiere
Ausflugsland
Argentinien
Kontinent: | Südamerika |
Hauptstadt: | Buenos Aires |
National- und Amtssprache: | Spanisch Regionale indigene Amtssprachen der: Guarani, Wichi, Toba, Mocovi |
Währungscode: | ARS |
Internationale Vorwahl: | +54 |
Polizei: | 101 / 911 |
Notarzt: | 100 / 112 |
Zeitverschiebung: | UTC -3 |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ I |
Essen
- Argentinien ist für viele Fleischgerichte bekannt
- Grillkultur, weit verbreitet sind Parillas, meisten große Esshallen
- Häufig verwendete Lebensmittel: Fleisch, Kartoffeln, Bohnen, Chili, Mais, Kartoffeln
Landestypische Gerichte
- Locro - Maiseintopf mit Fleisch, Kartoffeln, Bohnen und Chili
- Humitas en chala - Maisbrei wird mit anderen Zutaten zu einem Teig verarbeitet, wird öfter als Beilage serviert
- Empanadas - dünne gefüllte Teigtaschen, Füllung besteht aus Fisch, Fleisch oder Gemüse, meistens als Snack oder Beilage serviert
- Dulce de leche - Karamel Creme
Getränke
- Mate → Nationalgetränk aus aufgebrühten Yerbabusch Blättern
- Kaffee
- Argentinische Weine
- Argentinische Biere
- Internationale Softdrinks
Trinkwasser
In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.
Infrastruktur
- gut ausgebautes Inlandsflugnetz
- Überlandbusverbindungen sind vorhanden und klimatisiert
- Das Eisenbahnnetzwerk ist veraltet und nur für Reisende mit viel Zeit geeignet
- In Buenos Aires gibt es ein U-Bahnnetz, Schnellbahnen und Busse 24/7. Für die Benutzung wird eine SUBE-Guthabenkarte benötigt, welche am U-Bahnschalter oder am Kiosk erhältlich ist
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Flugverspätungen und Streiks kommen öfter vor, dies sollte bei Flügen mit Anschlüssen berücksichtigt werden
- Schlechte Straßenverhältnisse
- Taxis können telefonisch oder per App (z.B. App Travel Buenos Aires) bestellt werden und sind bei Dunkelheit empfohlen
- Bei Ankunft am Flughafen Ezeiza wird empfohlen, einen “Remis”-Dienst zu benutzen, dieser wird im Ankunftsbereich angeboten
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Angesprochen wird sich mit "Señor" oder "Señora"
- Zur Begrüßung unter Freunden gibt man sich ein Küsschen auf die Wange
- Nach einer privaten Einladung gilt es als höflich, dem Gastgeber am nächsten Tag einen Blumenstrauß zu schicken
Trinkgelder
Restaurant: | 10% |
Hotel: | Gepäckservice: 1-2 USD pro Koffer Zimmerservice: 1-2 USD pro Tag |
Taxi: | kein Trinkgeld, aber bei Hilfe mit dem Gepäck kann ca. 1 USD als Trinkgeld gegeben werden |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- In großen Städten und vor allem in Buenos Aires ist die medizinische Versorgung mit der in Europa zu vergleichen
- In ländlichen Gebieten ist die medizinische Versorgung häufig in vielen Hinsichten problematisch
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Ohne Genehmigung ist es verboten, bestimmte freilebende Tiere einzufangen, zu halten, zu kaufen oder zu transportieren
- Diese Verbote richten sich auch gegen Produkte oder Souvenirs, zu deren Herstellung freilebende Tiere verwendet wurden
- Die Listen der betroffenen Arten sind von Provinz zu Provinz unterschiedlich
- Informationen erhalten Sie beim argentinischen Staatssekretariat für Umwelt und nachhaltige Entwicklung.
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise:
- Fingerabdrücke werden eingescannt & Digitale Portraitfotos werden bei der Einreise erstellt
Chile
Kontinent: | Südamerika |
Hauptstadt: | Santiago de Chile |
National- und Amtssprache: | Spanisch |
Währungscode: | CLP |
Internationale Vorwahl: | +56 |
Polizei: | 133 |
Notarzt: | 131 |
Zeitverschiebung: | UTC -4 |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ L |
Essen
- Typisches Essen in Chile ist deftige Hausmannskost
- Häufig verwendete Lebensmittel: Fleisch wie Rind und Huhn, Fisch und Meeresfrüchte, Reis, Kartoffeln, Gemüse, tropisches Obst
Landestypische Gerichte
- Lomo a lo pobre → Nationalgericht, Rindfleisch gebraten mit Spiegelei, meistens mit Pommes Frites
- Empanada de Pino → halbmondförmige Teigtaschen, meistens mit Hackfleisch oder Ei, Zwiebeln, Rosinen und Olive gefüllt
- Completo italiano → Hotdog mit Tomate, Avocado und Mayonnaise
- Pastel de Choclo → chilenischer Auflauf aus gemahlenem Mais, Hackfleisch, Zwiebeln, Hühnerfleisch, hart gekochtem Ei, Oliven und Rosinen
- Ensalada a Chilena → Salat aus geschnittenen Tomaten, Zwiebeln und Öldressing sowie verschiedenen Kräutern
- Charquican → Hackfleisch gekocht mit geriebenem Knoblauch, Zwiebeln, Kartoffeln, Kürbis, wird zu einer Art Brei gekocht
- Cazuela de Vacuno → Eintopf aus Rindfleisch mit Kartoffeln, Maiskolben, Karotten, Zwiebeln, grünen Bohnen, Knoblauch, Kürbisstücken, Reis oder Nudeln
Getränke
- Pisco Sour → National-Aperitif aus Traubenschnaps, Limonensaft, Zucker und Eiweiß
- Mote con huesillos → beliebtes Erfrischungsgetränk mit eingeweichtem Weizen und Dörrpfirsich
Infrastruktur
- Allgemein ein gut erschlossenes Reiseland
- Mietwagen, Inlandsflüge, Zugverbindungen und Überlandbusse sind vorhanden und gut erreichbar
- Taxis sind vorhanden
- In Santiago gibt es ein U-Bahnsystem
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,3
- Wegen erhöhter Umweltbelastung können Fahrverbote in den Wintermonaten von Juli bis August verhängt werden
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
- Einladungen in Privatwohnungen sind üblich, dabei sind Gastgeschenke angebracht
Trinkgelder
Restaurant: | 10% |
Hotel: | Gepäckservice: 1 USD pro Gepäckstück Zimmerservice: 1-2 USD pro Nacht |
Taxi: | Aufrunden |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- In den größeren Städten ist die medizinische Versorgung gut, vergleichbar mit der in Europa
- Auf dem Land ist die medizinische Versorgung jedoch teilweise problematisch
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Südafrika
Kontinent: | Afrika |
Hauptstadt: | Kapstadt, Pretoria, Bloemfontein |
National- und Amtssprache: | Afrikaans, Englisch |
Währungscode: | ZAR |
Internationale Vorwahl: | +27 |
Polizei: | 10111 |
Notarzt: | 10111 |
Zeitverschiebung: | UTC +2 |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ D, Typ M, Typ N |
Essen
- Die Südafrikanische Küche wurde auf Grund der Vergangenheit durch die Niederlande, Indonesien, Indien und Großbritannien geprägt
- Häufig verwendete Lebensmittel: Fleisch, Fisch, Mais, Sorghum, Süßkartoffeln und Kürbisse. Hinzu kommen Gewürze wie Curry, Pfeffer, Kurkuma und Muskatnuss
Landestypische Gerichte
- Bobotie → Auflauf aus Hackfleisch mit Rosinen, getrockneten Aprikosen, Mandeln und Zwiebeln. Überbacken wird dieser mit Eiern und Milch im Ofen. Dazu wird meistens Reis serviert
- Braai → bedeutet im Allgemeinen das Grillen. Gegrillt werden Fleischstücke aus Schwein, Rind und Hammel sowie südafrikanische Grillwürste. Dazu wird meistens Kartoffelsalat, Toast oder Paap (Püree aus Maismehl) serviert
- Biltong → luftgetrocknetes Fleisch zum Knabbern
- Bredie → Eintopf mit Gemüse und Lamm, Hühnchen oder Fleisch
- Meat Pies → Pasteten mit Fleisch
- Pap en sous → Maisbrei mit Tomaten-Zwiebel-Soße
- Filled Gem Squash → Kürbis gefüllt mit Mais und Käse
- Melkert → Milchkuchen mit Blätterteigboden und Eiweiß-Zimt-Soufflé
- Oliekoek → süßes fettiges Gebäck, oft in Kombination mit Sirup
- Ouma Rusks → eine Art Zwieback, welches gerne in warme Getränke getaucht wird
Getränke
- Alkohol wird in Südafrika nur in lizenzierten Bars und Restaurants ausgeschenkt
- Alkohol ist nur in lizenzierten Bottle Shops verfügbar
- Sundowner ist Südafrikas meist zelebriertetes Ritual → Treffpunkt mit Freunden und Picknickkorb an einem schönen Aussichtspunkt, dort wird Wein und Bier getrunken
- In vielen Restaurants ist es möglich, seinen eigenen Wein mit zu bringen, dafür wird dann ein Korkgeld bezahlt
- Weine aus eigenem Anbau
- Castle, Windhoek, Amstel, Heineken → beliebteste Biersorten
- Cola Brandy
- Springbock → Mix aus Amarulalikör und Pfefferminzschnaps
- Amarula → Creme-Likör
- Cider → kohlensäurehaltiges Apfelwein-Getränk
- Rooibos-Tee
- Apple- oder Grapetizer → Apfel- oder Traubenschorle
- Sparletta Cream Soda → grüne Limonade mit Vanillegeschmack
- Twist → Limonade mit Fruchtgeschmack
- Internationale Softdrinks
Trinkwasser
In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.
Infrastruktur
- Es gibt ein Inlandsflugnetz
- Der öffentliche Fernverkehr funktioniert gut
- Bus- und Zugverbindungen sind vorhanden
Allgemeines
- Linksverkehr
- Promillegrenze: 0,5
- Wenn Sie von der Polizei angehalten werden und eine Barzahlung verlangt wird, rufen Sie bei der südafrikanischen Korruption Hotline an unter: 0800 00 28 7
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Als Begrüßungsformel wird häufig “How are you?” genutzt
- Während eines Gespräches sollten Südafrikaner nicht nach Konflikten oder Unterschieden der Gesellschaft gefragt werden, da diese Vergangenheit noch nicht gut verarbeitet ist
- In unterschiedlichsten Situationen werden kleine Dienstleistungen geboten, sei es beim Tanken oder auf dem Parkplatz, diese Hilfen können mit einem kleinen Trinkgeld von 2-5 ZAR entlohnt werden
Trinkgelder
Restaurant: | 10% |
Hotel: | Gepäckservice: 3 ZAR pro Koffer Zimmerservice: 10 ZAR |
Taxi: | 10% |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist gut
- Im privaten Sektor ist die medizinische Versorgung auf europäischem Niveau
- In ländlichen Gebieten ist die medizinische Versorgung nicht immer gut
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Nacktbaden ist verboten
- Das Pflücken geschützter Pflanzen und das Fangen von Tieren geschützter Arten ist verboten. Dies kann zu empfindlichen Geld- und Haftstrafen von zwei bis zehn Jahren führen. Dies gilt auch für die ungenehmigte Ausfuhr geschützter Pflanzen und Tiere
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Ausführliche Einreisebestimmungen:
Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie .
WICHTIGE INFOMATION:
Die Getränkepakete beinhalten folgende Leistungen:
Getränkepaket Silber (alkoholfrei):
- Mineralwasser mit und ohne Kohlensäure (glasweise)
- Softdrinks (Cola, Cola light, Fanta, Sprite, Bitter Lemon, Ginger Ale, Tonic Water)
- verschiedene Fruchtsäfte und Fruchtsaftschorlen
- 10% Rabatt auf Flaschenweine
- 10% Rabatt für besondere kulinarische Veranstaltungen
- 10% Rabatt auf Weinverkostungen
Getränkepaket Gold:
- Mineralwasser mit und ohne Kohlensäure (glasweise)
- Softdrinks (Cola, Cola light, Fanta, Sprite, Bitter Lemon, Ginger Ale, Tonic Water)
- verschiedene Fruchtsäfte und Fruchtsaftschorlen
- Bier vom Fass (Königs Pilsener) und Alster (Radler)
- Weizenbier
- alkoholfreies Bier (Beck’s, Franziskaner)
- offene Hausweine (weiß, rosé und rot), auch als Schorle (glasweise)
- offener Sekt und Prosecco (glasweise)
- Auswahl an offenen Weinen (glasweise)
- Auswahl an Cocktails
- 20% Rabatt auf Flaschenweine
- 20% Rabatt für besondere kulinarische Veranstaltungen
- 20% Rabatt auf Weinverkostungen
Getränkepaket Platin:
- Mineralwasser mit und ohne Kohlensäure (glasweise)
- Softdrinks (Cola, Cola light, Fanta, Sprite, Bitter Lemon, Ginger Ale, Tonic Water)
- verschiedene Fruchtsäfte und Fruchtsaftschorlen
- Bier vom Fass (Königs Pilsener) und Alster (Radler)
- Weizenbier
- alkoholfreies Bier (Beck’s, Franziskaner)
- offene Hausweine (weiß, rosé und rot), auch als Schorle (glasweise)
- offener Sekt und Prosecco (glasweise)
- alle Cocktails
- große Auswahl an Spirituosen / Schnäpsen
- Barista Kaffee (Crema, Cappuccino, Espresso, Latte Macchiato, Milchkaffee) von der Bar
- 30% Rabatt auf Flaschenweine
- 30% Rabatt für besondere kulinarische Veranstaltungen
- 30% Rabatt auf Weinverkostungen
- Mineralwasser für die Ausflüge (0,5 lt. pro Gast/Ausflug)
- täglich Canapés in der Kabine
- 10% Rabatt für die Bord-Wäscherei
(Waschen und Bügeln) - Extra-Rabatte auf Aktivitäten an Bord
(z.B. Rundgang hinter den Kulissen)
Bitte beachten Sie:
Das Getränkepaket muss von allen Personen einer Kabine gebucht werden. Pro Kabine kann nur das gleiche Getränkepaket gebucht werden (Ausnahme: Kinder unter 18 Jahren). Die Getränkepakete sind nicht auf andere Personen übertragbar. Die Getränke werden von 10.00 bis 24.00 Uhr angeboten und werden ausschließlich in Gläsern ausgeschenkt. Die Getränkepakete können nur für die gesamte Dauer der Kreuzfahrt und nur vorab gebucht werden. Getränke aus der Mini-Bar sind in den Paketen nicht enthalten. Die Kaffee- und Teestation im Palmgarten steht allen Gästen ganztägig kostenfrei zur Verfügung.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Deutsche Staatsangehörige benötigen für diese Reise gültige Ausweisdokumente. Die Reise kann sonst nicht angetreten werden!
Je nach Reiseland kann es sein, dass ein Visum erforderlich ist. In einigen Ländern sind ggf. auch Impfvorschriften zu beachten. Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie online bei der jeweiligen Reise unter der Rubrik „Länder“. Außerdem erhalten Sie diese Infos auch in Ihren zugesandten Reise-Vertragsunterlagen.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten sowie über notwendige Impfungen.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 26. Juni 2012 jedes Kind, welches ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument benötigt. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Bitte beantragen Sie das notwendige Reisedokument bei den zuständigen Behörden.
Einreisebestimmungen für nicht-deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Falls Personen ohne deutsche bzw. mit nicht ausschließlich deutscher Staatsbürgerschaft mitreisen, beachten Sie bitte, dass in diesem Fall andere bzw. gesonderte Einreisebestimmungen für Ihr gewähltes Reiseland gelten können. Hierüber geben die jeweiligen Auslandsvertretungen bzw. zuständigen Konsulate entsprechend Auskunft. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten.
Sollten Sie in diesem Zusammenhang Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Bitte kontaktieren Sie uns unter unserer kostenfreien Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Absagefrist durch den Reiseveranstalter sz-Reisen & Service GmbH:
Falls die Mindesteilnehmerzahl für Ihren Reisetermin nicht erreicht werden sollte, behält sich sz-Reisen vor, bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt (bei Tagesfahrten bis zu 2 Wochen) die Reise abzusagen bzw. vom Reisevertrag zurückzutreten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter §7.
sz-Reisen und momento by sz-Reisen sind Marken der sz-Reisen & Service GmbH
Hinweis für Menschen mit eingeschränkter Mobilität:
Unsere Reisen sind nicht geeignet für Gäste mit eingeschränkter Mobilität. sz-Reisen sind meistens Reisen in Bewegung: Um alle Besichtigungen, Rundgänge und Ausflüge in vollem Umfang miterleben zu können, sollten Sie „gut zu Fuß“ sein. Auch so manch ein Hotel ist noch nicht auf Rollatoren oder weitergehende Mobilitätsbeschränkungen eingestellt. Daher sind unsere Reisen für schwer gehbehinderte Gäste sowie für Gäste im Rollstuhl oder mit starker Sehbehinderung nicht geeignet (auch Gehörlosigkeit oder allg. Reisebehinderung).
Im Zweifel können wir vorab für Sie prüfen, ob eine Teilnahme möglich ist. Bitte fragen Sie uns vor der Buchung, ob diese Reise für Sie geeignet ist. Wir beraten Sie gern unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Hinweis zu den Ausflügen:
Alle Ausflüge und Führungen finden in deutscher Sprache statt, soweit nichts anderes angegeben ist. Bitte beachten Sie, dass sich die angegebene Reihenfolge der Ausflüge ändern kann.
Kreuzfahrten mit Plantours
Ihr Reiseveranstalter ist die SZ-Reisen GmbH. Wir arbeiten bei dieser Kreuzfahrt mit der Reederei / dem Veranstalter Plantours zusammen. Aus diesem Grund erhalten sie innerhalb der sz-Reisen Reiseunterlagen die Kreuzfahrt-Unterlagen von Plantours.
Zahlung & Reiserücktritt bei SZ-Reisen:
Ausführliche Informationen zu Zahlung und zum Reiserücktritt finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter § 2. + 5. + 7. + 8.
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