MS LADY DILETTA: Silvester in Amsterdam

Feuerwerk in Amsterdam
Feuerwerk in Amsterdam ©Pawel Pajor
Ihre Reiseroute
Ihre Reiseroute ©www.stepmap.de
Antwerpen - Schneetreiben auf dem Grote Markt copy
Antwerpen ©rustamank 123rf.com
Dordrecht
Dordrecht ©Fokke Baarssen, 123rf.com
Rotterdam mit dem Witte Huis
Rotterdam mit dem Witte Huis ©123rf.com, profile haveseen
Rotterdam
Rotterdam ©Claire Droppert, NBTC Holland Marketing
Erleuchtete Grachten am Abend
Erleuchtete Grachten am Abend ©boule13 - 123rf.com
Nijmegen
Nijmegen ©HildaWeges, fotolia.com
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Dordrecht
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Rotterdam
Erleuchtete Grachten am Abend
Nijmegen

Düsseldorf - Antwerpen - Rotterdam - Schoonhoven - Amsterdam - Nijmegen - Düsseldorf

  • Silvester in Amsterdam
  • Silvesterfeier und Neujahrsbrunch an Bord 
  • Rotterdam
Buchungscode: DE-DU09

Düsseldorf - Antwerpen - Rotterdam - Schoonhoven - Amsterdam - Nijmegen - Düsseldorf

  • Silvester in Amsterdam
  • Silvesterfeier und Neujahrsbrunch an Bord 
  • Rotterdam
Buchungscode: DE-DU09

Das alte Jahr besinnlich abstreifen, das neue Jahr fröhlich willkommen heißen – Belgien und die Niederlande sind dafür wie geschaffen! In Antwerpen genießen Sie die Stille in der Liebfrauenkathedrale, in Dordrecht, der ältesten Stadt Hollands, bestaunen Sie zahlreiche Baudenkmäler, wie die Grote Kerk und Het Hof. Nachdem Sie in Rotterdam den imposanten Hafen bestaunt haben, spazieren Sie in Den Haag bis zum legendären Friedenspalast und passieren auf der Lek die Windmühlen von Kinderdijk. Bevor es nach Amsterdam geht, können Sie noch durch die historische Altstadt von Schoonhoven flanieren. In Amsterdam angekommen, empfängt Sie ein unvergessliches Feuerwerk: Tausende bunter Lichter, die sich in den schillernden Grachten widerspiegeln. Vergnügt genießen Sie die kulinarischen Köstlichkeiten und die ausgelassene Stimmung an Bord: Prosit Neujahr!

Programm

TagHafenAnAbgepl. Ausflüge(fak.)

1. Tag:

Düsseldorf15:30

Einschiffung ab ca. 14:00 Uhr

2. Tag:

Antwerpen09:00

Flämisches Antwerpen an der Schelde (AP);
Europäisches Brüssel und königliche Pracht

3. Tag:

Antwerpen07:00

Fahrt auf der Oosterschelde, Volkerak & Hollands Diep

Dordrecht16:0019:00

Dordrecht – die älteste Stadt Hollands

Fahrt auf der Noord mit Passage der Windmühlen von Kinderdijk

Rotterdam21:00

4. Tag:

Rotterdam13:00

Den Haag und Delft;
Rotterdam Stadt- und Hafenrundfahrt

Fahrt auf der Lek mit Passage der Windmühlen von Kinderdijk

Schoonhoven16:00

Historischer Spaziergang durch Schoonhoven (AP)

5. Tag:

Schoonhoven02:00
Amsterdam08:00

Amsterdam Grachten-& Stadtrundfahrt (AP); Grachtenfahrt
Silvesterfeier an Bord

6. Tag:

Amsterdam06:00

Fahrt auf dem Amsterdam-Rhein-Kanal und der Waal

Nijmegen14:0020:00

Historisches Zentrum der Hansestadt Nijmegen;
Brouwerij de Hemel in Nijmegen

7. Tag:

Düsseldorf08:00

Ausschiffung nach dem Frühstück

Hinweise

Die angegebenen Landausflüge sind (wenn nicht anders angegeben) nicht im Reisepreis enthalten. 

DE-DU09

» Für diese Reise stehen im Moment keine Termine zur Verfügung.

DE-DU09

» Für diese Reise stehen im Moment keine Termine zur Verfügung.

Beförderung

  • Haustürtransfer zum/ab Schiff in ausgewählten Regionen
  • Einschiffung in Düsseldorf
  • Ausschiffung in Düsseldorf

sz-Reisen PLUS

  • sz-Reisebegleitung auf An- und Abreise

Kabine & Verpflegung

  • 6 Übernachtungen in gebuchter Kabinenkategorie
  • Vollpension inkl. Sektfrühstück
  • Willkommensdrink
  • festliches Galadinner im Rahmen der VP
  • Kaffee- und Teestation (24 Stunden geöffnet)

Zusätzlich inklusive

  • Gepäckbeförderung vom Anlegeplatz in die Kabine und zurück
  • Nutzung der Bordeinrichtungen
  • Teilnahme Bordveranstaltungen
  • Ein- & Ausschiffungsgebühren
  • Audiosystem auf Ausflügen
  • Informationsmaterial zur Reise
  • Deutsch sprech. Bordreiseleitung
DE-DU09

» Für diese Reise stehen im Moment keine Termine zur Verfügung.

MS LADY DILETTA

Stolz präsentiert Ihnen Plantours den ersten eigenen Neubau im 4-Sterne-Plus Segment – MS LADY DILETTA. MS LADY DILETTA setzt mit dem Namen die 100-jährige Firmengeschichte der Muttergesellschaft, der Ligabue Gruppe, fort: Diletta ist die jüngste Tochter von Inti Ligabue, Eigentümer der Ligabue Gruppe. Dieses elegante Flusskreuzfahrtschiff im gehobenen Stil bietet 173 Passagieren Platz für exklusive Reiseerlebnisse. Zielgebiete sind: Rhein und Mosel sowie Holland und Flandern. Wir laden Sie herzlich ein, den Schiffsneubau mit seinen vielen Besonderheiten kennenzulernen. 

Die Kabinen

Die komfortablen Kabinen sind zumeist mit französischen Balkonen ausgestattet, acht luxuriöse Suiten verfügen über einen eigenen Balkon,
10 Einzelkabinen heißen Alleinreisende willkommen.

Ihr Zuhause an Bord

  • 91 komfortable Kabinen bzw. Suiten auf drei eleganten Kabinendecks für 172 Passagiere, davon:
  • 8 Suiten Zweibett außen (21 qm) mit eigenem Balkon auf dem San Marco und Rialto Deck
  • 4 Junior-Suiten Zweibett außen (18 qm) mit französischem Balkon auf dem San Marco und Rialto Deck
  • 59 Zweibettkabinen außen (16 qm) mit französischem Balkon auf dem San Marco und Rialto Deck
  • 10 Zweibettkabinen außen (15,5 qm) mit zwei Fenstern auf dem Accademia Deck
  • 10 Einzelkabinen außen (11,5 qm) mit zwei Fenstern auf dem Accademia Deck
  • Alle Kabinen/Suiten mit Dusche/WC, Schminkspiegel, Haartrockner, TV, Telefon, Safe und individuell regulierbarer Klimaanlage

Internet an Bord

An Bord von MS LADY DILETTA ist Internetempfang in Form von WLAN gegen Gebühr an der Rezeption buchbar. Ein kontinuierlicher Empfang kann nicht immer gewährleistet werden. Auf Teilabschnitten kann es zu temporären Unterbrechungen der Netzabdeckung kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass eine Erstattung der Kosten aufgrund von Unterbrechungen nicht möglich ist. Bei Fragen steht Ihnen gern die Hoteldirektion an der Rezeption zur Verfügung.

Anmerkung

Die Fenster sind generell nicht zu öffnen, es sei denn es ist explizit ausgeschrieben. 

Bitte beachten Sie die von plantours festgelegte Mindestteilnehmerzahl von 120 Personen. 

MS Lady Diletta Schiff
MS Lady Diletta, Doppelkabine mit französischem Balkon ©Plantours Kreuzfahrten
MS Lady Diletta Schiff
MS Lady Diletta, Einzelkabine ©Plantours Kreuzfahrten
Zweibettkabine Accademia Deck
MS Lady Diletta, Zweibettkabine Accademia Deck ©Plantours Kreuzfahrten
MS Lady Diletta Schiff
MS Lady Diletta Schiff
Zweibettkabine Accademia Deck
DE-DU09

» Für diese Reise stehen im Moment keine Termine zur Verfügung.

Zielland

Belgien

Kontinent: Europa
Hauptstadt: Brüssel
National- und Amtssprache: Niederländisch, Französisch, Deutsch
Währungscode: EUR
Internationale Vorwahl: +32
Polizei: 100
Notarzt: 100
Zeitverschiebung:

UTC +1 MEZ

UTC +2 MESZ

Stecker- und Adapterinformationen Typ E, Typ F

Essen

  • Einflüsse der französischen Küche
  • Viele ausgezeichnete Restaurants und Cafés
  • Aber auch viele Streetfood Stände
  • Belgische Schokolade → ist berühmt und Schokoladenfabriken/das Kakaomuseum können besichtigt werden
  • Häufig verwendete Lebensmittel: Wild, Meeresfrüchte, Butter, Sahne, belgische Schokolade

Landestypische Gerichte

  • Moules-frites → Miesmuscheln mit Pommes frites
  • Waffeln aller Art
  • Stoemp → Kartoffelpüree mit Karotten und Lauch, dazu wahlweise Bratwurst oder Blutwurst
  • Carbonnade Flamande → Rindfleisch geschmort in Bier mit Zwiebeln, Senf und Gewürzen, dazu Pommes oder Stoemp
  • Spekulatius → National-Keks

Getränke

  • Belgien ist für seine Brauereien und die damit zusammenhängende Vielzahl an Bieren bekannt
  • Brauereibesuche mit Bierproben sind möglich
  • Belgisches Bier
  • Kriek → Bier mit Fruchtauszug, z. B. Kirsche
  • Duvel → hochprozentiger Schnaps

Infrastruktur

  • Sehr gutes Eisenbahnnetz vorhanden
  • Sehr gute Busverbindungen vorhanden
  • Sehr gut ausgebautes Autobahnnetz
  • E-Roller können per App als Transportmittel genutzt werden

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,5

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.

  • Man sollte sich informieren, welche Sprache man in welchem Teil des Landes spricht
  • Allerdings sprechen viele Einwohner mit Besuchern lieber Englisch als ihre eigene Sprache
  • Zur Begrüßung gibt man sich die Hand, die persönlichere Form der begrüßung ist ein Kuss auf beide Wangen
  • Gastgeber freuen sich über kleine Geschenke wie Blumen
  • Zu Beginn einer Mahlzeit wünscht man sich einen "Guten Appetit/bon appetit/eet smakelijk"

Trinkgelder

Restaurant: 5-10%
Hotel:

Gepäckservice: 1-2 EUR por Gepäckstück

Zimmerservice: 1-2 EUR pro Tag

Taxi: 10%

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die medizinische Versorgung ist sehr gut

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

Niederlande

Kontinent: Europa
Hauptstadt: Amsterdam
National- und Amtssprache: Niederländisch
Währungscode: EUR
Internationale Vorwahl: +31
Polizei: 112
Notarzt: 112
Zeitverschiebung:

UTC +1 MEZ

UTC +2 MESZ

Stecker- und Adapterinformationen Typ C, Typ F

Essen

  • Die niederländische Küche wurde von den Gerichten ihrer ehemaligen Kolonien beeinflusst 
  • Die Niederlande sind berühmt für ihren Käse 

Landestypische Gerichte:

  • Hollandse Nieuwe → Heringe, werden häufig mit Kartoffeln und Ei serviert 
  • Poffertjes → kleine runde Pfannkuchen mit Puderzucker
  • Kroket → Kroketten, sind meistens mit Fleisch gefüllt 
  • Hutspot → Kartoffeln, Karotten und Zwiebeln püriert 
  • Boerenkool met Rookworst → Grünkohl und Kartoffeln mit Räucherwurst 
  • Gebakken Zeetong → gebratene Seezunge 
  • Lekkerbekjes → gebratener Weißfisch 
  • Vla → eine Süßspeise, ähnlich wie Pudding 
  • Spekkok → unterschiedliche Lagen von stark gebuttertem Biskuitkuchen mit indonesischen Gewürzen 

Getränke

  • Jenever → einheimischer Gin 
  • Heineke und Amstel → einheimische Biersorten 
  • Advocaat → einheimischer Eierlikör 
  • Niederländische Liköre → Curaçao, Triple Sec und Parfait d’Amour 
  • Internationale Softdrinks

Infrastruktur

  • Es gibt eine sehr gute allgemeine und touristische Infrastruktur
  • Öffentlicher Nahverkehr sowie ein Eisenbahn- und Busnetz sind vorhanden

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,5, (Fahrer mit weniger als fünf Jahren Fahrerfahrung oder sieben Jahre bei Führerscheinerwerb unter 18: 0,2)
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.

  • Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
  • Bei privaten Einladungen sind kleine Gastgeschenke angebracht

Trinkgelder

Restaurant: Service Charge schon enthalten, bei sehr gutem Service bis ca. 10%
Hotel: Service Charge schon enthalten, bei sehr gutem Service bis ca. 10%
Taxi: Service Charge schon enthalten, bei sehr gutem Service bis ca. 10%

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die medizinische Versorgung ist sehr gut

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
  • Anders als häufig angenommen, sind in den Niederlanden alle Drogen verboten. Lediglich der Verkauf von maximal 5 Gramm Cannabis in Coffeeshops und der Besitz von maximal 5 Gramm werden nicht strafrechtlich verfolgt. Weiterhin gibt es in Amsterdam, Rotterdam und Den Haag gekennzeichnete Bereiche, in denen es verboten ist, Drogen zu konsumieren
  • Realistische Imitationen von Feuerwaffen sind verboten
  • Pfefferspray, Tränengase oder Ähnliches sind verboten

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

Ausflugsland

Belgien

Kontinent: Europa
Hauptstadt: Brüssel
National- und Amtssprache: Niederländisch, Französisch, Deutsch
Währungscode: EUR
Internationale Vorwahl: +32
Polizei: 100
Notarzt: 100
Zeitverschiebung:

UTC +1 MEZ

UTC +2 MESZ

Stecker- und Adapterinformationen Typ E, Typ F

Essen

  • Einflüsse der französischen Küche
  • Viele ausgezeichnete Restaurants und Cafés
  • Aber auch viele Streetfood Stände
  • Belgische Schokolade → ist berühmt und Schokoladenfabriken/das Kakaomuseum können besichtigt werden
  • Häufig verwendete Lebensmittel: Wild, Meeresfrüchte, Butter, Sahne, belgische Schokolade

Landestypische Gerichte

  • Moules-frites → Miesmuscheln mit Pommes frites
  • Waffeln aller Art
  • Stoemp → Kartoffelpüree mit Karotten und Lauch, dazu wahlweise Bratwurst oder Blutwurst
  • Carbonnade Flamande → Rindfleisch geschmort in Bier mit Zwiebeln, Senf und Gewürzen, dazu Pommes oder Stoemp
  • Spekulatius → National-Keks

Getränke

  • Belgien ist für seine Brauereien und die damit zusammenhängende Vielzahl an Bieren bekannt
  • Brauereibesuche mit Bierproben sind möglich
  • Belgisches Bier
  • Kriek → Bier mit Fruchtauszug, z. B. Kirsche
  • Duvel → hochprozentiger Schnaps

Infrastruktur

  • Sehr gutes Eisenbahnnetz vorhanden
  • Sehr gute Busverbindungen vorhanden
  • Sehr gut ausgebautes Autobahnnetz
  • E-Roller können per App als Transportmittel genutzt werden

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,5

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.

  • Man sollte sich informieren, welche Sprache man in welchem Teil des Landes spricht
  • Allerdings sprechen viele Einwohner mit Besuchern lieber Englisch als ihre eigene Sprache
  • Zur Begrüßung gibt man sich die Hand, die persönlichere Form der begrüßung ist ein Kuss auf beide Wangen
  • Gastgeber freuen sich über kleine Geschenke wie Blumen
  • Zu Beginn einer Mahlzeit wünscht man sich einen "Guten Appetit/bon appetit/eet smakelijk"

Trinkgelder

Restaurant: 5-10%
Hotel:

Gepäckservice: 1-2 EUR por Gepäckstück

Zimmerservice: 1-2 EUR pro Tag

Taxi: 10%

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die medizinische Versorgung ist sehr gut

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

Niederlande

Kontinent: Europa
Hauptstadt: Amsterdam
National- und Amtssprache: Niederländisch
Währungscode: EUR
Internationale Vorwahl: +31
Polizei: 112
Notarzt: 112
Zeitverschiebung:

UTC +1 MEZ

UTC +2 MESZ

Stecker- und Adapterinformationen Typ C, Typ F

Essen

  • Die niederländische Küche wurde von den Gerichten ihrer ehemaligen Kolonien beeinflusst 
  • Die Niederlande sind berühmt für ihren Käse 

Landestypische Gerichte:

  • Hollandse Nieuwe → Heringe, werden häufig mit Kartoffeln und Ei serviert 
  • Poffertjes → kleine runde Pfannkuchen mit Puderzucker
  • Kroket → Kroketten, sind meistens mit Fleisch gefüllt 
  • Hutspot → Kartoffeln, Karotten und Zwiebeln püriert 
  • Boerenkool met Rookworst → Grünkohl und Kartoffeln mit Räucherwurst 
  • Gebakken Zeetong → gebratene Seezunge 
  • Lekkerbekjes → gebratener Weißfisch 
  • Vla → eine Süßspeise, ähnlich wie Pudding 
  • Spekkok → unterschiedliche Lagen von stark gebuttertem Biskuitkuchen mit indonesischen Gewürzen 

Getränke

  • Jenever → einheimischer Gin 
  • Heineke und Amstel → einheimische Biersorten 
  • Advocaat → einheimischer Eierlikör 
  • Niederländische Liköre → Curaçao, Triple Sec und Parfait d’Amour 
  • Internationale Softdrinks

Infrastruktur

  • Es gibt eine sehr gute allgemeine und touristische Infrastruktur
  • Öffentlicher Nahverkehr sowie ein Eisenbahn- und Busnetz sind vorhanden

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,5, (Fahrer mit weniger als fünf Jahren Fahrerfahrung oder sieben Jahre bei Führerscheinerwerb unter 18: 0,2)
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.

  • Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
  • Bei privaten Einladungen sind kleine Gastgeschenke angebracht

Trinkgelder

Restaurant: Service Charge schon enthalten, bei sehr gutem Service bis ca. 10%
Hotel: Service Charge schon enthalten, bei sehr gutem Service bis ca. 10%
Taxi: Service Charge schon enthalten, bei sehr gutem Service bis ca. 10%

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die medizinische Versorgung ist sehr gut

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
  • Anders als häufig angenommen, sind in den Niederlanden alle Drogen verboten. Lediglich der Verkauf von maximal 5 Gramm Cannabis in Coffeeshops und der Besitz von maximal 5 Gramm werden nicht strafrechtlich verfolgt. Weiterhin gibt es in Amsterdam, Rotterdam und Den Haag gekennzeichnete Bereiche, in denen es verboten ist, Drogen zu konsumieren
  • Realistische Imitationen von Feuerwaffen sind verboten
  • Pfefferspray, Tränengase oder Ähnliches sind verboten

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

PDF-Downloads

 Länder-Information
DE-DU09

» Für diese Reise stehen im Moment keine Termine zur Verfügung.

Ausführliche Einreisebestimmungen:

Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie .

Getränkepakete buchbar:

Getränkepaket SILBER (alkoholfrei) 

  • Mineralwasser mit und ohne Kohlensäure (glasweise)
  • Softdrinks (Cola, Cola light, Fanta, Sprite, Bitter Lemon, Ginger Ale, Tonic Water)
  • verschiedene Fruchtsäfte und Fruchtsaftschorlen
  • 10% Rabatt auf alle Flaschenweine
  • 10% Rabatt für besondere kulinarische Veranstaltungen
  • 10% Rabatt für Weinverkostungen

Getränkepaket GOLD 

  • Mineralwasser mit und ohne Kohlensäure (glasweise)
  • Softdrinks (Cola, Cola light, Fanta, Sprite, Bitter Lemon, Ginger Ale, Tonic Water)
  • verschiedene Fruchtsäfte und Fruchtsaftschorlen
  • Bier vom Fass  (König Pilsener) und Alster/Radler
  • Weizenbier
  • Alkoholfreies Bier  (Beck’s, Franziskaner)
  • offene Hausweine (weiß, rosé und rot), auch als Schorle (glasweise)
  • offener Sekt und Prosecco (glasweise)
  • Auswahl an offenen Weinen (glasweise)
  • Auswahl an Cocktails
  • 20% Rabatt auf alle Flaschenweine
  • 20% Rabatt für besondere kulinarische Veranstaltungen
  • 20% Rabatt für Weinverkostungen 

Getränkepaket PLATIN 

  • Mineralwasser mit und ohne Kohlensäure (glasweise)
  • Softdrinks (Cola, Cola light, Fanta, Sprite, Bitter Lemon, Ginger Ale, Tonic Water)
  • verschiedene Fruchtsäfte und Fruchtsaftschorlen
  • Bier vom Fass  (König Pilsener) und Alster/Radler
  • Weizenbier
  • Alkoholfreies Bier  (Beck’s, Franziskaner)
  • offene Hausweine (weiß, rosé und rot), auch als Schorle (glasweise)
  • offener Sekt und Prosecco (glasweise)
  • große Auswahl an offenen Weinen (glasweise)
  • alle Cocktails
  • große Auswahl an Spirituosen / Schnäpsen
  • Barista Kaffee (Crema, Cappuccino, Espresso, Latte Macchiato, Milchkaffee) von der Bar
  • 30% Rabatt auf alle Flaschenweine
  • 30% Rabatt für besondere kulinarische Veranstaltungen
  • 30% Rabatt für Weinverkostungen 
  • Mineralwasser für die Ausflüge (0,5 lt. pro Gast/Ausflug)
  • täglich Canapés in der Kabine
  • 10% Rabatt für die Bord-Wäscherei (Waschen und Bügeln)
  • Extra-Rabatte auf Aktivitäten an Bord (z.B. Rundgang hinter den Kulissen)

Bitte beachten Sie:
Das Getränkepaket muss von allen Personen einer Kabine gebucht werden. Pro Kabine kann nur das gleiche Getränkepaket gebucht werden (Ausnahme: Kinder unter 18 Jahren). Die  Getränkepakete sind nicht auf andere Personen übertragbar. Die Getränke werden von 10.00 bis 24.00  Uhr angeboten und werden ausschließlich in Gläsern ausgeschenkt. Die Getränkepakete können nur für die gesamte Dauer der Kreuzfahrt und nur vorab gebucht werden. Getränke aus der Mini-Bar sind in den Paketen nicht enthalten.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):

Deutsche Staatsangehörige benötigen für diese Reise gültige Ausweisdokumente. Die Reise kann sonst nicht angetreten werden!
Je nach Reiseland kann es sein, dass ein Visum erforderlich ist. In einigen Ländern sind ggf. auch Impfvorschriften zu beachten. Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie online bei der jeweiligen Reise unter der Rubrik „Länder“. Außerdem erhalten Sie diese Infos auch in Ihren zugesandten Reise-Vertragsunterlagen.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten sowie über notwendige Impfungen.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 26. Juni 2012 jedes Kind, welches ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument benötigt. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Bitte beantragen Sie das notwendige Reisedokument bei den zuständigen Behörden.

Einreisebestimmungen für nicht-deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):

Falls Personen ohne deutsche bzw. mit nicht ausschließlich deutscher Staatsbürgerschaft mitreisen, beachten Sie bitte, dass in diesem Fall andere bzw. gesonderte Einreisebestimmungen für Ihr gewähltes Reiseland gelten können. Hierüber geben die jeweiligen Auslandsvertretungen bzw. zuständigen Konsulate entsprechend Auskunft. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten.
Sollten Sie in diesem Zusammenhang Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Bitte kontaktieren Sie uns unter unserer kostenfreien Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).

Hinweis zu den Ausflügen:

Alle Ausflüge und Führungen finden in deutscher Sprache statt, soweit nichts anderes angegeben ist. Bitte beachten Sie, dass sich die angegebene Reihenfolge der Ausflüge ändern kann. 

Hinweis für Menschen mit eingeschränkter Mobilität:

Unsere Reisen sind nicht geeignet für Gäste mit eingeschränkter Mobilität. sz-Reisen sind meistens Reisen in Bewegung: Um alle Besichtigungen, Rundgänge und Ausflüge in vollem Umfang miterleben zu können, sollten Sie „gut zu Fuß“ sein. Auch so manch ein Hotel ist noch nicht auf Rollatoren oder weitergehende Mobilitätsbeschränkungen eingestellt. Daher sind unsere Reisen für schwer gehbehinderte Gäste sowie für Gäste im Rollstuhl oder mit starker Sehbehinderung nicht geeignet (auch Gehörlosigkeit oder allg. Reisebehinderung).
Im Zweifel können wir vorab für Sie prüfen, ob eine Teilnahme möglich ist. Bitte fragen Sie uns vor der Buchung, ob diese Reise für Sie geeignet ist. Wir beraten Sie gern unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).

Generelle Hinweise zu Flusskreuzfahrten:

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass im Rahmen von Flusskreuzfahrten spezifische, für Flussreisen typische Besonderheiten zu beachten sind:

Kabinen:

Schiffstypische Geräusche und Gerüche, wie zum Beispiel vom Schiffsmotor, der Klimaanlage beziehungsweise Lüftung usw. können in fast allen Räumlichkeiten zu  vernehmen sein. Die Kabinen mit dem Vermerk „achtern“ liegen im hinteren Teil des Schiffes. In diesen Kabinen können bei fahrendem Schiff verstärkt Maschinengeräusche wahrzunehmen sein. In den Kabinen, die im vorderen Schiffsteil liegen, sind bei Anlegemanövern und Schleusendurchfahrten häufig verstärkte Geräusche des Bugstrahlruders zu hören. Besonders geräuschempfindlichen Gästen empfehlen wir, Ohrstöpsel mitzubringen. Alle Kabinen sind Außenkabinen mit Fenster oder Bullauge. Die Fenster lassen sich nur öffnen, wenn dies explizit ausgeschrieben ist. Bitte beachten Sie, dass kleine Sichteinschränkungen durch Treppen / Verstrebungen möglich sind. Oftmals haben die Kabinen französische Balkone (je nach Kabinenkategorie und Ausschreibung). Diese bestehen i.d.R. aus einem Geländer, einer Glasbrüstung oder einem Fenstergitter, das unmittelbar vor einem bodentiefen, zu öffnenden Fenster montiert ist. 

Routen- und Leistungsänderungen:

Aufgrund von Hoch- und Niedrigwasser, bestimmten Witterungsbedingungen beziehungsweise Verzögerungen bei Schleusen- und Brückendurchfahrten, kann eine Änderung des Reiseablaufs notwendig werden. Auch Streiks können zu Routen- und Leistungsänderungen führen. Dies stellt keinen Grund für ein kostenfreies Rücktrittsrecht dar.

Schiffsanlegestellen:

Jedes Schiff hat in jedem Hafen einen Liegeplatz, der durch die Behörden in der Regel kurzfristig zugeteilt wird bzw. auch kurzfristig geändert werden kann. Dieser liegt nicht immer im Zentrum. Manchmal ist dies nicht der erste Platz am Anleger, sondern man macht „im Päckchen“ fest – es liegen mehrere Schiffe längsseits nebeneinander. In diesem Fall ist für die Liegezeit aus Ihrem Kabinenfenster eventuell nur das Nachbarschiff zu sehen und es kann zu Geräusch- und Geruchsbelästigungen kommen. Wenn Sie an Land gehen, führt der Weg folglich gegebenenfalls über oder durch andere Schiffe. Bitte beachten Sie, dass es während der Liegezeit auch zu Sichtbeeinträchtigungen durch Pontons und Kaimauern kommen kann.

Kreuzfahrten mit Plantours

Ihr Reiseveranstalter ist die SZ-Reisen GmbH. Wir arbeiten bei dieser Kreuzfahrt mit der Reederei / dem Veranstalter Plantours zusammen. Aus diesem Grund erhalten sie innerhalb der sz-Reisen Reiseunterlagen die Kreuzfahrt-Unterlagen von Plantours.

 

Absagefrist durch den Reiseveranstalter sz-Reisen & Service GmbH:

Falls die Mindesteilnehmerzahl für Ihren Reisetermin nicht erreicht werden sollte, behält sich sz-Reisen vor, bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt (bei Tagesfahrten bis zu 2 Wochen) die Reise abzusagen bzw. vom Reisevertrag zurückzutreten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter §7.

sz-Reisen und momento by sz-Reisen sind Marken der sz-Reisen & Service GmbH

Zahlung & Reiserücktritt bei SZ-Reisen:

Ausführliche Informationen zu Zahlung und zum Reiserücktritt finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter § 2. + 5. + 7. + 8.

Hinweis bei Hotelaufenthalt:

Bei der Hotelkategorie handelt es sich um eine Veranstalterbewertung, die auch von den örtlichen Kategorie abweichen kann.

DE-DU09

» Für diese Reise stehen im Moment keine Termine zur Verfügung.

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