MS OCEAN MAJESTY: Mediterrane Spitzenziele & Schwarzes Meer

Ocean Majesty_crossing Corinth Canal
Kanal von Korinth ©Hansa Touristik
Ihre Reiseroute ©Stepmap.de
Ocean Majesty_crossing Corinth Canal

Venedig - Ithaka - Kefalonia - Canakkale - Istanbul - Batumi - Sotschi - Sinop - Piräus - Dubrovnik - Venedig

  • Frühbucherpreise sparen bis 31.01.22!
  • Passage Kanal von Korinth
  • Wahlmöglichkeit zwischen Bus- und Flugan- bzw. -abreise
Buchungscode: IT-VE02

Venedig - Ithaka - Kefalonia - Canakkale - Istanbul - Batumi - Sotschi - Sinop - Piräus - Dubrovnik - Venedig

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Buchungscode: IT-VE02

Von der Adria durch die Ägäis kreuzen Sie bis ins Schwarze Meer. Auf Ihrem Weg passieren Sie die Dardanellenund die Bosporus-Meerenge. Istanbul erleben Sie in all Ihren Facetten. Georgische Lebenslust vermittelt ein Aufenthalt in Batumi. Schlusspunkte setzen Athen und Dubrovnik.

Programm

TagHafenAnAbgepl. Ausflüge(fak.)

1. Tag:

Venedig18:00

2. Tag:

Urlaub auf See

3. Tag:

Ithaka08:0012:00Inselrundfahrt
Kefalonia16:3022:00

4. Tag:

Urlaub auf See

5. Tag:

Canakkale 07:0019:00Troja

6. Tag:

Durchfahrt Bosporus
Istanbul07:0018:00Blaue Moschee, Hagia Sophia

7. Tag:

Urlaub auf See

8. Tag:

Batumi08:0018:00Batumi & Botanischer Garten

9. Tag:

Trabzon08:0021:00

Kloster Sumela

10. Tag:

Samsun07:0021:00

Stadtrundfahrt Samsun

11. Tag:

Sinop07:0021:00

Stadtrundfahrt Sinop mit Alaadin Moschee

12. Tag:

Bosporus Durchfahrt
Dardanellen Meerenge

13. Tag:

Kanal von Korinth Durchfahrt
Pyräus12:0021:00

Akropolis, Stadtrundfahrt Athen und Plaka

14. Tag:

Urlaub auf See

15. Tag:

Dubrovnik06:0012:00Stadtrundgang

16. Tag:

Venedig10:00Ausschiffung
Hinweise
Fahrplanänderungen vorbehalten. ®Schiff auf Reede, Ausbooten wetterabhängig
IT-VE02

» Für diese Reise stehen im Moment keine Termine zur Verfügung.

IT-VE02

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Beförderung

  • Haustürtransfer zum/ab Schiff in ausgewählten Regionen
  • Flug von Venedig und zurück 16.-31.10.22 (Umsteigeverbindung) oder Transfer im Bus mit ZÜ/HP 15.10.-01.11.22
  • Einschiffung in Venedig
  • Ausschiffung in Venedig

sz-Reisen PLUS

  • sz-Reisebegleitung ab/an Hafen

Kabine & Verpflegung

  • 15 Übernachtungen in gebuchter Kabinenkategorie
  • Vollpension
  • Willkommensdrink
  • Kapitäns- und Abschiedsdinner im Rahmen der VP
  • ¼ Liter Tischwein und Tafelwasser zu den Hauptmahlzeiten
  • 1 Übernachtung im Mittelklassehotel mit HP auf Hin- und Rückfahrt (bei Busan- und -abreise)

Zusätzlich inklusive

  • Gepäckbeförderung vom Anlegeplatz in die Kabine und zurück
  • Nutzung der Bordeinrichtungen
  • Teilnahme an Bordveranstaltungen
  • Vorträge von Lektoren über Land und Leute
  • Abendliches Unterhaltungsprogramm und Live Musik
  • Bademantel in allen Außenkabinen
  • Ein- und Ausschiffungsgebühren
  • Unterhaltungsprogramm an Bord
  • Informationsmaterial zur Reise
  • Deutsch sprech. Bordreiseleitung
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MS Ocean Majesty

MS Ocean Majesty steht für Genuss und modernen Komfort, Erholen und Erleben, herzliche Gastlichkeit und liebevollen Service. Nähern Sie sich fremden Ländern und Kulturen auf einem sehr bequemen Weg und sammeln dabei einzigartige Eindrücke. Die aufregendsten Metropolen, die schönsten Buchten, die spektakulärsten Landschaften - MS Ocean Majesty bringt Sie hin.

Eine ihrer zahlreichen Besonderheiten offenbart sich sobald Sie an Bord kommen: sie vermittelt eine Atmosphäre der Vertrautheit mit überschaubarer Größe und wirkt vom ersten Moment an mit ihrem freundlichen Ambiente sympathisch. Das schönste Kompliment ist, wenn Sie sich einfach wohlfühlen. Dafür gibt die Crew zu Wasser und zu Land täglich ihr Bestes. Lehnen Sie sich zurück und genießen Sie das sanfte Meeresrauschen, den unendlichen Meerblick und die schönsten Orte dieser Welt und das glückliche Gefühl sich heute wieder einmal um nichts kümmern zu müssen.

Und das Wichtigste: Hier schwimmen Sie nicht in der Masse mit, sondern hier stehen Ihre Wünsche und Ihre Ansprüche im Mittelpunkt. Lassen Sie sich bezaubern vom besonderen Flair der kleinen "Ocean Majesty", das sich im neu gestalteten Gesamtkonzept des Schiffes widerspiegelt.

Freuen Sie sich an Bord auf geräumige Außenkabinen und Suiten mit Weitblick, auf ein vielseitiges Gastronomieangebot und natürlich einen herzlichen Rundumservice. An Bord gibt es viele Ansprechpartner für Sie. Nicht nur die Kreuzfahrtdirektoren haben immer ein offenes Ohr für Sie. Reiseleiter, Lektoren, Kabinen-Stewardessen, Servicekräfte und die Crew - alle sind für Sie da, um Ihnen für die schönsten Wochen im Jahr wertvolle Tipps zu geben. Wo gibt es die schönsten Strände? Wo die besten Einkaufsmöglichkeiten? Genießen Sie jede Menge Freiräume, keine steife Kleiderordnung oder zu eng gefasste Essenszeiten. Außerdem sorgt ein optimal ausgewogenes Verhältnis von Servicemitarbeitern zu Gästen dafür, dass es Ihnen an nichts fehlt und Sie sich rundum wohlfühlen können. Genießen Sie das großzügige Design der vielen Räumlichkeiten, sei es mit einem Kaffee und einem guten Buch in einer gemütlichen Ecke in der Bibliothek oder an einem der schönen Sonnenplätze am Pooldeck.

Machen Sie sich selbst ein Bild und lassen Sie aus Tagträumen Traumtage werden!

An Bord:

Kabinenausstattung:

274 Kabinen, davon 185 Außenkabinen. Die schönen, sehr freundlich eingerichteten Kabinen mit Dusche/WC sind vollklimatisiert und verfügen über Flachbild Fernseher, Satelliten-TV mit Videoprogramm, Radio, Safe, Satelliten-Telefon, und Fön. Die Luxuskabinen sind zusätzlich mit einer Minibar ausgestattet. Kabinen auf dem Principal Deck verfügen über Bullaugen, alle anderen Außenkabinen sind mit großen Panoramafenstern ausgestattet. Die Kabinen auf dem Sapphire Deck haben zusätzlich zum Panoramafenster noch einen eigenen Balkon.

Ausstattung:

  • 8 Passagierdecks
  • 3 Lifte
  • weitläufige Decksflächen zum Sonnen
  • Swimmingpool außen
  • Lido Bar außen
  • helle und freundliche Nichtraucherrestaurants: A-la-carte Restaurant
  • Lido Buffet Restaurant
  • große Show Lounge für Abendveranstaltungen und Tanz
  • Majestic Lounge
  • Bellinis Bar
  • Observation Lounge
  • Cardroom
  • Auditorium
  • Kino
  • Bordreisebüro
  • Internet Café
  • Boutique
  • Bibliothek
  • Friseursalon
  • Wäscherei
  • Hospital
  • Fotoshop

Technische Daten:

Passagiere: max. 548, Besatzung: 235, Länge: 136m, Breite: 19m, Umbau/Renovierung: 2012/2013

Kabinenkategorien:

Kat. 1A = 2-Bett-Kabine innen, Deck 4 hinten & vorn
Kat. 1B = 2-Bett-Kabine innen, Deck 4 mitte
Kat. 2 = 2-Bett-Kabine innen, Deck 5
Kat. 3 = 2-Bett-Kabine innen, Deck 6 (auch zur Alleinbelegung möglich)
Kat. 4 = 2-Bett-Kabine außen (Bullauge), Deck 3
Kat. 5 = 2-Bett-Kabine außen mit eingeschränkter Sicht, Deck 6
Kat. 6A = 2-Bett-Kabine außen, Deck 4 hinten & vorn
Kat. 6B = 2-Bett-Kabine außen, Deck 4 mitte
Kat. 7 = Einzelkabine außen m. Bullauge, Deck 3
Kat. 8 = 2-Bett-Komfortkabine außen, Deck 5
Kat. 9A = 2-Bett-Komforkabine Plus außen, Deck 6 hinten (auch zur Alleinbelegung möglich)
Kat. 9B = 2-Bett-Komforkabine Plus außen, Deck 6 vorn
Kat.10 = 2-Bett-Deluxekabine außen mit eingeschränkter Sicht, Deck 5
Kat.11 = 2-Bett-Superiorkabine außen, Deck 7
Kat.12 = Balkonkabine, Deck 8

Mit der Leistung Premium-Plus können Sie Ihre Wunschkabine gegen einen Aufpreis von € 100.- pro Person selbst auswählen (gültig bei Doppelbelegung und vorbehaltlich Verfügbarkeit). 

Wichtiger Hinweis Auslandskrankenversicherung 2021: 

Bitte beachten Sie: Für alle Reisen 2021 ist eine Auslandskrankenversicherung zwingend vorgeschrieben, die auch in nicht EU-Ländern gilt bzw. eine Behandlung in nicht EU-Ländern abdeckt.

Ausflüge:

Während das Schiff im Hafen liegt, möchten wir Ihnen so viel wie möglich zeigen. Unsere Schiffsgröße bietet Ihnen den ganz entscheidenden Vorteil auch dorthin zu gelangen, wo andere Megaliner aufgrund Ihrer Größe passen müssen. Dank langer Liegezeiten haben Sie ausreichend Zeit Land und Leute intensiv kennenzulernen und durch unser umfangreiches Landausflugsprogramm bieten sich Ihnen zahlreiche Möglichkeiten auch versteckte Paradiese zu finden. Eine detaillierte Übersicht mit Hinweisen zu Dauer, Anstrengungsgrad, Inhalten und Inklusive-Leistungen erhalten Sie rechtzeitig vor Reisebeginn.

Unterhaltung:

Abwechslungsreiche Animations-, Show- und Unterhaltungsprogramme, Tanz, Begrüßungs- und Abschiedsdinner, Begrüßungscocktail, Satelliten-TV mit Videoprogramm, Bordkino.

Sport & Fitness:
Fitness-Studio, Fitnesskurse, Schwimmen, Shuffleboard, Darts, Tischtennis, Sauna, Massage und Beautysalon.

Bordsprache: Deutsch

Zusatzkosten/ Nebenkosten:
Landausflüge, Telefongespräche, Verzehr in den Bars, Trinkgeld, persönliche Serviceleistungen an Bord. Treibstoff-Zuschläge, die ggf. nachträglich von der Reederei berechnet werden.

Trinkgeldempfehlug:
8€ pro Person/Tag 

Kleidung:
Sportlich-elegante Atmosphäre. Legere Kleidung, zum Kapitänsabend ist für den Herrn ein Anzug und für die Dame ein festliches Kleid angebracht (keine Abendkleidung).

Zahlungsmittel an Bord:
Euro, Travellercheques, Eurocard/Mastercard, Visa, deutsche EC-Karte 

Anmerkung: Die Fenster sind generell nicht zu öffnen, es sei denn es ist explizit ausgeschrieben. 

Fakulativ zubuchbar:

„Getränkepaket Light“ 

Während und auch außerhalb der Essenszeiten können Sie für € 21,- pro Person und Tag alle Softdrinks , Fruchtsäfte , sowie Kaffee , Cappuccino , Espresso , Latte Macchiato , Tee und heiße Schokolade genießen. (Stand 05/2021)

Getränkepaket „Premium“

Während und auch außerhalb der Essenszeiten können Sie für € 27,- pro Person und Tag über 130 verschiedene Getränke aus der Barkarte in allen Restaurants und Bars genießen:
Softdrinks, Bier, Prosecco, eine Auswahl an offenen Weinen, eine Vielzahl an Cocktails und Longdrinks, Liköre, Sherrys, Anisées, Kaffeespezialitäten und vieles mehr. (Stand 03/2023)

Bitte beachten Sie die von Hansa Touristik festgelegte Mindestteilnehmeranzahl von 450 Personen.

Majestic Lounge
Majestic Lounge ©Hansa Toursitik
Balkonkabine
Balkonkabine ©Hansa Toursitik
Lido Garden
Lido Garden ©Hansa Toursitik
Pooldeck © Hansa Toursitik
Pooldeck ©Hansa Toursitik
Pooldeck
Pooldeck ©Hansa Toursitik
Show Lounge
Show Lounge ©Hansa Toursitik
MS Ocean Majesty Observation Lounge
Observation Lounge ©Hansa Toursitik
Majestic Lounge
Balkonkabine
Lido Garden
Pooldeck © Hansa Toursitik
Pooldeck
Show Lounge
MS Ocean Majesty Observation Lounge
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Zielland

Italien

Essen

  • Mediterrane Küche, die sich durch viel frischen Fisch, Olivenöl und Gemüse auszeichnet 
  • Das typische italienische Mahl beginnt gewöhnlich mit Antipasti

Landestypische Gerichte

  • Pasta → gibt es in den unterschiedlichsten Variationen und in den unterschiedlichsten Kombinationen
  • Pizza → gibt es in den unterschiedlichsten Kombinationen
  • Carpaccio → rohes Rindfleisch, das hauchzart geschnitten wird
  • Antipasti → italienische Bezeichnung für “Vorspeise”
  • Tiramisu → ein Dessert, besteht aus abwechselnden Schichten von Löffelbiskuit einer Creme aus Mascarpone und Kaffee 
  • Panna Cotta → ist ein puddingartiges Dessert

Getränke

  • Wein → macht den größten und vielfältigsten Teil der italienischen Getränke aus 
  • Kaffee → neben dem Wein sind Kaffeespezialitäten typisch für die italienische Lebensart
  • Limoncello → ein Likör aus Zitronen 
  • Ramazotti → ein italienischer Kräuterlikör
  • Amaretto → ein Likör mit einem nussigen Aroma
  • Aperol → ein fruchtig-bitterer Likör, wird meist als Aperitif getrunken 
  • Internationale Softdrinks
  • Verstöße gegen die öffentliche Ordnung führen zu Geldstrafen und Verweisen
  • In Rom gibt es Strafen zum Schutz der Denkmäler, unter Strafe steht beispielsweise ein Griff ins Wasser des Trevi-Brunnens oder das picknicken auf der Spanischen Treppe
  • Die Mitnahme von Sand an den Stränden ist in Italien untersagt. In Sardinien ist die generelle Veränderung der Sandstrände gesetzlich verboten

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

  • Bewohner Italiens neigen zu Aberglauben 
    • Man darf keine Schuhe oder Hüte aufs Bett legen, das bringt Unglück in der Familie 
    • Regenschirme dürfen nach dem Spaziergang nicht geöffnet bleiben, da dies Unglück bringt

Trinkgelder

Restaurant: 5-10%
Hotel: nach eigenem Ermessen
Taxi: 5-10%

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
Kontinent: Europa
Hauptstadt: Rom
National- und Amtssprache: Italienisch
Währungscode: EUR
Internationale Vorwahl: +39
Polizei: 112
Notarzt: 112
Zeitverschiebung:

UTC +1 MEZ

UTC +2 MESZ

Stecker- und Adapterinformationen Typ L, Typ C

Infrastruktur

  • Es gibt ein Inlandsflugnetz
  • Eisenbahn- und Busverbindungen sind vorhanden
  • Die Städte Rom und Mailand verfügen über eine U-Bahn
  • Touristische Infrastruktur ist sehr gut ausgebaut

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,5
  • Mautpflichtige Autobahnen und Tunnel
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld. 

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen. 

  • Die medizinische Versorgung ist sehr gut

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit

Griechenland

Kontinent: Europa
Hauptstadt: Athen
National- und Amtssprache: Griechisch
Währungscode: EUR
Internationale Vorwahl: +30
Polizei: 100
Notarzt: 166
Zeitverschiebung:

UTC +2 OEZ

UTC +3 OESZ

Stecker- und Adapterinformationen Typ C, Typ F

Essen

  • Das Essen in Griechenland ist maritim, vom Mittelmeer geprägt 
  • Neben den “Früchten des Meers” und Fisch wird in Griechenland traditionell das Fleisch der Ziegen und Schafe verspeist
  • Nachspeisen werden in Griechenland sehr süß zubereitet und serviert 

Landestypische Gerichte

  • Gyros → gewürztes Schweinefleisch vom Grill
  • Souvlaki → Fleischspieße mit Schweine-, Lamm- oder Hähnchenfleisch zubereitet
  • Moussaka → ein Auflauf, zubereitet aus Hack, Kartoffeln, Zucchini und Tomaten, verfeinert mit vielen Gewürzen
  • Giouvesti → Eintopf mit Nudeln und Lammfleisch 
  • Jemista → gefülltes Gemüse mit Hackfleisch 
  • Tsatsiki → eine Joghurtcreme mit Gurke, Knoblauch und Olivenöl 
  • Griechischer Salat → ein Salat aus Tomaten, Gurke, Paprika, Oliven, Zwiebeln und Schafskäse

Getränke

  • Ouzo → ist eine griechische Spirituose aus Anis
  • Retsina → ein trockener Weißwein, der leicht geharzt ist
  • Internationale Softdrinks

Infrastruktur

  • Inlandsflüge sind vorhanden
  • Es gibt Fährverbindungen
  • In Athen gibt es ein U-Bahnnetz und eine Tramlinie sowie Busverbindungen
  • Auf dem Festland ist das Straßennetz gut ausgebaut

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,5
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld. 

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen. 

  • Das Anheben des Kopfes zusammen mit einem Schnalzen bedeutet "nein"

Trinkgelder

Restaurant: 10%, kleinere Beträge werden aufgerundet
Hotel:

Gepäckservice: 1€ pro Koffer

Zimmerservice: 5-10€ auf dem Kopfkissen hinterlassen

Taxi: 10%

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die medizinische Versorgung ist in allen Teilen des Landes gesichert

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
  • Das Fotografieren von militärischen Objekten und Personen ist aufgrund von Spionagegefahr verboten
  • Es gibt besondere Zollvorschriften über die Einfuhr von Verteidigungsspray und Waffen

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

Kroatien

Kontinent: Europa
Hauptstadt: Zagreb
National- und Amtssprache: Kroatisch
Währungscode: EUR
Internationale Vorwahl: +385
Polizei: 112/192
Notarzt: 112/194
Zeitverschiebung:

UTC +1 MEZ

UTC + MESZ

Stecker- und Adapterinformationen Typ C, Typ F

Essen

  • Mix aus unterschiedlichen Küchen, am ehesten ähnelt die kroatische Küche der mediterranen
  • Viele Fleisch- und Fischspezialitäten, herzhafte Eintöpfe und Suppen sowie Speck, Schinken und Käse
  • Die kroatische Küche unterscheidet sich teilweise je nach Region, die meisten Gerichte gibt es jedoch im gesamten Land
  • Gerichte werden mit überwiegend frischen Zutaten zubereitet

Landestypische Gerichte:

  • Shtrukli → gefüllte Nudeltaschen
  • Zagorje → ein Pfannkuchen, der mit frischem Weichkäse, Honig und leckeren Nüssen gefüllt wird
  • Fisch- und Gemüsesuppen
  • gemischte Grillplatten
  • Pita-Brot → ein Fladenbrot aus Hefeteig
  • Calamari und Scampi
  • Prosciutto → dalmatinischer Rohschinken

Getränke

  • Kaffee
  • Wein oder Kräuterschnaps
  • Prosek → Dessertwein
  • Maraschino → Kirschlikör
  • Šljivovica, der Lozovaca oder der Travarica → aus Trauben gebrannter Schnaps
  • Internationale Softdrinks

Infrastruktur

  • Sowohl die touristische als auch die allgemeine Infrastruktur befinden sich auf einem hohen Niveau
  • Es gibt ein Inlandsflugnetz
  • Es stehen Busverbindungen, Taxis und Uber zur Verfügung

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,5 (im Alter von 16 bis 24: 0,0)
  • In den Sommermonaten kann es zu Busch- und Waldbränden kommen, welche die touristische Infrastruktur beeinflussen können
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.

  • Zur Begrüßung und zum Abschied gibt man sich die Hand
  • Touristen, die ein paar Wörter kroatisch können, sind gerne gesehen

Trinkgelder

Restaurant: Wird nicht erwartet. Aufrunden oder Trinkgeld nach eigenem Ermessen bei höherer Rechnung
Hotel:

Nicht erwartet aber gerne gesehen, nach eigenem Ermessen

Taxi: Nicht erwartet aber gerne gesehen, nach eigenem Ermessen
  • Die medizinische Versorgung ist in allen Teilen des Landes gut

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis:

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
  • Das Sammeln von Fossilien und anderen geschützten wertvollen Muscheln ist verboten
  • Für die Nutzung von Drohnen findet man bei der “Croatian Civil Aviation Ageny” englische Informationen über den erlaubten Gebrauch

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

Türkei

Kontinent: Europa, Asien
Hauptstadt: Ankara
National- und Amtssprache: Türkisch
Währungscode: TRY
Internationale Vorwahl: +90
Polizei: 110
Notarzt: 112
Zeitverschiebung: UTC +3
Stecker- und Adapterinformationen Typ F

Essen

  • Die türkische Küche ist sehr vielseitig und hat viele Gemeinsamkeiten mit der orientalischen und der griechischen Küche 
  • Es gibt viel frisches Gemüse, Lamm und Hammel
  • Das Essen ist meist stark gewürzt 
  • Reis und Bulgur werden häufig als Beilage serviert 
  • Zu deftigem Fleisch wird meist ein leichter Salat gereicht 

Landestypische Gerichte

  • Pide → Teigfladen, welche es in verschiedenen Varianten gibt 
  • Kebab → gegrilltes Fleisch 
  • Köfte → türkische Frikadellen, gibt es in vielen Varianten
  • Sucuk → Knoblauchwurst  
  • Baklava → eine Süßspeise aus Blätterteig, welche Pistazien oder Nüsse enthält 
  • Halva → eine Süßspeise, die aus Sesamöl und Zucker besteht 

Getränke

  • Ayran → ein Erfrischungsgetränk aus Joghurt
  • Raki → Nationalgetränk, Anisschnaps 
  • Internationale Softdrinks

Trinkwasser

In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.

Infrastruktur

  • Die allgemeine und touristische Infrastruktur ist insbesondere in den großen Städten gut ausgebaut
  • Es gibt ein Inlandsflugnetz
  • Das Straßennetz ist gut ausgebaut
  • Das Eisenbahnnetz ist nicht gut ausgebaut
  • Teilweise schlechter Zustand der Gehwege, dies erschwert die Mobilität von Gehbehinderten

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,5
  • Bei Taxifahrten bestimmt das Taxameter den Preis, Handeln ist vor Beginn erlaubt
  • Bei Taxirundfahrten bieten die Hotels eine sichere Informationsquelle für Preise
  • Bei Ausflügen sind häufig Kaufgelgenheiten inkludiert, es kann dazu kommen, dass Mitarbeiter Druck auf Touristen ausüben, um zu verkaufen
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld. 

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen. 

  • Das Handeln gehört quasi zum guten Ton. Allerdings sollte man nur verhandeln, wenn man wirklich etwas kaufen will, sonst kann es sein, dass die Verkäufer beleidigt sind. Bei kleinen Dingen wie Obst oder Eis ist Handeln nicht angebracht
  • Die Rechnung sollte man entweder ganz übernehmen oder es den anderen überlassen. Getrennt zu zahlen ist nicht angebracht
  • Das Fingerzeichen, bei welchem sich Daumen und Zeigefinger zu einem Kreis schließen, gilt als obszön, auch wenn es in anderen Ländern ein Zeichen dafür ist, dass alles okay ist
  • Man sollte die ganze Hand statt nur den Finger nehmen, um auf Personen oder Objekte zu zeigen

Trinkgelder

Restaurant: 15%
Hotel: nach eignem Ermessen
Taxi: großzügig aufrunden

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die medizinische Versorgung ist durch den privaten Sektor in den touristischen Zentren besser geworden
  • In ländlichen Gebieten ist die medizinische Versorgung nicht mit europäischen Standards vergleichbar
  • In Privatkliniken werden die Kosten für die Behandlung häufig im Voraus bezahlt

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
  • Es wurden vermehrt deutsche Staatsangehörige willkürlich festgenommen und/oder mit einer Ausreisesperre belegt. Die Festnahmen berufen sich auf Mitgliedschaften oder Berührungspunkte mit terroristischen Vereinigungen. Diese Mitgliedschaften etc. basieren teilweise auch nur auf Behauptungen von Dritten
  • Zusätzlich sind öffentliche Äußerungen gegen den türkischen Staat und hochrangige Persönlichkeiten sowie Berührungspunkte mit terroristischen Organisationen verboten. Inkludiert sind Äußerungen, auch durch Likes, in den sozialen Medien
  • Das Fotografieren von militärischen Personen und Objekten sowie den Sicherheitszonen ist verboten
  • Ausfuhr von Kultur- und Naturgütern ist verboten. Es wird davon abgeraten, von Händlern Antiquitäten oder alt aussehende Gegenstände zu kaufen, sofern keine entsprechende Genehmigung vorliegt. Generell wird empfohlen, keine Münzen, Steine, Fossilien oder alt aussehende Gegenstände auszuführen
  • Die Einfuhr von Waffen (auch Camping-Messer) ist verboten
  • Unterschreiben Sie keine Dokumente, deren Inhalt Sie nicht verstehen. Bestehen Sie im Zweifel auf rechtlichen Beistand
  • Führen Sie stets ein Ausweisdokument mit sich
  • Verhalten Sie sich bei Sicherheitskontrollen möglichst kooperativ

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

Georgien

Essen

  • Die georgische Küche zeichnet sich durch Vielfalt und Tradition aus 
  • Sie galt in der Sowjetzeit als “Haute Cuisine der Sowjetunion”
  • Wer nicht mehr trinken möchte, zeigt dies, indem er das volle Glas stehen lässt

Landestypische Gerichte

  • Chinkali → Teigtaschen mit Hackfleischfüllung
  • Chatschapuri → gebackenes Käsebrot 
  • Lobio → Rote-Bohnen-Suppe
  • Mschadi → Maisbrot 
  • Tschurtschchela → Walnüsse oder Haselnüsse in Traubensaft-Kuvertüre 

Getränke

  • Wein 
  • Sekt 
  • Weinbrand 
  • Tschatscha → Tresterbrand 
  • Chaschi → eine starke Brühe aus Pansen mit viel Knoblauch, die am Morgen gegen den Kater getrunken wird 
  • Internationale Softdrinks

Trinkwasser

In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert

Infrastruktur

  • Es gibt ein Inlandsflugnetz
  • Ein Straßennetzwerk ist vorhanden, jedoch außerhalb der Hauptstrecken in schlechtem Zustand 

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,0
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld. 

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen. 

Kontinent: Europa
Hauptstadt: Tiflis
National- und Amtssprache: Georgisch, Abchasisch
Währungscode: UTC +4
Internationale Vorwahl: +995
Polizei: 112
Notarzt: 112
Zeitverschiebung: UTC +4
Stecker- und Adapterinformationen Typ C, Typ F
  • Einladung in Privathäuser werden oft ausgesprochen, dabei sind kleine Gastgeschenke angebracht

Trinkgelder

Restaurant: 10%
Hotel: 10%
Taxi: 10%
  • Medizinische Versorgung ist vorhanden, jedoch außerhalb der Hauptstadt nicht auf mitteleuropäischen Standard
  • Sprachbarrieren können zu Problemen führen

Nicht erlaubte Medikamente: 

  • Bei der Einfuhr von Medikamenten sollte bei besonderen Bedürfnissen vorher Kontakt mit georgischen Behörden aufgenommen werden

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

Ausflugsland

Italien

Essen

  • Mediterrane Küche, die sich durch viel frischen Fisch, Olivenöl und Gemüse auszeichnet 
  • Das typische italienische Mahl beginnt gewöhnlich mit Antipasti

Landestypische Gerichte

  • Pasta → gibt es in den unterschiedlichsten Variationen und in den unterschiedlichsten Kombinationen
  • Pizza → gibt es in den unterschiedlichsten Kombinationen
  • Carpaccio → rohes Rindfleisch, das hauchzart geschnitten wird
  • Antipasti → italienische Bezeichnung für “Vorspeise”
  • Tiramisu → ein Dessert, besteht aus abwechselnden Schichten von Löffelbiskuit einer Creme aus Mascarpone und Kaffee 
  • Panna Cotta → ist ein puddingartiges Dessert

Getränke

  • Wein → macht den größten und vielfältigsten Teil der italienischen Getränke aus 
  • Kaffee → neben dem Wein sind Kaffeespezialitäten typisch für die italienische Lebensart
  • Limoncello → ein Likör aus Zitronen 
  • Ramazotti → ein italienischer Kräuterlikör
  • Amaretto → ein Likör mit einem nussigen Aroma
  • Aperol → ein fruchtig-bitterer Likör, wird meist als Aperitif getrunken 
  • Internationale Softdrinks
  • Verstöße gegen die öffentliche Ordnung führen zu Geldstrafen und Verweisen
  • In Rom gibt es Strafen zum Schutz der Denkmäler, unter Strafe steht beispielsweise ein Griff ins Wasser des Trevi-Brunnens oder das picknicken auf der Spanischen Treppe
  • Die Mitnahme von Sand an den Stränden ist in Italien untersagt. In Sardinien ist die generelle Veränderung der Sandstrände gesetzlich verboten

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

  • Bewohner Italiens neigen zu Aberglauben 
    • Man darf keine Schuhe oder Hüte aufs Bett legen, das bringt Unglück in der Familie 
    • Regenschirme dürfen nach dem Spaziergang nicht geöffnet bleiben, da dies Unglück bringt

Trinkgelder

Restaurant: 5-10%
Hotel: nach eigenem Ermessen
Taxi: 5-10%

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
Kontinent: Europa
Hauptstadt: Rom
National- und Amtssprache: Italienisch
Währungscode: EUR
Internationale Vorwahl: +39
Polizei: 112
Notarzt: 112
Zeitverschiebung:

UTC +1 MEZ

UTC +2 MESZ

Stecker- und Adapterinformationen Typ L, Typ C

Infrastruktur

  • Es gibt ein Inlandsflugnetz
  • Eisenbahn- und Busverbindungen sind vorhanden
  • Die Städte Rom und Mailand verfügen über eine U-Bahn
  • Touristische Infrastruktur ist sehr gut ausgebaut

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,5
  • Mautpflichtige Autobahnen und Tunnel
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld. 

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen. 

  • Die medizinische Versorgung ist sehr gut

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit

Griechenland

Kontinent: Europa
Hauptstadt: Athen
National- und Amtssprache: Griechisch
Währungscode: EUR
Internationale Vorwahl: +30
Polizei: 100
Notarzt: 166
Zeitverschiebung:

UTC +2 OEZ

UTC +3 OESZ

Stecker- und Adapterinformationen Typ C, Typ F

Essen

  • Das Essen in Griechenland ist maritim, vom Mittelmeer geprägt 
  • Neben den “Früchten des Meers” und Fisch wird in Griechenland traditionell das Fleisch der Ziegen und Schafe verspeist
  • Nachspeisen werden in Griechenland sehr süß zubereitet und serviert 

Landestypische Gerichte

  • Gyros → gewürztes Schweinefleisch vom Grill
  • Souvlaki → Fleischspieße mit Schweine-, Lamm- oder Hähnchenfleisch zubereitet
  • Moussaka → ein Auflauf, zubereitet aus Hack, Kartoffeln, Zucchini und Tomaten, verfeinert mit vielen Gewürzen
  • Giouvesti → Eintopf mit Nudeln und Lammfleisch 
  • Jemista → gefülltes Gemüse mit Hackfleisch 
  • Tsatsiki → eine Joghurtcreme mit Gurke, Knoblauch und Olivenöl 
  • Griechischer Salat → ein Salat aus Tomaten, Gurke, Paprika, Oliven, Zwiebeln und Schafskäse

Getränke

  • Ouzo → ist eine griechische Spirituose aus Anis
  • Retsina → ein trockener Weißwein, der leicht geharzt ist
  • Internationale Softdrinks

Infrastruktur

  • Inlandsflüge sind vorhanden
  • Es gibt Fährverbindungen
  • In Athen gibt es ein U-Bahnnetz und eine Tramlinie sowie Busverbindungen
  • Auf dem Festland ist das Straßennetz gut ausgebaut

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,5
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld. 

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen. 

  • Das Anheben des Kopfes zusammen mit einem Schnalzen bedeutet "nein"

Trinkgelder

Restaurant: 10%, kleinere Beträge werden aufgerundet
Hotel:

Gepäckservice: 1€ pro Koffer

Zimmerservice: 5-10€ auf dem Kopfkissen hinterlassen

Taxi: 10%

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die medizinische Versorgung ist in allen Teilen des Landes gesichert

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
  • Das Fotografieren von militärischen Objekten und Personen ist aufgrund von Spionagegefahr verboten
  • Es gibt besondere Zollvorschriften über die Einfuhr von Verteidigungsspray und Waffen

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

Kroatien

Kontinent: Europa
Hauptstadt: Zagreb
National- und Amtssprache: Kroatisch
Währungscode: EUR
Internationale Vorwahl: +385
Polizei: 112/192
Notarzt: 112/194
Zeitverschiebung:

UTC +1 MEZ

UTC + MESZ

Stecker- und Adapterinformationen Typ C, Typ F

Essen

  • Mix aus unterschiedlichen Küchen, am ehesten ähnelt die kroatische Küche der mediterranen
  • Viele Fleisch- und Fischspezialitäten, herzhafte Eintöpfe und Suppen sowie Speck, Schinken und Käse
  • Die kroatische Küche unterscheidet sich teilweise je nach Region, die meisten Gerichte gibt es jedoch im gesamten Land
  • Gerichte werden mit überwiegend frischen Zutaten zubereitet

Landestypische Gerichte:

  • Shtrukli → gefüllte Nudeltaschen
  • Zagorje → ein Pfannkuchen, der mit frischem Weichkäse, Honig und leckeren Nüssen gefüllt wird
  • Fisch- und Gemüsesuppen
  • gemischte Grillplatten
  • Pita-Brot → ein Fladenbrot aus Hefeteig
  • Calamari und Scampi
  • Prosciutto → dalmatinischer Rohschinken

Getränke

  • Kaffee
  • Wein oder Kräuterschnaps
  • Prosek → Dessertwein
  • Maraschino → Kirschlikör
  • Šljivovica, der Lozovaca oder der Travarica → aus Trauben gebrannter Schnaps
  • Internationale Softdrinks

Infrastruktur

  • Sowohl die touristische als auch die allgemeine Infrastruktur befinden sich auf einem hohen Niveau
  • Es gibt ein Inlandsflugnetz
  • Es stehen Busverbindungen, Taxis und Uber zur Verfügung

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,5 (im Alter von 16 bis 24: 0,0)
  • In den Sommermonaten kann es zu Busch- und Waldbränden kommen, welche die touristische Infrastruktur beeinflussen können
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.

  • Zur Begrüßung und zum Abschied gibt man sich die Hand
  • Touristen, die ein paar Wörter kroatisch können, sind gerne gesehen

Trinkgelder

Restaurant: Wird nicht erwartet. Aufrunden oder Trinkgeld nach eigenem Ermessen bei höherer Rechnung
Hotel:

Nicht erwartet aber gerne gesehen, nach eigenem Ermessen

Taxi: Nicht erwartet aber gerne gesehen, nach eigenem Ermessen
  • Die medizinische Versorgung ist in allen Teilen des Landes gut

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis:

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
  • Das Sammeln von Fossilien und anderen geschützten wertvollen Muscheln ist verboten
  • Für die Nutzung von Drohnen findet man bei der “Croatian Civil Aviation Ageny” englische Informationen über den erlaubten Gebrauch

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

Georgien

Essen

  • Die georgische Küche zeichnet sich durch Vielfalt und Tradition aus 
  • Sie galt in der Sowjetzeit als “Haute Cuisine der Sowjetunion”
  • Wer nicht mehr trinken möchte, zeigt dies, indem er das volle Glas stehen lässt

Landestypische Gerichte

  • Chinkali → Teigtaschen mit Hackfleischfüllung
  • Chatschapuri → gebackenes Käsebrot 
  • Lobio → Rote-Bohnen-Suppe
  • Mschadi → Maisbrot 
  • Tschurtschchela → Walnüsse oder Haselnüsse in Traubensaft-Kuvertüre 

Getränke

  • Wein 
  • Sekt 
  • Weinbrand 
  • Tschatscha → Tresterbrand 
  • Chaschi → eine starke Brühe aus Pansen mit viel Knoblauch, die am Morgen gegen den Kater getrunken wird 
  • Internationale Softdrinks

Trinkwasser

In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert

Infrastruktur

  • Es gibt ein Inlandsflugnetz
  • Ein Straßennetzwerk ist vorhanden, jedoch außerhalb der Hauptstrecken in schlechtem Zustand 

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,0
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld. 

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen. 

Kontinent: Europa
Hauptstadt: Tiflis
National- und Amtssprache: Georgisch, Abchasisch
Währungscode: UTC +4
Internationale Vorwahl: +995
Polizei: 112
Notarzt: 112
Zeitverschiebung: UTC +4
Stecker- und Adapterinformationen Typ C, Typ F
  • Einladung in Privathäuser werden oft ausgesprochen, dabei sind kleine Gastgeschenke angebracht

Trinkgelder

Restaurant: 10%
Hotel: 10%
Taxi: 10%
  • Medizinische Versorgung ist vorhanden, jedoch außerhalb der Hauptstadt nicht auf mitteleuropäischen Standard
  • Sprachbarrieren können zu Problemen führen

Nicht erlaubte Medikamente: 

  • Bei der Einfuhr von Medikamenten sollte bei besonderen Bedürfnissen vorher Kontakt mit georgischen Behörden aufgenommen werden

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

Türkei

Kontinent: Europa, Asien
Hauptstadt: Ankara
National- und Amtssprache: Türkisch
Währungscode: TRY
Internationale Vorwahl: +90
Polizei: 110
Notarzt: 112
Zeitverschiebung: UTC +3
Stecker- und Adapterinformationen Typ F

Essen

  • Die türkische Küche ist sehr vielseitig und hat viele Gemeinsamkeiten mit der orientalischen und der griechischen Küche 
  • Es gibt viel frisches Gemüse, Lamm und Hammel
  • Das Essen ist meist stark gewürzt 
  • Reis und Bulgur werden häufig als Beilage serviert 
  • Zu deftigem Fleisch wird meist ein leichter Salat gereicht 

Landestypische Gerichte

  • Pide → Teigfladen, welche es in verschiedenen Varianten gibt 
  • Kebab → gegrilltes Fleisch 
  • Köfte → türkische Frikadellen, gibt es in vielen Varianten
  • Sucuk → Knoblauchwurst  
  • Baklava → eine Süßspeise aus Blätterteig, welche Pistazien oder Nüsse enthält 
  • Halva → eine Süßspeise, die aus Sesamöl und Zucker besteht 

Getränke

  • Ayran → ein Erfrischungsgetränk aus Joghurt
  • Raki → Nationalgetränk, Anisschnaps 
  • Internationale Softdrinks

Trinkwasser

In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.

Infrastruktur

  • Die allgemeine und touristische Infrastruktur ist insbesondere in den großen Städten gut ausgebaut
  • Es gibt ein Inlandsflugnetz
  • Das Straßennetz ist gut ausgebaut
  • Das Eisenbahnnetz ist nicht gut ausgebaut
  • Teilweise schlechter Zustand der Gehwege, dies erschwert die Mobilität von Gehbehinderten

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,5
  • Bei Taxifahrten bestimmt das Taxameter den Preis, Handeln ist vor Beginn erlaubt
  • Bei Taxirundfahrten bieten die Hotels eine sichere Informationsquelle für Preise
  • Bei Ausflügen sind häufig Kaufgelgenheiten inkludiert, es kann dazu kommen, dass Mitarbeiter Druck auf Touristen ausüben, um zu verkaufen
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld. 

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen. 

  • Das Handeln gehört quasi zum guten Ton. Allerdings sollte man nur verhandeln, wenn man wirklich etwas kaufen will, sonst kann es sein, dass die Verkäufer beleidigt sind. Bei kleinen Dingen wie Obst oder Eis ist Handeln nicht angebracht
  • Die Rechnung sollte man entweder ganz übernehmen oder es den anderen überlassen. Getrennt zu zahlen ist nicht angebracht
  • Das Fingerzeichen, bei welchem sich Daumen und Zeigefinger zu einem Kreis schließen, gilt als obszön, auch wenn es in anderen Ländern ein Zeichen dafür ist, dass alles okay ist
  • Man sollte die ganze Hand statt nur den Finger nehmen, um auf Personen oder Objekte zu zeigen

Trinkgelder

Restaurant: 15%
Hotel: nach eignem Ermessen
Taxi: großzügig aufrunden

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die medizinische Versorgung ist durch den privaten Sektor in den touristischen Zentren besser geworden
  • In ländlichen Gebieten ist die medizinische Versorgung nicht mit europäischen Standards vergleichbar
  • In Privatkliniken werden die Kosten für die Behandlung häufig im Voraus bezahlt

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
  • Es wurden vermehrt deutsche Staatsangehörige willkürlich festgenommen und/oder mit einer Ausreisesperre belegt. Die Festnahmen berufen sich auf Mitgliedschaften oder Berührungspunkte mit terroristischen Vereinigungen. Diese Mitgliedschaften etc. basieren teilweise auch nur auf Behauptungen von Dritten
  • Zusätzlich sind öffentliche Äußerungen gegen den türkischen Staat und hochrangige Persönlichkeiten sowie Berührungspunkte mit terroristischen Organisationen verboten. Inkludiert sind Äußerungen, auch durch Likes, in den sozialen Medien
  • Das Fotografieren von militärischen Personen und Objekten sowie den Sicherheitszonen ist verboten
  • Ausfuhr von Kultur- und Naturgütern ist verboten. Es wird davon abgeraten, von Händlern Antiquitäten oder alt aussehende Gegenstände zu kaufen, sofern keine entsprechende Genehmigung vorliegt. Generell wird empfohlen, keine Münzen, Steine, Fossilien oder alt aussehende Gegenstände auszuführen
  • Die Einfuhr von Waffen (auch Camping-Messer) ist verboten
  • Unterschreiben Sie keine Dokumente, deren Inhalt Sie nicht verstehen. Bestehen Sie im Zweifel auf rechtlichen Beistand
  • Führen Sie stets ein Ausweisdokument mit sich
  • Verhalten Sie sich bei Sicherheitskontrollen möglichst kooperativ

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

PDF-Downloads

 Länder-Information
IT-VE02

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Ausführliche Einreisebestimmungen:

Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie .

Korrigierte Ausschreibung zum Katalog 2021/2022

Entgegen dem Katalog 2021/2022 teilte uns die Reederei nach Katalogerscheinen mit, dass die Kreuzfahrt jetzt 16Tage dauert. Dadurch ergab sich auch eine Preisänderung zum Katalog. Vorliegend ist das die aktuelle Ausschreibung mit den aktuellen Preisen.

Stand 06/2021

Mee(h)r erleben - GETRÄNKEPAKET (gegen Aufpreis zubuchbar)

Vergessen Sie die Getränkepreise an Bord, denn egal wo Sie sich an Bord befinden und egal zu welcher Tageszeit, unsere Getränkekarte lässt keine Wünsche offen!So wird auch Ihre Reisekasse zur Nebensache und Sie können Ihren Urlaub in aller Ruhe genießen. Und das ist für uns die Hauptsache.

Wir wissen, dass Urlaubsfreude ein wunderbares Gefühl ist, und wir wissen auch, dass es oft nur die einfachen Dinge sind, die dieses Gefühl verstärken, daher bieten wir Ihnen auf allen Reisen zwei unterschiedliche Getränkepakete an.

Jeder Gast hat individuelle Ansprüche, auf die wir mit unserem Getränkepaket „Premium“ oder dem Getränkepaket „Light“ eingehen möchten.

Getränkepaket "Premium“

Während und auch außerhalb der Essenszeiten können Sie für € 24,- pro Person und Tag über 120 verschiedene Getränke aus der Barkarte in allen Restaurants und Bars genießen: Softdrinks, Bier, Prosecco, eine Auswahl an offenen Weinen, eine Vielzahl an Cocktails und Longdrinks, Liköre, Sherrys, Anisées, Kaffeespezialitäten und vieles mehr.

Getränkepaket  "Light“

Während und auch außerhalb der Essenszeiten können Sie für € 18,- pro Person und Tag alle Soft Drinks, Fruchtsäfte, sowie Kaffee, Cappuccino, Espresso, Latte Macchiato, Tee und heiße Schokolade genießen.

Bedingungen des Getränkepaketes:

  • Das Getränkepaket kann nur für alle Personen in der Kabine und nur vorab über Hansa Touristik gebucht werden und gilt für die gesamte Dauer  der Kreuzfahrt. Eine Nachbuchung an Bord ist nicht möglich.
  • Beginn der Gültigkeit ist am Tag der Einschiffung und Ende mit der Ausschiffung. 
  • Das gebuchte Getränkepaket ist nur für den eigenen Verzehr bestimmt und nicht übertragbar.
  • Wenn Sie andere Gäste zu einem Drink einladen möchten, gilt der reguläre Preis aus der Getränkekarte.
  • Die Minibar in der Kabine und Bestellungen über den Roomservice  gehören nicht zum Getränkepaket.
  • Getränke werden nur im Glas ausgeschenkt.
  • Die Wasserflasche in der Kabine ist in beiden Getränkepaketen inkludiert.
  • Auf Weine aus der Weinkarte erhalten Sie mit dem Premium-Paket eine Ermäßigung von 15%.
  • Eine Rückerstattung ist nicht möglich.

Fakultative Ausflugsbuchungen

Ihre Erlebnisreise entlang der Reiseroute können Sie wunderbar ergänzen. Die Liegezeiten sind so geplant, dass Sie interessante Städte und die Landschaften auf organisierten Ausflügen oder auf eigene Faust kennenlernen. 

Hierfür nutzen Sie bitte die Internetseite: www.hansatouristik.de im Bereich "Online-Formulare", oder wenden sich bitte an Ihre Buchungsstelle.

Ihre Hansa-Buchungsnummer erhalten Sie mit Ihren Buchungsunterlagen/Rechnung oder über Ihre Buchungsstelle.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):

Deutsche Staatsangehörige benötigen für diese Reise gültige Ausweisdokumente. Die Reise kann sonst nicht angetreten werden!
Je nach Reiseland kann es sein, dass ein Visum erforderlich ist. In einigen Ländern sind ggf. auch Impfvorschriften zu beachten. Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie online bei der jeweiligen Reise unter der Rubrik „Länder“. Außerdem erhalten Sie diese Infos auch in Ihren zugesandten Reise-Vertragsunterlagen.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten sowie über notwendige Impfungen.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 26. Juni 2012 jedes Kind, welches ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument benötigt. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Bitte beantragen Sie das notwendige Reisedokument bei den zuständigen Behörden.

Einreisebestimmungen für nicht-deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):

Falls Personen ohne deutsche bzw. mit nicht ausschließlich deutscher Staatsbürgerschaft mitreisen, beachten Sie bitte, dass in diesem Fall andere bzw. gesonderte Einreisebestimmungen für Ihr gewähltes Reiseland gelten können. Hierüber geben die jeweiligen Auslandsvertretungen bzw. zuständigen Konsulate entsprechend Auskunft. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten.
Sollten Sie in diesem Zusammenhang Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Bitte kontaktieren Sie uns unter unserer kostenfreien Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).

Hinweis für Menschen mit eingeschränkter Mobilität:

Unsere Reisen sind nicht geeignet für Gäste mit eingeschränkter Mobilität. sz-Reisen sind meistens Reisen in Bewegung: Um alle Besichtigungen, Rundgänge und Ausflüge in vollem Umfang miterleben zu können, sollten Sie „gut zu Fuß“ sein. Auch so manch ein Hotel ist noch nicht auf Rollatoren oder weitergehende Mobilitätsbeschränkungen eingestellt. Daher sind unsere Reisen für schwer gehbehinderte Gäste sowie für Gäste im Rollstuhl oder mit starker Sehbehinderung nicht geeignet (auch Gehörlosigkeit oder allg. Reisebehinderung).
Im Zweifel können wir vorab für Sie prüfen, ob eine Teilnahme möglich ist. Bitte fragen Sie uns vor der Buchung, ob diese Reise für Sie geeignet ist. Wir beraten Sie gern unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).

Hinweis zu den Ausflügen:

Alle Ausflüge und Führungen finden in deutscher Sprache statt, soweit nichts anderes angegeben ist. Bitte beachten Sie, dass sich die angegebene Reihenfolge der Ausflüge ändern kann. 

Absagefrist durch den Reiseveranstalter sz-Reisen & Service GmbH:

Falls die Mindesteilnehmerzahl für Ihren Reisetermin nicht erreicht werden sollte, behält sich sz-Reisen vor, bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt (bei Tagesfahrten bis zu 2 Wochen) die Reise abzusagen bzw. vom Reisevertrag zurückzutreten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter §7.

sz-Reisen und momento by sz-Reisen sind Marken der sz-Reisen & Service GmbH

Zahlung & Reiserücktritt bei SZ-Reisen:

Ausführliche Informationen zu Zahlung und zum Reiserücktritt finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter § 2. + 5. + 7. + 8.

Kreuzfahrten mit Hansa Touristik

Ihr Reiseveranstalter ist die SZ-Reisen GmbH. Wir arbeiten bei dieser Kreuzfahrt mit der Reederei / dem Veranstalter Hansa Touristik zusammen. Aus diesem Grund erhalten sie innerhalb der sz-Reisen Reiseunterlagen die Kreuzfahrt-Unterlagen von Hansa Touristik.

 

 

Hinweis bei Hotelaufenthalt:

Bei der Hotelkategorie handelt es sich um eine Veranstalterbewertung, die auch von den örtlichen Kategorie abweichen kann.

IT-VE02

» Für diese Reise stehen im Moment keine Termine zur Verfügung.

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