World Voyager: Brasilien mit Karneval & Amazonas

Drone Rio de Janeiro
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Aussenansicht World Voyager
Aussenansicht World Voyager ©nicko cruises Schiffsreisen GmbH
World Voyager 2020 © nicko cruises Schiffsreisen GmbH
World Voyager ©nicko cruises Schiffsreisen GmbH
Sambatänzerin
Sambatänzerin ©patronestaff, stock.adobe.com
Copacabana
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Ilheus Kathedrale
Ilheus Kathedrale ©Premadas - adobe stock
Kirche Salvador bahia
Kirche Salvador bahia ©snaptitude - adobe stock
Galinhas Strand
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Praia do Amor
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Fischmarkt Belem
Fischmarkt Belem ©Brastock - adobe stock
Amazonas Regenwald
Amazonas Regenwald ©Marcio - adobe stock
Devils Island
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Grenada
Grenada ©Navindra - adobe stock
Typische Architektur ©
Typische Architektur © ©Curaçao - Tourist Board Europe
Drone Rio de Janeiro
Aussenansicht World Voyager
World Voyager 2020 © nicko cruises Schiffsreisen GmbH
Sambatänzerin
Copacabana
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Kirche Salvador bahia
Galinhas Strand
Praia do Amor
Fischmarkt Belem
Amazonas Regenwald
Devils Island
Grenada
Typische Architektur ©

18 Tage | Rio de Janeiro • Salvador de Bahia • Natal • Belém • Teufelsinsel • Grenada • Curaçao

  • Inkludierte Tickets für den Karneval in Rio de Janeiro 2024
  • Besuch von Zuckerhut, Christus-Statue und Copacabana 
  • Besichtigung des großen Korallenriffs vor der Küste Recifes
  • Fahrt über den atemberaubenden Amazonas
  • Lektoren und Experten Talkrunden
  • Modernes, klimafreundliches Schiff mit Hybridantrieb, Müllverwertung und modernem SCR-Katalysator
Buchungscode: BR-RI01

18 Tage | Rio de Janeiro • Salvador de Bahia • Natal • Belém • Teufelsinsel • Grenada • Curaçao

  • Inkludierte Tickets für den Karneval in Rio de Janeiro 2024
  • Besuch von Zuckerhut, Christus-Statue und Copacabana 
  • Besichtigung des großen Korallenriffs vor der Küste Recifes
  • Fahrt über den atemberaubenden Amazonas
  • Lektoren und Experten Talkrunden
  • Modernes, klimafreundliches Schiff mit Hybridantrieb, Müllverwertung und modernem SCR-Katalysator
Buchungscode: BR-RI01

Die WORLD VOYAGER wird zum Farbenrausch des Karnevals in Rio 2024 im Hafen liegen und das farbenfrohe Spektakel und die Wettkämpfe der Sambaschulen im Sambódromo sind für Sie dabei inklusive. Nutzen Sie diese einmalige Gelegenheit, um eines der größten Feste der Welt hautnah zu erleben. Neben dem Karneval hält Rio de Janeiro aber auch noch einiges mehr für Sie bereit: Ob Zuckerhut, Christus-Statue oder Copacabana, hier kommt garantiert jeder auf seine Kosten! Nach diesen atemberaubenden Eindrücken widmen wir uns auf der Reise dann wieder ganz in Ruhe dem Slow Cruising zwischen Salvador de Bahia, Natal und Belém. In Bélem erwartet Sie ein weiteres Highlight: Sie befahren den Amazonas, um sich der pulsierenden Metropole zu nähern. Zu guter Letzt nimmt die WORLD VOYAGER Kurs auf die Karibik. Hier können Sie auf Grenada und Curaçao das einzigartige karibische Flair genießen, bevor Sie die Rückreise antreten. 

Programm

Taggepl. Ausflüge(fak.)

1. Tag:

Rio de Janeiro

Einschiffung 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr.

 

2. Tag:

Rio de Janeiro

Karneval in Rio im Sambódromo inklusive.

3. Tag:

Rio de Janeiro

Neben dem Karneval hält Rio de Janeiro einiges für Sie bereit. Ob Zuckerhut, Christus-Statue oder Copacabana, hier kommt garantiert jeder auf seine Kosten!

4. Tag:

Seetag

5. Tag:

Ilhéus

Höchste Zeit, dass Sie den Alltag der Brasilianer kennenlernen. Im historischen Stadtzentrum von Ilhéus mit seiner Kathedrale haben Sie viel Gelegenheit dazu.

6. Tag:

Salvador da Bahia

Die brasilianische Kampfkunst Capoeira stammt aus Salvador de Bahia und wird hier bis heute – unter anderem im Freien – gelehrt und praktiziert. Mitmachen ist erlaubt! Der Aussichtsturm Elevador Lacerda, das Kakaomuseum und die schmucken Kirchen zusammen mit der beeindruckenden Architektur des historischen Zentrums machen den Reiz der drittgrößten Stadt des Landes aus.

7. Tag:

Seetag

8. Tag:

Recife

Vor der Küste Recifes, auch das „brasilianische Venedig“ genannt, lohnt sich ein Blick unter Wasser. Die Stadt ist nämlich benannt nach ihrem atemberaubenden Riff aus Muscheln und Korallen, das bei Ebbe freigelegt wird. An Land gibt es ebenfalls viel zu entdecken. Schon allein wegen seiner Aufteilung in Festland, Halbinsel und Insel bietet Recife viel Abwechslung. Hinzu kommen die beeindruckenden Kolonialhäuser aus den Zeiten des Zuckerrohranbaus, die für eine ganz besondere Atmosphäre mitten in der Metropole sorgen.

9. Tag:

Natal

Als „Stadt der Sonne“ trumpft Natal mit 300 wolkenlosen Tagen im Jahr und einer Durchschnittstemperatur von 28 Grad im Sommer und 24 Grad im Winter auf. Die historische Altstadt Ribeira ist ebenso einen Besuch wert wie die alte Festung „Forte dos Reis Magos“, die das Wahrzeichen der Stadt ist. Wegen ihres Baubeginns am Dreikönigstag 1598 wird sie „Festung der Weisen“ genannt. Weiße Strände wie in Ponta Negra, Wüstenlandschaften, Lagunen und kleine Seen laden rund um Natal zu Buggyfahrten, zum Schwimmen und zum Schnorcheln ein.

10. Tag:

Seetag

11. Tag:

Seetag

12. Tag:

Belem

Das „Tor zum Amazonas“ wird die Großstadt Belém völlig zurecht genannt, schließlich liegt die Metropole am Delta des Flusses. Diese an sich schon beeindruckende Anreise wird durch die Einfahrt über den Amazonas ein ganz besonderes Highlight. Die koloniale Architektur der Hafenstadt stammt noch aus den Zeiten, als zwischen dem frühen 18. Jahrhundert bis zum Ende des 19. Jahrhunderts Brasilien fast allein den weltweiten Bedarf an Kautschuk deckte. Der Markt Ver-o-Peso – was übersetzt „Schau auf das Gewicht“ bedeutet – ist einer der ältesten des Landes und unbedingt einen ausführlichen Besuch wert.

13. Tag:

Seetag

14. Tag:

Devil's Island

Wenn eine Insel als „Teufelsinsel“ bezeichnet wird, lässt das nichts Gutes ahnen. 13 Kilometer vor der Küste Französisch-Guayanas gelegen, beherbergte die schlimmste Gefängnisinsel des französischen Kaiserreichs bis Mitte des 20. Jahrhunderts eine berüchtigte Strafkolonie. Weil sie von tückischen Meeresströmungen und vielen Haien umringt war, bot sie keinerlei Fluchtmöglichkeiten. Heute kommen die Menschen freiwillig hierher und bestaunen die Ruinen, die vom Hauptgefängnis St.-Laurent-du-Maroni noch zu sehen sind.

15. Tag:

Seetag

16. Tag:

Saint George's, Grenada

Entdecken Sie in St. George bezaubernde historische Bauwerke wie Windsor Castle und schlendern Sie durch die hübsche Hafenstadt. Zudem erwarten Sie in der Hauptstadt Grenadas wunderschöne Stranderlebnisse und traumhafte Aussichtspunkte.

17. Tag:

Seetag

18. Tag:

Willemstad, Curaçao

Die Hauptstadt Curaçaos erwartet Sie mit europäischem Flair - bunte Giebelhäuser schmücken den Hafen. Zudem machen exotische Strände, Natur und Tiere Willemstad aus.

BR-RI01

» Für diese Reise stehen im Moment keine Termine zur Verfügung.

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Beförderung

  • Haustürtransfer zum/vom Flughafen in ausgewählten Regionen
  • Flug mit renommierter Fluggesellschaft nach Rio de Janeiro
  • Transfer zum/vom Schiff
  • Einschiffung in Rio de Janeiro
  • Ausschiffung in Willemstad, Curaçao

sz-Reisen PLUS 

  • sz-Reisebegleitung (ab 16 TN)

Kabine & Verpflegung

  • 17 Übernachtungen in gebuchter Kabinenkategorie
  • Vollpension
  • Ganztägige Kaffe- und Tee-Station
  • Willkommens- und Abschiedsdrink
  • Kapitänsdinner im Rahmen der VP

Zusätzlich inklusive

  • Tickets für den Karneval in Rio de Janeiro 2024
  • Gepäckbeförderung vom Anlegeplatz in die Kabine und zurück
  • Ein- & Ausschiffungsgebühren
  • Nutzung der Bordeinrichtungen (u.a. Fitnessbereich, Swimmingpool, Spa mit Sauna)  
  • Kabinenservice
  • Teilnahme Bordveranstaltungen 
  • Livemusik am Abend
  • Fahrt mit bordeigenen Zodiacs
  • Deutschsprachige Kreuzfahrtleitung
  • Deutschsprachige örtliche Reiseleitung während der Ausflüge
  • Audiosystem auf Ausflügen
  • Informationsmaterial zur Reise
  • Lektoren und Expertenvorträge
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WORLD VOYAGER

WORLD VOYAGER:

Auf einzigartige Weise verbindet WORLD VOYAGER alle Anforderungen anspruchsvoller Gäste: Eine überschaubare Passagierzahl und helles, geschmackvolles Interieur, das keine Wünsche offenlässt. Sie werden kein vergleichbares Schiff in dieser Größe und mit solch außergewöhnlichen Routen auf dem Markt finden. Das gesamte Produkt ist für Ansprüche deutschsprachiger Gäste konzipiert und bis ins kleinste Detail liebevoll ausgearbeitet, um Ihr Wohlgefühl zu garantieren. Die persönliche Atmosphäre an Bord ist hierbei der Schlüssel.

Insgesamt 105 Crewmitglieder haben nur ein Ziel: Sie sollen sich wohl fühlen! Die außergewöhnlich kleine Anzahl an Gästen ermöglicht eine persönliche Atmosphäre und sorgt vom ersten Moment an für ein entspanntes Gefühl. Keine Hektik bei Landgängen, kein Schlangestehen am Buffet, kein Gedränge auf dem Sonnendeck um die bestmögliche Aussicht. Im SPA-Bereich können Sie sich nach Lust und Laune nach einem erlebnisreichen Tag entspannen oder von Ihrer persönlichen Veranda aus den Sonnenuntergang am Horizont genießen.

Wir wollen schützen, was wir schätzen: Nachhaltiges Reisen ist wichtig, damit zukünftige Generationen die Wunder der Erde in voller Schönheit genießen können. In die Planung des WORLD VOYAGER wurde sehr viel Herzblut gesteckt. Mehrere Jahre der Forschung und Entwicklung waren vonnöten. Hierbei wurde neben dem Fokus auf die Gäste vor allem auch in modernste Motorentechnik und damit in einen möglichst umweltschonenden Antrieb investiert.

Kabineninformation

Die zwischen 17 und 41 m² großen Kabinen und Suiten bieten höchsten Wohlfühlfaktor und entspannte Atmosphäre. Auf insgesamt 3 Passagierdeck finden Sie Ihr schwimmendes Hotelzimmer. Die Kabinen bieten jeglichen Komfort, den Sie von Premium Hotels an Land erwarten würden. In den meisten der modern und hell eingerichteten Außenkabinen genießen Sie das "Urlaubskino" durch große, zu öffnende Panoramafenster oder sogar auf Ihrer eigenen Veranda. Jede Kabine ist mit einem eigenen Kühlschrank ausgestattet, Zimmerservice steht gegen Gebühr zur Verfügung.

Bordeinrichtung

Restaurant, Explorer Lounge, Observation Lounge, Theater, beheizbarer Pool mit Whirlpool und Pool-Bar, Casino, Bibliothek, Lift, SPA-Bereich mit Sauna, Fitness-Bereich, Souvenir-Shop

 

Auf einen Blick

Schiffstyp:

nicko Hochsee

Sprache:

Deutsch, Englisch

Kapazität:

200

Besatzungsmitglieder:

ca. 100

Länge:

126 m

Breite:

19 m

Tiefgang:

4,7 m

Spannung:

220 V

Anmerkung

Die Fenster sind generell nicht zu öffnen, es sei denn es ist explizit ausgeschrieben. 

Aussenansicht World Voyager
Aussenansicht World Voyager ©nicko cruises Schiffsreisen GmbH
Bordrestaurant World Voyager
Bordrestaurant World Voyager ©nicko cruises Schiffsreisen GmbH
World Voyager Al Fresco Terasse © nicko cruises Schiffsreisen GmbH
World Voyager Al Fresco Terasse ©nicko cruises Schiffsreisen GmbH
World Voyager Auditorium © nicko cruises Schiffsreisen GmbH
World Voyager Auditorium ©nicko cruises Schiffsreisen GmbH
World Voyager Badezimmer © nicko cruises Schiffsreisen GmbH
World Voyager Badezimmer ©nicko cruises Schiffsreisen GmbH
World Voyager Expeditions Kabine ©nicko cruises Schiffsreisen GmbH
World Voyager Expeditions Kabine ©nicko cruises Schiffsreisen GmbH
World Voyager Junior Suite © nicko cruises Schiffsreisen GmbH
World Voyager Junior Suite ©nicko cruises Schiffsreisen GmbH
World Voyager Observation Deck © nicko cruises Schiffsreisen GmbH
World Voyager Observation Deck ©nicko cruises Schiffsreisen GmbH
World Voyager Rezeption © nicko cruises Schiffsreisen GmbH
Rezeption ©nicko cruises Schiffsreisen GmbH
World Voyager Deck 7 Pool © nicko cruises Schiffsreisen GmbH
World Voyager Deck 7 Poo ©nicko cruises Schiffsreisen GmbH
World Voyager Observation Lounge
World Voyager Observation Lounge ©nicko cruises Schiffsreisen GmbH
Aussenansicht World Voyager
Bordrestaurant World Voyager
World Voyager Al Fresco Terasse © nicko cruises Schiffsreisen GmbH
World Voyager Auditorium © nicko cruises Schiffsreisen GmbH
World Voyager Badezimmer © nicko cruises Schiffsreisen GmbH
World Voyager Expeditions Kabine ©nicko cruises Schiffsreisen GmbH
World Voyager Junior Suite © nicko cruises Schiffsreisen GmbH
World Voyager Observation Deck © nicko cruises Schiffsreisen GmbH
World Voyager Rezeption © nicko cruises Schiffsreisen GmbH
World Voyager Deck 7 Pool © nicko cruises Schiffsreisen GmbH
World Voyager Observation Lounge
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Zielland

Brasilien

Kontinent: Südamerika
Hauptstadt: Brasilia
National- und Amtssprache: Portugiesisch
Währungscode: BRL
Internationale Vorwahl: +55
Polizei: 192
Notarzt: 193
Zeitverschiebung: UTC -5 bis UTC -2
Stecker- und Adapterinformationen

Typ N (NBR 14136)

teilweise in alten Installationen Typ A, Typ B , Typ C

Essen

  • Die brasilianische Küche weist regionale Unterschiede auf. Im Norden sind die Speisen indigen beeinflusst, während in anderen Regionen ein großer Einfluss von Afrika und Portugal spürbar ist
  • Häufig verwendete Lebensmittel: Reis, Bohnen, Obst, Gewürze

Landestypische Gerichte

  • Feijoada Completa → Eintopf aus schwarzen Bohnen, Suppenfleisch, Schweinezunge, geräuchertem Speck, als Beilage: Orangenstückchen, Reis oder Salat
  • Carurū → Krabben in einer scharfen Soße aus rotem Pfeffer, Okra, zwiebeln, Tomaten, Knoblauch, Erdnüssen und Chili
  • Tacacá → Krabbenfleisch in Brühe aus Maniok-Wurzel mit Chili
  • Minas → weißer, weicher Rundkäse mit spezieller regionaler Zubereitung

Getränke

  • Cafézinho → brasilianischer Kaffee
  • Caipirinha → Cocktail aus Zuckerrohrschnaps
  • Vitamina → Vitamincocktail, Früchte mit Milch in einem Shake
  • Internationale Softdrinks und alkoholische Getränke

Trinkwasser

In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.

Infrastruktur

  • Gut ausgebautes Inlandsflugnetz
  • Überlandbusverbindungen sind vorhanden
  • Es gibt nur wenige Eisenbahnverbindungen
  • Preiswerte Taxis sind vorhanden
  • In Großstädten sind U- und Straßenbahnverbindungen vorhanden

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,0
  • Auf Autobahnen besteht häufig eine Mautpflicht
  • Fluggepäck aus einigen Ländern muss bei einer Weiterreise von brasilianischen Eingangsflughäfen erneut aufgegeben werden
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.

  • Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
  • Brasilianer lassen sich gerne viel Zeit, dass muss man akzeptieren und auch viel Zeit mitbringen z.B. in Banken oder Imbissen
  • In verschiedenen Regionen werden zur Begrüßung unterschiedlich viele Küsschen verteilt. In Rio de Janeiro sind z.B. zwei Küsse üblich, während in Sao Paolo nur einer üblich ist
  • Blumensträuße sind immer gerne gesehen

Trinkgelder

Restaurant: 10%
Hotel:

Gepäckservice: nach eigenem Ermessen

Zimmerservice: nach eigenem Ermessen

Taxi: unüblich

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • In großen Städten ist die medizinische Versorgung im privaten Bereich gut
  • Im öffentlichen Bereich ist die Versorgung teilweise problematisch

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
  • Baden "oben ohne" und das Wechseln von Kleidung in der Öffentlichkeit ist verboten
  • Suchen Sie zum Kleidungswechsel stets Umkleidekabinen auf

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

Französisch-Guayana

Kontinent: Südamerika
Hauptstadt: Cayenne
National- und Amtssprache: Französisch
Währungscode: EUR
Internationale Vorwahl: +594
Polizei: 112
Notarzt: 112
Zeitverschiebung: UTC -3
Stecker- und Adapterinformationen Typ C, Typ D, Typ E

Essen

  • Viele Lebensmittel werden aus Frankreich importiert 
  • Beliebte Gewürze: Muskat, Ingwer, Rohrzucker, Pfeffer und Piment 

Landestypische Gerichte

  • Frikassees → serviert mit Reis und roten Bohnen 
  • Bouillon d’Awara → Fruchtfleisch dieser Palme wird zusammen mit geräuchertem Huhn und Fisch angebraten
  • Poulet → geräuchertes Huhn 
  • Pousson boucané → geräucherter Fisch 
  • Blaff → Bouillon aus Zwiebeln, Knoblauch, Sellerie und Basilikum

Trinkwasser

In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld. 

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen. 

  • Zu knappe Kleidung ist nicht angemessen

Trinkgelder

Restaurant: nach eigenem Ermessen
Hotel: nach eigenem Ermessen
Taxi: nach eigenem Ermessen

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die medizinische Versorgung ist nur in der Hauptstadt gewährleistet

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

Grenada

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die Medizinische Versorgung ist unzureichend

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
  • Badekleidung gehört an den Strand

Trinkgelder

Restaurant: 10%
Hotel:

Gepäck: 1 USD

Zimmerservice: 1 USD pro Tag

Taxi: Runden Sie auf

Essen

  • Das Essen in Grenada ist gut gewürzt und meist ziemlich scharf
  • Es gibt viele exotische Fischgerichte
  • In den Hotels werden meist auch internationale Speisen angeboten
  • Häufig verwendete Lebensmittel: Fisch, Meeresfrüchte, Gemüse, Obst und Gewürze

Landestypische Gerichte

  • Oil Down → Nationalgericht 
  • Callalou-Suppe → ähnelt Spinat
  • Avocado-Eis
  • Lambi → Meeresschnecken

Getränke

  • Fruchtgetränke aus einheimischer Herstellung
  • Carib-Bier → nationales Bier

Trinkwasser

In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.

Infrastruktur

  • Das Straßennetz ist gut ausgebaut
  • Preisgünstige Taxis sind vorhanden

Allgemeines

  • Linksverkehr
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld. 

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen. 

Kontinent: Nordamerika
Hauptstadt: St. George's
National- und Amtssprache: Englisch
Währungscode: XCD
Internationale Vorwahl: +1 (473)
Polizei: 911
Notarzt: 911
Zeitverschiebung: UTC -4
Stecker- und Adapterinformationen Typ G

Ausflugsland

Brasilien

Kontinent: Südamerika
Hauptstadt: Brasilia
National- und Amtssprache: Portugiesisch
Währungscode: BRL
Internationale Vorwahl: +55
Polizei: 192
Notarzt: 193
Zeitverschiebung: UTC -5 bis UTC -2
Stecker- und Adapterinformationen

Typ N (NBR 14136)

teilweise in alten Installationen Typ A, Typ B , Typ C

Essen

  • Die brasilianische Küche weist regionale Unterschiede auf. Im Norden sind die Speisen indigen beeinflusst, während in anderen Regionen ein großer Einfluss von Afrika und Portugal spürbar ist
  • Häufig verwendete Lebensmittel: Reis, Bohnen, Obst, Gewürze

Landestypische Gerichte

  • Feijoada Completa → Eintopf aus schwarzen Bohnen, Suppenfleisch, Schweinezunge, geräuchertem Speck, als Beilage: Orangenstückchen, Reis oder Salat
  • Carurū → Krabben in einer scharfen Soße aus rotem Pfeffer, Okra, zwiebeln, Tomaten, Knoblauch, Erdnüssen und Chili
  • Tacacá → Krabbenfleisch in Brühe aus Maniok-Wurzel mit Chili
  • Minas → weißer, weicher Rundkäse mit spezieller regionaler Zubereitung

Getränke

  • Cafézinho → brasilianischer Kaffee
  • Caipirinha → Cocktail aus Zuckerrohrschnaps
  • Vitamina → Vitamincocktail, Früchte mit Milch in einem Shake
  • Internationale Softdrinks und alkoholische Getränke

Trinkwasser

In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.

Infrastruktur

  • Gut ausgebautes Inlandsflugnetz
  • Überlandbusverbindungen sind vorhanden
  • Es gibt nur wenige Eisenbahnverbindungen
  • Preiswerte Taxis sind vorhanden
  • In Großstädten sind U- und Straßenbahnverbindungen vorhanden

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,0
  • Auf Autobahnen besteht häufig eine Mautpflicht
  • Fluggepäck aus einigen Ländern muss bei einer Weiterreise von brasilianischen Eingangsflughäfen erneut aufgegeben werden
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.

  • Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
  • Brasilianer lassen sich gerne viel Zeit, dass muss man akzeptieren und auch viel Zeit mitbringen z.B. in Banken oder Imbissen
  • In verschiedenen Regionen werden zur Begrüßung unterschiedlich viele Küsschen verteilt. In Rio de Janeiro sind z.B. zwei Küsse üblich, während in Sao Paolo nur einer üblich ist
  • Blumensträuße sind immer gerne gesehen

Trinkgelder

Restaurant: 10%
Hotel:

Gepäckservice: nach eigenem Ermessen

Zimmerservice: nach eigenem Ermessen

Taxi: unüblich

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • In großen Städten ist die medizinische Versorgung im privaten Bereich gut
  • Im öffentlichen Bereich ist die Versorgung teilweise problematisch

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
  • Baden "oben ohne" und das Wechseln von Kleidung in der Öffentlichkeit ist verboten
  • Suchen Sie zum Kleidungswechsel stets Umkleidekabinen auf

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

Französisch-Guayana

Kontinent: Südamerika
Hauptstadt: Cayenne
National- und Amtssprache: Französisch
Währungscode: EUR
Internationale Vorwahl: +594
Polizei: 112
Notarzt: 112
Zeitverschiebung: UTC -3
Stecker- und Adapterinformationen Typ C, Typ D, Typ E

Essen

  • Viele Lebensmittel werden aus Frankreich importiert 
  • Beliebte Gewürze: Muskat, Ingwer, Rohrzucker, Pfeffer und Piment 

Landestypische Gerichte

  • Frikassees → serviert mit Reis und roten Bohnen 
  • Bouillon d’Awara → Fruchtfleisch dieser Palme wird zusammen mit geräuchertem Huhn und Fisch angebraten
  • Poulet → geräuchertes Huhn 
  • Pousson boucané → geräucherter Fisch 
  • Blaff → Bouillon aus Zwiebeln, Knoblauch, Sellerie und Basilikum

Trinkwasser

In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld. 

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen. 

  • Zu knappe Kleidung ist nicht angemessen

Trinkgelder

Restaurant: nach eigenem Ermessen
Hotel: nach eigenem Ermessen
Taxi: nach eigenem Ermessen

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die medizinische Versorgung ist nur in der Hauptstadt gewährleistet

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

Grenada

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die Medizinische Versorgung ist unzureichend

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
  • Badekleidung gehört an den Strand

Trinkgelder

Restaurant: 10%
Hotel:

Gepäck: 1 USD

Zimmerservice: 1 USD pro Tag

Taxi: Runden Sie auf

Essen

  • Das Essen in Grenada ist gut gewürzt und meist ziemlich scharf
  • Es gibt viele exotische Fischgerichte
  • In den Hotels werden meist auch internationale Speisen angeboten
  • Häufig verwendete Lebensmittel: Fisch, Meeresfrüchte, Gemüse, Obst und Gewürze

Landestypische Gerichte

  • Oil Down → Nationalgericht 
  • Callalou-Suppe → ähnelt Spinat
  • Avocado-Eis
  • Lambi → Meeresschnecken

Getränke

  • Fruchtgetränke aus einheimischer Herstellung
  • Carib-Bier → nationales Bier

Trinkwasser

In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.

Infrastruktur

  • Das Straßennetz ist gut ausgebaut
  • Preisgünstige Taxis sind vorhanden

Allgemeines

  • Linksverkehr
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld. 

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen. 

Kontinent: Nordamerika
Hauptstadt: St. George's
National- und Amtssprache: Englisch
Währungscode: XCD
Internationale Vorwahl: +1 (473)
Polizei: 911
Notarzt: 911
Zeitverschiebung: UTC -4
Stecker- und Adapterinformationen Typ G

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 Länder-Information
BR-RI01

» Für diese Reise stehen im Moment keine Termine zur Verfügung.

Ausführliche Einreisebestimmungen:

Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie .

Absagefrist durch den Reiseveranstalter sz-Reisen & Service GmbH:

Falls die Mindesteilnehmerzahl für Ihren Reisetermin nicht erreicht werden sollte, behält sich sz-Reisen vor, bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt (bei Tagesfahrten bis zu 2 Wochen) die Reise abzusagen bzw. vom Reisevertrag zurückzutreten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter §7.

sz-Reisen und momento by sz-Reisen sind Marken der sz-Reisen & Service GmbH

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):

Deutsche Staatsangehörige benötigen für diese Reise gültige Ausweisdokumente. Die Reise kann sonst nicht angetreten werden!
Je nach Reiseland kann es sein, dass ein Visum erforderlich ist. In einigen Ländern sind ggf. auch Impfvorschriften zu beachten. Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie online bei der jeweiligen Reise unter der Rubrik „Länder“. Außerdem erhalten Sie diese Infos auch in Ihren zugesandten Reise-Vertragsunterlagen.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten sowie über notwendige Impfungen.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 26. Juni 2012 jedes Kind, welches ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument benötigt. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Bitte beantragen Sie das notwendige Reisedokument bei den zuständigen Behörden.

Einreisebestimmungen für nicht-deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):

Falls Personen ohne deutsche bzw. mit nicht ausschließlich deutscher Staatsbürgerschaft mitreisen, beachten Sie bitte, dass in diesem Fall andere bzw. gesonderte Einreisebestimmungen für Ihr gewähltes Reiseland gelten können. Hierüber geben die jeweiligen Auslandsvertretungen bzw. zuständigen Konsulate entsprechend Auskunft. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten.
Sollten Sie in diesem Zusammenhang Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Bitte kontaktieren Sie uns unter unserer kostenfreien Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).

Hinweis für Menschen mit eingeschränkter Mobilität:

Unsere Reisen sind nicht geeignet für Gäste mit eingeschränkter Mobilität. sz-Reisen sind meistens Reisen in Bewegung: Um alle Besichtigungen, Rundgänge und Ausflüge in vollem Umfang miterleben zu können, sollten Sie „gut zu Fuß“ sein. Auch so manch ein Hotel ist noch nicht auf Rollatoren oder weitergehende Mobilitätsbeschränkungen eingestellt. Daher sind unsere Reisen für schwer gehbehinderte Gäste sowie für Gäste im Rollstuhl oder mit starker Sehbehinderung nicht geeignet (auch Gehörlosigkeit oder allg. Reisebehinderung).
Im Zweifel können wir vorab für Sie prüfen, ob eine Teilnahme möglich ist. Bitte fragen Sie uns vor der Buchung, ob diese Reise für Sie geeignet ist. Wir beraten Sie gern unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).

Hinweis zu den Ausflügen:

Alle Ausflüge und Führungen finden in deutscher Sprache statt, soweit nichts anderes angegeben ist. Bitte beachten Sie, dass sich die angegebene Reihenfolge der Ausflüge ändern kann. 

Kreuzfahrten mit nicko cruises

Ihr Reiseveranstalter ist die SZ-Reisen GmbH. Wir arbeiten bei dieser Kreuzfahrt mit der Reederei / dem Veranstalter nicko cruises zusammen. Aus diesem Grund erhalten sie innerhalb der sz-Reisen Reiseunterlagen die Kreuzfahrt-Unterlagen von nicko cruises.

 

 

 

Zahlung & Reiserücktritt bei SZ-Reisen:

Ausführliche Informationen zu Zahlung und zum Reiserücktritt finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter § 2. + 5. + 7. + 8.

Hinweis bei Hotelaufenthalt:

Bei der Hotelkategorie handelt es sich um eine Veranstalterbewertung, die auch von den örtlichen Kategorie abweichen kann.

BR-RI01

» Für diese Reise stehen im Moment keine Termine zur Verfügung.

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