World Voyager: Karibik und Mittelamerika

Klein Holland - Architektur ©
Klein Holland - Architektur © ©Curaçao - Tourist Board Europe
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Aussenansicht World Voyager
Aussenansicht World Voyager ©nicko cruises Schiffsreisen GmbH
World Voyager 2020 © nicko cruises Schiffsreisen GmbH
World Voyager ©nicko cruises Schiffsreisen GmbH
Strand soweit das Auge reicht copy
Strand soweit das Auge reicht copy ©Tourism Corporation Bonaire
Kolonialfassaden in Oranjestad ©
Kolonialfassaden in Oranjestad © ©Aruba Tourism Authority
Tayrona Beach
Tayrona Beach ©jkraft5 - adobe stock
Cartagena Skyline
Cartagena Skyline ©skostep - adobe stock
Palme auf einsamer Insel
Palme auf einsamer Insel ©diregocardini - adobe stock
Panama Kanal Schleuse
Panama Kanal Schleuse ©jdross75 - adobe stock
Galeon Strand
Galeon Strand ©photopus - adobe stock
Panama Skyline
Panama Skyline ©cratervalley - adobe stock
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World Voyager 2020 © nicko cruises Schiffsreisen GmbH
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Panama Kanal Schleuse
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Panama Skyline

13 Tage | Curaçao • Bonaire • Aruba • Cartagena • San Blas Archipel • Panamakanal • Perleninseln • Panama-Stadt

  • Die Höhepunkte der Karibik und Mittelamerikas 
  • Tagespassage des einzigartigen Panamakanals
  • Kennenlernen der Kultur der indigenen Völker Mittelamerikas im Darién-Nationalpark
  • Lektoren und Experten Talkrunden
  • Modernes, klimafreundliches Schiff mit Hybridantrieb, Müllverwertung und modernem SCR-Katalysator
Buchungscode: CW-WI01

13 Tage | Curaçao • Bonaire • Aruba • Cartagena • San Blas Archipel • Panamakanal • Perleninseln • Panama-Stadt

  • Die Höhepunkte der Karibik und Mittelamerikas 
  • Tagespassage des einzigartigen Panamakanals
  • Kennenlernen der Kultur der indigenen Völker Mittelamerikas im Darién-Nationalpark
  • Lektoren und Experten Talkrunden
  • Modernes, klimafreundliches Schiff mit Hybridantrieb, Müllverwertung und modernem SCR-Katalysator
Buchungscode: CW-WI01

A wie Aruba. B wie Bonaire. C wie Curaçao. Jede einzelne ABC Insel hat ihre ganz eigene Besonderheit. Curaçao hat mit Willemstad ein Klein-Amsterdam in Pastellfarben zu bieten. Auf Bonaire begeistern urige Mangrovenwälder. Und Aruba wartet mit den schönsten Sandstränden auf, die Sie sich nur vorstellen können.

Schließlich bringt Sie die WORLD VOYAGER nach Kolumbien, wo Sie vor der Kulisse der Sierra Nevada wilde Nationalparks mit gewaltigen Wasserfällen und kleinen Kaffeefarmen entdecken können. Die Altstadt von Cartagena, UNESCO-Weltkulturerbe, gilt als eine der schönsten Südamerikas. Nach einem Abstecher auf die San Blas Inseln geht es nach Panama zu den Befestigungsanlagen von Portobelo.

Ein absoluter Höhepunkt dieser Reise ist die spektakuläre Fahrt durch den Panamakanal. In Panama haben Sie die einmalige Gelegenheit, im Darién-Nationalpark einen Indianerstamm zu besuchen, der heute noch inmitten des tropischen Waldes lebt.

Programm

Taggepl. Ausflüge(fak.)

1. Tag:

Willemstad, Curaçao

Einschiffung 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr.

Die Hauptstadt Curaçaos erwartet Sie mit europäischem Flair - bunte Giebelhäuser schmücken den Hafen. Zudem machen exotische Strände, Natur und Tiere Willemstad aus.

2. Tag:

Kralendijk, Bonaire

Auf Bonaire tummeln sich farbenfrohe Flamingos und bunte Papageien. Dazu besticht die Karibikinsel mit einer einzigartigen Lagune, traumhaften Stränden und kristallklarem Wasser – was könnte es Schöneres geben?

3. Tag:

Oranjestad, Aruba

Aruba besticht mit einer artenreichen Unterwasserwelt. Die Hauptstadt Oranjestadt überzeugt zudem mit farbenfrohen Kolonialhäusern, dem Trolley und vielfältigen Aktivitäten rund um Shopping, Kunst und Kultur.

4. Tag:

Oranjestad, Aruba

5. Tag:

Seetag

6. Tag:

Santa Marta

Zwischen schneebedeckten Bergen und dem türkis schimmernden karibischen Meer gelegen, beeindruckt Santa Marta seine Gäste vor allem mit den zahlreichen prächtigen, bunt bemalten Kolonialhäusern. Aber auch die nähere Umgebung hat viel zu bieten, also schauen Sie sich unbedingt unsere Landausflüge an! Im Tayrona National Natural Park erwartet Sie eine einzigartige Tier- und Pflanzenwelt.

7. Tag:

Cartagena, Kolumbien

An der Küste zum karibischen Meer liegt die hübscheste Kolonialstadt Kolumbiens, manche sagen sogar ganz Südamerikas. Cartagena besitzt eine Fülle an kleinen, bunten Häuschen, auf deren Balkonen duftender Bougainvillea und wunderschön blühender Hibiskus zu bestaunen ist. Dazwischen erhebt sich die imposante römisch-katholische Kathedrale.

8. Tag:

San Blas Islands

Auf der bezaubernden San-Blas-Insel vor der Küste Panamas erleben Sie die Karibik in ihrer vollen Pracht! Taucher und Schnorchler erwartet ein farbenfrohes Unterwasserparadies, während die traumhaften Sandstrände die Herzen der Sonnenanbetern höher schlagen lassen.

9. Tag:

Portobelo

Portobelo, was auf Deutsch so viel wie "schöner Hafen" bedeutet, ist eine kleine Stadt unweit des Panamakanals. Die Ruinen der San Jerónimo Festung, welche zum UNESCO Weltkulturerbe zählen, sind noch heute ein Touristenmagnet und versetzen sie in die spanische Kolonialzeit zurück.

10. Tag:

Panamakanal

Nachmittags spektakuläre Tagespassage durch den Panamakanal.

11. Tag:

Perleninseln

Unberührte tropische Regenwälder und eine einzigartige Unterwasserwelt begrüßen Sie auf den Perleninseln! Entdecken Sie die Schönheit der Inselgruppe im Golf von Panama beim Tauchen und Schnocheln, bei einer entspannten Auszeit an einem der traumhaften Strände oder bei einer Wanderung durch die faszinierende Vegetation der Vulkaninseln.

12. Tag:

Playa Muerto

An Panamas Pazifikküste im Nationalpark Darién gelegen, zählt Playa Muerto zu einem Gebiet, das heute noch vor allem durch Ihre vielseitige Flora und Fauna besticht. Lernen Sie die Kultur der hier heimischen Kuna-Indianer, Wounaan und Emberá kennen oder begeben Sie sich auf eine Entdeckungstour in den dicht bewachsenen Regenwald.

13. Tag:

Fuerte Amador (Panama-Stadt)

Amador ist ein Stadtteil von Panama-Stadt, der durch einen Damm eine Vielzahl an kleinen Inseln mit der großen Metropole verbindet. Erleben Sie einen atemberaubenden Blick auf die Skyline von Panama-Stadt, besuchen Sie eine der vielen kleinen Inseln mit Ihren Fischerhütten oder genießen Sie die Ruhe an einem der Sandstrände mit Blick auf die Einfahrt in den Panamakanal.

CW-WI01

» Für diese Reise stehen im Moment keine Termine zur Verfügung.

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Beförderung

  • Haustürtransfer zum/vom Flughafen in ausgewählten Regionen
  • Flug mit renommierter Fluggesellschaft 
  • Transfer zum/vom Schiff
  • Einschiffung in Willemstad, Curaçao
  • Ausschiffung in Panama-Stadt

sz-Reisen PLUS 

  • sz-Reisebegleitung (ab 16 TN)

Kabine & Verpflegung

  • 12 Übernachtungen in gebuchter Kabinenkategorie
  • Vollpension
  • Ganztägige Kaffe- und Tee-Station
  • Willkommens- und Abschiedsdrink
  • Kapitänsdinner im Rahmen der VP

Zusätzlich inklusive

  • Gepäckbeförderung vom Anlegeplatz in die Kabine und zurück
  • Ein- & Ausschiffungsgebühren
  • Nutzung der Bordeinrichtungen (u.a. Fitnessbereich, Swimmingpool, Spa mit Sauna)  
  • Kabinenservice
  • Teilnahme Bordveranstaltungen 
  • Livemusik am Abend
  • Fahrt mit bordeigenen Zodiacs
  • Deutschsprachige Kreuzfahrtleitung
  • Deutschsprachige örtliche Reiseleitung während der Ausflüge
  • Audiosystem auf Ausflügen
  • Informationsmaterial zur Reise
  • Lektoren und Expertenvorträge
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WORLD VOYAGER

WORLD VOYAGER:

Auf einzigartige Weise verbindet WORLD VOYAGER alle Anforderungen anspruchsvoller Gäste: Eine überschaubare Passagierzahl und helles, geschmackvolles Interieur, das keine Wünsche offenlässt. Sie werden kein vergleichbares Schiff in dieser Größe und mit solch außergewöhnlichen Routen auf dem Markt finden. Das gesamte Produkt ist für Ansprüche deutschsprachiger Gäste konzipiert und bis ins kleinste Detail liebevoll ausgearbeitet, um Ihr Wohlgefühl zu garantieren. Die persönliche Atmosphäre an Bord ist hierbei der Schlüssel.

Insgesamt 105 Crewmitglieder haben nur ein Ziel: Sie sollen sich wohl fühlen! Die außergewöhnlich kleine Anzahl an Gästen ermöglicht eine persönliche Atmosphäre und sorgt vom ersten Moment an für ein entspanntes Gefühl. Keine Hektik bei Landgängen, kein Schlangestehen am Buffet, kein Gedränge auf dem Sonnendeck um die bestmögliche Aussicht. Im SPA-Bereich können Sie sich nach Lust und Laune nach einem erlebnisreichen Tag entspannen oder von Ihrer persönlichen Veranda aus den Sonnenuntergang am Horizont genießen.

Wir wollen schützen, was wir schätzen: Nachhaltiges Reisen ist wichtig, damit zukünftige Generationen die Wunder der Erde in voller Schönheit genießen können. In die Planung des WORLD VOYAGER wurde sehr viel Herzblut gesteckt. Mehrere Jahre der Forschung und Entwicklung waren vonnöten. Hierbei wurde neben dem Fokus auf die Gäste vor allem auch in modernste Motorentechnik und damit in einen möglichst umweltschonenden Antrieb investiert.

Kabineninformation

Die zwischen 17 und 41 m² großen Kabinen und Suiten bieten höchsten Wohlfühlfaktor und entspannte Atmosphäre. Auf insgesamt 3 Passagierdeck finden Sie Ihr schwimmendes Hotelzimmer. Die Kabinen bieten jeglichen Komfort, den Sie von Premium Hotels an Land erwarten würden. In den meisten der modern und hell eingerichteten Außenkabinen genießen Sie das "Urlaubskino" durch große, zu öffnende Panoramafenster oder sogar auf Ihrer eigenen Veranda. Jede Kabine ist mit einem eigenen Kühlschrank ausgestattet, Zimmerservice steht gegen Gebühr zur Verfügung.

Bordeinrichtung

Restaurant, Explorer Lounge, Observation Lounge, Theater, beheizbarer Pool mit Whirlpool und Pool-Bar, Casino, Bibliothek, Lift, SPA-Bereich mit Sauna, Fitness-Bereich, Souvenir-Shop

 

Auf einen Blick

Schiffstyp:

nicko Hochsee

Sprache:

Deutsch, Englisch

Kapazität:

200

Besatzungsmitglieder:

ca. 100

Länge:

126 m

Breite:

19 m

Tiefgang:

4,7 m

Spannung:

220 V

Anmerkung

Die Fenster sind generell nicht zu öffnen, es sei denn es ist explizit ausgeschrieben. 

Aussenansicht World Voyager
Aussenansicht World Voyager ©nicko cruises Schiffsreisen GmbH
Bordrestaurant World Voyager
Bordrestaurant World Voyager ©nicko cruises Schiffsreisen GmbH
World Voyager Al Fresco Terasse © nicko cruises Schiffsreisen GmbH
World Voyager Al Fresco Terasse ©nicko cruises Schiffsreisen GmbH
World Voyager Auditorium © nicko cruises Schiffsreisen GmbH
World Voyager Auditorium ©nicko cruises Schiffsreisen GmbH
World Voyager Badezimmer © nicko cruises Schiffsreisen GmbH
World Voyager Badezimmer ©nicko cruises Schiffsreisen GmbH
World Voyager Expeditions Kabine ©nicko cruises Schiffsreisen GmbH
World Voyager Expeditions Kabine ©nicko cruises Schiffsreisen GmbH
World Voyager Junior Suite © nicko cruises Schiffsreisen GmbH
World Voyager Junior Suite ©nicko cruises Schiffsreisen GmbH
World Voyager Observation Deck © nicko cruises Schiffsreisen GmbH
World Voyager Observation Deck ©nicko cruises Schiffsreisen GmbH
World Voyager Rezeption © nicko cruises Schiffsreisen GmbH
Rezeption ©nicko cruises Schiffsreisen GmbH
World Voyager Deck 7 Pool © nicko cruises Schiffsreisen GmbH
World Voyager Deck 7 Poo ©nicko cruises Schiffsreisen GmbH
World Voyager Observation Lounge
World Voyager Observation Lounge ©nicko cruises Schiffsreisen GmbH
Aussenansicht World Voyager
Bordrestaurant World Voyager
World Voyager Al Fresco Terasse © nicko cruises Schiffsreisen GmbH
World Voyager Auditorium © nicko cruises Schiffsreisen GmbH
World Voyager Badezimmer © nicko cruises Schiffsreisen GmbH
World Voyager Expeditions Kabine ©nicko cruises Schiffsreisen GmbH
World Voyager Junior Suite © nicko cruises Schiffsreisen GmbH
World Voyager Observation Deck © nicko cruises Schiffsreisen GmbH
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World Voyager Observation Lounge
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Zielland

Bonaire, Sint Eustatius, Saba

Kontinent: Südamerika
Hauptstadt: Kralendijk
National- und Amtssprache: Niederländisch
Währungscode: Papiamentu
Internationale Vorwahl: +599-7
Polizei: 911
Notarzt: 911
Zeitverschiebung: UTC -4
Stecker- und Adapterinformationen Typ A, Typ B

Essen

  • Die Küche ist geprägt von niederländischen und karibischen Einflüssen
  • Eintöpfe, auch Stobas genannt, sind sehr beliebt
  • Häufig verwendete Lebensmittel: Fisch und Meeresfrüchte

Landestypische Gerichte

  • erwten soep - Erbsensuppe
  • sopi de bananas - Brühe mit Kochbananen
  • sopito - scharf gewürzte Fisch- oder Gemüsesuppe
  • cabrito stoba - scharfes Gulasch mit Muskat und Tabasco
  • bitterbai - frittierte Fleischbällchen
  • surf and turf - Fleisch und Hummer
  • balchi di pisca - Fischbällchen

Getränke

  • Rum
  • Wein, Bier und Spirituosen
  • Internationale und nationale Softdrinks sowie alkoholische Getränke

Trinkwasser

In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.

Infrastruktur

  • Öffentliche Verkehrsmittel wie z. B. Kleinbusse stehen zu Verfügung
  • Taxis und Mietwagen können genutzt werden

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,5 (für Fahranfänger: 0,2)
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld. 

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.

  • Badekleidung sollte nur am Strand getragen werden

Trinkgelder

Restaurant: 10-15%
Taxi: 10%

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Notfälle werden im San Francisco Hospital behandelt

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
  • Realistische Imitationen von Feuerwaffen sind verboten
  • Pfefferspray, Tränengas oder Ähnliches ist verboten

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

Aruba

Kontinent: Südamerika
Hauptstadt:

Oranjestad

National- und Amtssprache: Niederländisch, Papiamento
Währungscode: AWG
Internationale Vorwahl: +297
Polizei: 100
Notarzt: 911
Zeitverschiebung: UTC -4
Stecker- und Adapterinformationen Typ A, Typ B, Typ F

Essen

  • Traditionelle Gerichte aus den Niederlanden, ansonsten multikulturelle Einflüsse
  • Nur wenige Lebensmittel wachsen auf der Insel selber, trotzdem gibt es ein vielfältiges kulinarisches Angebot
  • Häufig verwendete Lebensmittel: Fisch und Meeresfrüchte sowie Käse

Landestypische Gerichte

  • Stobã → Lamm- oder Ziegenfleisch Eintopf
  • Cala → frittierte Bohnen
  • Keshi yena → Käse-Auflauf mit Fleisch oder Gemüse
  • Pastechi → Pasteten mit Fleisch oder Käse gefüllt
  • Ayacas → In Blätter gewickelte Fleischröllchen
  • Sopito → dickflüssige Fischsuppe

Getränke 

  • Das Trinkwasser gilt als das Beste weltweit, da es aus einer der größten Meerwasserentsalzungsanlage der Welt gewonnen wird
  • Balashi Bier → Nach dem Reinheitsgebot gebrautes Bier
  • Allerlei Cocktails mit Rum
  • Auf Aruba gekelterte Weine → gewonnen aus den Trauben des Meertraubenbaumes

Infrastruktur

  • Das Straßennetz der Insel ist gut ausgebaut und befindet sich in einem guten Zustand
  • Mietwagen, Taxis und Fahrräder sowie Mopeds stehen zu Verfügung
  • Es gibt regelmäßige Busverbindungen zwischen der Hauptstadt und Eagle Beach und Palm Beach

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.

  • Die Sitten sind von den niederländischen, indigenen und afrikanischen Traditionen beeinflusst
  • Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
  • Badekleidung sollte nur am Stand getragen werden
  • Zum Ausgehen abends oder bei Besuchen in Casinos ist elegantere Kleidung erwünscht

Trinkgelder

Restaurant: oft ist eine Servicepauschale enthalten, sonst 10%
Hotel: oft ist eine Servicepauschale enthalten, sonst 10%
Taxi: nicht unbedingt üblich, bei Hilfe mit Gepäck kann extra Trinkgeld gegeben werden

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die medizinische Versorgung ist gut und überall gewährleistet

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
  • Realistische Imitationen von Feuerwaffen sind verboten
  • Pfefferspray, Tränengas oder Ähnliches ist verboten

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

Kolumbien

Kontinent: Südamerika
Hauptstadt: Bogotá
National- und Amtssprache: Spanisch
Währungscode: COP
Internationale Vorwahl: +57
Polizei: 112
Notarzt: 125
Zeitverschiebung: UTC -5
Stecker- und Adapterinformationen Typ A, Typ B

Essen

  • Die kolumbianische Küche ist sehr vielseitig und variiert je nach Region
  • Die Küche wird sehr stark von Fleisch- und Fischgerichten dominiert 
  • Die riesigen Restaurants sind günstig und bieten eine fröhliche Atmosphäre, dort kann man am kolumbianischen Leben teilhaben

Landestypische Gerichte

  • Arepas → runde Maisfladen
  • Almojábana → runde Brötchen
  • Ajiaco → Hühnersuppe
  • Bandeja paisa → Reis, Würstchen, Hackfleisch, Spiegelei, Kochbanane, Arepa, Avocado, Bohnen und Speck
  • Patacones → Kochbananen
  • Tamales → Kartoffelstücke, Karotten, gekochte Erbsen und mariniertes Fleisch in Maisteig

Getränke

  • Man sollte nur abgefülltes Wasser trinken, kein Leitungswasser
  • Agua de Panela → Wasser mit Zucker
  • Fruchtsäfte
  • Chicha → der typische Trunk aus Mais  
  • tinto → Kaffee (schwarz und süß) 
  • Kakao
  • Gaseosa → alkoholfreie Getränke mit Kohlensäure
  • Ron → Rum (unterschiedliche Sorten)
  • Club Colombia, Aguila & Poker → kolumbianisches Bier
  • Internationale Softdrinks

Trinkwasser

In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.

Infrastruktur

  • Ein Straßennetz ist vorhanden, aber sehr schlecht ausgebaut
  • Ein Busnetz sowie Schienenverkehr steht im ganzen Land zur Verfügung
  • Es gibt Mietwagen und Taxis sowie ein Inlandsflugverkehr

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,0
  • Es ist keine flächendeckende Internet- und Mobilfunkverbindung gewährleistet
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld. 

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen. 

  • Witze über Drogen, Guerilla und Mafia sind unangebracht
  • Geschichten aus dem Heimatland werden hingegen immer gerne gehört
  • Camouflage-Kleidung sollte aufgrund von Verwechslungsgefahr mit Guerillos oder Soldaten nicht getragen werden
  • Badebekleidung gehört an den Strand

Trinkgelder

Restaurant: 10%
Hotel:

Zimmerservice: 3.600 Pesos pro Nacht

Taxi: nach eigenem Ermessen

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • In den großen Städten ist die medizinische Versorgung mit der europäischen zu vergleichen
  • In ländlichen Gebieten ist die Versorgung teilweise problematisch

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

Panama

Kontinent: Nordamerika
Hauptstadt: Panama-Stadt
National- und Amtssprache: Spanisch
Währungscode: PAB
Internationale Vorwahl: +507
Polizei: 911
Notarzt: 911
Zeitverschiebung: UTC -5
Stecker- und Adapterinformationen Typ A, Typ B

Essen

  • In der Küche Panamas mischen sich verschiedene Einflüsse
  • In Panama und anderen großen Städten gibt es eine große Auswahl an Restaurants 

Landestypische Gerichte

  • Ceviche → Fisch in Limonensaft, Zwiebeln und Paprikaschoten
  • Palacones de Plátano → gebratene Kochbananen 
  • Sancocho → panamaischer Eintopf mit Huhn, Fleisch und Gemüse 
  • Tamales → gewürzte Pastete in Bananenblätter gewickelt 
  • Empanadas → Pfannkuchen mit Fleisch, Huhn oder Käse gefüllt 

Getränke

  • Batidos → mit Milch oder Wasser pürierte Früchte 
  • Agua de Pipa → ist der Saft der jungen Kokosnuss 
  • In Hotels, Bars und Restaurants gibt es eine große Auswahl an Wein, Spirituosen und Bier 
  • Internationale Softdrinks

Trinkwasser

In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.

Infrastruktur

  • Es gibt ein relativ gut ausgebautes Straßennetz
  • Inlandsflüge sind verfügbar
  • Busverbindungen, Taxis und Mietwagen sowie eine Eisenbahnstrecke zwischen Panama-Stadt und Colon stehen zur Verfügung

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,8
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld. 

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen. 

  • Zur Begrüßung gibt man sich die Hand

Trinkgelder

Restaurant: 10%
Hotel: Gepäck: 1 PAB pro Gepäckstück
Taxi:

Kurze Strecken: 5 PAB. lange Strecken: 10 PAB

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die medizinische Versorgung ist nicht mit europäischen Standards vergleichbar
  • Die Kosten für Behandlungen müssen meist sofort und in bar beglichen werden

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
  • In Comarca Kuna Yala wird die Rechtsprechung nach indigenem Recht von Stammeshäuptlingen durchgeführt
  • Vor der Einreise nach Comarca mit dem eigenen Boot muss eine Genehmigung des Generals und der panamaischen Migrationsbehörde eingeholt werden.
  • Der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit ist verboten

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

Ausflugsland

Bonaire, Sint Eustatius, Saba

Kontinent: Südamerika
Hauptstadt: Kralendijk
National- und Amtssprache: Niederländisch
Währungscode: Papiamentu
Internationale Vorwahl: +599-7
Polizei: 911
Notarzt: 911
Zeitverschiebung: UTC -4
Stecker- und Adapterinformationen Typ A, Typ B

Essen

  • Die Küche ist geprägt von niederländischen und karibischen Einflüssen
  • Eintöpfe, auch Stobas genannt, sind sehr beliebt
  • Häufig verwendete Lebensmittel: Fisch und Meeresfrüchte

Landestypische Gerichte

  • erwten soep - Erbsensuppe
  • sopi de bananas - Brühe mit Kochbananen
  • sopito - scharf gewürzte Fisch- oder Gemüsesuppe
  • cabrito stoba - scharfes Gulasch mit Muskat und Tabasco
  • bitterbai - frittierte Fleischbällchen
  • surf and turf - Fleisch und Hummer
  • balchi di pisca - Fischbällchen

Getränke

  • Rum
  • Wein, Bier und Spirituosen
  • Internationale und nationale Softdrinks sowie alkoholische Getränke

Trinkwasser

In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.

Infrastruktur

  • Öffentliche Verkehrsmittel wie z. B. Kleinbusse stehen zu Verfügung
  • Taxis und Mietwagen können genutzt werden

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,5 (für Fahranfänger: 0,2)
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld. 

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.

  • Badekleidung sollte nur am Strand getragen werden

Trinkgelder

Restaurant: 10-15%
Taxi: 10%

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Notfälle werden im San Francisco Hospital behandelt

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
  • Realistische Imitationen von Feuerwaffen sind verboten
  • Pfefferspray, Tränengas oder Ähnliches ist verboten

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

Aruba

Kontinent: Südamerika
Hauptstadt:

Oranjestad

National- und Amtssprache: Niederländisch, Papiamento
Währungscode: AWG
Internationale Vorwahl: +297
Polizei: 100
Notarzt: 911
Zeitverschiebung: UTC -4
Stecker- und Adapterinformationen Typ A, Typ B, Typ F

Essen

  • Traditionelle Gerichte aus den Niederlanden, ansonsten multikulturelle Einflüsse
  • Nur wenige Lebensmittel wachsen auf der Insel selber, trotzdem gibt es ein vielfältiges kulinarisches Angebot
  • Häufig verwendete Lebensmittel: Fisch und Meeresfrüchte sowie Käse

Landestypische Gerichte

  • Stobã → Lamm- oder Ziegenfleisch Eintopf
  • Cala → frittierte Bohnen
  • Keshi yena → Käse-Auflauf mit Fleisch oder Gemüse
  • Pastechi → Pasteten mit Fleisch oder Käse gefüllt
  • Ayacas → In Blätter gewickelte Fleischröllchen
  • Sopito → dickflüssige Fischsuppe

Getränke 

  • Das Trinkwasser gilt als das Beste weltweit, da es aus einer der größten Meerwasserentsalzungsanlage der Welt gewonnen wird
  • Balashi Bier → Nach dem Reinheitsgebot gebrautes Bier
  • Allerlei Cocktails mit Rum
  • Auf Aruba gekelterte Weine → gewonnen aus den Trauben des Meertraubenbaumes

Infrastruktur

  • Das Straßennetz der Insel ist gut ausgebaut und befindet sich in einem guten Zustand
  • Mietwagen, Taxis und Fahrräder sowie Mopeds stehen zu Verfügung
  • Es gibt regelmäßige Busverbindungen zwischen der Hauptstadt und Eagle Beach und Palm Beach

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.

  • Die Sitten sind von den niederländischen, indigenen und afrikanischen Traditionen beeinflusst
  • Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
  • Badekleidung sollte nur am Stand getragen werden
  • Zum Ausgehen abends oder bei Besuchen in Casinos ist elegantere Kleidung erwünscht

Trinkgelder

Restaurant: oft ist eine Servicepauschale enthalten, sonst 10%
Hotel: oft ist eine Servicepauschale enthalten, sonst 10%
Taxi: nicht unbedingt üblich, bei Hilfe mit Gepäck kann extra Trinkgeld gegeben werden

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die medizinische Versorgung ist gut und überall gewährleistet

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
  • Realistische Imitationen von Feuerwaffen sind verboten
  • Pfefferspray, Tränengas oder Ähnliches ist verboten

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

Kolumbien

Kontinent: Südamerika
Hauptstadt: Bogotá
National- und Amtssprache: Spanisch
Währungscode: COP
Internationale Vorwahl: +57
Polizei: 112
Notarzt: 125
Zeitverschiebung: UTC -5
Stecker- und Adapterinformationen Typ A, Typ B

Essen

  • Die kolumbianische Küche ist sehr vielseitig und variiert je nach Region
  • Die Küche wird sehr stark von Fleisch- und Fischgerichten dominiert 
  • Die riesigen Restaurants sind günstig und bieten eine fröhliche Atmosphäre, dort kann man am kolumbianischen Leben teilhaben

Landestypische Gerichte

  • Arepas → runde Maisfladen
  • Almojábana → runde Brötchen
  • Ajiaco → Hühnersuppe
  • Bandeja paisa → Reis, Würstchen, Hackfleisch, Spiegelei, Kochbanane, Arepa, Avocado, Bohnen und Speck
  • Patacones → Kochbananen
  • Tamales → Kartoffelstücke, Karotten, gekochte Erbsen und mariniertes Fleisch in Maisteig

Getränke

  • Man sollte nur abgefülltes Wasser trinken, kein Leitungswasser
  • Agua de Panela → Wasser mit Zucker
  • Fruchtsäfte
  • Chicha → der typische Trunk aus Mais  
  • tinto → Kaffee (schwarz und süß) 
  • Kakao
  • Gaseosa → alkoholfreie Getränke mit Kohlensäure
  • Ron → Rum (unterschiedliche Sorten)
  • Club Colombia, Aguila & Poker → kolumbianisches Bier
  • Internationale Softdrinks

Trinkwasser

In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.

Infrastruktur

  • Ein Straßennetz ist vorhanden, aber sehr schlecht ausgebaut
  • Ein Busnetz sowie Schienenverkehr steht im ganzen Land zur Verfügung
  • Es gibt Mietwagen und Taxis sowie ein Inlandsflugverkehr

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,0
  • Es ist keine flächendeckende Internet- und Mobilfunkverbindung gewährleistet
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld. 

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen. 

  • Witze über Drogen, Guerilla und Mafia sind unangebracht
  • Geschichten aus dem Heimatland werden hingegen immer gerne gehört
  • Camouflage-Kleidung sollte aufgrund von Verwechslungsgefahr mit Guerillos oder Soldaten nicht getragen werden
  • Badebekleidung gehört an den Strand

Trinkgelder

Restaurant: 10%
Hotel:

Zimmerservice: 3.600 Pesos pro Nacht

Taxi: nach eigenem Ermessen

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • In den großen Städten ist die medizinische Versorgung mit der europäischen zu vergleichen
  • In ländlichen Gebieten ist die Versorgung teilweise problematisch

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

Panama

Kontinent: Nordamerika
Hauptstadt: Panama-Stadt
National- und Amtssprache: Spanisch
Währungscode: PAB
Internationale Vorwahl: +507
Polizei: 911
Notarzt: 911
Zeitverschiebung: UTC -5
Stecker- und Adapterinformationen Typ A, Typ B

Essen

  • In der Küche Panamas mischen sich verschiedene Einflüsse
  • In Panama und anderen großen Städten gibt es eine große Auswahl an Restaurants 

Landestypische Gerichte

  • Ceviche → Fisch in Limonensaft, Zwiebeln und Paprikaschoten
  • Palacones de Plátano → gebratene Kochbananen 
  • Sancocho → panamaischer Eintopf mit Huhn, Fleisch und Gemüse 
  • Tamales → gewürzte Pastete in Bananenblätter gewickelt 
  • Empanadas → Pfannkuchen mit Fleisch, Huhn oder Käse gefüllt 

Getränke

  • Batidos → mit Milch oder Wasser pürierte Früchte 
  • Agua de Pipa → ist der Saft der jungen Kokosnuss 
  • In Hotels, Bars und Restaurants gibt es eine große Auswahl an Wein, Spirituosen und Bier 
  • Internationale Softdrinks

Trinkwasser

In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.

Infrastruktur

  • Es gibt ein relativ gut ausgebautes Straßennetz
  • Inlandsflüge sind verfügbar
  • Busverbindungen, Taxis und Mietwagen sowie eine Eisenbahnstrecke zwischen Panama-Stadt und Colon stehen zur Verfügung

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,8
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld. 

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen. 

  • Zur Begrüßung gibt man sich die Hand

Trinkgelder

Restaurant: 10%
Hotel: Gepäck: 1 PAB pro Gepäckstück
Taxi:

Kurze Strecken: 5 PAB. lange Strecken: 10 PAB

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die medizinische Versorgung ist nicht mit europäischen Standards vergleichbar
  • Die Kosten für Behandlungen müssen meist sofort und in bar beglichen werden

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
  • In Comarca Kuna Yala wird die Rechtsprechung nach indigenem Recht von Stammeshäuptlingen durchgeführt
  • Vor der Einreise nach Comarca mit dem eigenen Boot muss eine Genehmigung des Generals und der panamaischen Migrationsbehörde eingeholt werden.
  • Der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit ist verboten

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

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 Länder-Information
CW-WI01

» Für diese Reise stehen im Moment keine Termine zur Verfügung.

Ausführliche Einreisebestimmungen:

Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie .

Absagefrist durch den Reiseveranstalter sz-Reisen & Service GmbH:

Falls die Mindesteilnehmerzahl für Ihren Reisetermin nicht erreicht werden sollte, behält sich sz-Reisen vor, bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt (bei Tagesfahrten bis zu 2 Wochen) die Reise abzusagen bzw. vom Reisevertrag zurückzutreten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter §7.

sz-Reisen und momento by sz-Reisen sind Marken der sz-Reisen & Service GmbH

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):

Deutsche Staatsangehörige benötigen für diese Reise gültige Ausweisdokumente. Die Reise kann sonst nicht angetreten werden!
Je nach Reiseland kann es sein, dass ein Visum erforderlich ist. In einigen Ländern sind ggf. auch Impfvorschriften zu beachten. Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie online bei der jeweiligen Reise unter der Rubrik „Länder“. Außerdem erhalten Sie diese Infos auch in Ihren zugesandten Reise-Vertragsunterlagen.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten sowie über notwendige Impfungen.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 26. Juni 2012 jedes Kind, welches ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument benötigt. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Bitte beantragen Sie das notwendige Reisedokument bei den zuständigen Behörden.

Einreisebestimmungen für nicht-deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):

Falls Personen ohne deutsche bzw. mit nicht ausschließlich deutscher Staatsbürgerschaft mitreisen, beachten Sie bitte, dass in diesem Fall andere bzw. gesonderte Einreisebestimmungen für Ihr gewähltes Reiseland gelten können. Hierüber geben die jeweiligen Auslandsvertretungen bzw. zuständigen Konsulate entsprechend Auskunft. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten.
Sollten Sie in diesem Zusammenhang Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Bitte kontaktieren Sie uns unter unserer kostenfreien Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).

Hinweis für Menschen mit eingeschränkter Mobilität:

Unsere Reisen sind nicht geeignet für Gäste mit eingeschränkter Mobilität. sz-Reisen sind meistens Reisen in Bewegung: Um alle Besichtigungen, Rundgänge und Ausflüge in vollem Umfang miterleben zu können, sollten Sie „gut zu Fuß“ sein. Auch so manch ein Hotel ist noch nicht auf Rollatoren oder weitergehende Mobilitätsbeschränkungen eingestellt. Daher sind unsere Reisen für schwer gehbehinderte Gäste sowie für Gäste im Rollstuhl oder mit starker Sehbehinderung nicht geeignet (auch Gehörlosigkeit oder allg. Reisebehinderung).
Im Zweifel können wir vorab für Sie prüfen, ob eine Teilnahme möglich ist. Bitte fragen Sie uns vor der Buchung, ob diese Reise für Sie geeignet ist. Wir beraten Sie gern unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).

Hinweis zu den Ausflügen:

Alle Ausflüge und Führungen finden in deutscher Sprache statt, soweit nichts anderes angegeben ist. Bitte beachten Sie, dass sich die angegebene Reihenfolge der Ausflüge ändern kann. 

Zahlung & Reiserücktritt bei SZ-Reisen:

Ausführliche Informationen zu Zahlung und zum Reiserücktritt finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter § 2. + 5. + 7. + 8.

Kreuzfahrten mit nicko cruises

Ihr Reiseveranstalter ist die SZ-Reisen GmbH. Wir arbeiten bei dieser Kreuzfahrt mit der Reederei / dem Veranstalter nicko cruises zusammen. Aus diesem Grund erhalten sie innerhalb der sz-Reisen Reiseunterlagen die Kreuzfahrt-Unterlagen von nicko cruises.

 

 

 

Hinweis bei Hotelaufenthalt:

Bei der Hotelkategorie handelt es sich um eine Veranstalterbewertung, die auch von den örtlichen Kategorie abweichen kann.

CW-WI01

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