Adria: Im Osten viel Neues
Einmal rund um die Adria
- Sechs Länder - eine Reise
- Bezaubernde Städte und malerische Landschaften
- Entspannung im Küstenort Saranda
Einmal rund um die Adria
- Sechs Länder - eine Reise
- Bezaubernde Städte und malerische Landschaften
- Entspannung im Küstenort Saranda
10 Länder in 14 Tagen? Das klingt für Kultur- und Genussreisende wie uns nach Horden fernöstlicher Touristen, die einmal durch ganz Europa gekarrt werden, um erst zu Hause auf den Fotos zu entdecken, was sie alles hätten erleben können, wenn sie Zeit gehabt hätten. Kurz: für uns wäre das so gar nichts!
Und dann kommt sz-Reisen mit genau diesem Angebot: 10 Länder in 14 Tagen? Entwarnung: Unsere Länder sind sehr klein und liegen sehr nahe beieinander. Drei von ihnen - Deutschland, Österreich und Italien werden wir nur durchreisen, ohne Zeit für die anderen zu verlieren. Und eines - Griechenland - ist nur eine Option, falls Sie Lust auf eine kurze Schiffsüberfahrt von Albanien auf die Insel Korfu haben.
Bleiben sechs Länder in 14 Tagen für deren reiche Geschichte, Kultur und Naturschönheiten wir jede Menge Zeit und Muße haben werden. Fühlen wir uns im slowenischen Maribor noch wie in der Steiermark, kommt uns das bosnisch-herzegowinische Sarajevo sehr orientalisch vor - nicht zuletzt, weil es hier mehr Moscheen gibt als in Teheran. Kroatien betört uns mit dem berühmtesten Fleckchen Erde an der Adria - der "Game of Thrones"-Festungsstadt Dubrovnik. Über Montenegro gelangen wir schließlich nach Albanien. Dort erleben wir westliches Großstadtleben in Tirana neben UNESCO Welterbe-Architektur in der "Stadt der tausend Fenster" Berat und der ältesten albanischen Siedlung Gjirokastra. Wie man in einer mittelalterlichen Neubausiedlung lebte erfahren Sie in Ohrid in Nordmazedonien, denn die von einem Erdbeben 1979 zerstörte Stadt wurde nach alten Plänen neu erbaut. Nach ereignisreichen Tagen geht es per Adriaschiff und Bus über Südtirol und Österreich wieder in die Heimat.
Programm
1. Tag: Anreise ins slowenische Maribor
Heute beginnt Ihre abwechslungsreiche Reise entlang der Adria. Ihr erster Halt ist das slowenische Maribor, das in Deutschland und Österreich auch als Marburg an der Drau bekannt ist. Die Stadt war nicht nur Alpenstadt des Jahres 2000 und Kulturhauptstadt Europas in 2012, sondern kann auch einen Eintrag im Guinness Buch der Rekorde vorweisen: In Maribor befindet sich die älteste Weinrebe der Welt. Das beschauliche Städtchen erkunden Sie zusammen mit einer örtlichen Reiseleitung am nächsten Tag.
Je nachdem wie schnell Sie vorangekommen sind, haben Sie heute noch etwas Freizeit. Strecken Sie zum Beispiel auf einem gemütlichen Spaziergang die Beine, bevor Sie Ihr Abendessen im Hotel genießen.
2. Tag: Stadtführung Maribor & Weiterfahrt nach Sarajevo
Bevor Ihre Reise weiter nach Bosnien und Herzegowina geht, führt Sie eine örtliche Reiseleitung durch Maribors Altstadt - vorbei an lebhaften Märkten und prächtigen Fassaden der historischen Gebäude. Anschließend fahren Sie nach Sarajevo. Die Stadt hat eine überaus wechselhafte Geschichte hinter sich. Vor 25 Jahren kehrte Frieden in Sarajevo ein und so zeigt es sich heute von seiner weltoffenen und sehr gastfreundlichen Seite. Mit der facettenreichen Kultur ist die Stadt eine faszinierende Mischung aus Ost und West. Daher wird Sarajevo auch gerne als "Jerusalem Europas" bezeichnet.
3. Tag: Stadtführung Sarajevo & Weiterfahrt nach Trebinje
Osmanische Basars, enge Gassen, Kaffeehäuser... nein, Sie sind nicht im Orient! Sarajevo besticht durch sein ganz besonderes Flair und so darf eine Stadtführung natürlich nicht fehlen. Zusammen mit einer örtlichen Reiseleitung erkunden Sie diese faszinierende Stadt.
Ihre nächste Station auf dieser umfangreichen Adria-Reise ist Trebinje im südöstlichen Zipfel von Bosnien und Herzegowina. Es liegt an der Grenze zu Kroatien und ist daher ein hervorragender Ausgangspunkt für Ihren Ausflug nach Dubrovnik am nächsten Tag.
4. Tag: Ausflug nach Dubrovnik
Heute erwartet Sie einer der Höhepunkte der Reise: das imposante Dubrovnik in Kroatien. Eine örtliche Reiseleitung zeigt Ihnen die schönsten Ecken und Sehenswürdigkeiten des UNESCO Welterbes. Sie spazieren durch die verwinkelten, mit Kopfstein gepflasterten Gassen der mittelalterlichen Altstadt während Sie viele interessante Fakten über die bewegte Geschichte der Stadt erfahren. Die Altstadt ist für den Straßenverkehr gesperrt und so lassen sich die aristokratischen Paläste, barocken Kirchen und bezaubernden Cafés in angenehmer Atmosphäre erkunden.
Optional können Sie die historische Apotheke im Franziskanerkloster und die Kathedrale Mariä Himmelfahrt besichtigen (Eintritte nicht inklusive). Die Klosterapotheke ist die älteste, noch genutzte, Apotheke Europas. Im Klostermuseum werden, neben Inventar aus dem 17. und 18. Jahrhundert, alte Soutanen, Goldschmiedearbeiten und Gemälde alter Meister ausgetellt. Nach dem abwechslungsreichen Tag in Dubrovnik fahren Sie zurück in Ihr Hotel in Trebinje, wo Sie die vielen neuen Eindrücke beim Abendessen Revue passieren lassen können.
5. Tag: Über die Bucht von Kotor nach Budva in Montenegro
Sie verlassen Trebinje und reisen weiter nach Budva. Heute ist der Weg das Ziel, denn Sie fahren über die von steilen Bergflanken gesäumte, fjordartige Bucht von Kotor. Während der Panoramafahrt begleitet Sie eine örtliche Reiseleitung, die Ihnen die schönsten Orte an der Bucht zeigt. Natürlich haben Sie auch ausreichend Gelgenheiten für das ein oder andere Erinnerungsfoto.
In Budva, einem der ältesten Orte an der Adria, erwartet Sie Ihr Hotel für die nächste Nacht.
6. Tag: Von Budva zu Albaniens Hauptstadt Tirana
Unterwegs nach Tirana erwartet Sie ein interessantes Besichtigungsprogramm in Albanien. Je nachdem wie zügig Sie vorankommen besichtigen Sie die Städtchen Shkodra und/oder Kruja. Die 2400 Jahre alte Stadt Shkodra ist das kulturelle Zentrum Nordalbaniens. Berühmten Bewohnern der Stadt verdankt Albanien unter anderem die ersten Fotografien des Landes sowie bedeutende Kunstwerke. In Kruja finden Sie am Fuß des Burghügels eine restaurierte Basarstraße mit Gebäuden aus dem 19. Jahrhundert. Die Festung selbst ist für die Albanier ein historisches Heiligtum.
Anschließend geht es weiter nach Tirana, wo Sie die nächste Nacht verbringen.
7. Tag: Stadtbesichtigung Tirana und Weiterfahrt nach Ohrid in Nordmazedonien
Bevor Sie den Abstecher nach Nordmazedonien machen besichtigen Sie mit einer örtlichen Reiseleitung die Hauptstadt Albaniens. Wenn man sich Fotos von Tirana ansieht, spielt die Namazgja-Moschee normalerweise eine prominente Rolle, da sie mit ihren 50 Meter hohen Minaretten ein besonders imposantes Bild abgibt. Auch der Skander-Platz mit seiner Reiterstatue und den historischen Gebäuden ist ein beliebtes Fotomotiv. Optional können Sie außerdem die Museen "House of Leaves" und Bunk Art 1 oder 2 besichtigen (fak.), die die Spionage- und Verhörmethoden der ehemaligen Geheimpolizei aufzeigen.
Nach der Stadtbesichtigung fahren Sie in das bezaubernde Ohrid in Nordmazedonien, wo Sie die nächste Nacht verbringen.
8. Tag: Besichtigung Ohrid und Fahrt nach Berat in Albanien
Heute widmen Sie sich dem wunderschönen Ort Ohrid. Ohrid ist sowohl ein UNESCO-Weltkultur- als auch ein Weltnaturerbe. Der See, an dem sich die Stadt befindet, ist über 3 Millionen Jahre alt und somit ist er einer der ältesten und dazu auch tiefsten Seen Europas. Aber auch der Ort selbst ist wie eine Reise zurück in der Zeit. Er war einst das Epizentrum von Religion und slawischer Kultur und hatte früher 365 Kirchen. Neben der beeindruckenden Ikonengalerie besichtigen Sie heute die Sophienkirche, St. Klimentkirche sowie die Kirche Hl. Johannes von Kaneo.
Nach der ausführlichen Erkundungstour geht es zurück nach Albanien. Sie verbringen die nächsten zwei Nächte in Berat, der Stadt der tausend Fenster.
9. Tag: Stadtführung Berat und Kloster Ardenica
Schon im Jahr 1961 wurde Berat offiziell zur Museumsstadt ernannt und so sind in drei Stadtteilen Neubauten verboten. Stattdessen finden Sie dort die historisch typisch weißen Häuschen. Berat ist ein Paradebeispiel für den Erhalt einer ottomanischen Stadt. Nachdem Sie Berat mit einer örtlichen Reiseleitung erkundet und sich die Ausstellungsstücke im Onufri Ikonenmuseum angesehen haben, machen Sie einen Abstecher zum orthodoxen Kloster Ardenica. Neben der Marienkirche und der Dreifaltigkeitskapelle befinden sich auf dem Klostergelände schmale Gebäude mit Zellen für die Mönche, Stallungen, eine Ölmühle und eine Bäckerei.
10. Tag: Gjirokastra und Fahrt zum Küstenort Saranda
Unterwegs nach Saranda legen Sie einen Halt in Gjirokastra ein. Gjirokastra ist das kulturelle Zentrum Südalbaniens. Der Burgfelsen der Stadt ist seit der Antike bewohnt. Sie statten der Burg einen Besuch ab und besichtigen das dort untergebrachte Waffenmuseum.
Nach der Stadtführung fahren Sie weiter zum Küstenort Saranda, wo Sie die nächsten zwei Nächte verbringen.
11. Tag: Freizeit oder optionaler Ausflug nach Korfu (fak.)
Nutzen Sie die Zeit für einen entspannten Tag am Meer oder unternehmen Sie mit uns einen Ausflug auf die griechische Insel Korfu, die sich mit einer Fähre von Saranda unkompliziert erreichen lässt. Während des Ausflugs begleitet Sie eine örtliche Reiseleitung, die Ihnen Korfu zeigt. Flanieren Sie über die Kopfsteinflaster, vorbei an pastellfarbenen Häusern im venezianischen Stil und lassen Sie sich von der griechischen Lebensart begeistern.
12. Tag: Besichtigung Butrint und Fährüberfahrt nach Italien
Bevor Sie Albanien heute verlassen besichtigen Sie die Ausgrabungsstätte Butrint. Die Überreste zahlreicher Prachtbauten, Straßen und Festungsanlagen zeugen vom einstigen Reichtum der Stadt. Schon im 18. und 19. Jahrhundert zog es die ersten Touristen aus dem europäischen Adel auf deren Grand Tour nach Butrint. Einer der sicherlich berühmtesten Besucher aus der damaligen Zeit war der englische Schriftsteller und Maler Edward Lear, der an diesem geschichtsträchtigen Ort nach Inspiration suchte.
Bevor Sie in der Nacht auf die Fähre nach Italien einschiffen, lassen Sie den Tag gemütlich beim Abendessen in einer Taverne ausklingen.
13. Tag: Ankunft in Ancona, Italien und Weiterreise in den Raum Bruneck
Ihre Fähre legt erst am späten Nachmittag in Italien an. Sie können den Tag also ganz gemütlich angehen. Von Ancona reisen Sie dann in den Raum Bruneck, wo Sie die letzte Nacht auf dieser abwechslungsreichen Rundreise entlang der Adria verbringen.
14. Tag: Heimreise
Heute heißt es Abschied nehmen. Mit vielen neuen Eindrücken und bleibenden Erinnerungen im Gepäck treten Sie die Heimreise an.
» Für diese Reise stehen im Moment keine Termine zur Verfügung.
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Beförderung
- Haustürtransfer in ausgewählten Regionen
- Fahrt im modernen Reisebus
- Fährüberfahrt Igoumenitsa - Ancona
Hotels & Verpflegung
- 1 Übernachtung im 3*-Hotel in Maribor
- 1 Übernachtung im 4*-Hotel in Sarajevo
- 2 Übernachtungen im 4*-Hotel in Trebinje
- 1 Übernachtung im 4*-Hotel in Budva
- 1 Übernachtung im 4*-Hotel in Tirana
- 1 Übernachtung im 4*-Hotel in Ohrid
- 2 Übernachtungen im 4*-Hotel in Berat
- 2 Übernachtungen im 3*-Hotel in Saranda
- 1 Übernachtung im 3*-Hotel im Raum Bruneck
- 1 Fährübernachtung in Doppelkabine (innen)
- 13 x Frühstück
- 10 x Abendessen im Hotel
- 3 x Abendessen im Restaurant oder Taverne
Ausflüge & Besichtigungen
- Stadtführungen: Maribor, Sarajevo, Dubrovnik, Shkodra, Tirana, Ohrid, Berat, Gjirokastra mit örtl. Reiseleitung
- Besichtigungen: Bucht von Kotor, Kloster Ardenica, Ausgrabungsstätte Butrint
- Eintritte: Sophienkirche, Ikonengalerie, St. Klimentkirche und Kirche Hl. Johannes von Kaneo in Ohrid, Onufri Ikonenmuseum in Berat, Kloster Ardenica, Waffenmuseum auf der Burg in Gjirokastra, Ausgrabungsstätte Butrint
Zusätzlich inklusive
- 1 Reisetaschenbuch pro Buchung
- sz-Reiseleitung
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Zielland
Slowenien
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Ljubljana |
National- und Amtssprache: | Slowenisch |
Währungscode: | EUR |
Internationale Vorwahl: | +386 |
Polizei: | 112 |
Notarzt: | 112 |
Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F |
Essen
- Die Küche Sloweniens ist sehr vielseitig und wird vor allem von den Küchen der Nachbarländer beeinflusst
- Oftmals sind die Gerichte sehr einfach und deftig
- Die slowenische Küche hat eine reichhaltige Auswahl zu bieten, je nach Region ist sie unterschiedlich stark von den Küchen der Nachbarländer beeinflusst
Landestypische Gerichte
- Struklji → Strudel aus Buchweizen gefüllt mit Fleisch, Gemüse oder einer süßen Füllung
- Jota → Eintopf aus Sauerkraut und Bohnen mit Kartoffelbrei
- Corba od pecurki sa krompirom → Pilzsuppe mit Kartoffeln und Tomaten
- Potica → Kuchen mit vielen verschiedenen Füllungen, vor allem Nüsse, Honig, Sahne, Rosinen und Zimt
- Gibanica → sehr gehaltvolles Blätterteiggebäck, das häufig für festliche Anlässe zubereitet wird
Getränke
- Wein
- Sliwowitz → ein Obstbrand aus Pflaumen
- Pelinkovac → Kräuterlikör
- Internationale Softdrinks
Infrastruktur
- Die Infrastruktur ist gut ausgebaut
- Eisenbahn- und Busverbindungen stehen zur Verfügung
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,5 (Fahranfänger: 0,0)
- Auf Autobahnen (durch grüne Beschilderung gekennzeichnet) und einigen Fernstraßen (blau markiert) gilt eine Vignettenpflicht. Informationen finden sie unter: https://www.dars.si/tolling
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
- Blumen werden nur in ungeraden Zahlen verschenkt
Trinkgelder
Restaurant: | 5-10% |
Hotel: | 5-10% |
Taxi: | 5-10% |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung in großen Städten ist befriedigend
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Das Rauchen in Fahrzeugen ist verboten, wenn sich Personen unter 18 Jahren darin befinden
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Serbien
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Belgrad |
National- und Amtssprache: | Serbisch |
Währungscode: | RSD |
Internationale Vorwahl: | +381 |
Polizei: | 192/112 |
Notarzt: | 194 |
Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F |
Essen
- Die Küche in Serbien ist von Region zu Region verschieden
- Typisch für viele Gerichte in Serbien ist eine Menge an Fleisch
- Das Essen wird häufig sehr stark gewürzt
Landestypische Gerichte
- Djuvec → Nationalgericht, geschmorter Reis, zu dem Zutaten wie Erbsen, Zwiebeln, Paprika und Knoblauch hinzugegeben werden
- Pasulj → eine serbische Bohnensuppe
- Sarma → Kohlrouladen aus Hackfleisch, Reis und Weißkohlblättern
- Cevapcici → Gehacktes vom Holzkohlegrill
- Ratluk → eine Süßigkeit aus Zucker und Stärke
- Cupavci → Kokosschnitten
- Palacinke → Eierkuchen
Getränke
- Einheimische Weine
- Lozova Rakija → Traubenschnaps
- Internationale Softdrinks
Trinkwasser
In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.
Infrastruktur
- Es gibt Eisenbahn- und Busverbindungen
- Das Straßennetz ist unterschiedlich gut ausgebaut
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,3 (Fahranfänger: 0,0)
- Auf Autobahnen gibt es eine Mautpflicht
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
Trinkgelder
Restaurant: | 5-10% |
Hotel: | 5-10% |
Taxi: | 5-10% |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist nicht mit europäischen Standards vergleichbar
- In Belgrad ist die medizinische Versorgung durch private Kliniken gesichert
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Die Mitnahme von Anhaltern über die Grenze kann den Strafbestand der Schleusung von Flüchtlingen erfüllen
- Das Fotografieren von militärischen Personen und Objekten ist verboten
- Prostitution ist verboten
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise:
- Bei Einreise besteht Meldepflicht bei der Polizei (ausgenommen sind Personen, die im Hotel übernachten)
Albanien
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Tirana |
National- und Amtssprache: | Albanisch |
Währungscode: | ALL |
Internationale Vorwahl: | +355 |
Polizei: | 19 |
Notarzt: | 17 |
Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F, Typ L |
Essen
- Außerhalb von Städten sind Restaurants eher selten
- In Albanien gibt es hauptsächlich Gerichte der Balkanküche mit türkischem Einfluss
- Süße Speisen sind in Albanien sehr beliebt
- Häufig verwendete Produkte: Gemüse, Fleisch, und Brot, Getreide, Fisch, Milchprodukte, Olivenöl, Käse, Knoblauch und Kräuter
- In den Hotels werden meistens internationale Gerichte angeboten
Landestypische Gerichte
- Fërgesë Tirane - Pfannengericht mit Fleisch und Leberstücken, dazu Ei und Tomate
- Tavë Kosi - überbackenes Hammelfleisch in Joghurt
- Oshaf - Feigen- und Schafsmilch Pudding aus Gjirokastra
- Pilaf - Reisgericht
- Paća - kräftige Suppe
- Sarma - gefüllte Wein- und Kohlblätter
- Turshia - eingelegtes und gebratenes Gemüse
- Fila - Gebäck mit Sahnefüllung
- Fasul - Bohnensuppe
- Baklava - Süßspeise
Getränke
- Viele importierte Getränke wie österreichisches Dosenbier, Anisschnaps aus Griechenland und mazedonischer Wein
- Zu vielen Speisen wird Buttermilch serviert
- Raki → klarer Tresterschnaps
- Raki rrushi → Traubenschnaps
- Albanische Weinbrände
- Kafe Turke → Türkischer Kaffee
Trinkwasser
In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.
Infrastruktur
- Es gibt Zugverbindungen und öffentliche Busse zwischen den meisten Städten
- Busse sind bei Überlandfahrten oft in einem schlechten Zustand
- Hauptverbindungsstraßen sind meistens gut ausgebaut
- Kleinere Straßen sind eher schlecht ausgebaut
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
- Männer berühren sich traditionell seitlich mit den Köpfen
- Es ist nicht üblich, bei häuslichen Besuchen Blumen mitzubringen
- "Ja" verdeutlicht man durch kurzes seitliches Kopfschütteln
- "Nein" verdeutlicht man durch Heben des Kopfes, unterstrichen mit einem Schnalzen und optional einer Bewegung des Zeigefingers
Trinkgelder
Restaurant: | 5-10% |
Hotel: | nach eigenem Ermessen |
Taxi: | nach eigenem Ermessen |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die ärztliche Versorgung ist unzureichend
- Operationen sollten nur im Notfall durchgeführt werden
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Die Toleranz in der Bevölkerung gegenüber Homosexualität ist gering
- Sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit können mit Geldstrafen bzw. mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden
- Prostitution ist in Albanien verboten
- Von scheinbaren Schnäppchen, die Hehlerware sein könnten (u.a. Mobiltelefone und Luxusgüter wie Damen-Handtaschen und Uhren), wird ausdrücklich abgeraten
- Illegaler Handel mit Kunst und Kulturschätzen wird streng geahndet
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Italien
Essen
- Mediterrane Küche, die sich durch viel frischen Fisch, Olivenöl und Gemüse auszeichnet
- Das typische italienische Mahl beginnt gewöhnlich mit Antipasti
Landestypische Gerichte
- Pasta → gibt es in den unterschiedlichsten Variationen und in den unterschiedlichsten Kombinationen
- Pizza → gibt es in den unterschiedlichsten Kombinationen
- Carpaccio → rohes Rindfleisch, das hauchzart geschnitten wird
- Antipasti → italienische Bezeichnung für “Vorspeise”
- Tiramisu → ein Dessert, besteht aus abwechselnden Schichten von Löffelbiskuit einer Creme aus Mascarpone und Kaffee
- Panna Cotta → ist ein puddingartiges Dessert
Getränke
- Wein → macht den größten und vielfältigsten Teil der italienischen Getränke aus
- Kaffee → neben dem Wein sind Kaffeespezialitäten typisch für die italienische Lebensart
- Limoncello → ein Likör aus Zitronen
- Ramazotti → ein italienischer Kräuterlikör
- Amaretto → ein Likör mit einem nussigen Aroma
- Aperol → ein fruchtig-bitterer Likör, wird meist als Aperitif getrunken
- Internationale Softdrinks
- Verstöße gegen die öffentliche Ordnung führen zu Geldstrafen und Verweisen
- In Rom gibt es Strafen zum Schutz der Denkmäler, unter Strafe steht beispielsweise ein Griff ins Wasser des Trevi-Brunnens oder das picknicken auf der Spanischen Treppe
- Die Mitnahme von Sand an den Stränden ist in Italien untersagt. In Sardinien ist die generelle Veränderung der Sandstrände gesetzlich verboten
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
- Bewohner Italiens neigen zu Aberglauben
- Man darf keine Schuhe oder Hüte aufs Bett legen, das bringt Unglück in der Familie
- Regenschirme dürfen nach dem Spaziergang nicht geöffnet bleiben, da dies Unglück bringt
Trinkgelder
Restaurant: | 5-10% |
Hotel: | nach eigenem Ermessen |
Taxi: | 5-10% |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Rom |
National- und Amtssprache: | Italienisch |
Währungscode: | EUR |
Internationale Vorwahl: | +39 |
Polizei: | 112 |
Notarzt: | 112 |
Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ L, Typ C |
Infrastruktur
- Es gibt ein Inlandsflugnetz
- Eisenbahn- und Busverbindungen sind vorhanden
- Die Städte Rom und Mailand verfügen über eine U-Bahn
- Touristische Infrastruktur ist sehr gut ausgebaut
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,5
- Mautpflichtige Autobahnen und Tunnel
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Die medizinische Versorgung ist sehr gut
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
Transitland
Deutschland
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Berlin |
National- und Amtssprache: | Deutsch |
Währungscode: | EUR |
Internationale Vorwahl: | +49 |
Polizei: | 110 |
Notarzt: | 112 |
Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F |
Essen
- Die deutsche Küche ist multikulturell und bietet viele regionale sowie internationale Speisen
- Die typisch deutsche Küche unterscheidet sich von Region zu Region
- Häufig verwendete Lebensmittel: Fleisch, Wurst, Fisch, Kartoffeln, Nudeln und Gemüse
Landestypische Gerichte
- Schnitzel → dünn geschnittenes, knochenfreies Fleischstück, als Beilage gibt es häufig Pommes Frites oder Bratkartoffeln
- Schweinshaxn → gegrillt, gekocht oder gebraten, teilweise auch paniert. Beilagen sind häufig Sauerkraut/Rotkohl und Knödel
- Königsberger Klopse → Hackfleischbällchen, die in Salzwasser gegart werden und in einer hellen Mehlschwitze mit Kapern gericht werden. Dazu gibt es meistens Salzkartoffeln
- Rouladen → meist Rindfleischscheiben mit Gewürzgurken, Speck und einem Stück Weißbrot belegt, welche anschließend eingerollt werden. Dazu gibt es meistens eine dunkle Soße
Getränke
- Bier → viele unterschiedliche regionale Biersorten
- Weine
- Internationale Softdrinks
- Schnäpse aller Art
Infrastruktur
- Sehr gute touristische und allgemeine Infrastruktur
- Gut ausgebautes Straßennetzwerk sowie Zugverbindungen sind vorhanden
- In größeren Städten gibt es U- und Straßenbahnlinien
- In kleineren Städten fahren regelmäßig öffentliche Busse
- Der Inlansdsflugverkehr ist abgedeckt
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,5 (Bei Fahranfängern, die weniger als drei Jahre Fahrerfahrung haben oder unter 21 Jahren sind gilt die Promillegrenze: 0,0); (Radfahrer haben eine Alkoholgrenze von 1,6, sofern diese nicht in Unfälle verwickelt sind)
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
- Mitgebrachte Blumensträuße werden immer ausgewickelt überreicht, dabei sind rote Rosen ausschließlich für den Partner bestimmt
Trinkgelder
Restaurant: | 5-10% |
Hotel: | nach eigenem Ermessen |
Taxi: | 10% |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist in allen Teilen des Landes sehr gut
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Österreich
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Wien |
National- und Amtssprache: | Deutsch |
Währungscode: | EUR |
Internationale Vorwahl: | +43 |
Polizei: | 133 |
Notarzt: | 144 |
Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F, Typ E |
Essen
- Die österreichische Küche ist regional sehr unterschiedlich
- Die Küche ist zudem von den Nachbarländern beeinflusst
Landestypische Gerichte
- Wienerschnitzel → dünnes, paniertes Schnitzel aus Kalbsfleisch
- Bauernschmaus → Fleischplatte
- Kasspatzln → Käsespätzle
- Schlutzkrapfen → gefüllte Teigtaschen
- Tiroler Krapfen → Teigtaschen mit Sauerkraut oder Preiselbeermarmelade
- Zillertaler Krapfen → mit Kräutern und Quark gefüllte Teigtaschen
- Kaiserschmarrn → in der Pfanne zerteilter, dicker Pfannkuchen
- Germknödel → gefüllte Knödel aus Hefeteig
- Apfel- und Topfenstrudel
- Gebackene Mäuse → frittierte Teigklöße
- Sachertorte → Schokoladentorte mit Aprikosenmarmelade und dicker Schokoglasur
Getränke
- Obstler → eine Art von Schnaps, der aus verschiedenen Obstsorten gebrannt wird
- Internationale Softdrinks
Infrastruktur
- Es gibt ein gut ausgebautes Straßennetz
- Ein sehr gutes Eisenbahn- und Busnetz ist vorhanden
- Mietwagen, Taxis und öffentliche Verkehrsmittel stehen zur Verfügung
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,5 (Fahranfänger, die ihren Führerschein seit weniger als 2 Jahren haben: 0,2)
- Es gilt eine Vignettenpflicht auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen
- Auf einzelnen Streckenabschnitten wird zusätzlich eine Mautgebühr verlangt
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Auf den Titel in der Anrede wird viel Wert gelegt
- Das Rauchen an öffentlichen Orten sowie in öffentlichen Gebäuden ist verboten
- Das Rauchverbot betrifft auch öffentliche Feste mit gastronomischen Angeboten
- Das Rauchen ist im privaten PKW verboten, sofern sich ein Minderjähriger im Fahrzeug befindet
Trinkgelder
Restaurant: | freiwillig, nach eigenem Ermessen |
Hotel: | freiwillig, nach eigenem Ermessen |
Taxi: | freiwillig, nach eigenem Ermessen |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist sehr gut
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Das Verdecken des Gesichts durch Kleidung ist in der Öffentlichkeit verboten
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Ausflugsland
Kroatien
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Zagreb |
National- und Amtssprache: | Kroatisch |
Währungscode: | EUR |
Internationale Vorwahl: | +385 |
Polizei: | 112/192 |
Notarzt: | 112/194 |
Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC + MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F |
Essen
- Mix aus unterschiedlichen Küchen, am ehesten ähnelt die kroatische Küche der mediterranen
- Viele Fleisch- und Fischspezialitäten, herzhafte Eintöpfe und Suppen sowie Speck, Schinken und Käse
- Die kroatische Küche unterscheidet sich teilweise je nach Region, die meisten Gerichte gibt es jedoch im gesamten Land
- Gerichte werden mit überwiegend frischen Zutaten zubereitet
Landestypische Gerichte:
- Shtrukli → gefüllte Nudeltaschen
- Zagorje → ein Pfannkuchen, der mit frischem Weichkäse, Honig und leckeren Nüssen gefüllt wird
- Fisch- und Gemüsesuppen
- gemischte Grillplatten
- Pita-Brot → ein Fladenbrot aus Hefeteig
- Calamari und Scampi
- Prosciutto → dalmatinischer Rohschinken
Getränke
- Kaffee
- Wein oder Kräuterschnaps
- Prosek → Dessertwein
- Maraschino → Kirschlikör
- Šljivovica, der Lozovaca oder der Travarica → aus Trauben gebrannter Schnaps
- Internationale Softdrinks
Infrastruktur
- Sowohl die touristische als auch die allgemeine Infrastruktur befinden sich auf einem hohen Niveau
- Es gibt ein Inlandsflugnetz
- Es stehen Busverbindungen, Taxis und Uber zur Verfügung
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,5 (im Alter von 16 bis 24: 0,0)
- In den Sommermonaten kann es zu Busch- und Waldbränden kommen, welche die touristische Infrastruktur beeinflussen können
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Zur Begrüßung und zum Abschied gibt man sich die Hand
- Touristen, die ein paar Wörter kroatisch können, sind gerne gesehen
Trinkgelder
Restaurant: | Wird nicht erwartet. Aufrunden oder Trinkgeld nach eigenem Ermessen bei höherer Rechnung |
Hotel: | Nicht erwartet aber gerne gesehen, nach eigenem Ermessen |
Taxi: | Nicht erwartet aber gerne gesehen, nach eigenem Ermessen |
- Die medizinische Versorgung ist in allen Teilen des Landes gut
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Das Sammeln von Fossilien und anderen geschützten wertvollen Muscheln ist verboten
- Für die Nutzung von Drohnen findet man bei der “Croatian Civil Aviation Ageny” englische Informationen über den erlaubten Gebrauch
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Griechenland
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Athen |
National- und Amtssprache: | Griechisch |
Währungscode: | EUR |
Internationale Vorwahl: | +30 |
Polizei: | 100 |
Notarzt: | 166 |
Zeitverschiebung: | UTC +2 OEZ UTC +3 OESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F |
Essen
- Das Essen in Griechenland ist maritim, vom Mittelmeer geprägt
- Neben den “Früchten des Meers” und Fisch wird in Griechenland traditionell das Fleisch der Ziegen und Schafe verspeist
- Nachspeisen werden in Griechenland sehr süß zubereitet und serviert
Landestypische Gerichte
- Gyros → gewürztes Schweinefleisch vom Grill
- Souvlaki → Fleischspieße mit Schweine-, Lamm- oder Hähnchenfleisch zubereitet
- Moussaka → ein Auflauf, zubereitet aus Hack, Kartoffeln, Zucchini und Tomaten, verfeinert mit vielen Gewürzen
- Giouvesti → Eintopf mit Nudeln und Lammfleisch
- Jemista → gefülltes Gemüse mit Hackfleisch
- Tsatsiki → eine Joghurtcreme mit Gurke, Knoblauch und Olivenöl
- Griechischer Salat → ein Salat aus Tomaten, Gurke, Paprika, Oliven, Zwiebeln und Schafskäse
Getränke
- Ouzo → ist eine griechische Spirituose aus Anis
- Retsina → ein trockener Weißwein, der leicht geharzt ist
- Internationale Softdrinks
Infrastruktur
- Inlandsflüge sind vorhanden
- Es gibt Fährverbindungen
- In Athen gibt es ein U-Bahnnetz und eine Tramlinie sowie Busverbindungen
- Auf dem Festland ist das Straßennetz gut ausgebaut
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,5
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Das Anheben des Kopfes zusammen mit einem Schnalzen bedeutet "nein"
Trinkgelder
Restaurant: | 10%, kleinere Beträge werden aufgerundet |
Hotel: | Gepäckservice: 1€ pro Koffer Zimmerservice: 5-10€ auf dem Kopfkissen hinterlassen |
Taxi: | 10% |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist in allen Teilen des Landes gesichert
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Das Fotografieren von militärischen Objekten und Personen ist aufgrund von Spionagegefahr verboten
- Es gibt besondere Zollvorschriften über die Einfuhr von Verteidigungsspray und Waffen
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
PDF-Downloads
Länder-Information» Für diese Reise stehen im Moment keine Termine zur Verfügung.
Ausführliche Einreisebestimmungen:
Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie .
Für diese Reise benötigen Sie keine Visa. Sie benötigen lediglich einen nach Reiseende noch 6 Monate gültigen Reisepass, der während der Reise mitgeführt werden muss. Für die Reederei benötigen wir 6 Wochen vor Reisebeginn eine Kopie Ihres Reisepasses.
Hinweis zu den Ausflügen:
Alle Ausflüge und Führungen finden in deutscher Sprache statt, soweit nichts anderes angegeben ist. Bitte beachten Sie, dass sich die angegebene Reihenfolge der Ausflüge ändern kann.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Deutsche Staatsangehörige benötigen für diese Reise gültige Ausweisdokumente. Die Reise kann sonst nicht angetreten werden!
Je nach Reiseland kann es sein, dass ein Visum erforderlich ist. In einigen Ländern sind ggf. auch Impfvorschriften zu beachten. Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie online bei der jeweiligen Reise unter der Rubrik „Länder“. Außerdem erhalten Sie diese Infos auch in Ihren zugesandten Reise-Vertragsunterlagen.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten sowie über notwendige Impfungen.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 26. Juni 2012 jedes Kind, welches ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument benötigt. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Bitte beantragen Sie das notwendige Reisedokument bei den zuständigen Behörden.
Einreisebestimmungen für nicht-deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Falls Personen ohne deutsche bzw. mit nicht ausschließlich deutscher Staatsbürgerschaft mitreisen, beachten Sie bitte, dass in diesem Fall andere bzw. gesonderte Einreisebestimmungen für Ihr gewähltes Reiseland gelten können. Hierüber geben die jeweiligen Auslandsvertretungen bzw. zuständigen Konsulate entsprechend Auskunft. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten.
Sollten Sie in diesem Zusammenhang Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Bitte kontaktieren Sie uns unter unserer kostenfreien Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Absagefrist durch den Reiseveranstalter sz-Reisen & Service GmbH:
Falls die Mindesteilnehmerzahl für Ihren Reisetermin nicht erreicht werden sollte, behält sich sz-Reisen vor, bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt (bei Tagesfahrten bis zu 2 Wochen) die Reise abzusagen bzw. vom Reisevertrag zurückzutreten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter §7.
sz-Reisen und momento by sz-Reisen sind Marken der sz-Reisen & Service GmbH
Hinweis für Menschen mit eingeschränkter Mobilität:
Unsere Reisen sind nicht geeignet für Gäste mit eingeschränkter Mobilität. sz-Reisen sind meistens Reisen in Bewegung: Um alle Besichtigungen, Rundgänge und Ausflüge in vollem Umfang miterleben zu können, sollten Sie „gut zu Fuß“ sein. Auch so manch ein Hotel ist noch nicht auf Rollatoren oder weitergehende Mobilitätsbeschränkungen eingestellt. Daher sind unsere Reisen für schwer gehbehinderte Gäste sowie für Gäste im Rollstuhl oder mit starker Sehbehinderung nicht geeignet (auch Gehörlosigkeit oder allg. Reisebehinderung).
Im Zweifel können wir vorab für Sie prüfen, ob eine Teilnahme möglich ist. Bitte fragen Sie uns vor der Buchung, ob diese Reise für Sie geeignet ist. Wir beraten Sie gern unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Zahlung & Reiserücktritt bei SZ-Reisen:
Ausführliche Informationen zu Zahlung und zum Reiserücktritt finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter § 2. + 5. + 7. + 8.
Hinweis bei Hotelaufenthalt:
Bei der Hotelkategorie handelt es sich um eine Veranstalterbewertung, die auch von der örtlichen Kategorie abweichen kann. Je nach Reiseland kann es landestypische Unterschiede bei Hotelbewertungen geben.
Sitzplatzvergabe bei Busreisen:
Bitte berücksichtigen Sie, dass vorab ausgewiesene Sitzplätze nicht garantiert werden können und es in Ausnahmefällen zu Änderungen kommen kann.
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