LE BOUGAINVILLE: Sansibar, Aldabra und Seychellen - Inseln Ihrer Träume

Le Bougainville
Le Bougainville ©Studio Ponant-Clement Louineau
Ihre Reiseroute
Ihre Reiseroute ©www.stepmap.de
Sansibar
Sansibar ©denisbelitsky_123rf
Insel Mahé, Seychellen
Insel Mahé, Seychellen ©galeja_123rf
Riesenschildkröte auf Aldabra
Riesenschildkröte auf Aldabra ©javarman_123rf
Le Bougainville
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Sansibar
Insel Mahé, Seychellen
Riesenschildkröte auf Aldabra

Sansibar - Pemba - Misali-Insel - Kilwa Kisiwani - Assomption - Aldabra-Atoll - Astove-Insel - La Digue - Victoria, Mahé

  • luxeriöse Expeditons-Kreuzfahrt im Paradies
  • All inclusive
  • Reederei Ponant auf vorderem Platz im NABU-Ranking
  • Ausflug "Mahé Discover Tour" inklusive
  • Payanke Lounge inkl. Dinner inklusive
  • Zodiac-Ausflüge mit erfahrenem Expeditions-Team
  • Tauch- und Schnorchelmöglichkeiten
Buchungscode: TZ-SA01

Sansibar - Pemba - Misali-Insel - Kilwa Kisiwani - Assomption - Aldabra-Atoll - Astove-Insel - La Digue - Victoria, Mahé

  • luxeriöse Expeditons-Kreuzfahrt im Paradies
  • All inclusive
  • Reederei Ponant auf vorderem Platz im NABU-Ranking
  • Ausflug "Mahé Discover Tour" inklusive
  • Payanke Lounge inkl. Dinner inklusive
  • Zodiac-Ausflüge mit erfahrenem Expeditions-Team
  • Tauch- und Schnorchelmöglichkeiten
Buchungscode: TZ-SA01

Seychellen, Sansibar, türkisblaues Wasser, weiße palmenbestandene Strände und der Duft von exotischen Gewürzen in der Luft - wer an das Paradies auf Erden denkt, dem kommt unwillkürlich diese Szenerie in den Sinn. Aber warum nur davon träumen? Auf dieser 13-tägigen Kreuzfahrt durch den indischen Ozean erleben Sie es mit allen Sinnen und bringen Eindrücke mit nach Hause, die Ihnen ein Leben lang einen Platz im Paradies sichern, sobald Sie die Augen schließen und sich erinnern.

Einen Platz auf der Liste des UNESCO-Welterbes haben viele der von Ihnen besuchten Stätten ohnehin schon lange inne: die „Steinstadt“ genannte Altstadt von Sansibar ebenso wie das im Mittelalter als eine der schönsten Städte der Welt bezeichnete Kiowa Kiswani auf einer Insel vor Tansania. Zu den von der UNESCO geschützten Naturerben zählt das Korallenatoll von Aldabra mit seiner vielfältig-faszinierenden Unterwasserwelt - so schön, dass auch Jaques Cousteau sie zur Hauptdarstellerin seiner Unterwasserfilme machte. Schnorcheln Sie doch mal rein!

Riesenschildkröten, unendliche Sandstrände, rosa schimmernder Granit, Kokospalmen und kreolische Lebensfreude sind die Zutaten, die Ihr Inselhopping über die schönsten Eilande der Seychellen unvergesslich machen werden. Ein Erlebnis, das man nur als „Luxus“ bezeichnen kann. Gleiches gilt für den überbordenden Komfort an Bord Ihres schwimmenden „Urlaubsresorts“ Le Bougainville, wo Ihnen auch die beiden Seetage nicht zu lang werden. Wie ein V.I.P. auf einer Luxusyacht relaxen Sie auf dem Sonnendeck am Pool, bringen sich mit Fitness und Wellness in Form, vervollständigen in der Bordboutique Ihr Urlaubsoutfit und genießen erstklassige Shows, Drinks und Kulinarik. Paradies, wir kommen!

Programm

TagHafenAnAbgepl. Ausflüge(fak.)

1. Tag:

Sansibar

Einschiffung ca. 16:00 - 17:00

2. Tag:

Sansibar19:00

Sansibar, eine mythische Etappe auf dem legendären Seeweg nach Indien, hat noch heute einen gewissen Duft von Abenteuer. Die vor der Küste Tansanias gelegene Gewürzinsel besitzt viele natürliche Schätze. Der Wald von Jozani, der letzte Rest des riesigen Urwaldes, der einst die Insel bedeckte, birgt ein einzigartiges Ökosystem. Der Ausflug bietet ebenfalls Gelegenheit, Stone Town (die Steinstadt) zu besuchen, das historische Zentrum von Sansibar-Stadt, das zum UNESCO-Welterbe gehört. In dem Labyrinth aus kleinen Gässchen mit Häusern aus Korallenstein stehen prächtige Bauwerke in unterschiedlichen Architekturstilen, die aus der Mischung der afrikanischen, europäischen und indischen Kultur entstanden sind.

3. Tag:

Pemba

Pemba ist die zweitgrößte Insel des Archipels Sansibar. Sie ist von feinen Sandstränden und einem Meer in endlosen Nuancen von Türkistönen umgeben und lockt mit einer erstaunlich weißen Küste und üppigem tropischen Regenwald. Ihren fruchtbaren Hügeln verdankt sie den Namen “grüne Insel‟. Die menschenleeren, unberührten Ufer dieser Insel werden Sie in ihren Bann ziehen. Eine üppige Vegetation mit Bananenbäumen, Kokospalmen, Gewürznelken, Muskatbäumen sorgt für eine heimische Gewürzproduktion, für die die Insel berühmt ist.

4. Tag:

Misali-Insel

Die für ihre Meeresgründe berühmte Insel Misali ist seit 1998 ein Naturschutzgebiet. Es ist erlaubt, den Meeresboden zu bewundern und zu schwimmen, aber nicht zu fischen. Bei geeignetem Wetter können Sie mit etwas Glück eine vielfältige Unterwasserwelt beobachten. Im Nordosten der Insel bietet ein weißer Sandstrand mit glasklarem, türkisfarbenem Wasser einen idealen Ort zur Entspannung.

5. Tag:

Kilwa Kisiwani

Die Stadt Kilwa Kisiwani auf einer Insel vor der Küste von Tansania, etwa 300 km südlich von Daressalam entfernt, zählt zum UNESCO-Welterbe. Sie war vom 9. bis zum 19, Jahrhundert bewohnt und erreichte im 13. und 14. Jahrhundert ihren Höhepunkt. Der marokkanische Forschungsreisende Ibn Battouta beschrieb sie als „eine der schönsten Städte der Welt‟. Die ehemalige Swahili-Stadt gelangte durch den Handel mit Gold und Elfenbein aus dem Hinterland zu großem Reichtum. Die Ruinen der ehemaligen Hafenstadt bedecken einen großen Teil der Insel. Wunderschön ist die Große Moschee, die älteste Moschee, die an der ostafrikanischen Küste noch erhalten ist.

6. Tag:

Urlaub auf See

7. Tag:

Assomption

Assomption gehört zur Aldabra-Gruppe (Outer Islands) im Südwesten des Seychellen-Archipels. Die bohnenförmige Insel wurde Mitte des 18. Jahrhunderts von dem französischen Kapitän Nicolas Morphey entdeckt. Die relativ flache Insel ist mit Dünen und Sträuchern bedeckt. Eine Handvoll Menschen bewohnt ein kleines Dorf im Westen der Insel. Die Strände bilden einen bedeutenden Ort für die Eiablage und die Vermehrung der Meeresschildkröten. Die umgebenden Gewässer sind ein beliebtes Ziel für Taucher. Hier drehte Jacques-Yves Cousteau übrigens einige Szenen seines bekannten Dokumentarfilms „Die schweigende Welt“ aus dem Jahr 1956.

8.-9. Tag:

Aldabra-Atoll

Das riesige Aldabra-Atoll im Südwesten der Seychellen gilt als eine der ursprünglichsten Regionen der Erde. Hier ist die weltgrößte Kolonie von Riesenschildkröten zuhause, ebenso wie zahlreiche Vogelarten wie beispielsweise die Bindenfregattvögel. Das kreisförmige, leicht erhöhte Atoll gehört zum UNESCO-Welterbe. Seine vier Koralleninseln sind durch enge Passagen voneinander getrennten und umschließen eine niedrige Lagune. Freuen Sie sich auf ein spektakuläres Naturerlebnis. Entdecken Sie dieses Atoll mit türkisblauem Wasser, das von Mangroven und feinen Sandstränden gesäumt ist, ein ökologisches Wunder ohne Gleichen und ein ästhetisch perfekter biologischer Schatz.

10. Tag:

Astove-Insel

Die südlichste der Seychellen-Inseln Astove liegt näher an Madagaskar als an Victoria. Sie gehört zur Aldabra-Gruppe in den Outer Islands der Seychellen. Früher lebten auf der heute unbewohnten, mit Kokospalmen bewachsenen Koralleninsel die Arbeiter der Kokosplantagen. Das Atoll Astove ist für seine reichen Meeresgründe berühmt und ein beliebtes Reiseziel für Angler. Sie zieht zahlreiche erfahrene Taucher an, um die „Astove-Mauer“ zu erkunden, eine 40 Meter tiefe Korallenwand, an der eine Vielfalt von Fischen und Suppenschildkröten zu beobachten sind.

11. Tag:

Urlaub auf See

12. Tag:

La Digue

Die Insel La Digue verkörpert die Essenz der Schönheit der Seychellen. Dieses paradiesische Fleckchen Erde liegt 6 km südöstlich von Praslin und ist trotz seiner bescheidenen Grösse (10 km2) die drittgrößte Insel der Seychellen! Türkisblaues Wasser, das zum Baden einlädt, prächtige Vegetation, Riesenschildkröten und feine, von Kokospalmen und rosa schimmernden Granitfelsen gesäumte Sandstrände wie die berühmte Bucht Source d’Argent machen die Postkartenlandschaft perfekt. Auf der authentischen und unberührten Insel gehen die Uhren langsamer, die einzigen Transportmittel auf den kleinen Straßen sind Fahrräder und die traditionellen Ochsenkarren.

13. Tag:

Victoria, Mahé

Ausschiffung ca. 07:00 Uhr; Entdecken Sie Mahé, die Hauptinsel und zugleich die größte Insel der Seychellen, auf der die Hauptstadt Victoria liegt. Mahé besitzt 70 Sandstrände, umrahmt von den so typischen Granitfelsen und umspült von dem für seinen besonderen Fischreichtum beliebten, glasklaren Wasser. Ein weiterer Anziehungspunkt der Insel sind die wunderschönen Gebirgspanoramen wie beispielsweise der Morne-Seychellois, der den Indischen Ozean um 905 Meter überragt und Gelegenheit zu Wanderungen bietet. Auch die Geschichte der Insel, die sich in schönen Anwesen im kolonialen Stil oder kreolischen Häusern erahnen lässt, oder der botanische Garten von Victoria machen die Insel zu
einem beliebten Reiseziel.

Für unsere sz-Reisen Gäste sind nach der Ausschiffung der Ausflug "Mahé Discover Tour" mit anschließedem Transfer zum Flughafen und die Annehmlichkeiten der Payanke Lounge inklusive!

14. Tag:

Ankunft in Deutschland und Transfer nach Hause

Hinweise

Aufgrund der außergewöhnlichen Natur und Abgeschiedenheit der Gebiete, in denen Expeditionskreuzfahrten durchgeführt werden, stellt der Routenverlauf lediglich eine ungefähre Routenführung dar. Die finale Route wird vom Kapitän insbesondere unter der Beachtung von Sicherheitsaspekten und tagesaktuellen, lokalen Gegebenheiten festgelegt und bekannt gegeben.

TZ-SA01

» Für diese Reise stehen im Moment keine Termine zur Verfügung.

TZ-SA01

» Für diese Reise stehen im Moment keine Termine zur Verfügung.

Beförderung

  • Haustürtransfer in ausgewählten Regionen
  • Beförderung zum/vom Flughafen
  • Flug nach Sansibar und zurück von Mahé in Economy Class (Umsteigeverbindung)
  • Transfer Flughafen – Hafen – Flughafen
  • Einschiffung in Sansibar
  • Ausschiffung in Victoria, Mahé

sz-Reisen PLUS

  • Ausflug "Mahé Discover Tour" 
  • Payanke Lounge inkl. Dinner am Ausschiffungstag
  • Trinkgeld für Crew
  • sz-Reisebegleitung (ab 16 TN)

Kabine & Verpflegung

  • 12 Übernachtungen in gebuchter Kabinenkategorie
  • all inclusive "Open Bar" (inkl. Mini-Bar und Roomservice)
  • Kapitänsempfang
  • Galadinner
  • 24-Stunden-Roomservice

Zusätzlich inklusive

  • Gepäckbeförderung vom Anlegeplatz in die Kabine und zurück
  • Nutzung der Bordeinrichtungen
  • Teilnahme Bordveranstaltungen
  • Ein- & Ausschiffungsgebühren
  • Visagebühren Tansania
  • Informationsmaterial zur Reise
  • englisch und frz. sprachiges Expeditionsteam
  • Kostenfreier, unbegrenzter Internetzugang an Bord
  • Alle Nationalparkgebühren für geschützte Zonen
  • Ausfahrten und Anlandungen mit dem Zodiac mit einem Team erfahrener Naturführer
  • Möglichkeit zum Tauchen (PADI Advanced Open Water Diver oder Zertifikat gleichwertiger Art) mit einem erfahrenen Tauchlehrer an Bord (gegen Gebühr)
  • Schnorcheln mit dem Expeditionsteam 
TZ-SA01

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LE BOUGAINVILLE

Gemütliche und gut belüftete Gemeinschaftsräume, puristisches Design und Blick aufs Meer, markante Außenlinien, eine Marina, die den Zodiac®-Schlauchbooten Ausfahrt und Rückkehr erleichtert, HiTech-Ausrüstung, ein Außenpool, ein multisensorischer Unterwassersalon... Le Bougainville repräsentiert die neue Schiffsgeneration, die Entdeckung und Luxus auch in den abgelegensten Weltgegenden verbindet.

Die 92 Kabinen und Suiten von Le Bougainville wurden auf absoluten Komfort ausgerichtet. Alle haben eigene Balkone oder Terrassen und sind erlesen eingerichtet, um zur gemütlichen und gediegenen Atmosphäre des Schiffes beizutragen.

2 Restaurants: Gourmetrestaurant Nautilus mit Weinkeller, Grillrestaurant mit Blick auf das Pooldeck

Gemeinschaftsräume an Bord:

  • Blue Eye Salon - Deck 0: Unterwassersalon für alle Sinne
  • Hydraulische Plattform - Deck 2: zum Schwimmen im Meer und verschiedene Wassersprorarten
  • Rezeption mit Ausflugsbüro - Deck 3
  • Hauptsalon - Deck 3
  • Theater - Deck 3: mit modernster Ton- und Lichttechnik
  • Pooldeck - Deck 3: mit Panoramablick, Gegenstromanlage, Bar und Außenlounge
  • Panorama-Lounge - Deck 6: mit Bibliothek, Internetraum, Bar und direktem Zugang zur Panoramaterrasse
  • Wellnessbereich - Deck 7: Spa in Zusammenarbeit mit SOTHYS™: Massage- und Behandlungskabinen, Beauty-Kabine, Friseursalon KÉRASTASE / L'Oréal Paris, Sauna mit freiem Zugang (tagsüber geöffnet),
    Fitnessraum (tagsüber geöffnet)

Bordsprache: Englisch, Französisch

Bordwährung: Euro

Zahlungsmittel: Kreditkarten (Visa, EuroCard/MasterCard, American Express), Bargeld und Barschecks (nur in Euro und US-Dollar).

Technische Daten:

  • Länge: 131 Meter
  • Breite: 18 Meter
  • Tiefgang: 4,7 Meter
  • Durchschnittl. Geschwindigkeit: 12,5 Knoten
  • Eisklasse: 1C
  • Flagge: Französisch
  • Anzahl Decks: 5
  • Anzahl Gäste: 184
  • Zodiacs: 9
  • Tonnage: 9.976 BRZ
  • Elektromotoren: 2 x 2.200 KW
  • Antriebskraft: 6.400 KW
  • Werft: Vard Sovik, Norwegen
Le Bougainville
Le Bougainville ©Studio Ponant-Clement Louineau
LE BOUGAINVILLE Terrasse
LE BOUGAINVILLE Terrasse ©PONANT-Nicolas Matheus
LE BOUGAINVILLE
LE BOUGAINVILLE ©PONANT-NicolasMatheus
LE BOUGAINVILLE Restaurant
LE BOUGAINVILLE Restaurant ©PONANT-Nicolas Matheus
LE BOUGAINVILLE Ausflugsbüro
LE BOUGAINVILLE Ausflugsbüro ©PONANT-NicolasMatheus
LE BOUGAINVILLE Kabinenbeispiel
LE BOUGAINVILLE Kabinenbeispiel ©PONANT-Nicolas Matheus
Le Bougainville
LE BOUGAINVILLE Terrasse
LE BOUGAINVILLE
LE BOUGAINVILLE Restaurant
LE BOUGAINVILLE Ausflugsbüro
LE BOUGAINVILLE Kabinenbeispiel
TZ-SA01

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Zielland

Tansania

Kontinent: Afrika
Hauptstadt: Dodoma
National- und Amtssprache: Swahili, Englisch
Währungscode: TZS
Internationale Vorwahl: +255
Polizei: 112
Notarzt: 114
Zeitverschiebung: UTC +3
Stecker- und Adapterinformationen Typ D, Typ G

Essen

  • Mais, Bohnen, Fisch und Fleisch zählen zu den wichtigsten Nahrungsmitteln 
  • Gewürze sind in der Küche von Tansania sehr wichtig, vor allem Zimt, Curry und Nelken werden häufig verwendet 
  • In den großen Hotels werden auch europäische Gerichte angeboten 

Landestypische Gerichte

  • Ugali → Nationalgericht, besteht aus Maismehl 
  • Mtori → ein Eintopf, der zum Beispiel aus gekochtem Fleisch und Bananen besteht 
  • Mchicha → ein Gemüseeintopf mit Fleisch oder Fisch 

Getränke

  • Chai Maziwa → ein Tee mit Milch und sehr viel Zucker 
  • Konyagi → einheimischer Gin 
  • Afrikoko → ein Likör mit Schokolade und Kokosnuss
  • Internationale Softdrinks

Trinkwasser

In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.

Infrastruktur

  • Das Flugnetz ist gut ausgebaut
  • Fährverbindungen stehen zur Verfügung
  • Es gibt öffentliche Verkehrsverbindungen

Allgemeines

  • Linksverkehr
  • Promillegrenze: 0,5
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld. 

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen. 

  • Zur Begrüßung und zum Abschied gibt man sich die Hand
  • Traditionell wird mit den Händen gegessen
  • Kleidung sollte den Körper von den Knien bis zu den Schultern bedecken

Trinkgelder

Restaurant: 10-15%
Hotel:

Gepäckträger: einige 1000 TZS

Zimmerservice: einige 1000 TZS

Taxi: Aufgerundet, bis zu 10%

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die medizinische Versorgung ist nicht mit europäischen Standards vergleichbar

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
  • Das Fotografieren von militärischen und sicherheitsrelevanten Personen und Objekten ist verboten.

Plastikverbot: 

  • Es gilt ein allgemeines Verbot von Plastiktüten, dies beinhaltet die Herstellung, den Verkauf und die Ein- und Ausfuhr. Ausgenommen ist die Mitnahme von Flüssigkeiten per Flugzeug im ZIP-Beutel, diese müssen aber auch wieder ausgeführt werden

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: 

  • Bei Aus- und Einreise werden am internationalen Flughafen (Daressalam) Fingerabdrücke erfasst & Passfotos gemacht

Seychellen

Kontinent: Afrika
Hauptstadt: Victoria
National- und Amtssprache: Seychellenkreol, Englisch, Französisch
Währungscode: SCR
Internationale Vorwahl: +248
Polizei: 112/999
Notarzt: 112/999
Zeitverschiebung: UTC +4
Stecker- und Adapterinformationen Typ G

Essen

  • Die ethnische Vielfalt hat das Essen auf den Seychellen geprägt 
  • Die Gastronomie ist sehr abwechslungsreich und schmackhaft 
  • Typische Gerichte der Seychellen sind das Resultat einer Fusion von Kulturen, in denen Gewürze und aromatische Kräuter im Mittelpunkt stehen 
  • Grundlage der Küche bilden Reis und zahlreiche frische Fische und Meeresfrüchte

Landestypische Gerichte

  • Samosas → Gefüllte Teigtaschen 
  • Tec-Tec → Muschelsuppe 
  • Bouillons → Verschiedene Fischsuppen nach französischer Art 
  • Kürbis-Chuntey 
  • Kat-Kat → Grüne Bananen in Kokosmilch gekocht 

Getränke

  • Es gibt eine große Auswahl an Wein, Spirituosen und anderen alkoholischen Getränken 
  • In der Öffentlichkeit und auf der Straße ist der Alkoholkonsum nicht gestattet 
  • Bakka → selbst gebrannter Früchte-Schnaps 
  • Softdrinks

Trinkwasser

In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.

Infrastruktur

  • Es gibt ein Inlandsflugnetz
  • Auf den Hauptinseln stehen Boote, Schiffe und Busse zur Verfügung

Allgemeines

  • Linksverkehr
  • Promillegrenze: 0,8
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld. 

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen. 

  • Bei privaten Einladungen sind kleine Gastgeschenke gerne gesehen
  • Badekleidung gehört an den Stand

Trinkgelder

Restaurant: 5-10%
Hotel: 5-10%
Taxi: 5-10%

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die medizinische Versorgung ist ausreichend, aber nicht mit europäischen Standards vergleichbar

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
  • Das Fotografieren im Hauptquartier der seychellischen Armee ist verboten

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

Transitland

Türkei

Kontinent: Europa, Asien
Hauptstadt: Ankara
National- und Amtssprache: Türkisch
Währungscode: TRY
Internationale Vorwahl: +90
Polizei: 110
Notarzt: 112
Zeitverschiebung: UTC +3
Stecker- und Adapterinformationen Typ F

Essen

  • Die türkische Küche ist sehr vielseitig und hat viele Gemeinsamkeiten mit der orientalischen und der griechischen Küche 
  • Es gibt viel frisches Gemüse, Lamm und Hammel
  • Das Essen ist meist stark gewürzt 
  • Reis und Bulgur werden häufig als Beilage serviert 
  • Zu deftigem Fleisch wird meist ein leichter Salat gereicht 

Landestypische Gerichte

  • Pide → Teigfladen, welche es in verschiedenen Varianten gibt 
  • Kebab → gegrilltes Fleisch 
  • Köfte → türkische Frikadellen, gibt es in vielen Varianten
  • Sucuk → Knoblauchwurst  
  • Baklava → eine Süßspeise aus Blätterteig, welche Pistazien oder Nüsse enthält 
  • Halva → eine Süßspeise, die aus Sesamöl und Zucker besteht 

Getränke

  • Ayran → ein Erfrischungsgetränk aus Joghurt
  • Raki → Nationalgetränk, Anisschnaps 
  • Internationale Softdrinks

Trinkwasser

In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.

Infrastruktur

  • Die allgemeine und touristische Infrastruktur ist insbesondere in den großen Städten gut ausgebaut
  • Es gibt ein Inlandsflugnetz
  • Das Straßennetz ist gut ausgebaut
  • Das Eisenbahnnetz ist nicht gut ausgebaut
  • Teilweise schlechter Zustand der Gehwege, dies erschwert die Mobilität von Gehbehinderten

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,5
  • Bei Taxifahrten bestimmt das Taxameter den Preis, Handeln ist vor Beginn erlaubt
  • Bei Taxirundfahrten bieten die Hotels eine sichere Informationsquelle für Preise
  • Bei Ausflügen sind häufig Kaufgelgenheiten inkludiert, es kann dazu kommen, dass Mitarbeiter Druck auf Touristen ausüben, um zu verkaufen
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld. 

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen. 

  • Das Handeln gehört quasi zum guten Ton. Allerdings sollte man nur verhandeln, wenn man wirklich etwas kaufen will, sonst kann es sein, dass die Verkäufer beleidigt sind. Bei kleinen Dingen wie Obst oder Eis ist Handeln nicht angebracht
  • Die Rechnung sollte man entweder ganz übernehmen oder es den anderen überlassen. Getrennt zu zahlen ist nicht angebracht
  • Das Fingerzeichen, bei welchem sich Daumen und Zeigefinger zu einem Kreis schließen, gilt als obszön, auch wenn es in anderen Ländern ein Zeichen dafür ist, dass alles okay ist
  • Man sollte die ganze Hand statt nur den Finger nehmen, um auf Personen oder Objekte zu zeigen

Trinkgelder

Restaurant: 15%
Hotel: nach eignem Ermessen
Taxi: großzügig aufrunden

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die medizinische Versorgung ist durch den privaten Sektor in den touristischen Zentren besser geworden
  • In ländlichen Gebieten ist die medizinische Versorgung nicht mit europäischen Standards vergleichbar
  • In Privatkliniken werden die Kosten für die Behandlung häufig im Voraus bezahlt

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
  • Es wurden vermehrt deutsche Staatsangehörige willkürlich festgenommen und/oder mit einer Ausreisesperre belegt. Die Festnahmen berufen sich auf Mitgliedschaften oder Berührungspunkte mit terroristischen Vereinigungen. Diese Mitgliedschaften etc. basieren teilweise auch nur auf Behauptungen von Dritten
  • Zusätzlich sind öffentliche Äußerungen gegen den türkischen Staat und hochrangige Persönlichkeiten sowie Berührungspunkte mit terroristischen Organisationen verboten. Inkludiert sind Äußerungen, auch durch Likes, in den sozialen Medien
  • Das Fotografieren von militärischen Personen und Objekten sowie den Sicherheitszonen ist verboten
  • Ausfuhr von Kultur- und Naturgütern ist verboten. Es wird davon abgeraten, von Händlern Antiquitäten oder alt aussehende Gegenstände zu kaufen, sofern keine entsprechende Genehmigung vorliegt. Generell wird empfohlen, keine Münzen, Steine, Fossilien oder alt aussehende Gegenstände auszuführen
  • Die Einfuhr von Waffen (auch Camping-Messer) ist verboten
  • Unterschreiben Sie keine Dokumente, deren Inhalt Sie nicht verstehen. Bestehen Sie im Zweifel auf rechtlichen Beistand
  • Führen Sie stets ein Ausweisdokument mit sich
  • Verhalten Sie sich bei Sicherheitskontrollen möglichst kooperativ

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

Ausflugsland

Tansania

Kontinent: Afrika
Hauptstadt: Dodoma
National- und Amtssprache: Swahili, Englisch
Währungscode: TZS
Internationale Vorwahl: +255
Polizei: 112
Notarzt: 114
Zeitverschiebung: UTC +3
Stecker- und Adapterinformationen Typ D, Typ G

Essen

  • Mais, Bohnen, Fisch und Fleisch zählen zu den wichtigsten Nahrungsmitteln 
  • Gewürze sind in der Küche von Tansania sehr wichtig, vor allem Zimt, Curry und Nelken werden häufig verwendet 
  • In den großen Hotels werden auch europäische Gerichte angeboten 

Landestypische Gerichte

  • Ugali → Nationalgericht, besteht aus Maismehl 
  • Mtori → ein Eintopf, der zum Beispiel aus gekochtem Fleisch und Bananen besteht 
  • Mchicha → ein Gemüseeintopf mit Fleisch oder Fisch 

Getränke

  • Chai Maziwa → ein Tee mit Milch und sehr viel Zucker 
  • Konyagi → einheimischer Gin 
  • Afrikoko → ein Likör mit Schokolade und Kokosnuss
  • Internationale Softdrinks

Trinkwasser

In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.

Infrastruktur

  • Das Flugnetz ist gut ausgebaut
  • Fährverbindungen stehen zur Verfügung
  • Es gibt öffentliche Verkehrsverbindungen

Allgemeines

  • Linksverkehr
  • Promillegrenze: 0,5
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld. 

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen. 

  • Zur Begrüßung und zum Abschied gibt man sich die Hand
  • Traditionell wird mit den Händen gegessen
  • Kleidung sollte den Körper von den Knien bis zu den Schultern bedecken

Trinkgelder

Restaurant: 10-15%
Hotel:

Gepäckträger: einige 1000 TZS

Zimmerservice: einige 1000 TZS

Taxi: Aufgerundet, bis zu 10%

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die medizinische Versorgung ist nicht mit europäischen Standards vergleichbar

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
  • Das Fotografieren von militärischen und sicherheitsrelevanten Personen und Objekten ist verboten.

Plastikverbot: 

  • Es gilt ein allgemeines Verbot von Plastiktüten, dies beinhaltet die Herstellung, den Verkauf und die Ein- und Ausfuhr. Ausgenommen ist die Mitnahme von Flüssigkeiten per Flugzeug im ZIP-Beutel, diese müssen aber auch wieder ausgeführt werden

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: 

  • Bei Aus- und Einreise werden am internationalen Flughafen (Daressalam) Fingerabdrücke erfasst & Passfotos gemacht

Seychellen

Kontinent: Afrika
Hauptstadt: Victoria
National- und Amtssprache: Seychellenkreol, Englisch, Französisch
Währungscode: SCR
Internationale Vorwahl: +248
Polizei: 112/999
Notarzt: 112/999
Zeitverschiebung: UTC +4
Stecker- und Adapterinformationen Typ G

Essen

  • Die ethnische Vielfalt hat das Essen auf den Seychellen geprägt 
  • Die Gastronomie ist sehr abwechslungsreich und schmackhaft 
  • Typische Gerichte der Seychellen sind das Resultat einer Fusion von Kulturen, in denen Gewürze und aromatische Kräuter im Mittelpunkt stehen 
  • Grundlage der Küche bilden Reis und zahlreiche frische Fische und Meeresfrüchte

Landestypische Gerichte

  • Samosas → Gefüllte Teigtaschen 
  • Tec-Tec → Muschelsuppe 
  • Bouillons → Verschiedene Fischsuppen nach französischer Art 
  • Kürbis-Chuntey 
  • Kat-Kat → Grüne Bananen in Kokosmilch gekocht 

Getränke

  • Es gibt eine große Auswahl an Wein, Spirituosen und anderen alkoholischen Getränken 
  • In der Öffentlichkeit und auf der Straße ist der Alkoholkonsum nicht gestattet 
  • Bakka → selbst gebrannter Früchte-Schnaps 
  • Softdrinks

Trinkwasser

In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.

Infrastruktur

  • Es gibt ein Inlandsflugnetz
  • Auf den Hauptinseln stehen Boote, Schiffe und Busse zur Verfügung

Allgemeines

  • Linksverkehr
  • Promillegrenze: 0,8
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld. 

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen. 

  • Bei privaten Einladungen sind kleine Gastgeschenke gerne gesehen
  • Badekleidung gehört an den Stand

Trinkgelder

Restaurant: 5-10%
Hotel: 5-10%
Taxi: 5-10%

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die medizinische Versorgung ist ausreichend, aber nicht mit europäischen Standards vergleichbar

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
  • Das Fotografieren im Hauptquartier der seychellischen Armee ist verboten

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

PDF-Downloads

 Länder-Information
TZ-SA01

» Für diese Reise stehen im Moment keine Termine zur Verfügung.

Ausführliche Einreisebestimmungen:

Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie .

Absagefrist durch den Reiseveranstalter sz-Reisen & Service GmbH:

Falls die Mindesteilnehmerzahl für Ihren Reisetermin nicht erreicht werden sollte, behält sich sz-Reisen vor, bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt (bei Tagesfahrten bis zu 2 Wochen) die Reise abzusagen bzw. vom Reisevertrag zurückzutreten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter §7.

sz-Reisen und momento by sz-Reisen sind Marken der sz-Reisen & Service GmbH

Einreise Seychellen:

Reisedokumente müssen bei der Einreise noch mindestens bis zum Ende der geplanten Reisedauer gültig sein und noch über mindestens zwei freie Seiten verfügen. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument. Deutsche Touristen benötigen kein Visum. Eine Aufenthaltserlaubnis für die Reisedauer wird bei Ankunft an der Grenze ausgestellt. Sie kann für weitere drei Monate bis zu einem Jahr verlängert werden. Für die Einreise werden Reisepass, Rückflugticket, Hotelbuchung und genügend finanzielle Mittel benötigt (ca. US$ 150 pro Tag). Kontrollen bei der Einreise kommen vor, Mittel können in bar, Reiseschecks oder Kreditkarten mitgeführt werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):

Deutsche Staatsangehörige benötigen für diese Reise gültige Ausweisdokumente. Die Reise kann sonst nicht angetreten werden!
Je nach Reiseland kann es sein, dass ein Visum erforderlich ist. In einigen Ländern sind ggf. auch Impfvorschriften zu beachten. Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie online bei der jeweiligen Reise unter der Rubrik „Länder“. Außerdem erhalten Sie diese Infos auch in Ihren zugesandten Reise-Vertragsunterlagen.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten sowie über notwendige Impfungen.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 26. Juni 2012 jedes Kind, welches ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument benötigt. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Bitte beantragen Sie das notwendige Reisedokument bei den zuständigen Behörden.

Einreisebestimmungen für nicht-deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):

Falls Personen ohne deutsche bzw. mit nicht ausschließlich deutscher Staatsbürgerschaft mitreisen, beachten Sie bitte, dass in diesem Fall andere bzw. gesonderte Einreisebestimmungen für Ihr gewähltes Reiseland gelten können. Hierüber geben die jeweiligen Auslandsvertretungen bzw. zuständigen Konsulate entsprechend Auskunft. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten.
Sollten Sie in diesem Zusammenhang Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Bitte kontaktieren Sie uns unter unserer kostenfreien Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).

Hinweis für Menschen mit eingeschränkter Mobilität:

Unsere Reisen sind nicht geeignet für Gäste mit eingeschränkter Mobilität. sz-Reisen sind meistens Reisen in Bewegung: Um alle Besichtigungen, Rundgänge und Ausflüge in vollem Umfang miterleben zu können, sollten Sie „gut zu Fuß“ sein. Auch so manch ein Hotel ist noch nicht auf Rollatoren oder weitergehende Mobilitätsbeschränkungen eingestellt. Daher sind unsere Reisen für schwer gehbehinderte Gäste sowie für Gäste im Rollstuhl oder mit starker Sehbehinderung nicht geeignet (auch Gehörlosigkeit oder allg. Reisebehinderung).
Im Zweifel können wir vorab für Sie prüfen, ob eine Teilnahme möglich ist. Bitte fragen Sie uns vor der Buchung, ob diese Reise für Sie geeignet ist. Wir beraten Sie gern unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).

Zahlung & Reiserücktritt bei SZ-Reisen:

Ausführliche Informationen zu Zahlung und zum Reiserücktritt finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter § 2. + 5. + 7. + 8.

Hinweis bei Hotelaufenthalt:

Bei der Hotelkategorie handelt es sich um eine Veranstalterbewertung, die auch von den örtlichen Kategorie abweichen kann.

TZ-SA01

» Für diese Reise stehen im Moment keine Termine zur Verfügung.

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