MS ARTANIA: Kurs auf Kapstadt!
- Weihnachten an Bord
- Silvester vor Madeira - Treffen der Kreuzfahrtschiffe und spektakuläres Feuerwerk
- Weihnachten an Bord
- Silvester vor Madeira - Treffen der Kreuzfahrtschiffe und spektakuläres Feuerwerk
Diese Kreuzfahrt mit MS Artania ist purer Genuss für Meerliebhaber, denn hier ist die weite See der große Star! In Hamburg werden Sie an Bord von MS Artania herzlich willkommen geheißen, ab jetzt gilt es sich von der Crew verwöhnen zu lassen mit lukullischen Leckerbissen und einem abwechslungsreichen Unterhaltungsprogramm. Besuche auf der Blumeninsel Madeira, der Kanarenperle Teneriffa, den sonnenverwöhnten Kapverdischen Inseln, dem faszinierenden Namibia und Kapstadt, der Metropole zu Füßen des Tafelberges, runden diese Artania Kreuzfahrt perfekt ab.
Programm
| Tag | Hafen | An | Ab | gepl. Ausflüge(fak.) |
|---|---|---|---|---|
1. Tag: | Hamburg | Anreise zum Schiff, Einschiffung ab 16.00 Uhr | ||
2. Tag: | Hamburg | 16:00 | Kreuzen im Unterlauf der Elbe | |
3.-7. Tag: | Erholung auf See | Genießen Sie erholsame Weihnachtsfeiertage auf See | ||
8. Tag: | Funchal / Madeira | 08:00 | Camara de Lobos und Cabo Girao, Inselrundfahrt | |
9.-10. Tag: | Funchal / Madeira | 02:00 | Levadawanderung; Silvester im Hafen von Funchal; Neujahr auf See | |
11. Tag: | Santa Cruz de Tenerife | 08:00 | 18:00 | Inselrundfahrt Teneriffa mit Canadas del Teide |
12.-13. Tag: | Erholung auf See | |||
14. Tag: | Sao Vicente / Kapverden | 08:00 | 18:00 | Inselrundfahrt Sao Vicente |
15. Tag: | Santiago / Kapverden | 08:00 | 18:00 | Inselfahrt |
16.-21. Tag: | Erholung auf See | 18. Tag: Äquatorüberquerung | ||
22. Tag: | Jamestown / St. Helena ® | 07:00 | 18:00 | Spaziergänge |
23.-25. Tag: | Erholung auf See | |||
26. Tag: | Walvis Bay / Namibia | 08:00 | 19:00 | Swakopmund, Die Wüste lebt |
27.-28. Tag: | Erholung auf See | |||
29. Tag: | Kapstadt / Südafrika | 08:00 | Kapstadt und Tafelberg, Kap der Guten Hoffnung und Pinguine | |
30. Tag: | Rückflug nach Deutschland bzw. Nachprogramm siehe www.sz-reisen.de | |||
31. Tag: | Ankunft in Deutschland; Heimreise | |||
® Schiff auf Reede, Ausbooten wetterabhängig | ||||
Reisedaten
- Reise/Reiseziel:
- MS ARTANIA: Kurs auf Kapstadt!
- Veranstalter:
- SZ-Reisen & Service GmbH
- Mindestteilnehmerzahl:
- 25
Hinweis zum Reisetermin: Die Rückkunft von der Kreuzfahrt ist am 22.01.2028
Termine
Reiseversicherung
Wir empfehlen Ihnen den sofortigen Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung (Reiserücktritt und Reiseabbruch), sowie bei Auslandsreisen eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung.
Wir helfen Ihnen dabei, den optimalen Versicherungsschutz für Sie zu finden. Lesen Sie sich hier alle näheren Informationen durch.
Beförderung
- Transfer zumSchiff
- Flug mit renommierter Fluggesellschaft ab Kapstadt in der Economy Class (Umsteigeverbindung)
- Einschiffung in Hamburg
- Ausschiffung in Kapstadt
sz-Reisen PLUS
- 100 € Bordguthaben pro Kabine (bei zwei Vollzahlern)
Kabine & Verpflegung
- 29 Ü in gebuchter Kabinenkategorie
- Vollpension
- Captain´s Dinner mit festlichem Menü
- Tischwein und Saft des Tages zu den Hauptmahlzeiten
- Frühaufsteher- und Langschläfer-Frühstück,
11-Uhr-Bouillon, nachmittags Tee und Kaffee, Mitternachts-Imbiss oder Buffet - Kabinenservice mit Frühstück und kleinen Gerichten
Zusätzlich inklusive
- Alle Hafen- & Passagiergebühren
- Willkommensdrink
- Gepäckbeförderung vom Anlegeplatz in die Kabine und zurück
- Nutzung der Bordeinrichtungen
- Teilnahme an Bordveranstaltungen
- Informationsmaterial zur Reise
- Betreuung durch erfahrenes Phoenix-Reiseleiter-Team
- Bademäntel in der Kabine zur Benutzung an Bord
- Obstkorb in der Kabine
MS ARTANIA
MS ARTANIA verbindet modernen, höchsten Komfort mit den Eigenschaften klassischer Kreuzfahrttradition. Den Gast erwartet ein herrliches Raumgefühl mit viel Platz für Individualität. MS ARTANIA bietet auf neun Decks vielfältige Lounges und Bars, geschmackvolle Einrichtung, eine über zwei Ebenen offene Lobby, zwei Internet-Cafés, Bibliothek mit Kartenspieltischen, Theater/Kino, eine Show-Lounge, zwei gleichwertige Restaurants, ein Lido Buffet-Restaurant mit Terrasse, Boutique, Beauty-Salon und einem SPA/Wellnessbereich mit Massage, Fitness-Center und Saunen. Die Restaurants bieten ausreichend Platz, damit alle Gäste bequem in einer Tischzeit mit langen Öffnungszeiten speisen können. Lichtdurchflutete Innenpromenade, sechs Fahrstühle und mehrere Treppenhäuser stehen zur Verfügung, um schnell von A nach B zu gelangen. Die Außendecks bieten viele geschützte Liegeplätze, zwei Poolbereiche, ein klassisches Terrassen-Heck mit der schon berühmten Phoenix Bar sowie eine Rundum-Promenade.
Alle Kabinen auf der MS ARTANIA liegen außen! Sie sind geräumig und komfortabel ausgesatttet, verfügen über ein Studiobett, welches tagsüber als Couch genutzt wird, und ein weiteres einklappbares Bett. Neben den Schränken bietet eine Spiegelkommode mit mehreren Schubfächern zusätzliche Ablagemöglichkeiten. Alle Bäder mit Badewanne, Waschbecken inkl. Spiegelschrank und Fön. Die kleinste Kabine 15-16 qm und die Royal Suite 50 qm groß. 600 Außenkabinen, Juniorsuiten und Suiten mit einem privaten Balkon.
Freizeit und Unterhaltung:
Den ganzen Tag über finden verschiedene Kurse und Unterhaltungsprogramme statt. Für jeden Geschmack ist etwas dabei. Nehmen Sie an einer Wellnessbehandlung teil, oder informieren Sie sich bei interessanten Vorträgen über Ihr nächstes Etappenziel. Für musikalische Unterhaltung ist auch gesorgt. Abends trifft sich Jung und Alt beim Tanz oder bei einer Late-Night-Show.
Technische Daten:
Baujahr: 1984 als Royal Princess, ab 2004 Artemis, regelmäßige Renovierungen.
Letzte Renovierung: 2014
Passagiere: 1.200 meist deutsche Gäste
Schiffsbesatzung: ca. 420
Länge: 231 m
Breite: 29 m
Reisegeschwindigkeit: 15-18 Knoten
Landausflüge:
Alle Landausflüge können spätestens 2 Monate vor Reisebeginn im Internet oder direkt bei SZ Reisen gebucht werden. Hier erhalten Sie auch die Ausflugsbeschreibungen mit Preisen zu Ihrer gebuchten Reise. Die Zahlung der Ausflüge erfolgt an Bord.
Trinkgeld:
Trinkgeld ist nicht obligatorisch, wird aber gerne entgegengenommen. Wenn Sie mit dem Service zufrieden sind, mag als Richtlinie ca. € 4,-/5,- pro Tag/Gast gelten. In den Bars werden die Barrechnungen abgezeichnet und gesamt am Ende der Reise beglichen. Der Barrechnung wird ein Trinkgeld von 7 % hinzugefügt.
Zahlungsmittel an Bord:
Die offizielle Bordwährung ist EURO. VISA-, MasterCard und deutsche Girocards werden akzeptiert, Abrechnung in Euro. Unsere besonders günstigen Barpreise und die niedrigen Nebenkosten an Bord sind ein weiterer Pluspunkt für eine unvergessliche Reise.
Zusatzkosten/Nebenkosten:
Landausflüge, Getränke außerhalb der Mahlzeiten, Telefongespräche, Verzehr in den Bars, persönliche Serviceleistungen an Bord, wie zum Beispiel Schönheitsbehandlungen im Spa, Wäscheservice, ärztliche Behandlungen. Treibstoff-Zuschläge, die ggf. nachträglich von der Reederei erhoben werden.
Anmerkung:
Die Fenster sind generell nicht zu öffnen, es sei denn es ist explizit ausgeschrieben.
Zielland
Spanien
| Kontinent: | Europa |
| Hauptstadt: | Madrid |
| National- und Amtssprache: | Spanisch |
| Währungscode: | EUR |
| Internationale Vorwahl: | +34 |
| Polizei: | 091 |
| Notarzt: | 061 |
| Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ Kanarische Inseln: UTC +/- 0 MEZ UTC +1 MESZ |
| Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F, Typ L |
Essen
- Die spanische Küche besteht aus einer großen Vielfalt an regionalen Gerichten und Besonderheiten
- Fisch und Meeresfrüchte spielen eine wichtige Rolle
- Grundzutaten: Olivenöl, Hülsenfrüchte, Reis, frisches Gemüse und Obst
Landestypische Gerichte
- Tapas - kleine spanische Snacks
- Tortilla - ein spanisches Omelett aus Eiern mit Kartoffeln und Zwiebeln
- Paella → Nationalgericht, Reisgericht aus der Pfanne
- Gazpacho → kalte Suppe aus ungekochtem Gemüse
- Pulpo a feira → ein typisches Rezept aus Galizien
- Churros → man isst sie zum Frühstück oder als Snack am Nachmittag
Getränke
- Rioja → Spaniens bekanntester Rotwein
- Sangría → ein aromatisiertes Wein-Mischgetränk
- Cava → ist ein Schaumwein und eine der bekanntesten Spezialitäten in Katalonien
- Internationale Softdrinks
Infrastruktur
- Die allgemeine und touristische Infrastruktur ist sehr gut ausgebaut
- Es gibt ein Inlandsflugnetz
- Fährverkehr zu den Inseln steht zur Verfügung
- Öffentlicher Nah- und Fernverkehr ist verfügbar
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,5 (für Fahranfänger: 0,3)
- Auf fast allen Autobahnen (AP=Autopista) und vielen Schnellstraßen ist eine Mautgebühr fällig. Diese kann bar oder per Kreditkarte bezahlt werden
- In Madrid und Barcelona gibt es Umweltzonen mit temporären und wetterabhängigen Fahrverboten
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Wer jemanden niesen hört, sagt “Jesus”, damit wünscht man dem Niesenden, von Gott vor Krankheiten geschützt zu werden
- Während der Nachmittagshitze zwischen 13:30-16:30 Uhr wird fast überall “Siesta” gehalten. In der Regel sind die Geschäfte dann geschlossen. Abends bleibt dafür mehr Zeit, da das Abendessen in Spanien erst spät beginnt
- Einwohner reden gerne laut und durcheinander, sich über dem Lärm zu beschweren, ist unangebracht
- Getrenntes Bezahlen ist in Spanien nicht verbreitet und nicht gerne gesehen
- Sowohl in Restaurants als auch auf Märkten gibt es keine Selbstbedienung. In Restaurants erfolgt die Tischzuweisung meist durch das Personal
Trinkgelder
| Restaurant: | 5-10% |
| Hotel: | üblich, nach eigenem Ermessen |
| Taxi: | 5-10% |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung in Spanien ist gut
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- In einigen Städten ist der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit verboten, bitte informieren Sie sich vor Ort
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Kap Verde
| Kontinent: | Afrika |
| Hauptstadt: | Praia |
| National- und Amtssprache: | Portugiesisch |
| Währungscode: | CVE |
| Internationale Vorwahl: | +238 |
| Polizei: | 132 |
| Notarzt: | 130 |
| Zeitverschiebung: | UTC -1 |
| Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F |
Essen
- Die Küche auf den Kapverden kann man als relativ deftig bezeichnen
- In der kapverdischen Küche sind vor allem Fischgerichte und Meeresfrüchte weit verbreitet
- Grundnahrungsmittel: Fisch, Mais und Reis
Landestypische Gerichte
- Cachupa → Nationalgericht, eine Art Eintopf, besteht aus gestampftem Mais, Zwiebeln, grünen Bananen, Maniok, Süßkartoffeln, Kürbis, Yams, Tomaten und Kohl
- Freijoada → hierbei werden Bohnen oder Kichererbsen zu einem Eintopf mit Thunfisch gekocht
- Pudim de leite → Vanille Pudding
- Pudim de queijo → eine Art Pudding, der aus Ziegenkäse zubereitet wird
Getränke
- Pontche → Nationalgetränk
- Bier, Wein und einheimische Spirituosen sind überall erhältlich
- Alkoholfreie Getränke sind vergleichsweise teuer
- Internationale Softdrinks
Trinkwasser
In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.
Infrastruktur
- Sehr gut ausgebautes Straßennetz
- Es gibt ein Inlandsflugnetz
- Fährverbindungen und Taxis stehen zur Verfügung
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,8
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- "Oben-Ohne" am Strand ist nicht gerne gesehen
Trinkgelder
| Restaurant: | 10%, wird nicht erwartet, aber ist gerne gesehen |
| Hotel: | wird nicht erwartet, aber ist gerne gesehen |
| Taxi: | wird nicht erwartet, aber ist gerne gesehen |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung auf den Inseln ist nicht mit den europäischen Standards zu vergleichen
- Krankenhäuser und Fachärzte gibt es in Praia, Santiago, Mindelo und São Vicente
- Bei schwerwiegenden Erkrankungen erfolgt häufig eine Evakuierung
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Namibia
| Kontinent: | Afrika |
| Hauptstadt: | Windhoek |
| National- und Amtssprache: | Englisch |
| Währungscode: | NAD |
| Internationale Vorwahl: | +264 |
| Polizei: | 10 111 |
| Notarzt: | unterschiedlich, je nach Stadt |
| Zeitverschiebung: | UTC +2 |
| Stecker- und Adapterinformationen | Typ M, Typ D In Hotels gibt es teilweise Typ C, Typ F |
Essen
- In Namibia wird viel Fleisch gegessen
- Die Küche Namibias ist eine Mischung afrikanischer und europäischer Kochkunst, der deutsche Einfluss ist noch immer spürbar
Landestypische Gerichte
- Biltong → luftgetrocknetes Fleisch
Getränke
- Internationale Softdrinks
Trinkwasser
In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.
Infrastruktur
- Es gibt ein Inlandsflugnetz
- Eisenbahnverbindungen und ein Straßennetz ist vorhanden
Allgemeines
- Linksverkehr
- Promillegrenze: 0,5
- Mietwagen von lokalen Firmen sind oft mit einem “Tracker” ausgestattet, welcher überhöhte Geschwindigkeiten misst, dies kann sich auf die Versicherung auswirken
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Regen ist in Namibia ein Grund zum Feiern. Bewohner zeigen Ihre Freude durch Regentänze
Trinkgelder
| Restaurant: | 10-15% |
| Hotel: | Allgemeine Tipbox: ca. 50 NAD |
| Taxi: | kurze Strecken: unüblich lange Strecken: 100 NAD |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist nicht mit europäischen Standards vergleichbar
- In ländlichen Gebieten kann die Versorgung problematisch sein
- In Großstädten und der Hauptstadt ist die medizinische Versorgung gut
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Es gibt besondere Bestimmungen für den Besitz und Handeln mit Edelsteinen, Waffen und Drogen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Südafrika
| Kontinent: | Afrika |
| Hauptstadt: | Kapstadt, Pretoria, Bloemfontein |
| National- und Amtssprache: | Afrikaans, Englisch |
| Währungscode: | ZAR |
| Internationale Vorwahl: | +27 |
| Polizei: | 10111 |
| Notarzt: | 10111 |
| Zeitverschiebung: | UTC +2 |
| Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ D, Typ M, Typ N |
Essen
- Die Südafrikanische Küche wurde auf Grund der Vergangenheit durch die Niederlande, Indonesien, Indien und Großbritannien geprägt
- Häufig verwendete Lebensmittel: Fleisch, Fisch, Mais, Sorghum, Süßkartoffeln und Kürbisse. Hinzu kommen Gewürze wie Curry, Pfeffer, Kurkuma und Muskatnuss
Landestypische Gerichte
- Bobotie → Auflauf aus Hackfleisch mit Rosinen, getrockneten Aprikosen, Mandeln und Zwiebeln. Überbacken wird dieser mit Eiern und Milch im Ofen. Dazu wird meistens Reis serviert
- Braai → bedeutet im Allgemeinen das Grillen. Gegrillt werden Fleischstücke aus Schwein, Rind und Hammel sowie südafrikanische Grillwürste. Dazu wird meistens Kartoffelsalat, Toast oder Paap (Püree aus Maismehl) serviert
- Biltong → luftgetrocknetes Fleisch zum Knabbern
- Bredie → Eintopf mit Gemüse und Lamm, Hühnchen oder Fleisch
- Meat Pies → Pasteten mit Fleisch
- Pap en sous → Maisbrei mit Tomaten-Zwiebel-Soße
- Filled Gem Squash → Kürbis gefüllt mit Mais und Käse
- Melkert → Milchkuchen mit Blätterteigboden und Eiweiß-Zimt-Soufflé
- Oliekoek → süßes fettiges Gebäck, oft in Kombination mit Sirup
- Ouma Rusks → eine Art Zwieback, welches gerne in warme Getränke getaucht wird
Getränke
- Alkohol wird in Südafrika nur in lizenzierten Bars und Restaurants ausgeschenkt
- Alkohol ist nur in lizenzierten Bottle Shops verfügbar
- Sundowner ist Südafrikas meist zelebriertetes Ritual → Treffpunkt mit Freunden und Picknickkorb an einem schönen Aussichtspunkt, dort wird Wein und Bier getrunken
- In vielen Restaurants ist es möglich, seinen eigenen Wein mit zu bringen, dafür wird dann ein Korkgeld bezahlt
- Weine aus eigenem Anbau
- Castle, Windhoek, Amstel, Heineken → beliebteste Biersorten
- Cola Brandy
- Springbock → Mix aus Amarulalikör und Pfefferminzschnaps
- Amarula → Creme-Likör
- Cider → kohlensäurehaltiges Apfelwein-Getränk
- Rooibos-Tee
- Apple- oder Grapetizer → Apfel- oder Traubenschorle
- Sparletta Cream Soda → grüne Limonade mit Vanillegeschmack
- Twist → Limonade mit Fruchtgeschmack
- Internationale Softdrinks
Trinkwasser
In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.
Infrastruktur
- Es gibt ein Inlandsflugnetz
- Der öffentliche Fernverkehr funktioniert gut
- Bus- und Zugverbindungen sind vorhanden
Allgemeines
- Linksverkehr
- Promillegrenze: 0,5
- Wenn Sie von der Polizei angehalten werden und eine Barzahlung verlangt wird, rufen Sie bei der südafrikanischen Korruption Hotline an unter: 0800 00 28 7
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Als Begrüßungsformel wird häufig “How are you?” genutzt
- Während eines Gespräches sollten Südafrikaner nicht nach Konflikten oder Unterschieden der Gesellschaft gefragt werden, da diese Vergangenheit noch nicht gut verarbeitet ist
- In unterschiedlichsten Situationen werden kleine Dienstleistungen geboten, sei es beim Tanken oder auf dem Parkplatz, diese Hilfen können mit einem kleinen Trinkgeld von 2-5 ZAR entlohnt werden
Trinkgelder
| Restaurant: | 10% |
| Hotel: | Gepäckservice: 3 ZAR pro Koffer Zimmerservice: 10 ZAR |
| Taxi: | 10% |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist gut
- Im privaten Sektor ist die medizinische Versorgung auf europäischem Niveau
- In ländlichen Gebieten ist die medizinische Versorgung nicht immer gut
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Nacktbaden ist verboten
- Das Pflücken geschützter Pflanzen und das Fangen von Tieren geschützter Arten ist verboten. Dies kann zu empfindlichen Geld- und Haftstrafen von zwei bis zehn Jahren führen. Dies gilt auch für die ungenehmigte Ausfuhr geschützter Pflanzen und Tiere
PDF-Downloads
Länder-InformationAbsagefrist durch den Reiseveranstalter sz-Reisen & Service GmbH:
Falls die Mindesteilnehmerzahl für Ihren Reisetermin nicht erreicht werden sollte, behält sich sz-Reisen vor, bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt (bei Tagesfahrten bis zu 2 Wochen) die Reise abzusagen bzw. vom Reisevertrag zurückzutreten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter §7.
sz-Reisen und momento by sz-Reisen sind Marken der sz-Reisen & Service GmbH
Zahlung & Reiserücktritt bei SZ-Reisen:
Ausführliche Informationen zu Zahlung und zum Reiserücktritt finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter § 2. + 5. + 7. + 8.
Kreuzfahrt mit Phoenix Reisen
Ihr Reiseveranstalter ist die SZ-Reisen GmbH. Wir arbeiten bei dieser Kreuzfahrt mit der Reederei Phoenix Reisen zusammen. Aus diesem Grund erhalten sie innerhalb der sz-Reisen Reiseunterlagen die Kreuzfahrt-Unterlagen von Phoenix Reisen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Deutsche Staatsangehörige benötigen für diese Reise gültige Ausweisdokumente. Die Reise kann sonst nicht angetreten werden!
Je nach Reiseland kann es sein, dass ein Visum erforderlich ist. In einigen Ländern sind ggf. auch Impfvorschriften zu beachten. Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie online bei der jeweiligen Reise unter der Rubrik „Länder“. Außerdem erhalten Sie diese Infos auch in Ihren zugesandten Reise-Vertragsunterlagen.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten sowie über notwendige Impfungen.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 26. Juni 2012 jedes Kind, welches ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument benötigt. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Bitte beantragen Sie das notwendige Reisedokument bei den zuständigen Behörden.
Hinweis für Menschen mit eingeschränkter Mobilität:
Unsere Reisen sind nicht geeignet für Gäste mit eingeschränkter Mobilität. sz-Reisen sind meistens Reisen in Bewegung: Um alle Besichtigungen, Rundgänge und Ausflüge in vollem Umfang miterleben zu können, sollten Sie „gut zu Fuß“ sein. Auch so manch ein Hotel ist noch nicht auf Rollatoren oder weitergehende Mobilitätsbeschränkungen eingestellt. Daher sind unsere Reisen für schwer gehbehinderte Gäste sowie für Gäste im Rollstuhl oder mit starker Sehbehinderung nicht geeignet (auch Gehörlosigkeit oder allg. Reisebehinderung).
Im Zweifel können wir vorab für Sie prüfen, ob eine Teilnahme möglich ist. Bitte fragen Sie uns vor der Buchung, ob diese Reise für Sie geeignet ist. Wir beraten Sie gern unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Reisedokument Reisepass (6 Monate):
Für diese Reise benötigen deutsche Staatsbürger einen Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten. Ohne gültige Ausweisdokumente kann die Reise nicht angetreten werden.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 26. Juni 2012 jedes Kind, welches ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument benötigt. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Bitte beantragen Sie das notwendige Reisedokument bei den zuständigen Behörden.
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