MS CRUCELAKE: Ohne "hau ruck" von Astrachan nach Moskau!

Mündungsarm der Wolga bei Astrachan
Mündungsarm der Wolga bei Astrachan ©mihtiander-123rf.com
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Routenkarte ©www.stepmap.de
Mündungsarm der Wolga bei Astrachan
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Astrachan - Wolgograd - Saratow - Samara - Kasan - Nischni Nowgorod - Kostroma - Jaroslawl - Moskau

  • sz-Reisen PLUS: Visum inklusive
  • 12 Ausflüge bereits inklusive
  • Inklusive Flug ab/an Prag
Buchungscode: RU-AS01

Astrachan - Wolgograd - Saratow - Samara - Kasan - Nischni Nowgorod - Kostroma - Jaroslawl - Moskau

  • sz-Reisen PLUS: Visum inklusive
  • 12 Ausflüge bereits inklusive
  • Inklusive Flug ab/an Prag
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Haben die Menschen im berühmten Lied der Wolgaschlepper, Schiffe früher noch mit Treideln und lautem „Ej uchnjem“ (Deutsch: hau ruck) den Strom entlang gezogen, gleiten wir heute auf unserem modernen Schiff entspannt durch die russische Weite. Das Lied sollten Sie sich trotzdem unbedingt vorher – am besten in einer Chorversion der Don Kosaken – anhören und als Ohrwurm mit auf die Reise nehmen. Denn es transportiert mit unendlicher Melancholie und Kraft authentisch und intensiv die tiefe russische Seele.

Programm

TagHafenAnAbgepl. Ausflüge(fak.)

1. Tag:

AstrachanHinflug, Transfer zum Schiff und Einschiffung (ca. 16:00)

2. Tag:

Astrachan19:00Stadtrundfahrt, Kreml

3. Tag:

Erholung an Bord

4. Tag:

Wolgagrad 09:0013:30Stadtrundfahrt, Mamajew Hügel

5. Tag:

Saratow11:0014:30Stadtrundfahrt

6. Tag:

Samara14:3018:30Stadtrundfahrt, Kunstgalerie

7. Tag:

Kasan17:0021:00Stadtrundfahrt, Kreml

8. Tag:

Tscheboksary09:3015:00Stadtrundfahrt

9. Tag:

Nischni Nowgorod06:0008:30Stadtrundfahrt, Kreml
Galanino 14:0014:30Ausflugsrückkehr

10. Tag:

Kostroma08:0011:30Stadtrundfahrt, Ipatios-Kloster
Jaroslawl16:0020:00Stadtrundfahrt, Kirche St. Nikolaus „der Wasserträger“, Prophet-Elija-Kirche, interaktive Tour durch Kunstgalerie

11. Tag:

Uglitsch10:0013:30Stadtrundgang mit Kreml, Blutskirche, Erlöserkathedrale

12. Tag:

Moskau13:00Stadtrundfahrt, Kreml mit Besichtigung einer Kathedrale

13. Tag:

MoskauBesuch Tretjakow-Galerie

14. Tag:

MoskauAusschiffung ca. 09:00, Transfer zum Flughafen, Rückflug
Hinweise
Geringfügige Fahrplanänderungen vorbehalten
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» Für diese Reise stehen im Moment keine Termine zur Verfügung.

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Beförderung

  • Haustürtransfer zum/vom Schiff in ausgewählten Regionen
  • Beförderung zum/vom Flughafen
  • Flug nach Astrachan und zurück von Moskau in Economy Class (Umsteigeverbindung)
  • Transfer Flughafen – Hafen – Flughafen
  • Einschiffung in Astrachan
  • Ausschiffung in Moskau

sz-Reisen PLUS

  • sz-Reisebegleitung (ab 25 TN)
  • Visum für Russland
  • Alle hier angegebenen Ausflüge bereits inkl.

Kabine & Verpflegung

  • 13 Ü in gebuchter Kabinenkategorie
  • Vollpension (Frühstück, Mittag, Abendessen) zum Abendessen 1 Glas Wodka, Wein oder Saft
  • Willkommensdrink
  • Kapitänsdinner mit russ. Spezialmenu, Russ. Tee-Zeremonie und „Wodka-Show“
  • Kaffeestation 06:00–19:00 Uhr
  • Getränke nach Ausflugsrückkehr (warm oder kalt, je nach Witterung)

Zusätzlich inklusive

  • Gepäckbeförderung vom Anlegeplatz in die Kabine und zurück
  • Teilnahme Bordveranstaltungen
  • Ein- & Ausschiffungsgebühren
  • Aktuelle Steuern & Sicherheitsgebühren
  • Informationsmaterial zur Reise
  • Deutsch sprechende Assistenz an Bord
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MS Crucelake

Mit dem teilrenovierten 4* Schiff bereisen Sie komfortabel die Wolga.

An Bord

  • Bordsprache: deutsch; russisch; englisch (deutsch-sprachige Assistenz)
  • Zahlungsmittel: russischer Rubel, Kreditkarte (Visa, MasterCard)
  • WLAN: gegen Gebühr buchbar
  • Kleidung: leger; zum Kapitänsdinner elegant
  • Restaurants: zwei Restaurants; ein Café und eine Bar
  • Unterhaltung: Live-Musik; verschiedene Themen-, Quiz- und Tanzabende
  • Aktivitäten: Theater; Kino; Bücherei; Sonnendeck mit Sonnenliegen, Sonnenschutz und Fitnessgeräten
  • Wellness-Bereich / Fitnesscenter: Sauna
  • Trinkgelder: nach eigenem Ermessen

Kabinen

  • Anzahl Kabinen: 128 Außenkabinen (74 davon renoviert, Kategorie: Superior, Deluxe, Junior-Suiten)
  • Decks: 5
  • Ausstattung Bad: Dusche/WC, Haartrockner
  • Klimaanlage: ja
  • TV: ja

Technische Daten

  • Baujahr: 1986
  • Renovierung: 2018-2020
  • Flagge: Russland
  • Länge/Breite/Tiefgang: 129 m / 16,7 m / 2,9 m
  • Max. Passagierzahl: 250
  • Besatzung: 85

Anmerkung

Die Fenster sind generell nicht zu öffnen, es sei denn es ist explizit ausgeschrieben. 

Bitte beachten Sie die von der Reederei festgelegte Mindestteilnehmerzahl von 100 Personen. 

MS Crucelake Schiff
MS Crucelake, Deluxe Kabine mit Balkon ©Crucemundo S.L.
MS Crucelake Schiff; Standard-Kabine
MS Crucelake, Standard-Kabine ©Crucemundo S.L.
MS Crucelake Schiff
MS Crucelake, Standard-Kabine ©Crucemundo S.L.
MS Crucelake Schiff
MS Crucelake, Standard-Kabine, Unterdeck ©Crucemundo S.L.
MS Crucelake Schiff
MS Crucelake 2020, 2-Bett-Kabine, Superior Mitteldeck ©Crucemundo S.L.
MS Crucelake Schiff
MS Crucelake, Balkon Deluxe Kabine ©Crucemundo S.L.
MS Crucelake Schiff
MS Crucelake Schiff; Standard-Kabine
MS Crucelake Schiff
MS Crucelake Schiff
MS Crucelake Schiff
MS Crucelake Schiff
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Zielland

Russische Föderation

Kontinent: Asien/Europa
Hauptstadt: Moskau
National- und Amtssprache: Russisch
Währungscode: RUB
Internationale Vorwahl: +7
Polizei: 102
Notarzt: 103
Zeitverschiebung:

UTC +2 bis UTC +12

Stecker- und Adapterinformationen Typ C, Typ F

Essen

  • Die russische Küche ist eher deftig 
  • Sie ist für ihre Eintöpfe, herzhaften Teigwaren und kräftigen Getränke bekannt 

Landestypische Gerichte

  • Sakuski → sind in Russland übliche Vorspeisen, bestehen aus eingelegtem Gemüse, Salaten, Butterbroten mit Wurst, Kaviar, gesalzenen, marinierten und geräucherten Fischen 
  • Soljanka → ist eine säuerlich-scharfe Suppe 
  • Schtschi → eine Kohlsuppe 
  • Borschtsch → eine Suppe, die mit Roter Bete zubereitet wird 
  • Blini → russische Pfannkuchen 
  • Piroschki → gefüllte Teigtaschen
  • Schaschlik → gegrillter oder gebratener marinierter Fleischspieß
  • Kiewer Kotelett → ein Hühnerfleischgericht 

Getränke

  • Tee 
  • Moosbeerensaft mit Honig → enthält viele Vitamine und Mineralstoffe
  • Wodka → ist ein Teil der russischen Kultur  
  • Kwas → dieses Getränk wird durch Gärung aus Brot hergestellt 
  • Internationale Softdrinks

Trinkwasser

In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.

Infrastruktur

  • Es gibt ein dichtes Inlandsflugnetz
  • Eisenbahn- und Busverbindungen sowie U-Bahnen sind vorhanden

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,16 (streng genommen gibt es ein generelles Alkoholverbot im Straßenverkehr)
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld. 

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen. 

  • Falls man Blumen verschenkt, sollte man immer eine ungerade Zahl an Blumen verschenken, eine gerade Anzahl an Blumen schenkt man nur im Trauerfall. Bei der Farbwahl steht ein gelber Blumenstrauß für Eifersucht und Untreue

Trinkgelder

Restaurant: 5-10%
Hotel: nach eigenem Ermessen
Taxi: nach eigenem Ermessen

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die medizinische Versorgung ist nicht immer auf hohem Niveau
  • Insbesondere in ländlichen Gebieten kann es zu Problemen kommen

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
  • Die Ausfuhr von Antiquitäten und Kunstgegenständen (von vor 1945) ist verboten. Bei Unsicherheit sollte der russische Zoll vorher kontaktiert werden
  • Das Fotografieren von militärischen Personen und Objekten sowie vereinzelt von staatlichen Gebäuden, die nicht immer gekennzeichnet sind, ist verboten. Hier ist Vorsicht geboten
  • Die Nutzung eines nicht zertifizierten VPN-Netzwerkes ist verboten
  • In Kaliningrad/Königsberg, dem Grenzgebiet nach Polen, ist die Grenze nicht gut gekennzeichnet, wer diese jedoch illegal übertritt, muss mit einer Festnahme rechnen

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

Ausflugsland

Russische Föderation

Kontinent: Asien/Europa
Hauptstadt: Moskau
National- und Amtssprache: Russisch
Währungscode: RUB
Internationale Vorwahl: +7
Polizei: 102
Notarzt: 103
Zeitverschiebung:

UTC +2 bis UTC +12

Stecker- und Adapterinformationen Typ C, Typ F

Essen

  • Die russische Küche ist eher deftig 
  • Sie ist für ihre Eintöpfe, herzhaften Teigwaren und kräftigen Getränke bekannt 

Landestypische Gerichte

  • Sakuski → sind in Russland übliche Vorspeisen, bestehen aus eingelegtem Gemüse, Salaten, Butterbroten mit Wurst, Kaviar, gesalzenen, marinierten und geräucherten Fischen 
  • Soljanka → ist eine säuerlich-scharfe Suppe 
  • Schtschi → eine Kohlsuppe 
  • Borschtsch → eine Suppe, die mit Roter Bete zubereitet wird 
  • Blini → russische Pfannkuchen 
  • Piroschki → gefüllte Teigtaschen
  • Schaschlik → gegrillter oder gebratener marinierter Fleischspieß
  • Kiewer Kotelett → ein Hühnerfleischgericht 

Getränke

  • Tee 
  • Moosbeerensaft mit Honig → enthält viele Vitamine und Mineralstoffe
  • Wodka → ist ein Teil der russischen Kultur  
  • Kwas → dieses Getränk wird durch Gärung aus Brot hergestellt 
  • Internationale Softdrinks

Trinkwasser

In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.

Infrastruktur

  • Es gibt ein dichtes Inlandsflugnetz
  • Eisenbahn- und Busverbindungen sowie U-Bahnen sind vorhanden

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,16 (streng genommen gibt es ein generelles Alkoholverbot im Straßenverkehr)
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld. 

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen. 

  • Falls man Blumen verschenkt, sollte man immer eine ungerade Zahl an Blumen verschenken, eine gerade Anzahl an Blumen schenkt man nur im Trauerfall. Bei der Farbwahl steht ein gelber Blumenstrauß für Eifersucht und Untreue

Trinkgelder

Restaurant: 5-10%
Hotel: nach eigenem Ermessen
Taxi: nach eigenem Ermessen

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die medizinische Versorgung ist nicht immer auf hohem Niveau
  • Insbesondere in ländlichen Gebieten kann es zu Problemen kommen

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
  • Die Ausfuhr von Antiquitäten und Kunstgegenständen (von vor 1945) ist verboten. Bei Unsicherheit sollte der russische Zoll vorher kontaktiert werden
  • Das Fotografieren von militärischen Personen und Objekten sowie vereinzelt von staatlichen Gebäuden, die nicht immer gekennzeichnet sind, ist verboten. Hier ist Vorsicht geboten
  • Die Nutzung eines nicht zertifizierten VPN-Netzwerkes ist verboten
  • In Kaliningrad/Königsberg, dem Grenzgebiet nach Polen, ist die Grenze nicht gut gekennzeichnet, wer diese jedoch illegal übertritt, muss mit einer Festnahme rechnen

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

PDF-Downloads

 Länder-Information
RU-AS01

» Für diese Reise stehen im Moment keine Termine zur Verfügung.

Ausführliche Einreisebestimmungen:

Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie .

Hinweis zum Covid-Impfschutz:
Für diese Reise ist zum Reiseantritt ein vollständiger Impfschutz notwendig! (Vollständig geimpft: ab 15 Tage nach der letzten notwendigen Impfung) Der Status "genesen" ist nicht ausreichend. 
Für ungeimpfte Kinder unter 18 Jahren ist die Teilnahme ggfs. mit PCR-Test möglich (abhängig vom Zielgebiet).
Alle Gäste benötigen für den Check-In an Bord zusätzlich zum gelben Impfausweis das EU Covid-19 Zertifikat mit QR-Code (digital oder in Papierform). ACHTUNG: Der gelbe Impfpausweis allein ist nicht ausreichend!

Hinweis zu den Ausflügen:

Alle Ausflüge und Führungen finden in deutscher Sprache statt, soweit nichts anderes angegeben ist. Bitte beachten Sie, dass sich die angegebene Reihenfolge der Ausflüge ändern kann. 

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):

Deutsche Staatsangehörige benötigen für diese Reise gültige Ausweisdokumente. Die Reise kann sonst nicht angetreten werden!
Je nach Reiseland kann es sein, dass ein Visum erforderlich ist. In einigen Ländern sind ggf. auch Impfvorschriften zu beachten. Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie online bei der jeweiligen Reise unter der Rubrik „Länder“. Außerdem erhalten Sie diese Infos auch in Ihren zugesandten Reise-Vertragsunterlagen.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten sowie über notwendige Impfungen.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 26. Juni 2012 jedes Kind, welches ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument benötigt. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Bitte beantragen Sie das notwendige Reisedokument bei den zuständigen Behörden.

Einreisebestimmungen für nicht-deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):

Falls Personen ohne deutsche bzw. mit nicht ausschließlich deutscher Staatsbürgerschaft mitreisen, beachten Sie bitte, dass in diesem Fall andere bzw. gesonderte Einreisebestimmungen für Ihr gewähltes Reiseland gelten können. Hierüber geben die jeweiligen Auslandsvertretungen bzw. zuständigen Konsulate entsprechend Auskunft. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten.
Sollten Sie in diesem Zusammenhang Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Bitte kontaktieren Sie uns unter unserer kostenfreien Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).

Einreise Russland - Visum inkludiert:

Für diese Reise besteht Visumpflicht für deutsche Staatsangehörige. Das Visum ist für Sie bereits im Reisepreis inkludiert.
Die Visumbeschaffung erfolgt durch sz-Reisen. Bitte beachten Sie folgende Hinweise: Ihnen werden ca. 10 - 8 Wochen vor Reiseantritt die notwendigen Formulare zugesandt. Bitte halten Sie ab diesem Zeitpunkt Ihren Reisepass zur Abgabe bereit. Den Reisepass mit eingeklebtem Visum erhalten Sie ca. 14 Tage vor Abreise oder direkt vom Reiseleiter am Abreisetag zurück. Eine Visumsbeantragung 8 bis 4 Wochen vor Reisebeginn ist nur noch auf Anfrage und mit Aufpreis möglich. Unter 4 Wochen bis zum Reisebeginn ist die Beschaffung nicht mehr möglich.

Hinweis für Menschen mit eingeschränkter Mobilität:

Unsere Reisen sind nicht geeignet für Gäste mit eingeschränkter Mobilität. sz-Reisen sind meistens Reisen in Bewegung: Um alle Besichtigungen, Rundgänge und Ausflüge in vollem Umfang miterleben zu können, sollten Sie „gut zu Fuß“ sein. Auch so manch ein Hotel ist noch nicht auf Rollatoren oder weitergehende Mobilitätsbeschränkungen eingestellt. Daher sind unsere Reisen für schwer gehbehinderte Gäste sowie für Gäste im Rollstuhl oder mit starker Sehbehinderung nicht geeignet (auch Gehörlosigkeit oder allg. Reisebehinderung).
Im Zweifel können wir vorab für Sie prüfen, ob eine Teilnahme möglich ist. Bitte fragen Sie uns vor der Buchung, ob diese Reise für Sie geeignet ist. Wir beraten Sie gern unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).

Absagefrist durch den Reiseveranstalter sz-Reisen & Service GmbH:

Falls die Mindesteilnehmerzahl für Ihren Reisetermin nicht erreicht werden sollte, behält sich sz-Reisen vor, bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt (bei Tagesfahrten bis zu 2 Wochen) die Reise abzusagen bzw. vom Reisevertrag zurückzutreten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter §7.

sz-Reisen und momento by sz-Reisen sind Marken der sz-Reisen & Service GmbH

Zahlung & Reiserücktritt bei SZ-Reisen:

Ausführliche Informationen zu Zahlung und zum Reiserücktritt finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter § 2. + 5. + 7. + 8.

Hinweis bei Hotelaufenthalt:

Bei der Hotelkategorie handelt es sich um eine Veranstalterbewertung, die auch von den örtlichen Kategorie abweichen kann.

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