MS OCEAN MAJESTY: Einzigartige Erlebnisse an der Ost- und Westküste Grönlands
21 Tage Hochseekreuzfahrt: Hamburg - Lerwick/ Shetlandinseln - Akureyri - Ammasalik - Sisimiut - Ilulissat - Palarkreis - Nuuk - Reykjavik - Heimaey - Kirkwall - Hamburg
- Prins-Christian-Sund-Passage
- Überquerung des Polarkreises
- Stadtführung in Hamburg
- Tischwein zu den Hauptmahlzeiten inkl.
- sz-Reisen PLUS: sz-Reisebegleitung auf An- & Abreise
21 Tage Hochseekreuzfahrt: Hamburg - Lerwick/ Shetlandinseln - Akureyri - Ammasalik - Sisimiut - Ilulissat - Palarkreis - Nuuk - Reykjavik - Heimaey - Kirkwall - Hamburg
- Prins-Christian-Sund-Passage
- Überquerung des Polarkreises
- Stadtführung in Hamburg
- Tischwein zu den Hauptmahlzeiten inkl.
- sz-Reisen PLUS: sz-Reisebegleitung auf An- & Abreise
Wenn das magische Sommerlicht die Natur Grönlands ins schönste Licht hüllt, nimmt MS OCEAN MAJESTY Sie mit auf eine Erlebniskreuzfahrt der besonderen Art: Grönland – ein Wunschziel das Träume weckt.
Auf dem Weg zum Nördlichen Polarkreis führt Ihre Route über die Shetlandinseln nach Island, die Insel, die auf Feuer gebaut und von Eis bedeckt ist. Vulkane, spuckende Geysire, reißende Flüsse und großartige Wasserfälle begeistern wohin man schaut.
Grandios ist der Ausblick an Deck, wenn Grönland, die größte Insel der Erde, in Sicht kommt, während MS OCEAN MAJESTY den Prinz Christian Sund passiert und die Eisberggrenze erreicht.
Programm
Tag | Hafen | An | Ab | gepl. Ausflüge(fak.) |
---|---|---|---|---|
1. Tag: | Hamburg | 19:00 | Einschiffung | |
2. Tag: | Urlaub auf See | |||
3. Tag: | Kirkwall / Orkney Inseln® | 07:00 | 12:00 | Skara Brae & Skaill House |
4. Tag: | Urlaub auf See | |||
5. Tag: | Akureyri / Island | 08:00 | 18:00 | Walbeobachtung vor Islands Küste |
6. Tag: | Urlaub auf See | |||
7. Tag: | Ammassalik ® | |||
8. Tag: | Prins-Christian-Sund-Passage oder Passage Kap Farvel (inkl.) | |||
9. Tag: | Urlaub auf See | |||
10. Tag: | Kangerlussuaqfjord / Grönland / Sisimiut | Sisimiut, Panoramatour | ||
11. Tag: | Ilulissat® / Grönland | Bootsfahrt zum Ilulissat Eisfjord | ||
12. Tag: | Qeqertarsuaq / Grönland | Überqueren des Polarkreises (inkl.) | ||
13. Tag: | Nuuk / Grönland | Fjord Safari | ||
14. Tag: | Passage Kap Farvel oder Prins-Christian-Sund-Passage (inkl.) | |||
15. Tag: | Urlaub auf See | |||
16. Tag: | Reykjavik / Island | 13:30 | 23:00 | Der Goldene Kreis |
17. Tag: | Heimaey/Westmännerins. | 08:00 | 15:00 | Inselrundfahrt |
18. Tag: | Urlaub auf See | |||
19. Tag: | Lerwick | 08:00 | 18:00 | Shetland und der Jarlshof |
20. Tag: | Urlaub auf See | |||
21. Tag: | Hamburg | 09:00 | ||
Hinweise Die angegebenen Landausflüge sind (wenn nicht anders angegeben) nicht im Reisepreis enthalten. |
» Für diese Reise stehen im Moment keine Termine zur Verfügung.
» Für diese Reise stehen im Moment keine Termine zur Verfügung.
Beförderung
- Haustürtransfer zum/ab Schiff in ausgewählten Regionen
- Beförderung zum/vom Schiff
- Einschiffung in Hamburg
- Ausschiffung in Hamburg
sz-Reisen PLUS
- sz-Reisebegleitung auf An- & Abreise (ab 25 Teilnehmern)
- Stadtführung in Hamburg
Kabine & Verpflegung
- 20 Übernachtungen in gebuchter Kabinenkategorie
- Vollpension
- Willkommensdrink
- Festliches Willkommens- und Abschiedsdinner im Rahmen der VP
- ¼ Liter Tischwein und Tafelwasser zu den Hauptmahlzeiten
Zusätzlich inklusive
- Gepäckbeförderung vom Anlegeplatz in die Kabine und zurück
- Nutzung der Bordeinrichtungen
- Teilnahme an Bordveranstaltungen
- Vorträge von Lektoren über Land und Leute
- Abendliches Unterhaltungsprogramm und Live Musik
- Bademantel in allen Außenkabinen
- Ein- und Ausschiffungsgebühren
- Unterhaltungsprogramm an Bord
- Informationsmaterial zur Reise
- Deutsch sprech. Bordreiseleitung
» Für diese Reise stehen im Moment keine Termine zur Verfügung.
MS Ocean Majesty
MS Ocean Majesty steht für Genuss und modernen Komfort, Erholen und Erleben, herzliche Gastlichkeit und liebevollen Service. Nähern Sie sich fremden Ländern und Kulturen auf einem sehr bequemen Weg und sammeln dabei einzigartige Eindrücke. Die aufregendsten Metropolen, die schönsten Buchten, die spektakulärsten Landschaften - MS Ocean Majesty bringt Sie hin.
Eine ihrer zahlreichen Besonderheiten offenbart sich sobald Sie an Bord kommen: sie vermittelt eine Atmosphäre der Vertrautheit mit überschaubarer Größe und wirkt vom ersten Moment an mit ihrem freundlichen Ambiente sympathisch. Das schönste Kompliment ist, wenn Sie sich einfach wohlfühlen. Dafür gibt die Crew zu Wasser und zu Land täglich ihr Bestes. Lehnen Sie sich zurück und genießen Sie das sanfte Meeresrauschen, den unendlichen Meerblick und die schönsten Orte dieser Welt und das glückliche Gefühl sich heute wieder einmal um nichts kümmern zu müssen.
Und das Wichtigste: Hier schwimmen Sie nicht in der Masse mit, sondern hier stehen Ihre Wünsche und Ihre Ansprüche im Mittelpunkt. Lassen Sie sich bezaubern vom besonderen Flair der kleinen "Ocean Majesty", das sich im neu gestalteten Gesamtkonzept des Schiffes widerspiegelt.
Freuen Sie sich an Bord auf geräumige Außenkabinen und Suiten mit Weitblick, auf ein vielseitiges Gastronomieangebot und natürlich einen herzlichen Rundumservice. An Bord gibt es viele Ansprechpartner für Sie. Nicht nur die Kreuzfahrtdirektoren haben immer ein offenes Ohr für Sie. Reiseleiter, Lektoren, Kabinen-Stewardessen, Servicekräfte und die Crew - alle sind für Sie da, um Ihnen für die schönsten Wochen im Jahr wertvolle Tipps zu geben. Wo gibt es die schönsten Strände? Wo die besten Einkaufsmöglichkeiten? Genießen Sie jede Menge Freiräume, keine steife Kleiderordnung oder zu eng gefasste Essenszeiten. Außerdem sorgt ein optimal ausgewogenes Verhältnis von Servicemitarbeitern zu Gästen dafür, dass es Ihnen an nichts fehlt und Sie sich rundum wohlfühlen können. Genießen Sie das großzügige Design der vielen Räumlichkeiten, sei es mit einem Kaffee und einem guten Buch in einer gemütlichen Ecke in der Bibliothek oder an einem der schönen Sonnenplätze am Pooldeck.
Machen Sie sich selbst ein Bild und lassen Sie aus Tagträumen Traumtage werden!
An Bord:
Kabinenausstattung:
274 Kabinen, davon 185 Außenkabinen. Die schönen, sehr freundlich eingerichteten Kabinen mit Dusche/WC sind vollklimatisiert und verfügen über Flachbild Fernseher, Satelliten-TV mit Videoprogramm, Radio, Safe, Satelliten-Telefon, und Fön. Die Luxuskabinen sind zusätzlich mit einer Minibar ausgestattet. Kabinen auf dem Principal Deck verfügen über Bullaugen, alle anderen Außenkabinen sind mit großen Panoramafenstern ausgestattet. Die Kabinen auf dem Sapphire Deck haben zusätzlich zum Panoramafenster noch einen eigenen Balkon.
Ausstattung:
- 8 Passagierdecks
- 3 Lifte
- weitläufige Decksflächen zum Sonnen
- Swimmingpool außen
- Lido Bar außen
- helle und freundliche Nichtraucherrestaurants: A-la-carte Restaurant
- Lido Buffet Restaurant
- große Show Lounge für Abendveranstaltungen und Tanz
- Majestic Lounge
- Bellinis Bar
- Observation Lounge
- Cardroom
- Auditorium
- Kino
- Bordreisebüro
- Internet Café
- Boutique
- Bibliothek
- Friseursalon
- Wäscherei
- Hospital
- Fotoshop
Technische Daten:
Passagiere: max. 548, Besatzung: 235, Länge: 136m, Breite: 19m, Umbau/Renovierung: 2012/2013
Kabinenkategorien:
Kat. 1A = 2-Bett-Kabine innen, Deck 4 hinten & vorn
Kat. 1B = 2-Bett-Kabine innen, Deck 4 mitte
Kat. 2 = 2-Bett-Kabine innen, Deck 5
Kat. 3 = 2-Bett-Kabine innen, Deck 6 (auch zur Alleinbelegung möglich)
Kat. 4 = 2-Bett-Kabine außen (Bullauge), Deck 3
Kat. 5 = 2-Bett-Kabine außen mit eingeschränkter Sicht, Deck 6
Kat. 6A = 2-Bett-Kabine außen, Deck 4 hinten & vorn
Kat. 6B = 2-Bett-Kabine außen, Deck 4 mitte
Kat. 7 = Einzelkabine außen m. Bullauge, Deck 3
Kat. 8 = 2-Bett-Komfortkabine außen, Deck 5
Kat. 9A = 2-Bett-Komforkabine Plus außen, Deck 6 hinten (auch zur Alleinbelegung möglich)
Kat. 9B = 2-Bett-Komforkabine Plus außen, Deck 6 vorn
Kat.10 = 2-Bett-Deluxekabine außen mit eingeschränkter Sicht, Deck 5
Kat.11 = 2-Bett-Superiorkabine außen, Deck 7
Kat.12 = Balkonkabine, Deck 8
Mit der Leistung Premium-Plus können Sie Ihre Wunschkabine gegen einen Aufpreis von € 100.- pro Person selbst auswählen (gültig bei Doppelbelegung und vorbehaltlich Verfügbarkeit).
Wichtiger Hinweis Auslandskrankenversicherung 2021:
Bitte beachten Sie: Für alle Reisen 2021 ist eine Auslandskrankenversicherung zwingend vorgeschrieben, die auch in nicht EU-Ländern gilt bzw. eine Behandlung in nicht EU-Ländern abdeckt.
Ausflüge:
Während das Schiff im Hafen liegt, möchten wir Ihnen so viel wie möglich zeigen. Unsere Schiffsgröße bietet Ihnen den ganz entscheidenden Vorteil auch dorthin zu gelangen, wo andere Megaliner aufgrund Ihrer Größe passen müssen. Dank langer Liegezeiten haben Sie ausreichend Zeit Land und Leute intensiv kennenzulernen und durch unser umfangreiches Landausflugsprogramm bieten sich Ihnen zahlreiche Möglichkeiten auch versteckte Paradiese zu finden. Eine detaillierte Übersicht mit Hinweisen zu Dauer, Anstrengungsgrad, Inhalten und Inklusive-Leistungen erhalten Sie rechtzeitig vor Reisebeginn.
Unterhaltung:
Abwechslungsreiche Animations-, Show- und Unterhaltungsprogramme, Tanz, Begrüßungs- und Abschiedsdinner, Begrüßungscocktail, Satelliten-TV mit Videoprogramm, Bordkino.
Sport & Fitness:
Fitness-Studio, Fitnesskurse, Schwimmen, Shuffleboard, Darts, Tischtennis, Sauna, Massage und Beautysalon.
Bordsprache: Deutsch
Zusatzkosten/ Nebenkosten:
Landausflüge, Telefongespräche, Verzehr in den Bars, Trinkgeld, persönliche Serviceleistungen an Bord. Treibstoff-Zuschläge, die ggf. nachträglich von der Reederei berechnet werden.
Trinkgeldempfehlug:
8€ pro Person/Tag
Kleidung:
Sportlich-elegante Atmosphäre. Legere Kleidung, zum Kapitänsabend ist für den Herrn ein Anzug und für die Dame ein festliches Kleid angebracht (keine Abendkleidung).
Zahlungsmittel an Bord:
Euro, Travellercheques, Eurocard/Mastercard, Visa, deutsche EC-Karte
Anmerkung: Die Fenster sind generell nicht zu öffnen, es sei denn es ist explizit ausgeschrieben.
Fakulativ zubuchbar:
„Getränkepaket Light“
Während und auch außerhalb der Essenszeiten können Sie für € 21,- pro Person und Tag alle Softdrinks , Fruchtsäfte , sowie Kaffee , Cappuccino , Espresso , Latte Macchiato , Tee und heiße Schokolade genießen. (Stand 05/2021)
Getränkepaket „Premium“
Während und auch außerhalb der Essenszeiten können Sie für € 27,- pro Person und Tag über 130 verschiedene Getränke aus der Barkarte in allen Restaurants und Bars genießen:
Softdrinks, Bier, Prosecco, eine Auswahl an offenen Weinen, eine Vielzahl an Cocktails und Longdrinks, Liköre, Sherrys, Anisées, Kaffeespezialitäten und vieles mehr. (Stand 03/2023)
Bitte beachten Sie die von Hansa Touristik festgelegte Mindestteilnehmeranzahl von 450 Personen.
» Für diese Reise stehen im Moment keine Termine zur Verfügung.
Zielland
Deutschland
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Berlin |
National- und Amtssprache: | Deutsch |
Währungscode: | EUR |
Internationale Vorwahl: | +49 |
Polizei: | 110 |
Notarzt: | 112 |
Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F |
Essen
- Die deutsche Küche ist multikulturell und bietet viele regionale sowie internationale Speisen
- Die typisch deutsche Küche unterscheidet sich von Region zu Region
- Häufig verwendete Lebensmittel: Fleisch, Wurst, Fisch, Kartoffeln, Nudeln und Gemüse
Landestypische Gerichte
- Schnitzel → dünn geschnittenes, knochenfreies Fleischstück, als Beilage gibt es häufig Pommes Frites oder Bratkartoffeln
- Schweinshaxn → gegrillt, gekocht oder gebraten, teilweise auch paniert. Beilagen sind häufig Sauerkraut/Rotkohl und Knödel
- Königsberger Klopse → Hackfleischbällchen, die in Salzwasser gegart werden und in einer hellen Mehlschwitze mit Kapern gericht werden. Dazu gibt es meistens Salzkartoffeln
- Rouladen → meist Rindfleischscheiben mit Gewürzgurken, Speck und einem Stück Weißbrot belegt, welche anschließend eingerollt werden. Dazu gibt es meistens eine dunkle Soße
Getränke
- Bier → viele unterschiedliche regionale Biersorten
- Weine
- Internationale Softdrinks
- Schnäpse aller Art
Infrastruktur
- Sehr gute touristische und allgemeine Infrastruktur
- Gut ausgebautes Straßennetzwerk sowie Zugverbindungen sind vorhanden
- In größeren Städten gibt es U- und Straßenbahnlinien
- In kleineren Städten fahren regelmäßig öffentliche Busse
- Der Inlansdsflugverkehr ist abgedeckt
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,5 (Bei Fahranfängern, die weniger als drei Jahre Fahrerfahrung haben oder unter 21 Jahren sind gilt die Promillegrenze: 0,0); (Radfahrer haben eine Alkoholgrenze von 1,6, sofern diese nicht in Unfälle verwickelt sind)
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
- Mitgebrachte Blumensträuße werden immer ausgewickelt überreicht, dabei sind rote Rosen ausschließlich für den Partner bestimmt
Trinkgelder
Restaurant: | 5-10% |
Hotel: | nach eigenem Ermessen |
Taxi: | 10% |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist in allen Teilen des Landes sehr gut
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Island
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Reykjavik |
National- und Amtssprache: | Isländisch |
Währungscode: | ISK |
Internationale Vorwahl: | +354 |
Polizei: | 112 |
Notarzt: | 112 |
Zeitverschiebung: | UTC |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F |
Essen
- Die europäische Küche, insbesondere die der anderen skandinavischen Länder, hat die isländische Küche stark beeinflusst
- Traditionell isst man in Island viel Fisch
Landestypische Gerichte:
- Hangikjöt → geräuchertes Lammfleisch
- Pönnukökur → isländische Pfannkuchen
- Skúffukaka → isländischer Schokoladenkuchen
- Hardfiskur → getrockneter Fisch
Getränke
- Brennivin → wird aus Kartoffeln gebrannt und ist dem Aquavit ähnlich
- In Cafés kann man für den Preis einer Tasse Kaffee so viel Kaffee trinken wie man möchte
- Europäische Biere, Weine und Spirituosen sind in Restaurants und Bars sowie in staatlichen Spirituosengeschäften erhältlich, allerdings nicht in Supermärkten
Infrastruktur
- Ein ausgebautes Straßennetzwerk ist vorhanden, jedoch gibt es in höheren Gebieten auch viele Schotterstraßen
- Es gibt öffentliche Verkehrsmittel, die voll funktionstüchtig sind
- Es gibt ein Inlandsflugnetz
- Mietwagen sind beliebt und stehen zur Verfügung
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,0
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
- Man spricht sich mit Vornamen an, denn die Nachnamen setzen sich sich aus den Vornamen der Eltern zusammen
- Kleine Gastgeschenke sind bei privaten Einladungen gerne gesehen
Trinkgelder
Restaurant: | extra Trinkgeld wird nicht erwartet, aber gerne angenommen |
Hotel: | extra Trinkgeld wird nicht erwartet, aber gerne angenommen |
Taxi: | extra Trinkgeld wird nicht erwartet, aber gerne angenommen |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist befriedigend
- In der Urlaubssaison im Sommer muss bei Ärzten und Krankenhäusern mit einer langen Wartezeit gerechnet werden
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Die Überschreitung von Geschwindigkeitsbegrenzungen hat hohe Strafen in Form von Bußgeldern oder dem Führerscheinentzug zur Folge
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Dänemark
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Kopenhagen |
National- und Amtssprache: | Dänisch |
Währungscode: | DKK |
Internationale Vorwahl: | +45 |
Polizei: | 112 |
Notarzt: | 112 |
Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ K |
Essen
- Dänemark bietet eine vielfältige Küche, von Imbissbuden über Straßenständen zu urigen Landgasthöfen und Sterneküchen
- Jeder Imbiss und jedes Restaurant wird hinsichtlich der Hygiene getestet. Bei getesteten Restaurants klebt ein Smiley am Eingang, weiterhin muss der Prüfbericht für jeden sichtbar ausgehängt werden
Landestypische Gerichte:
- Smörrebröd → Butterbrot mit verschiedenen traditionellen Rezepten
- Wienerbrod → süßes Gebäck in verschiedenen Variationen
- Flaeskesteg Sandwich → Sandwich aus knuspriger Schweineschwarte, saurer Gurke, Rotkohl und Soße
- Hotdogs → Hotdog-Wagen → kulturhistorisches Phänomen
- Schollenfilet auf Brot → geschmorrtes Smörrebrod mit paniertem Schollenfilet, garniert mit Garnelen, Salat und Limfjord-Kaviar
- Frikadeller → dänische Version von Frikadellen
Getränke
- Kaffee
- Kakao
- Bier
- Schnaps
- Aalborg Aquavit → bekanntestes Aquavit
- Internationale Softdrinks
Infrastruktur
- Inlandsflugnetz ist vorhanden
- Es gibt Eisenbahnverkehr, Busverbindungen und Fährverkehr
- Die touristische Infrastruktur ist gut ausgebaut
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,5
- Auf allen Straßen gilt auch tagsüber eine Lichtpflicht
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Gardinen werden nur zur Dekoration genutzt. Bei der Dunkelheit Vorhänge zuziehen ist unüblich. Im Dunkeln fühlt man sich wie im Freilufttheater mit den Häusern als Bühne.
- Entspannt zu bleiben ist Teil der dänischen Kultur, sowohl in der Schlange und im Verkehr als auch bei tobenden Kindern
- In der Regel spricht man sich nach kurzer Zeit mit dem Vornamen an. Titel spielen in dänischen Unterhaltungen oft keine Rolle
- Buffets sind häufig in Dänemark. Es ist jedoch nicht angebracht, den Teller ganz voll zu machen. Stattdessen sollen die Gerichte nacheinander genossen werden
- Die dänische Nationalflagge ist die einzige Flagge, die im Land gehisst werden darf
- Die Einwohner der skandinavischen Länder werden ungern in den gleichen Topf geworfen und allgemein als “Skandinavier” bezeichnet, vor allem nicht von ausländischen Touristen
Trinkgelder
Restaurant: | unüblich. Bei sehr gutem Service nach eigenem Ermessen |
Hotel: | unüblich. Bei sehr gutem Service nach eigenem Ermessen |
Taxi: | unüblich. Bei sehr gutem Service nach eigenem Ermessen |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist sehr gut
- In Grönland ist die medizinische Versorgung jedoch stark eingeschränkt
Nicht erlaubte Medikamente:
- Medikamente dürfen in kleinen und der Reisedauer angemessenen Mengen für den Persönlichen Bedarf nach Dänemark mitgenommen werden
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Das Führen von Dolchen oder Messern ist in der Öffentlichkeit verboten. Auf Rastplätzen sollte es sich im abgeschlossenen Wagen befinden
- Führen, Handel und Einfuhr von Tränengasspray ist nicht erlaubt
- Es gibt ein Bedeckungsverbot, welches untersagt mit einem Kleidungsstück das Gesicht zu verdecken. Das Verbot gilt nicht für Verhüllung des Gesichts, die einem legitimen Zweck dient. Die Regelung richtet sich insbesondere gegen muslimische Frauenbekleidung, wie z. B. Burka oder Niqab
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Ausflugsland
Deutschland
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Berlin |
National- und Amtssprache: | Deutsch |
Währungscode: | EUR |
Internationale Vorwahl: | +49 |
Polizei: | 110 |
Notarzt: | 112 |
Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F |
Essen
- Die deutsche Küche ist multikulturell und bietet viele regionale sowie internationale Speisen
- Die typisch deutsche Küche unterscheidet sich von Region zu Region
- Häufig verwendete Lebensmittel: Fleisch, Wurst, Fisch, Kartoffeln, Nudeln und Gemüse
Landestypische Gerichte
- Schnitzel → dünn geschnittenes, knochenfreies Fleischstück, als Beilage gibt es häufig Pommes Frites oder Bratkartoffeln
- Schweinshaxn → gegrillt, gekocht oder gebraten, teilweise auch paniert. Beilagen sind häufig Sauerkraut/Rotkohl und Knödel
- Königsberger Klopse → Hackfleischbällchen, die in Salzwasser gegart werden und in einer hellen Mehlschwitze mit Kapern gericht werden. Dazu gibt es meistens Salzkartoffeln
- Rouladen → meist Rindfleischscheiben mit Gewürzgurken, Speck und einem Stück Weißbrot belegt, welche anschließend eingerollt werden. Dazu gibt es meistens eine dunkle Soße
Getränke
- Bier → viele unterschiedliche regionale Biersorten
- Weine
- Internationale Softdrinks
- Schnäpse aller Art
Infrastruktur
- Sehr gute touristische und allgemeine Infrastruktur
- Gut ausgebautes Straßennetzwerk sowie Zugverbindungen sind vorhanden
- In größeren Städten gibt es U- und Straßenbahnlinien
- In kleineren Städten fahren regelmäßig öffentliche Busse
- Der Inlansdsflugverkehr ist abgedeckt
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,5 (Bei Fahranfängern, die weniger als drei Jahre Fahrerfahrung haben oder unter 21 Jahren sind gilt die Promillegrenze: 0,0); (Radfahrer haben eine Alkoholgrenze von 1,6, sofern diese nicht in Unfälle verwickelt sind)
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
- Mitgebrachte Blumensträuße werden immer ausgewickelt überreicht, dabei sind rote Rosen ausschließlich für den Partner bestimmt
Trinkgelder
Restaurant: | 5-10% |
Hotel: | nach eigenem Ermessen |
Taxi: | 10% |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist in allen Teilen des Landes sehr gut
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Island
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Reykjavik |
National- und Amtssprache: | Isländisch |
Währungscode: | ISK |
Internationale Vorwahl: | +354 |
Polizei: | 112 |
Notarzt: | 112 |
Zeitverschiebung: | UTC |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F |
Essen
- Die europäische Küche, insbesondere die der anderen skandinavischen Länder, hat die isländische Küche stark beeinflusst
- Traditionell isst man in Island viel Fisch
Landestypische Gerichte:
- Hangikjöt → geräuchertes Lammfleisch
- Pönnukökur → isländische Pfannkuchen
- Skúffukaka → isländischer Schokoladenkuchen
- Hardfiskur → getrockneter Fisch
Getränke
- Brennivin → wird aus Kartoffeln gebrannt und ist dem Aquavit ähnlich
- In Cafés kann man für den Preis einer Tasse Kaffee so viel Kaffee trinken wie man möchte
- Europäische Biere, Weine und Spirituosen sind in Restaurants und Bars sowie in staatlichen Spirituosengeschäften erhältlich, allerdings nicht in Supermärkten
Infrastruktur
- Ein ausgebautes Straßennetzwerk ist vorhanden, jedoch gibt es in höheren Gebieten auch viele Schotterstraßen
- Es gibt öffentliche Verkehrsmittel, die voll funktionstüchtig sind
- Es gibt ein Inlandsflugnetz
- Mietwagen sind beliebt und stehen zur Verfügung
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,0
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
- Man spricht sich mit Vornamen an, denn die Nachnamen setzen sich sich aus den Vornamen der Eltern zusammen
- Kleine Gastgeschenke sind bei privaten Einladungen gerne gesehen
Trinkgelder
Restaurant: | extra Trinkgeld wird nicht erwartet, aber gerne angenommen |
Hotel: | extra Trinkgeld wird nicht erwartet, aber gerne angenommen |
Taxi: | extra Trinkgeld wird nicht erwartet, aber gerne angenommen |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist befriedigend
- In der Urlaubssaison im Sommer muss bei Ärzten und Krankenhäusern mit einer langen Wartezeit gerechnet werden
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Die Überschreitung von Geschwindigkeitsbegrenzungen hat hohe Strafen in Form von Bußgeldern oder dem Führerscheinentzug zur Folge
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Dänemark
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Kopenhagen |
National- und Amtssprache: | Dänisch |
Währungscode: | DKK |
Internationale Vorwahl: | +45 |
Polizei: | 112 |
Notarzt: | 112 |
Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ K |
Essen
- Dänemark bietet eine vielfältige Küche, von Imbissbuden über Straßenständen zu urigen Landgasthöfen und Sterneküchen
- Jeder Imbiss und jedes Restaurant wird hinsichtlich der Hygiene getestet. Bei getesteten Restaurants klebt ein Smiley am Eingang, weiterhin muss der Prüfbericht für jeden sichtbar ausgehängt werden
Landestypische Gerichte:
- Smörrebröd → Butterbrot mit verschiedenen traditionellen Rezepten
- Wienerbrod → süßes Gebäck in verschiedenen Variationen
- Flaeskesteg Sandwich → Sandwich aus knuspriger Schweineschwarte, saurer Gurke, Rotkohl und Soße
- Hotdogs → Hotdog-Wagen → kulturhistorisches Phänomen
- Schollenfilet auf Brot → geschmorrtes Smörrebrod mit paniertem Schollenfilet, garniert mit Garnelen, Salat und Limfjord-Kaviar
- Frikadeller → dänische Version von Frikadellen
Getränke
- Kaffee
- Kakao
- Bier
- Schnaps
- Aalborg Aquavit → bekanntestes Aquavit
- Internationale Softdrinks
Infrastruktur
- Inlandsflugnetz ist vorhanden
- Es gibt Eisenbahnverkehr, Busverbindungen und Fährverkehr
- Die touristische Infrastruktur ist gut ausgebaut
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,5
- Auf allen Straßen gilt auch tagsüber eine Lichtpflicht
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Gardinen werden nur zur Dekoration genutzt. Bei der Dunkelheit Vorhänge zuziehen ist unüblich. Im Dunkeln fühlt man sich wie im Freilufttheater mit den Häusern als Bühne.
- Entspannt zu bleiben ist Teil der dänischen Kultur, sowohl in der Schlange und im Verkehr als auch bei tobenden Kindern
- In der Regel spricht man sich nach kurzer Zeit mit dem Vornamen an. Titel spielen in dänischen Unterhaltungen oft keine Rolle
- Buffets sind häufig in Dänemark. Es ist jedoch nicht angebracht, den Teller ganz voll zu machen. Stattdessen sollen die Gerichte nacheinander genossen werden
- Die dänische Nationalflagge ist die einzige Flagge, die im Land gehisst werden darf
- Die Einwohner der skandinavischen Länder werden ungern in den gleichen Topf geworfen und allgemein als “Skandinavier” bezeichnet, vor allem nicht von ausländischen Touristen
Trinkgelder
Restaurant: | unüblich. Bei sehr gutem Service nach eigenem Ermessen |
Hotel: | unüblich. Bei sehr gutem Service nach eigenem Ermessen |
Taxi: | unüblich. Bei sehr gutem Service nach eigenem Ermessen |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist sehr gut
- In Grönland ist die medizinische Versorgung jedoch stark eingeschränkt
Nicht erlaubte Medikamente:
- Medikamente dürfen in kleinen und der Reisedauer angemessenen Mengen für den Persönlichen Bedarf nach Dänemark mitgenommen werden
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Das Führen von Dolchen oder Messern ist in der Öffentlichkeit verboten. Auf Rastplätzen sollte es sich im abgeschlossenen Wagen befinden
- Führen, Handel und Einfuhr von Tränengasspray ist nicht erlaubt
- Es gibt ein Bedeckungsverbot, welches untersagt mit einem Kleidungsstück das Gesicht zu verdecken. Das Verbot gilt nicht für Verhüllung des Gesichts, die einem legitimen Zweck dient. Die Regelung richtet sich insbesondere gegen muslimische Frauenbekleidung, wie z. B. Burka oder Niqab
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
PDF-Downloads
Länder-Information» Für diese Reise stehen im Moment keine Termine zur Verfügung.
Ausführliche Einreisebestimmungen:
Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie .
Mee(h)r erleben - GETRÄNKEPAKET (gegen Aufpreis zubuchbar)
Vergessen Sie die Getränkepreise an Bord, denn egal wo Sie sich an Bord befinden und egal zu welcher Tageszeit, unsere Getränkekarte lässt keine Wünsche offen!So wird auch Ihre Reisekasse zur Nebensache und Sie können Ihren Urlaub in aller Ruhe genießen. Und das ist für uns die Hauptsache.
Wir wissen, dass Urlaubsfreude ein wunderbares Gefühl ist, und wir wissen auch, dass es oft nur die einfachen Dinge sind, die dieses Gefühl verstärken, daher bieten wir Ihnen auf allen Reisen zwei unterschiedliche Getränkepakete an.
Jeder Gast hat individuelle Ansprüche, auf die wir mit unserem Getränkepaket „Premium“ oder dem Getränkepaket „Light“ eingehen möchten.
Getränkepaket "Premium“
Während und auch außerhalb der Essenszeiten können Sie für € 24,- pro Person und Tag über 120 verschiedene Getränke aus der Barkarte in allen Restaurants und Bars genießen: Softdrinks, Bier, Prosecco, eine Auswahl an offenen Weinen, eine Vielzahl an Cocktails und Longdrinks, Liköre, Sherrys, Anisées, Kaffeespezialitäten und vieles mehr.
Getränkepaket "Light“
Während und auch außerhalb der Essenszeiten können Sie für € 18,- pro Person und Tag alle Soft Drinks, Fruchtsäfte, sowie Kaffee, Cappuccino, Espresso, Latte Macchiato, Tee und heiße Schokolade genießen.
Bedingungen des Getränkepaketes:
- Das Getränkepaket kann nur für alle Personen in der Kabine und nur vorab über Hansa Touristik gebucht werden und gilt für die gesamte Dauer der Kreuzfahrt. Eine Nachbuchung an Bord ist nicht möglich.
- Beginn der Gültigkeit ist am Tag der Einschiffung und Ende mit der Ausschiffung.
- Das gebuchte Getränkepaket ist nur für den eigenen Verzehr bestimmt und nicht übertragbar.
- Wenn Sie andere Gäste zu einem Drink einladen möchten, gilt der reguläre Preis aus der Getränkekarte.
- Die Minibar in der Kabine und Bestellungen über den Roomservice gehören nicht zum Getränkepaket.
- Getränke werden nur im Glas ausgeschenkt.
- Die Wasserflasche in der Kabine ist in beiden Getränkepaketen inkludiert.
- Auf Weine aus der Weinkarte erhalten Sie mit dem Premium-Paket eine Ermäßigung von 15%.
- Eine Rückerstattung ist nicht möglich.
Fakultative Ausflugsbuchungen
Ihre Erlebnisreise entlang der Reiseroute können Sie wunderbar ergänzen. Die Liegezeiten sind so geplant, dass Sie interessante Städte und die Landschaften auf organisierten Ausflügen oder auf eigene Faust kennenlernen.
Hierfür nutzen Sie bitte die Internetseite: www.hansatouristik.de im Bereich "Online-Formulare", oder wenden sich bitte an Ihre Buchungsstelle.
Ihre Hansa-Buchungsnummer erhalten Sie mit Ihren Buchungsunterlagen/Rechnung oder über Ihre Buchungsstelle.
Aktuelle Informationen zum Coronavirus: (Stand April 2023, Änderungen vorbehalten)
Nachstehende Regelungen gelten insoweit nur, wenn keine anderweitigen behördlichen Auflagen bestehen.
Sollten die Test- und Impfanforderungen für bestimmte Reiseziele aufgrund lokaler Vorschriften abweichen oder
von den jeweiligen Reisezielen kurzfristig geändert werden, kann die Kreuzfahrt nur mit dem geforderten
Nachweis angetreten werden.
- Bei Reisen bis 14 Tagen sind keine Impfung und kein Testnachweis erforderlich.
- Bei Reisen ab 15 Tagen ist entweder der vollständige Impfschutz gegen COVID-19 oder ein
offiziell zertifizierter negativer PCR-Testnachweis (nicht älter als 48 Stunden) erforderlich.
Dies gilt auch für Kinder ab 12 Jahren. (Kinder unter 12 Jahren auf Anfrage).
Was ist ein vollständiger Impfschutz?:
- Sollte Ihre Grundimmunisierung (bestehend aus 2 Impfungen) länger als 3 Monate zum Abreisetermin her sein, ist
eine Auffrischungsimpfung (Booster) oder ein Genesenen-Nachweis (gültig ab 29 Tage bis 90 Tage nach dem
positiven PCR-Testergebnis) zum Reiseantritt erforderlich.
Verfügen Sie zusätzlich zur Grundimmunisierung über mindestens eine Auffrischungsimpfung, erfüllen Sie,
unabhängig vom Datum dieser Impfung, unsere aktuellen Reisebestimmungen.
Welche Dokumente benötige ich für die Einschiffung?
Zusätzlich zu den üblichen Unterlagen und Ausweispapieren benötigen Sie:
Bei Reisen bis 14 Tagen:
- Nachweis einer Auslandskrankenversicherung, die auch außerhalb der EU gültig ist.
Sofern Sie eine entsprechende Versicherung in Ihrer Kreditkarte inkludiert haben, setzen Sie sich bitte
mit Ihrem kreditkartengebenden Institut in Verbindung und bitte Sie dieses, Ihnen ein Nachweis
auszustellen, den Sie bei Einschiffung vorlegen können.
Bei Reisen ab 15 Tagen:
- Nachweis eines negativen Schnelltests (nicht älter als 48 Stunden) und vollständige Impfung gegen
Covid-19 (bei Reisen ab 15 Tagen) oder - offiziell zertifizierter negativer PCR-Testnachweis (nicht älter als 48 Stunden)
- Nachweis einer Auslandskrankenversicherung, die auch außerhalb der EU gültig ist.
Sofern Sie eine entsprechende Versicherung in Ihrer Kreditkarte inkludiert haben, setzen Sie sich bitte
mit Ihrem kreditkartengebenden Institut in Verbindung und bitte Sie dieses, Ihnen ein Nachweis
auszustellen, den Sie bei Einschiffung vorlegen können.
Hinweis zu den Ausflügen:
Alle Ausflüge und Führungen finden in deutscher Sprache statt, soweit nichts anderes angegeben ist. Bitte beachten Sie, dass sich die angegebene Reihenfolge der Ausflüge ändern kann.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Deutsche Staatsangehörige benötigen für diese Reise gültige Ausweisdokumente. Die Reise kann sonst nicht angetreten werden!
Je nach Reiseland kann es sein, dass ein Visum erforderlich ist. In einigen Ländern sind ggf. auch Impfvorschriften zu beachten. Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie online bei der jeweiligen Reise unter der Rubrik „Länder“. Außerdem erhalten Sie diese Infos auch in Ihren zugesandten Reise-Vertragsunterlagen.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten sowie über notwendige Impfungen.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 26. Juni 2012 jedes Kind, welches ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument benötigt. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Bitte beantragen Sie das notwendige Reisedokument bei den zuständigen Behörden.
Einreisebestimmungen für nicht-deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Falls Personen ohne deutsche bzw. mit nicht ausschließlich deutscher Staatsbürgerschaft mitreisen, beachten Sie bitte, dass in diesem Fall andere bzw. gesonderte Einreisebestimmungen für Ihr gewähltes Reiseland gelten können. Hierüber geben die jeweiligen Auslandsvertretungen bzw. zuständigen Konsulate entsprechend Auskunft. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten.
Sollten Sie in diesem Zusammenhang Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Bitte kontaktieren Sie uns unter unserer kostenfreien Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Absagefrist durch den Reiseveranstalter sz-Reisen & Service GmbH:
Falls die Mindesteilnehmerzahl für Ihren Reisetermin nicht erreicht werden sollte, behält sich sz-Reisen vor, bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt (bei Tagesfahrten bis zu 2 Wochen) die Reise abzusagen bzw. vom Reisevertrag zurückzutreten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter §7.
sz-Reisen und momento by sz-Reisen sind Marken der sz-Reisen & Service GmbH
Hinweis für Menschen mit eingeschränkter Mobilität:
Unsere Reisen sind nicht geeignet für Gäste mit eingeschränkter Mobilität. sz-Reisen sind meistens Reisen in Bewegung: Um alle Besichtigungen, Rundgänge und Ausflüge in vollem Umfang miterleben zu können, sollten Sie „gut zu Fuß“ sein. Auch so manch ein Hotel ist noch nicht auf Rollatoren oder weitergehende Mobilitätsbeschränkungen eingestellt. Daher sind unsere Reisen für schwer gehbehinderte Gäste sowie für Gäste im Rollstuhl oder mit starker Sehbehinderung nicht geeignet (auch Gehörlosigkeit oder allg. Reisebehinderung).
Im Zweifel können wir vorab für Sie prüfen, ob eine Teilnahme möglich ist. Bitte fragen Sie uns vor der Buchung, ob diese Reise für Sie geeignet ist. Wir beraten Sie gern unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Zahlung & Reiserücktritt bei SZ-Reisen:
Ausführliche Informationen zu Zahlung und zum Reiserücktritt finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter § 2. + 5. + 7. + 8.
Kreuzfahrten mit Hansa Touristik
Ihr Reiseveranstalter ist die SZ-Reisen GmbH. Wir arbeiten bei dieser Kreuzfahrt mit der Reederei / dem Veranstalter Hansa Touristik zusammen. Aus diesem Grund erhalten sie innerhalb der sz-Reisen Reiseunterlagen die Kreuzfahrt-Unterlagen von Hansa Touristik.
» Für diese Reise stehen im Moment keine Termine zur Verfügung.
Weitere Angebote
Weitere Ziele
Inspirierende Angebote per Newsletter Unser Newsletter
Melden Sie sich jetzt für den sz-Reisen Newsletter an und verpassen Sie nie wieder Reiseinspiration, Angebote und aktuelle Tipps!