Slowenien - Eine Rundreise durch "Klein-Europa"
Ein „Best of“ Europas
- Besuch der Adelsberger Grotte (Höhle von Postojna)
- Bohinj Tal mit Schifffahrt
- Ljubljana mit Seilbahnfahrt zur Burg und zurück
- Wein- und Schinkenverkostung
- Gestüt Lipica
Ein „Best of“ Europas
- Besuch der Adelsberger Grotte (Höhle von Postojna)
- Bohinj Tal mit Schifffahrt
- Ljubljana mit Seilbahnfahrt zur Burg und zurück
- Wein- und Schinkenverkostung
- Gestüt Lipica
Träumen Sie von Urlaub an der Adria und denken an Italien? Lieben Sie schneebedeckte Gipfel und Skifahren und sehnen sich in die Schweiz? Kochen Sie am liebsten mit Meersalz, das Sie als „Fleur de Sel“ aus Frankreich kennen? Lieben Sie edle Pferde genauso wie edle Kuchen und finden in der Hofreitschule und den Cafés von Wien, was Sie suchen?
Wie wäre es, wenn Sie all das und mehr binnen zehn Tagen bereisen und erleben würden, ohne sich dabei groß fortbewegen zu müssen? Denn dieses "Best of“ von Europa konzentriert sich auf wenigen Quadratkilometern in Slowenien. Die Lipizzaner, auf die man in Wien zurecht stolz ist, stammen aus Lipica, wo man die edlen Pferde noch heute züchtet. Die berühmte „Bleder Cremeschnitte“ muss sich vor der Wiener Sachertorte nicht verstecken. Edles Meersalz gewinnt man in den Salinen von Secovlje und Piran an der nur 45 Kilometer langen slowenischen Adriaküste. Nicht zufällig wächst in Maribor die älteste Weinrebe der Welt, denn auch die slowenischen Winzer genießen unter Kennern einen exzellenten Ruf. Dazu passen übrigens die nicht weniger legendären Käse- und Schinkenspezialitäten des Landes, die wir zum Wein probieren wollen. Mit den Adelsberger Grotten verfügt das kleine Land über die weltweit zweitgrößten begehbaren Tropfsteinhöhlen und die beschauliche Hauptstadt Ljubljana mit ihrer schönen Burg verströmt gleichzeitig metropolische Größe und mediterranes Flair. Kommen Sie mit auf eine Rundreise durch Klein-Europa!
Programm
1. Tag: Anreise
Ihre Reise in das kleine aber so vielfältige Land Slowenien beginnt mit der Anreise nach Ljubljana. Im Hotel werden Sie herzlich empfangen und genießen das Abendessen.
2. Tag: Bohinj Tal mit Schifffahrt auf dem Bohinjer See und Bled
„Zu schön für einen Mordfall“ – so urteilte Agatha Christie über Bohinj. Das Bohinj Tal ist ein Alpenidyll: der traumhafte Bohinjer See mit seinen 4 km Länge und seinem kristallklaren Wasser ist umgeben von schroffen, bis zu 2.000 Metern aufragenden Bergen. Bei einer gemütlichen Schifffahrt auf dem größten See Sloweniens können Sie die Natur (die Seeufer sind größtenteils unverbaut) genießen! Zudem bestaunen Sie die Johanneskirche aus dem 13. Jahrhundert.
Bled: das beliebteste Urlaubsziel in den Julischen Alpen zählt nur knapp 8.000. Einwohner, die um ihre schöne Heimat zu beneiden sind. Auf einem in schöne Farben getauchten See schwimmt eine Insel mit barocker Kirche, am hohen Felsufer thront die Burg und im Hintergrund ranken die Karawanken auf. Im traditionsreichen Kur- und Badort ist ein mildes Klima ganzjährig garantiert, denn die mächtigen umgebenden Bergketten schützen vor kaltem und unangenehmem Wind.
Nutzen Sie die Zeit für die individuelle Erkundung Bleds. Sie haben jede Menge Zeit! Sehr empfehlenswert ist der ca. 6 km lange Promenadenweg um den See. Darf es nochmal eine Schifffahrt sein? Mit einer romantischen Pletna, einer überdachten Gondel, können Sie sich zur Marieninsel übersetzen lassen auf der die barocke Kirche steht – in dieser ist auch die bekannte Wunschglocke, falls Bedarf ist… Ein Muss für alle Besucher der Stadt ist die Original Bleder Cremeschnitte: mehrere Lagen hauchdünnen Blätterteigs, dazwischen zarte Vanillecreme, obendrauf ein Sahnehäubchen – diese Kalorienbombe haben Sie sich verdient – gehen Sie anschließend besser noch eine Runde um den See?
3. Tag: Ljubljana mit Stadtführung und Seilbahnfart zur Burg und zurück sowie Freizeit in der Stadt
Mit einer örtlichen Reiseleitung unternehmen Sie heute eine Stadtführung in Ljubljana. Die slowenische Hauptstadt ist eine angenehm überschaubare Stadt. Sie ist geprägt von mediterraner Ungezwungenheit, reicher Tradition und vielen Grünflächen. Mit einem geübten Auge findet man hier noch Spuren von fünftausend Jahren Geschichte. Es gibt Überreste der römischen Stadt Emona, eine mittelalterliche Burg im Altstadtkern, liebevoll restaurierte barocke Fassaden und moderne Gebäude. Ihre örtliche Reiseleitung ist Ihnen gerne bei der Spurensuche behilflich.
Bei einer Seilbahnfahrt zur Burg von Ljubljana (und zurück) ersparen Sie sich nicht nur den beschwerlichen Laufweg, Sie sehen die wunderschöne Stadt von oben und erhalten ganz neue Einblicke.
Nachmittags bleibt Ihnen dann noch Zeit zur freien Verfügung, um z.B. eine entspannte Bootsfahrt auf der Ljubljanica zu unternehmen.
4. Tag: Weinverkostung Vipava Tal – Schinkenverkostung im Karstgebiet – Gestüt Lipica
Es heißt, wer einem Lipizzaner intensiv ins Auge blickt, wird von ihm für immer verzaubert… Ein Highlight der Reise ist der Besuch des Gestüts Lipica. Seit 1580 werden in der Landschaft um Lipica schneeweiße Rassepferde gezüchtet, einst für die Wiener Hofreitschule, heute für betuchte Liebhaber. Die Lipizzaner gingen aus andalusischen Hengsten und einheimischen Karststuten hervor, eine kühne Kreuzung, duldsam und robust, zugleich intelligent und elegant. Ihren Namen verdanken Sie dem Ort, an dem sie das Licht der Welt erblickten – Lipica („kleine Linde“).
Ein paradiesisches Bild bietet sich Ihnen, wenn Sie die Alleen mit knorrigen, jahrhundertealten Linden entlangfahren und dann die ersten Lipizzaner sehen. Beim Besuch des renommierten Gestüts lernen Sie die Tanz- und Springkunst der Pferde kennen.
Danach geht es kulinarisch ins Vipava Tal zu einer Wein- und Schinkenverkostung bevor Sie die slowenische Adriaküste erreichen.
5. Tag: Slowenische Küste mit Salinen von Sečovlje und Piran – Freizeit in Portorož
Was gibt es Schöneres als einen Spaziergang am Meer? Slowenien hat 46,6 km Küste – auf die man sehr stolz ist!
Zunächst fahren Sie zu den den Salinen von Sečovlje. Salz, das „weiße Gold“ des Mittelalters, wird in riesigen Becken geerntet, die die Bucht von Piran im Schachbrettmuster durchziehen und bis zur kroatischen Grenze reichen. Soweit das Auge reicht: rechteckige, von Kanälen getrennte Becken mit in der Sonne glitzerndem Weiß bis Rosa, überall riecht es nach Salz und Tang. Hier können Sie sich frei bewegen, für mehr Erkenntnisse zum „Salzgeschäft“ empfiehlt sich ein Besuch des Besucherzentrums. 20 Tonnen Salz werden hier noch jedes Jahr produziert, kleinere und als Mitbringsel sicher ausreichende Mengen können im Verkaufsladen erworben werden. Das für den Gaumen beste aller Salze ist übrigens das „Fleur de Sel“. Neben der Salzgewinnung sind die Salzgärten auch ein wichtiger Rastplatz für Zugvögel wie zum Beispiel Alpenstrandläufer und Steinwalzer.
Weiter geht es nach Piran, dem Küstenstädtchen, das jahrhundertelang zu Venedig gehörte. So verströmt es auch heute noch mediterranen Charme: Palazzi aus Marmor und lichtdurchflutete Piazzas, ein bunter Fischerhafen und Türme und Paläste in Pastellfarben – die „Perle der Adria“ ist wirklich wunderschön!
Nach der Feizeit in Piran geht es zurück nach Portorož - dem größten Ferienort Sloweniens. Hier ist während der Badesaison rund um die Uhr Trubel. Die Slowenien lieben die Badekultur. Tun Sie es ihnen gleich und gönnen Sie sich die Abkühlung im Meer!
6. Tag: Freizeit in Portoroz
Der heutige Tag steht Ihnen zur freien Verfügung. Ob Sie ein Tag am Strand verbringen möchten oder sie slowenische Küstenlandschaft auf eigene Faust erkunden ist dabei ganz Ihnen überlassen. Tanken Sie Sonnenstrahlen und lassen sich kulinarisch verwöhnen. Danach geht es energiegeladen in die nächsten Tage dieser Urlaubsreise.
7. Tag: Besichtigung der Adelsberger Grotte und Burg von Predjama
Ein besonderer Besichtigungspunkt steht heute auf dem Programm: die berühmte Adelsberger Grotte (Postojna Jama). In etwa 1,5 Stunden kann man auf über fünf Kilometer fantastische Gänge und Hallen bestaunen. Die ersten zwei Kilometer legen Sie mit der einmaligen Höhlenbahn zurück. Am Großen Berg beginnt der beleuchtete Fußweg, der Sie mitten hinein führt in die unglaubliche Unterwelt mit Tropfsteinen in Makkaroniform, in weißen und rötlichen Tönen bis zum Gang des Brillianten, des berühmtesten Tropfsteins und zugleich des Symbols der Höhle von Postojna. Nachdem Sie noch einen Blick auf das Becken mit den Grottenolmen, den ungewöhnlichen Bewohnern dieser Höhlen, geworfen haben, werden Sie in die Welt der Ritter entführt. Dafür besichtigen Sie die über 800 Jahre alte Höhlenburg Predjama - welche die größte der Welt ist.
Von da geht es weiter nach Maribor zu ihren Hotel.
8. Tag: Stadtführung in Maribor – Baumwipfelpfad Pohorje
Heute betrachten Sie die Welt von oben. Für den Baumwipfelpfad von Pohorje erklimmen Sie luftige Höhen und lassen den Blick entlang der Baumkronen über die herrliche Landschaft schweifen.
Im Anschluss zeigt Maribor ihre schönsten Seiten. Mit einer örtlichen Reiseleitung besuchen Sie die Kulturhauptstadt 2012. In der slowenischen Steiermark gelegen, ist Maribor die zweitgrößte Stadt Sloweniens. Sie bezaubert mit ihrer Lage inmitten von Weinbergen sowie mit ihrem alten Ortskern, mittelalterlichen Türmen, der Pestsäule und der Stadtburg "Marborski grad". Wandeln Sie über belebte Straßen und Plätze, spazieren Sie an den Ufern der Drau entlang und gehen Sie der reichen Weintradition auf den Grund - steht hier doch die wohl älteste edle Weinrebe der Welt.
9. Tag: Ptuj mit Besichtigung der Burg von Ptuj – Ausflug Weinstraße von Jeruzalem mit Weinprobe
Am vorletzten Tag der Reise wartet ein besonderes regionales Erlebnis auf Sie. Mit dem Reisebus besuchen Sie die älteste Stadtgemeinde Sloweniens - Ptuj. Schon in der Jugendzeit wurde das heutige Stadtgebiet besiedelt und gelangte durch seine Lage an der Bernsteinstraße in vorrömischer Zeit zu Bedeutung. Ptuj schaut seitdem auf eine abwechslungsreiche Geschichte zurück, denn nicht nur die Römer, sondern auch die Hunnen und Awaren hinterließen ihre Spuren in der Region. Schlendern Sie also durch die kleinen Gassen im Zentrum der Stadt und tauchen in geschichtliche Prozesse ein, die bis zu 2.000 Jahre zurückliegen.
In der Burg von Ptuj können Sie sich in vergangene Adelszeiten versetzt fühlen. Die letzten Bewohner der Burg mussten diese fluchtartig verlassen und haben fast alles, Möbel und Teppiche, Gemälde und Skulpturen, zurücklassen müssen – all dies können Sie heute besichtigen.
Grandios ist aber auch der Ausblick von der Aussichtsterrasse der Burg: er reicht weit über die Dächer der Stadt bis zum Fluss und ins grüne Umland.
Zudem bringt der heutige Ausflug Sie zur Jeruzalem-Weinstraße. Die Weinberge um Ljutomer und Ormož sind nicht nur für ausgezeichnete Weine bekannt, sondern auch für: natürliche Schönheiten der Landschaft, welche zu allen Jahreszeiten in bunter Farbpracht leuchtet, die legendäre Gastfreundschaft der Menschen sowie die Spitzenqualität der Weine. Bei einer Weinprobe mit typisch slowenischer Jause können Sie sich selbst ein Bild machen und das Können der ansässigen Winzer kosten.
10. Tag: Heimreise
Von Maribor aus treten Sie mit schönen Erinnerungen Ihre Fahrt in die Heimat an.
» Für diese Reise stehen im Moment keine Termine zur Verfügung.
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Beförderung
- Haustürtransfer in ausgewählten Regionen
- Fahrt im modernen Reisebus
Hotels & Verpflegung
- 3 Übernachtungen im 3*-Hotel in Ljubljana
- 3 Übernachtungen im 4*-Hotel in Portorož
- 3 Übernachtungen im 4*-Hotel in Maribor
- 9x Frühstück
- 9x Abendessen
Ausflüge & Besichtigungen
- Ausflüge: Bohinj-Tal, Bled, slowenische Küste mit Piran, Ptuj
- Stadtführungen: Ljubljana und Maribor jeweils mit örtl. Reiseleitung
- Besichtigung inkl. Eintritt des Lipica Gestüts mit Vorführung (wetterabhängig) der klassischen Reitschule
- Schifffahrt auf dem Bohinjer See
- Seilbahnfahrt zur Burg in Ljubljana (hin und zurück)
- Baumwipfelpfad von Pohorje
- Eintritt und Führung: Adelsberger Grotte mit Burg Predjama, Salinen von Sečovlje
Zusätzlich inklusive
- Wein- und Schinkenverkostung im Vipava-Tal
- Jeruzalem-Weinstraße mit Weinprobe
- Kurtaxe
- sz-Reiseleitung
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Zielland
Slowenien
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Ljubljana |
National- und Amtssprache: | Slowenisch |
Währungscode: | EUR |
Internationale Vorwahl: | +386 |
Polizei: | 112 |
Notarzt: | 112 |
Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F |
Essen
- Die Küche Sloweniens ist sehr vielseitig und wird vor allem von den Küchen der Nachbarländer beeinflusst
- Oftmals sind die Gerichte sehr einfach und deftig
- Die slowenische Küche hat eine reichhaltige Auswahl zu bieten, je nach Region ist sie unterschiedlich stark von den Küchen der Nachbarländer beeinflusst
Landestypische Gerichte
- Struklji → Strudel aus Buchweizen gefüllt mit Fleisch, Gemüse oder einer süßen Füllung
- Jota → Eintopf aus Sauerkraut und Bohnen mit Kartoffelbrei
- Corba od pecurki sa krompirom → Pilzsuppe mit Kartoffeln und Tomaten
- Potica → Kuchen mit vielen verschiedenen Füllungen, vor allem Nüsse, Honig, Sahne, Rosinen und Zimt
- Gibanica → sehr gehaltvolles Blätterteiggebäck, das häufig für festliche Anlässe zubereitet wird
Getränke
- Wein
- Sliwowitz → ein Obstbrand aus Pflaumen
- Pelinkovac → Kräuterlikör
- Internationale Softdrinks
Infrastruktur
- Die Infrastruktur ist gut ausgebaut
- Eisenbahn- und Busverbindungen stehen zur Verfügung
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,5 (Fahranfänger: 0,0)
- Auf Autobahnen (durch grüne Beschilderung gekennzeichnet) und einigen Fernstraßen (blau markiert) gilt eine Vignettenpflicht. Informationen finden sie unter: https://www.dars.si/tolling
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
- Blumen werden nur in ungeraden Zahlen verschenkt
Trinkgelder
Restaurant: | 5-10% |
Hotel: | 5-10% |
Taxi: | 5-10% |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung in großen Städten ist befriedigend
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Das Rauchen in Fahrzeugen ist verboten, wenn sich Personen unter 18 Jahren darin befinden
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Transitland
Deutschland
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Berlin |
National- und Amtssprache: | Deutsch |
Währungscode: | EUR |
Internationale Vorwahl: | +49 |
Polizei: | 110 |
Notarzt: | 112 |
Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F |
Essen
- Die deutsche Küche ist multikulturell und bietet viele regionale sowie internationale Speisen
- Die typisch deutsche Küche unterscheidet sich von Region zu Region
- Häufig verwendete Lebensmittel: Fleisch, Wurst, Fisch, Kartoffeln, Nudeln und Gemüse
Landestypische Gerichte
- Schnitzel → dünn geschnittenes, knochenfreies Fleischstück, als Beilage gibt es häufig Pommes Frites oder Bratkartoffeln
- Schweinshaxn → gegrillt, gekocht oder gebraten, teilweise auch paniert. Beilagen sind häufig Sauerkraut/Rotkohl und Knödel
- Königsberger Klopse → Hackfleischbällchen, die in Salzwasser gegart werden und in einer hellen Mehlschwitze mit Kapern gericht werden. Dazu gibt es meistens Salzkartoffeln
- Rouladen → meist Rindfleischscheiben mit Gewürzgurken, Speck und einem Stück Weißbrot belegt, welche anschließend eingerollt werden. Dazu gibt es meistens eine dunkle Soße
Getränke
- Bier → viele unterschiedliche regionale Biersorten
- Weine
- Internationale Softdrinks
- Schnäpse aller Art
Infrastruktur
- Sehr gute touristische und allgemeine Infrastruktur
- Gut ausgebautes Straßennetzwerk sowie Zugverbindungen sind vorhanden
- In größeren Städten gibt es U- und Straßenbahnlinien
- In kleineren Städten fahren regelmäßig öffentliche Busse
- Der Inlansdsflugverkehr ist abgedeckt
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,5 (Bei Fahranfängern, die weniger als drei Jahre Fahrerfahrung haben oder unter 21 Jahren sind gilt die Promillegrenze: 0,0); (Radfahrer haben eine Alkoholgrenze von 1,6, sofern diese nicht in Unfälle verwickelt sind)
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
- Mitgebrachte Blumensträuße werden immer ausgewickelt überreicht, dabei sind rote Rosen ausschließlich für den Partner bestimmt
Trinkgelder
Restaurant: | 5-10% |
Hotel: | nach eigenem Ermessen |
Taxi: | 10% |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist in allen Teilen des Landes sehr gut
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Österreich
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Wien |
National- und Amtssprache: | Deutsch |
Währungscode: | EUR |
Internationale Vorwahl: | +43 |
Polizei: | 133 |
Notarzt: | 144 |
Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F, Typ E |
Essen
- Die österreichische Küche ist regional sehr unterschiedlich
- Die Küche ist zudem von den Nachbarländern beeinflusst
Landestypische Gerichte
- Wienerschnitzel → dünnes, paniertes Schnitzel aus Kalbsfleisch
- Bauernschmaus → Fleischplatte
- Kasspatzln → Käsespätzle
- Schlutzkrapfen → gefüllte Teigtaschen
- Tiroler Krapfen → Teigtaschen mit Sauerkraut oder Preiselbeermarmelade
- Zillertaler Krapfen → mit Kräutern und Quark gefüllte Teigtaschen
- Kaiserschmarrn → in der Pfanne zerteilter, dicker Pfannkuchen
- Germknödel → gefüllte Knödel aus Hefeteig
- Apfel- und Topfenstrudel
- Gebackene Mäuse → frittierte Teigklöße
- Sachertorte → Schokoladentorte mit Aprikosenmarmelade und dicker Schokoglasur
Getränke
- Obstler → eine Art von Schnaps, der aus verschiedenen Obstsorten gebrannt wird
- Internationale Softdrinks
Infrastruktur
- Es gibt ein gut ausgebautes Straßennetz
- Ein sehr gutes Eisenbahn- und Busnetz ist vorhanden
- Mietwagen, Taxis und öffentliche Verkehrsmittel stehen zur Verfügung
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,5 (Fahranfänger, die ihren Führerschein seit weniger als 2 Jahren haben: 0,2)
- Es gilt eine Vignettenpflicht auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen
- Auf einzelnen Streckenabschnitten wird zusätzlich eine Mautgebühr verlangt
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Auf den Titel in der Anrede wird viel Wert gelegt
- Das Rauchen an öffentlichen Orten sowie in öffentlichen Gebäuden ist verboten
- Das Rauchverbot betrifft auch öffentliche Feste mit gastronomischen Angeboten
- Das Rauchen ist im privaten PKW verboten, sofern sich ein Minderjähriger im Fahrzeug befindet
Trinkgelder
Restaurant: | freiwillig, nach eigenem Ermessen |
Hotel: | freiwillig, nach eigenem Ermessen |
Taxi: | freiwillig, nach eigenem Ermessen |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist sehr gut
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Das Verdecken des Gesichts durch Kleidung ist in der Öffentlichkeit verboten
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
PDF-Downloads
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Ausführliche Einreisebestimmungen:
Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie .
Hinweis zu den Ausflügen:
Alle Ausflüge und Führungen finden in deutscher Sprache statt, soweit nichts anderes angegeben ist. Bitte beachten Sie, dass sich die angegebene Reihenfolge der Ausflüge ändern kann.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Deutsche Staatsangehörige benötigen für diese Reise gültige Ausweisdokumente. Die Reise kann sonst nicht angetreten werden!
Je nach Reiseland kann es sein, dass ein Visum erforderlich ist. In einigen Ländern sind ggf. auch Impfvorschriften zu beachten. Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie online bei der jeweiligen Reise unter der Rubrik „Länder“. Außerdem erhalten Sie diese Infos auch in Ihren zugesandten Reise-Vertragsunterlagen.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten sowie über notwendige Impfungen.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 26. Juni 2012 jedes Kind, welches ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument benötigt. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Bitte beantragen Sie das notwendige Reisedokument bei den zuständigen Behörden.
Einreisebestimmungen für nicht-deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Falls Personen ohne deutsche bzw. mit nicht ausschließlich deutscher Staatsbürgerschaft mitreisen, beachten Sie bitte, dass in diesem Fall andere bzw. gesonderte Einreisebestimmungen für Ihr gewähltes Reiseland gelten können. Hierüber geben die jeweiligen Auslandsvertretungen bzw. zuständigen Konsulate entsprechend Auskunft. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten.
Sollten Sie in diesem Zusammenhang Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Bitte kontaktieren Sie uns unter unserer kostenfreien Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Absagefrist durch den Reiseveranstalter sz-Reisen & Service GmbH:
Falls die Mindesteilnehmerzahl für Ihren Reisetermin nicht erreicht werden sollte, behält sich sz-Reisen vor, bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt (bei Tagesfahrten bis zu 2 Wochen) die Reise abzusagen bzw. vom Reisevertrag zurückzutreten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter §7.
sz-Reisen und momento by sz-Reisen sind Marken der sz-Reisen & Service GmbH
Hinweis für Menschen mit eingeschränkter Mobilität:
Unsere Reisen sind nicht geeignet für Gäste mit eingeschränkter Mobilität. sz-Reisen sind meistens Reisen in Bewegung: Um alle Besichtigungen, Rundgänge und Ausflüge in vollem Umfang miterleben zu können, sollten Sie „gut zu Fuß“ sein. Auch so manch ein Hotel ist noch nicht auf Rollatoren oder weitergehende Mobilitätsbeschränkungen eingestellt. Daher sind unsere Reisen für schwer gehbehinderte Gäste sowie für Gäste im Rollstuhl oder mit starker Sehbehinderung nicht geeignet (auch Gehörlosigkeit oder allg. Reisebehinderung).
Im Zweifel können wir vorab für Sie prüfen, ob eine Teilnahme möglich ist. Bitte fragen Sie uns vor der Buchung, ob diese Reise für Sie geeignet ist. Wir beraten Sie gern unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Zahlung & Reiserücktritt bei SZ-Reisen:
Ausführliche Informationen zu Zahlung und zum Reiserücktritt finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter § 2. + 5. + 7. + 8.
Hinweis bei Hotelaufenthalt:
Bei der Hotelkategorie handelt es sich um eine Veranstalterbewertung, die auch von den örtlichen Kategorie abweichen kann.
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