Zwischen Gipfeln, Seen und Bahngenuss

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Golden_Pass_Express ©MOB-Golden_Pass
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Golden_Pass_Express_(1)
Golden_Pass_Express_(1) ©MOB-Golden_Pass
Thunersee
Thunersee ©BLS_Schifffahrt-BLS_AG
Alphornwerkstatt
Alphornwerkstatt ©Schweiz Tourismus - Christof Sonderegger
Jungfraujoch
Jungfraujoch ©ingusk - adobe stock
Stockhorn-gondel
Stockhorn-gondel ©Interlaken-Tourismus
Wengernalpbahn
Wengernalpbahn ©Jungfraubahnen
Jungfraujoch
Jungfraujoch ©Jungfraubahnen
Jungfraujoch-Sphinx-Gletsche
Jungfraujoch-Sphinx-Gletsche ©Jungfraubahnen
Muerren
Muerren ©Schweiz_Tourismus_Beat_Müller
Schilthorn
Schilthorn ©Schweiz_Tourismus-Dominik_Baur
Interlaken
Interlaken ©Interlaken Tourismus (1)
Interlaken
Interlaken ©Interlaken Tourismus
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Interlaken
Interlaken

Winter im Berner Oberland

  • Zugfahrt im Golden Pass Express
  • Ausflug Jungfraujoch
  • Schifffahrt Thunersee 
ab 2499 €
Buchungscode: CH-BE02

Winter im Berner Oberland

  • Zugfahrt im Golden Pass Express
  • Ausflug Jungfraujoch
  • Schifffahrt Thunersee 
ab 2499 €
Buchungscode: CH-BE02

Majestätische Gipfel, glasklare Seen, malerische Bergdörfer und beeindruckende Panoramastrecken: Diese Reise ins Berner Oberland bietet eine außergewöhnliche Vielfalt an Naturerlebnissen, kulturellen Höhepunkten und entspannten Momenten. Ihr Hotel liegt in Beatenberg, einem der sonnigsten Orte der Schweiz, mit einem unvergleichlichen Blick auf Eiger, Mönch und Jungfrau. Von hier aus entdecken Sie Tag für Tag die schönsten Seiten der Region – ob auf den Spuren von James Bond, bei traditionellen Handwerkskünsten oder während eindrucksvoller Panoramafahrten.

Erleben Sie die charmante Stadt Interlaken zwischen Thuner- und Brienzersee, bewundern Sie spektakuläre Tiefblicke vom Stockhorn und genießen Sie eine erholsame Schifffahrt auf dem Thunersee. Ein weiteres Highlight ist die Fahrt mit dem legendären Golden Pass Express durch grandiose Berglandschaften bis nach Montreux am Genfersee – ein Ort voller mediterranem Flair, kultureller Vielfalt und traumhafter Uferpromenaden. Auch eine traditionelle Alphornwerkstatt gibt spannende Einblicke in ein echtes Stück Schweizer Brauchtum.

Ein besonderes Erlebnis ist der Ausflug zur Kleinen Scheidegg, mit Möglichkeit zur Weiterfahrt zum weltberühmten Jungfraujoch – dem höchsten Bahnhof Europas. Ebenfalls beeindruckend: der Besuch des Schilthorns mit seinem spektakulären Drehrestaurant Piz Gloria, das durch den James-Bond-Film „Im Geheimdienst Ihrer Majestät“ weltbekannt wurde. Überall begleiten Sie dabei faszinierende Ausblicke auf die einmalige Bergkulisse.

Diese Reise verbindet Erholung, Genuss und authentische Erlebnisse in einer der schönsten Regionen der Schweiz. Lassen Sie sich begeistern von einer Alpenlandschaft, die zu jeder Jahreszeit verzaubert – und nehmen Sie bleibende Eindrücke mit nach Hause.

Programm

1. Tag: Anreise

Die Reise führt nach Beatenberg, einem der sonnigsten Orte im Berner Oberland mit herrlichem Blick auf Eiger, Mönch und Jungfrau. Nach dem Zimmerbezug klingt der Tag bei einem gemütlichen Abendessen im Hotel stimmungsvoll aus.

2. Tag: Interlaken - Stockhorn

Nach dem Frühstück fahren Sie nach Interlaken. Die Stadt liegt malerisch zwischen dem Thunersee und dem Brienzersee und ist der ideale Ausgangspunkt für zahlreiche Ausflüge und Aktivitäten in der Jungfrauregion. Die Aussicht auf die umliegenden Gipfel, darunter die berühmten Jungfrau, Eiger und Mönch, ist einfach atemberaubend und zieht Besucher aus aller Welt an.
Bei einer Stadtführung entdecken Sie die Sehenswürdigkeiten dieses charmanten Städtchens, danach bleibt Zeit für eigene Erkundungen.

Im Anschluss geht es hoch hinauf auf das 2.190 Meter hohe Stockhorn. Oben erwartet Sie ein unvergessliches Erlebnis: Die Panorama-Aussichtsplattform in der Nordwand bietet spektakuläre Tiefblicke und eine beeindruckende 240-Grad-Aussicht – bei klarer Sicht sogar bis in den Schwarzwald.
Ein Ausblick, der fasziniert und mit einem Hauch Nervenkitzel begeistert.

Das Abendessen nehmen Sie gemeinsam im Hotel ein, ein gelungener Abschluss eines erlebnisreichen Tages.

3. Tag: Habkern - Schifffahrt Thunersee

Nach dem Frühstück nehmen wir Sie mit in eine traditionelle Schweizer Alphornwerkstatt. Erfahren Sie, wie Alphörner hergestellt, repariert und gepflegt werden. Diese langen, gebogenen Instrumente, die ursprünglich von Hirten in den Alpen als Kommunikationsmittel genutzt wurden, sind heute auch ein Symbol der schweizerischen und alpinen Kultur. Beim Betreten der Werkstatt werden Sie von einem angenehmen, holzigen Duft empfangen. Die Herstellung eines Alphorns erfordert handwerkliches Geschick, Präzision und viel Liebe zum Detail.

Eine Schifffahrt auf dem tiefblauen Thunersee, umgeben von der beeindruckenden Bergwelt des Berner Oberlandes, ist ein unvergessliches Erlebnis. Auf der Strecke von Thun nach Interlaken genießen Sie eine entspannte Fahrt, lassen sich kulinarisch verwöhnen und bewundern die majestätischen Gipfel sowie die prächtigen Schlösser entlang des Ufers.

Das gemeinsame Abendessen nehmen Sie im Hotel ein.

4. Tag: Kleine Scheidegg - Fakultativ Ausflug Jungfraujoch

Heute unternehmen Sie einen gemeinsamen Ausflug in die Jungfrauregion. Gemeinsam fahren Sie ab Lauterbrunnen zur Kleinen Scheidegg, die auf einer Höhe von 2.061 Metern liegt und eine atemberaubende Aussicht auf die umliegenden Berge bietet. Hier können Sie die majestätischen Gipfel des Eigers, des Mönchs und der Jungfrau bestaunen, die sich vor Ihnen erheben. Die Aussichtsplattformen gewähren einen 360-Grad-Blick auf die beeindruckende Bergwelt. Die Kleine Scheidegg ist ein äußerst beliebter Ausgangspunkt für Wanderungen. Es gibt zahlreiche Wanderwege, die sowohl für erfahrene Bergsteiger als auch für weniger geübte Wanderer geeignet sind. Wer nur die Aussicht genießen möchte, kann in den gemütlichen Restaurants und Cafés eine Pause einlegen und die regionale Küche kosten. Beliebte Spezialitäten sind Käsefondue, Rösti und Schweizer Schokolade.

Für alle, die noch nicht genug von der Bergwelt haben, besteht die Möglichkeit, von der Kleinen Scheidegg aus eine Fahrt mit der Jungfraubahn bis zum Jungfraujoch, dem höchstgelegenen Bahnhof Europas, zu unternehmen. Buchen Sie vorab unseren fakultativen Ausflug dazu. Oben auf 3.454 Metern Höhe eröffnet sich eine faszinierende Gletscherwelt, die es zu erkunden gilt. Ein Höhepunkt des Jungfraujochs ist das Sphinx-Observatorium, das sich auf einem Hügel neben dem Bahnhof befindet. Von hier aus hat man eine spektakuläre Panoramaaussicht und kann die umliegende Gletscherlandschaft aus einer einzigartigen Perspektive betrachten. Im Observatorium gibt es zudem ein Informationszentrum, in dem Sie mehr über die geologischen und meteorologischen Besonderheiten der Region erfahren können.

Der Rückweg führt über Eigergletscher nach Grindelwald.

Anschließend fahren Sie zurück zum Hotel und genießen ein gemeinsames Abendessen.

(Der Ausflug kann auch in Gegenrichtung erfolgen.)

5. Tag: Golden Pass Express - Montreux

Heute erwartet Sie eine unvergessliche Fahrt im berühmten Golden Pass Express. Die Panoramastrecke führt Sie entlang atemberaubender Landschaften von Interlaken nach Montreux und bietet während der gesamten Fahrt faszinierende Ausblicke auf die umliegenden Berge und den Genfersee. 

In Montreux angekommen, haben Sie Zeit zur freien Verfügung. Der charmante Ort am Genfersee, bekannt für seine malerische Uferpromenade, lädt zu einem gemütlichen Bummel ein. Entdecken Sie die vielfältigen Geschäfte, Cafés und Kunstgalerien oder genießen Sie einfach den herrlichen Blick auf den See und die umliegenden Berge. Montreux ist ein Ort der Entspannung und Inspiration, der Ihnen die Gelegenheit bietet, die schweizerische Lebensart in vollen Zügen zu erleben.

Am Nachmittag geht es mit dem Bus zurück zum Hotel, wo Sie den Tag bei einem gemütlichen Abendessen ausklingen lassen können. Lassen Sie sich von der regionalen Küche verwöhnen und tauschen Sie sich über die Eindrücke des Tages aus.

6. Tag: Mürren - Schilthorn

Nach einem stärkenden Frühstück im Hotel brechen Sie zu einem unvergesslichen Tagesausflug auf. Zunächst fahren Sie nach Lauterbrunnen und weiter mit der Bahn nach Grütschalp, von wo aus es mit der Seilbahn hinauf nach Mürren geht. In diesem idyllischen Bergdorf haben Sie etwas Freizeit, um die charmante Mischung aus traditionellen Holzhäusern, Hotels, Restaurants und Geschäften zu erkunden. Die gemütliche Atmosphäre lädt zum Flanieren und Entspannen ein. Schlendern Sie durch die malerischen Gassen, probieren Sie lokale Spezialitäten oder stöbern Sie in den Souvenirläden nach einzigartigen Andenken.

Der nächste Höhepunkt erwartet Sie mit der Fahrt mit der Luftseilbahn zum Schilthorn. Die atemberaubende Aussicht und das berühmte Drehrestaurant Piz Gloria, das als Kulisse für den James-Bond-Film „Im Geheimdienst Ihrer Majestät“ diente, machen diesen Besuch zu einem unvergesslichen Erlebnis. Vom Restaurant genießen Sie einen spektakulären 360-Grad-Blick auf die majestätischen Gipfel der umliegenden Berge.

Im Anschluss fahren Sie mit der Seilbahn zurück nach Stechelberg, wo der Bus Sie wieder aufnimmt und zurück zum Hotel bringt. Am Abend genießen Sie ein gemütliches gemeinsames Abendessen im Hotel.

7. Tag:

Mit vielen schönen Eindrücken im Gepäck treten Sie die Heimreise an, erfüllt von unvergesslichen Momenten in der Schweizer Bergwelt.

ab 2499 
CH-BE02

Reisedaten

Reise/Reiseziel:
Zwischen Gipfeln, Seen und Bahngenuss
Veranstalter:
SZ-Reisen & Service GmbH
Mindestteilnehmerzahl:
25

Termine

    Zusatzoptionen:

    Haustürtransfer:

    inkl. Transfer ab/an Haustür Region A/B/C/D/F

Reiseversicherung

Wir empfehlen Ihnen den sofortigen Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung (Reiserücktritt und Reiseabbruch), sowie bei Auslandsreisen eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung.

Wir helfen Ihnen dabei, den optimalen Versicherungsschutz für Sie zu finden. Lesen Sie sich hier alle näheren Informationen durch.

Beförderung

  • Haustürtransfer in ausgewählten Regionen
  • Fahrt im modernen Reisebus 

Hotel & Verpflegung

  • 6 Übernachtungen im Dorint Hotel Bluemlisalp in Beatenberg
  • 6x Frühstück
  • 6x Abendessen 

Ausflüge & Besichtigungen

  • Stadtführung: Interlaken mit örtl. Reiseleitung 
  • Schifffahrt: Thunersee Interlaken - Thun
  • Eintritt und Führung: Alphornwerkstatt Bernatone Alphornbau Habkern
  • Bergfahrten: Stockhorn, Kleine Scheidegg, Schilthorn
  • Zugfahrt: Golden Pass Express Interlaken – Montreux (2. Klasse)
  • sz-Reiseleitung
ab 2499 
CH-BE02

4*-Dorint Hotel Blüemlisalp

Lage
Auf der Sonnenterrasse der Schweizer Alpen liegt das Dorint Blüemlisalp Beatenberg/Interlaken hoch über den Dächern von Interlaken im Naturparadies.

Zimmer
Die Zimmer verfügen über Balkon/Terrasse. Der Wohn-Schlaf-Raum hat ein Doppelbett, Bad/WC, Essecke, Nespresso-Kaffeemaschine, Mikrowelle, Kabel-TV, Radio, Telefon, Internet- und WLAN-Zugang und Zimmersafe.

Hotelausstattung
Das Hotel verfügt über das Hauptrestaurant sowie das alpenländischen Restaurants „Stübli“. Die offene Hotelbar ist der ideale Treffpunkt, um nach einem ereignisreichen Tag zu entspannen. Auch der Wellnessbereich biete diverse Wohlfühlangebote mit Schwimmbad, Sauna und Dampfbad. (auf eigene Kosten)

Weitere Informationen zu Ihrem Urlaubshotel finden Sie hier.

Panorama Luftbild
Panorama Luftbild ©Dorint Bluemlisalp
Ausblick
Ausblick ©Dorint Bluemlisalp
Restaurant
Restaurant ©Dorint Bluemlisalp
Schwimmbad
Schwimmbad ©Dorint Bluemlisalp
Zimmerbeispiel ©Dorint Bluemlisalp
Panorama Luftbild
Ausblick
Restaurant
Schwimmbad
ab 2499 
CH-BE02

Zielland

Schweiz

Kontinent: Europa
Hauptstadt: Bern
National- und Amtssprache: Deutsch, Französisch, Italienisch
Währungscode: CHF
Internationale Vorwahl: +41
Polizei: 117
Notarzt: 144
Zeitverschiebung:

UTC +1 MEZ

UTC +2 MESZ

Stecker- und Adapterinformationen Typ C, Typ J

Essen

  • Die schweizerische Küche ist je nach Region sehr verschieden, man findet Elemente aus der deutschen, französischen und norditalienischen Küche 
  • Viele Gerichte basieren auf Kartoffeln, Milch, Käse und Milchprodukten

Landestypische Gerichte

  • Schweizer Käse → Emmentaler, Appenzeller, Gruyère und Tête de Moine 
  • Bündnerfleisch → getrocknetes Rindfleisch
  • Papet vaudois → Gericht aus Lauch und Kartoffeln
  • Rösti → fein geschnittene und gebratene Kartoffeln
  • Fondue Bourguignonne → mit verschiedenen Soßen serviertes Fleischfondue
  • Züricher Geschnetzeltes → besteht aus Kalbfleisch, Kalbsnieren und Champignons mit einer Rahmsoße
  • Gugelhupf → Napfkuchen, oft mit Sahnecremefüllung

Getränke

  • Rivella → gilt als Nationalgetränk der Schweiz, gibt es in verschiedenen Geschmacksrichtungen, ist ein Erfrischungsgetränk mit Kohlensäure und 35% Molke 
  • Gassosa → eine süße, kohlensäurehaltige Zitronenlimonade 
  • Wein 
  • Internationale Softdrinks

Infrastruktur

  • Es gibt eine sehr gute allgemeine und touristische Infrastruktur
  • Eisenbahnen, Busse, Bergbahnen und Taxis stehen zur Verfügung
  • Das Straßennetz ist gut ausgebaut

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,5
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld. 

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen. 

  • Zur Begrüßung gibt man sich die Hand

Trinkgelder

Restaurant: 10%
Hotel: 10%
Taxi: 10%

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die medizinische Versorgung ist sehr gut

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

Transitland

Österreich

Kontinent: Europa
Hauptstadt: Wien
National- und Amtssprache: Deutsch
Währungscode: EUR
Internationale Vorwahl: +43
Polizei: 133
Notarzt: 144
Zeitverschiebung:

UTC +1 MEZ

UTC +2 MESZ

Stecker- und Adapterinformationen Typ C, Typ F, Typ E

Essen

  • Die österreichische Küche ist regional sehr unterschiedlich
  • Die Küche ist zudem von den Nachbarländern beeinflusst  

Landestypische Gerichte

  • Wienerschnitzel → dünnes, paniertes Schnitzel aus Kalbsfleisch
  • Bauernschmaus → Fleischplatte
  • Kasspatzln → Käsespätzle 
  • Schlutzkrapfen → gefüllte Teigtaschen 
  • Tiroler Krapfen → Teigtaschen mit Sauerkraut oder Preiselbeermarmelade 
  • Zillertaler Krapfen → mit Kräutern und Quark gefüllte Teigtaschen 
  • Kaiserschmarrn → in der Pfanne zerteilter, dicker Pfannkuchen
  • Germknödel → gefüllte Knödel aus Hefeteig
  • Apfel- und Topfenstrudel  
  • Gebackene Mäuse → frittierte Teigklöße 
  • Sachertorte → Schokoladentorte mit Aprikosenmarmelade und dicker Schokoglasur 

Getränke

  • Obstler → eine Art von Schnaps, der aus verschiedenen Obstsorten gebrannt wird
  • Internationale Softdrinks

Infrastruktur

  • Es gibt ein gut ausgebautes Straßennetz
  • Ein sehr gutes Eisenbahn- und Busnetz ist vorhanden
  • Mietwagen, Taxis und öffentliche Verkehrsmittel stehen zur Verfügung

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,5 (Fahranfänger, die ihren Führerschein seit weniger als 2 Jahren haben: 0,2)
  • Es gilt eine Vignettenpflicht auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen
  • Auf einzelnen Streckenabschnitten wird zusätzlich eine Mautgebühr verlangt
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.

  • Auf den Titel in der Anrede wird viel Wert gelegt
  • Das Rauchen an öffentlichen Orten sowie in öffentlichen Gebäuden ist verboten
  • Das Rauchverbot betrifft auch öffentliche Feste mit gastronomischen Angeboten
  • Das Rauchen ist im privaten PKW verboten, sofern sich ein Minderjähriger im Fahrzeug befindet

Trinkgelder

Restaurant: freiwillig, nach eigenem Ermessen
Hotel: freiwillig, nach eigenem Ermessen
Taxi: freiwillig, nach eigenem Ermessen

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die medizinische Versorgung ist sehr gut

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
  • Das Verdecken des Gesichts durch Kleidung ist in der Öffentlichkeit verboten

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

Liechtenstein

Kontinent: Europa
Hauptstadt: Vaduz
National- und Amtssprache: Deutsch
Währungscode: CHF
Internationale Vorwahl: +423
Polizei: 117
Notarzt: 144
Zeitverschiebung:

UTC +1 MEZ

UTC +2 MESZ

Stecker- und Adapterinformationen Typ C, Typ J

Essen

  • Die Küche Liechtensteins ist am meisten von der österreichischen und der Schweizer Küche beeinflusst
  • Die traditionelle Küche ist einfach und herzhaft  

Landestypische Gerichte

  • Ribel → Nationalgericht, es wird gemahlener Mais in einer Pfanne mit Milch, Wasser und Salz verrührt, dazu wird Holunderpüree serviert 
  • Käsknöpfle → Knöpfle sind eine Nudelart, die bei diesem Gericht mit lokalem Käse und Röstzwiebeln angerichtet und mit Apfelmus als Beilage serviert werden
  • Röschti → Kartoffeln, die gerieben werden und anschließend zu Röschtis weiterverarbeitet und gebraten werden

Getränke

  • Weine → individuelle, fruchtbetonte Weine mit einzigartigem Charakter 
  • Einheimische Biere 
  • Traditionelle Liechtensteiner Obstbrände → aus Zwetschgen, Kirschen, Äpfeln oder Birnen
  • Internationale Softdrinks

Infrastruktur

  • Die Infrastruktur ist in einem guten Zustand
  • Es gibt ein gut ausgebautes Straßennetz
  • Ein sehr gut ausgebautes öffentliches Verkehrnetzwerk steht zur Verfügung

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,8
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld. 

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen. 

  • Zur Begrüßung gibt man sich die Hand

Trinkgelder

Restaurant: 3-5%, Servicecharge ist teilweise inkludiert, jedoch wird trotzdem Trinkgeld gegeben
Hotel: Keine Erwartung. Bei gutem Service nach eigenem Ermessen
Taxi: 3-5%

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die medizinische Versorgung ist sehr gut

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

PDF-Downloads

 Länder-Information
ab 2499 
CH-BE02

Medizinischer Hinweis Ausflug Jungfraujoch:

Bitte beachten Sie: Mit zunehmender Höhe sinkt der Luftdruck, wodurch dem Körper weniger Sauerstoff zur Verfügung steht. Gesunde Personen vertragen diesen Höhenunterschied in der Regel gut, da der Körper sich automatisch anpasst. Dennoch kann es in seltenen Fällen ab etwa 2.500 m Höhe zu Symptomen der Höhenanpassung kommen. Beim Ausflug zum Jungfraujoch – auf 3.454 m gelegen – empfehlen wir daher, auf das eigene Wohlbefinden zu achten und die Fahrt nur anzutreten, wenn Sie sich körperlich fit fühlen. Im Zweifelsfall sollte auf extreme Höhen verzichtet werden.

Absagefrist durch den Reiseveranstalter sz-Reisen & Service GmbH:

Falls die Mindesteilnehmerzahl für Ihren Reisetermin nicht erreicht werden sollte, behält sich sz-Reisen vor, bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt (bei Tagesfahrten bis zu 2 Wochen) die Reise abzusagen bzw. vom Reisevertrag zurückzutreten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter §7.

sz-Reisen und momento by sz-Reisen sind Marken der sz-Reisen & Service GmbH

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):

Deutsche Staatsangehörige benötigen für diese Reise gültige Ausweisdokumente. Die Reise kann sonst nicht angetreten werden!
Je nach Reiseland kann es sein, dass ein Visum erforderlich ist. In einigen Ländern sind ggf. auch Impfvorschriften zu beachten. Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie online bei der jeweiligen Reise unter der Rubrik „Länder“. Außerdem erhalten Sie diese Infos auch in Ihren zugesandten Reise-Vertragsunterlagen.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten sowie über notwendige Impfungen.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 26. Juni 2012 jedes Kind, welches ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument benötigt. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Bitte beantragen Sie das notwendige Reisedokument bei den zuständigen Behörden.

Gut zu Fuß:

Bei dieser Reise werden u.a. längere Strecken gelaufen. Sie sollten also "gut zu Fuß" sein. Wir empfehlen Ihnen außerdem bequeme und feste Schuhe für diese Ausflüge. 

Einreisebestimmungen für nicht-deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):

Falls Personen ohne deutsche bzw. mit nicht ausschließlich deutscher Staatsbürgerschaft mitreisen, beachten Sie bitte, dass in diesem Fall andere bzw. gesonderte Einreisebestimmungen für Ihr gewähltes Reiseland gelten können. Hierüber geben die jeweiligen Auslandsvertretungen bzw. zuständigen Konsulate entsprechend Auskunft. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten.
Sollten Sie in diesem Zusammenhang Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Bitte kontaktieren Sie uns unter unserer kostenfreien Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).

Hinweis für Menschen mit eingeschränkter Mobilität:

Unsere Reisen sind nicht geeignet für Gäste mit eingeschränkter Mobilität. sz-Reisen sind meistens Reisen in Bewegung: Um alle Besichtigungen, Rundgänge und Ausflüge in vollem Umfang miterleben zu können, sollten Sie „gut zu Fuß“ sein. Auch so manch ein Hotel ist noch nicht auf Rollatoren oder weitergehende Mobilitätsbeschränkungen eingestellt. Daher sind unsere Reisen für schwer gehbehinderte Gäste sowie für Gäste im Rollstuhl oder mit starker Sehbehinderung nicht geeignet (auch Gehörlosigkeit oder allg. Reisebehinderung).
Im Zweifel können wir vorab für Sie prüfen, ob eine Teilnahme möglich ist. Bitte fragen Sie uns vor der Buchung, ob diese Reise für Sie geeignet ist. Wir beraten Sie gern unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).

Hinweis Höhenmeter:

Bitte beachten Sie, dass diese Reise in Höhen von etwa 2.000 Metern führt. Mit zunehmender Höhe nimmt der Luftdruck und entsprechend der Sauerstoff in der Einatmungsluft ab. Daher sollten Sie sich entsprechend gesund und fit fühlen. Der gesunde Körper verfügt über ausgezeichnete Anpassungsmechanismen, doch bei Herz-, Lungen-, Kreislauf oder Blutkrankheiten sollten Sie bitte vor dem Buchen der Reise Ihren Arzt konsultieren.
Mit zunehmender Höhe sinkt auch die Umgebungstemperatur. Deshalb ist auch im Hochsommer auf warme Kleidung zu achten. Wir empfehlen gerne das „Zwiebelprinzip" (T-Shirt, Pullover, Jacke). So können Sie Ihre Kleidung jederzeit unkompliziert der Umgebungstemperatur anpassen.

Hinweis Währung in der Schweiz:

Bitte beachten Sie, dass in der Schweiz der Schweizer Franken (CHF) alleiniges Zahlungsmittel ist.

Hinweis zu den Ausflügen:

Alle Ausflüge und Führungen finden in deutscher Sprache statt, soweit nichts anderes angegeben ist. Bitte beachten Sie, dass sich die angegebene Reihenfolge der Ausflüge ändern kann. 

Sitzplatzvergabe bei Busreisen:

Bitte berücksichtigen Sie, dass vorab ausgewiesene Sitzplätze nicht garantiert werden können und es in Ausnahmefällen zu Änderungen kommen kann.

Zahlung & Reiserücktritt bei SZ-Reisen:

Ausführliche Informationen zu Zahlung und zum Reiserücktritt finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter § 2. + 5. + 7. + 8.

ab 2499 
CH-BE02

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