Baskenland: Wanderparadies ohne Grenzen

Blick auf San Sebastian
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Rosary Basilica Lourdes
Rosary Basilica Lourdes ©bbsferrari - adobe stock
Blick auf Toulouse
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Saint-Jean-de-Luz
Saint-Jean-de-Luz ©mikeosphoto - adobe stock
Brücke auf Insel Biarritz
Brücke auf Insel Biarritz ©bbsferrari - adobe stock
Biarritz Strand
Biarritz Strand ©FredP - adobe stock
Historische Wohngebäude in Ainhoa, Pyrenäen
Historische Wohngebäude in Ainhoa, Pyrenäen ©Manok - adobe stock
Blick auf San Sebastian
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Blick auf Toulouse
Saint-Jean-de-Luz
Brücke auf Insel Biarritz
Biarritz Strand
Historische Wohngebäude in Ainhoa, Pyrenäen

Berge, Buchten und Biskaya inklusive 5 Wanderungen

  • 5 Wanderungen durch das französische und spanische Baskenland
  • Stadtführungen in Lourdes, Biarritz und Toulouse
Buchungscode: FR-SA01

Berge, Buchten und Biskaya inklusive 5 Wanderungen

  • 5 Wanderungen durch das französische und spanische Baskenland
  • Stadtführungen in Lourdes, Biarritz und Toulouse
Buchungscode: FR-SA01

Kennen Sie Euskadi? Das ist der baskische Name des Baskenlandes, das sich rund um Biarritz, San Sebastian und Bilbao auf französischem und spanischem Territorium erstreckt und doch eines ist, denn auf beiden Seiten werden die baskischen Traditionen, Sprache, Kultur und die Bestrebungen nach größtmöglicher Autonomie gepflegt. Und auch für uns ist Euskadi ein „grenzenloses“ Paradies zum Wandern und Staunen. Fünf Wanderungen führen uns durch die abwechslungsreiche Landschaft auf französischer und spanischer Seite - auf Küstenwegen, hinauf zum Gipfel von La Rhune, um den Berg Urgull, durch das baskische Hügelland, an einsame Buchten und Strände, durch Heide und Wälder.  

Staunen lassen uns auch die Städte und Dörfer, die wir passieren werden - einige von Ihnen zählen zur Gemeinschaft der schönsten Dörfer Frankreichs. Erst einmal holen wir uns aber den Segen für unsere Wanderwoche ab, wenn wir auf der Fahrt vom Flughafen Toulouse im Wallfahrtsort Lourdes einen Stopp einlegen. Scharf, würzig und wunderschön empfangen uns die Dörfer Ainhoa und Espelette - gehören sie doch zu den nur zwölf Orten, in denen der geschützte Piment d’Espelette angebaut werden darf - getrocknet werden die auf Ketten gezogenen Paprikaschoten hier an allen Hauswänden. Ein toller Anblick. Im Dorf Sare finden sich gleich mehrere Pelota-Spielfelder und mit ein wenig Glück können wir dem rasanten baskischen Nationalsport zusehen. Auf jeden Fall aber den baskischen Kuchen probieren, dem hier ein eigenes Museum gewidmet ist. Und an den zwei letzten Tagen tauschen wir die Wanderschuhe gegen „Pflastertreter“, wenn wir uns das elegante Seebad Biarritz und die wegen ihrer typischen Ziegelbauten „rosarote Stadt“ genannte Metropole Toulouse anschauen. 

Programm

1. Tag: Anreise

Auf geht's zum Flughafen! Sie fliegen gemeinsam mit Ihrem sz-Reisebegleiter in wenigen Stunden nach Toulouse ins wunderschöne Frankreich. Nach der Ankunft werden Sie von Ihrer örtlichen Reiseleitung begrüßt und schon beginnt Ihre abwechslungreiche und aktive Reise.
Sollten es die Flugzeiten erlauben, unternehmen Sie gleich auf Ihrem Weg zum Hotel einen Stopp in der in den Ausläufern der Pyrenäen idyllisch gelegenen Stadt Lourdes. Sie ist auf der ganzen Welt für ihre katholischen Marienwallfahrtsstätten, dem sogenannten „Heiligen Bezirk“, bekannt. Während einer Stadtführung lernen Sie diesen bezaubernden Wallfahrtsort kennen.
Anschließend werden Sie weiter nach St. Jean de Luz, in Ihr Hotel für die kommenden Tage, gefahren.  In einem nahe gelegenen Restaurant nehmen Sie Ihr Abendessen ein.

2. Tag: Die Umrundung des Errebi

Nach einem stärkenden Frühstück erreichen Sie mit dem Bus das kleine Dorf Ainhoa, eine baskische Bastide, welche zu den schönsten
Dörfern Frankreichs gehört. Die Häuser mit ihren bezaubernden Fassaden in Weiß und Rot werden Sie begeistern. Sie beleben die friedlichen Straßen und die Umgebung des Frontons. Von dort aus beginnt Ihre Wanderung mit einem Aufstieg zur Kapelle von Arantze. Entdecken Sie die beeindruckenden drei großen weißen Kreuze, die über ein Beet mit den für das Baskenland typischen Diskoidalkreuzen wachen. Anschließend umrunden Sie den Berg Errebi. Er gipfelt auf 583 Metern über dem Meeresspiegel. Dieser Gipfel, der wie eine große grasbewachsene Erhebung aussieht, dominiert das Dorf Ainhoa und bietet ein hübsches Panorama auf die Pyrenäenkette und die Atlantikküste. Über den "Pass der drei Kreuze" windet sich der Wanderweg entlang herrlicher Ausblicke auf die Berge und die baskische Landschaft. Ein kleiner Abstecher in das typische Dorf Espelette mit seinen bekannten Paprikagirlanden wird Ihnen sicher gefallen.

(Dauer: 3-4 h, Höhendifferenz: +/-400 m)

3. Tag: Traumhafte Küstenwanderung

Freuen Sie sich auf einen Tag voller reizvoller Ausblicke auf wunderschöne Landschaften. Nach einer kurzen Fahrt in die kleine französische Gemeinde von Bidart starten Sie Ihre Küstenwanderung. Herrliche Balkonblicke über Strände und Klippen erwarten Sie. Der Ozean zieht Ihren Blick unwiderstehlich an und manchmal konkurriert er mit dem stolzen Gipfel von "La Rhune". Ab und zu führt der
Weg durch Tunnel grüner Vegetation, später erreichen Sie die Pointe Sainte-Barbe mit ihrem außergewöhnlichen Blick auf die Bucht von Saint-Jean-de-Luz. 

(Dauer: 3-4 h, Höhendifferenz: +/-150 m)

4. Tag: Der Gipfel "La Rhune"

Haben Sie sich ordentlich gestärkt? Denn heute erwartet Sie mit seinen 905 Metern der "La Rhune", der westlichste Gipfel der südfranzösischen Pyrenäen. 
Mit dem Bus werden Sie zum Ausgangspunkt gefahren, von da beginnt der Aufstieg. Dieser lohnt sich, erwartet Sie oben angelangt ein herrlicher Aussichtspunkt mit Blick über den Ozean, die Dörfer, die baskischen Hügel und die Pyrenäenkette, über hübsche Wege, die die Landschaft und in der Ferne die Küste dominieren. Einen Teil des Aufstiegs legen Sie auf besondere Art und Weise zurück. Eine Fahrt mit der Zahnradbahn aus dem frühen 20. Jahrhundert erfreut Sie sicherlich.
Im Anschluss führt Sie Ihre Wanderung zurück über das hübsche Dorf Sare, das zu den Orten zählt, die als "schönste Dörfer Frankreichs" klassifiziert sind. 

(Dauer: 2 - 4 h, Höhendifferenz: +/-700 m)

5. Tag: Wanderung nach San Sebastián

Heute ist es Zeit neue (Länder-) Grenzen zu überschreiten.
Mit dem Bus werden Sie nach Spanien zum Hafen von Donibane Pasaia gefahren. Die Berge haben hier den Ozean in die
Zange genommen: Ein schmaler, etwa 100 m breiter Meeresarm, der weiter unten auf den Hafen trifft, wird von den grünen Hängen des Jaizkibel auf der einen und des Monte Ullia auf der anderen Seite
umschlungen. Eine kurze, aber außergewöhnliche Bootsfahrt über diesen erstaunlichen, von alten Gebäuden gesäumten Meeresarm führt sie darüber hinweg. Dann erfolgt ein steiler, wunderschöner Aufstieg über den Camino del Norte zum Leuchtturm von Plata. Ein herrlicher Ausblick auf das Meer folgt dem nächsten, einer schöner
als der andere, bis Sie allmählich die Stadt San Sebastián erreichen. Entdecken Sie die Stadt und deren Altstadt mit ihren belebten und wunderschönen Gassen, bevor Sie den wunderschönen und berühmten Strand von La Concha erreichen. Jedoch nicht ohne den Berg Urgull auf Meereshöhe zu umrunden und dabei einige zeitgenössische Kunstwerke zu entdecken.

(Dauer: ca. 3-4 h, Höhendifferenz: +/-300 m)

6. Tag: Wanderung im Massiv von Jaizkibel

Und weil es gestern so schön war, nutzen Sie die Nähe Spaniens heute gleich noch einmal und fahren zur Hafenstadt Fontarrabie. Dieser Ort bildet des Startpunkt Ihrer Wanderung in das spektakuläre Massiv von Jaizkibel, welches die Bucht von Biskaya und das wilde Cap du Figuier überragt. Die Aussicht ist riesig, sowohl auf die französische als auch auf die spanische Baskenküste. Aber auch auf die Pyrenäen, die hier ihren Ursprung haben. Dieser herrliche Rundweg führt Sie zu schönen, einsamen Buchten, indem Sie direkt am Wasser entlang wandern und
anschließend auf die Anhöhen steigen, mal durch Heidelandschaften und Graslandschaften, mal durch Wälder. Die Rundwanderung endet in Fontarrabie, sodass Sie auch noch ein wenig Zeit zum Verweilen haben.

7. Tag: Biarritz und der Golf von Biskaya

Nun heißt es langsam Abschied nehmen vom Baskenland und seiner beeindruckenden Landschaft. Doch eine kleine ZUgabe gibt es natürlich noch.
Denn das schöne Seebad Biarritz dürfen und sollen Sie nicht außen vor lassen! Es erlangte Bekanntheit, nachdem Vertreter des europäischen Adels im 19. Jahrhundert das Fischerdorf als Urlaubsort für sich entdeckten. Zudem ist die Stadt für ihre langen Sandstrände beliebt. Das Wahrzeichen von Biarritz, das Rocher de la Vierge, ist ein Felsenriff, auf dem eine Statue der Jungfrau Maria steht. Das Riff ist über eine Fußgängerbrücke zu erreichen, die einen Panoramablick auf den Golf von Biskaya bietet. 
Sollten Sie am Anreisetag die Stadtführung in Lourdes nicht durchführen, ist heute noch einmal Zeit sie nachzuholen. 
Anschließend fahren weiter nach Toulouse, wo Sie Ihr Abschiedsabendessen in einem lokalen Restaurant einnehmen und im Hotel übernachten. 

8. Tag: Abreise

Sie dürfen Toulouse nicht verlassen ohne es gesehen zu haben! Die Hauptstadt der südfranzösischen Region Languedoc-Roussillon/Midi-Pyrénées liegt am Fluss Garonne. Seinen Spitznamen La Ville Rose (die pinke Stadt) verdankt Toulouse den in zahlreichen Gebäuden verbauten Terrakotta-Ziegeln. Der Canal du Midi aus dem 17. Jahrhundert verbindet die Garonne mit dem Mittelmeer und kann leicht zu Fuß erkundet werden.
Am Nachmittag werden Sie zum Flughafen gebracht und fliegen zurück nach Deutschland. 

FR-SA01

» Für diese Reise stehen im Moment keine Termine zur Verfügung.

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Beförderung

  • Flug mit renommierter Fluggesellschaft nach Toulouse und zurück in der Economy Class (Umsteigeverbindung)
  • Transfers Flughafen – Hotel – Flughafen
  • Fahrt im klimatisierten Reisebus während der Ausflüge 

Hotel & Verpflegung

  • 6 Übernachtungen im 3*-Hotel in Saint-Jean-de-Luz
  • 1 Übernachtung im 3*-Hotel in Toulouse
  • 7x Frühstück
  • 7x Abendessen

Ausflüge & Besichtigungen

  • Stadtführungen: Lourdes, Biarritz, Toulouse
  • Wanderungen: Umrundung des Errebi; Küstenwanderung von Bidart nach Saint-Jean-de-Luz; Gipfelwanderung La Rhune; Wanderung von Donibane Pasaia nach San Sebastián; Wanderung im Massiv von Jaizkibel
  • Aufenthalte: Dörfer Ainhoa, Espelette, Sare; Hafen von Donibane Pasaia; San Sebastián, Strand von La Concha; Städtchen Fontarrabie
  • Besichtigungen: Kapelle von Arantze, Leuchtturm von Plata
  • Fahrt mit Zahnradbahn zum Gipfel "La Rhune"
  • Kleine Bootsfahrt über Meeresarm zwischen Jaizkibel und Monte Ullia 

Zusätzlich inklusive

  • Aktuelle Steuern und Sicherheitsgebühren
  • Örtliche (Wander-) Reiseleitung 1.-8. Tag
  • sz-Reisebegleitung
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Zielland

Frankreich

Kontinent: Europa
Hauptstadt: Paris
National- und Amtssprache: Französisch
Währungscode: EUR
Internationale Vorwahl: +33
Polizei: 112/17
Notarzt: 112/15
Zeitverschiebung:

UTC +1 MEZ

UTC +2 MESZ

Stecker- und Adapterinformationen Typ C, Typ E

Essen

  • Land der Weine und des Käses 
  • Die französische Küche ist für ihre Qualität, ihre Raffinesse und ihre Vielseitigkeit weltberühmt 

Landestypische Gerichte

  • Coq au Vin → “Hahn mit Wein”
  • Bouillabaisse → provenzalisches Eintopfgericht mit verschiedenen Fischen 
  • Französischer Käse → Käse dient nicht nur als Brotbelag, er wird auch gerne zum Kochen oder überbacken verwendet 
  • Backwaren → Frankreich ist weltweit für seine Backwaren bekannt (Croissant, Madeleine, Macaron oder Éclair)
  • Mousse au Chocolat → ist der Himmel für jeden Schokoladen Liebhaber 
  • Crème brûlée → süße Nachspeise, die aus Eigelb, Sahne und Zucker hergestellt wird 

Getränke

  • Café au lait → Kaffee mit Milch 
  • Wein → Frankreich ist qualitativ und quantitativ eines der bedeutendsten Weinbaugebiete der Welt
  • Champagner 
  • Cognac 
  • Rum 
  • Calvados → ein französischer Brand aus Apfelwein oder Birnenwein
  • Internationale Softdrinks

Infrastruktur

  • Die Infrastruktur ist sehr gut ausgebaut
  • Es existiert ein Inlandsflugnetz
  • Es gibt ein sehr gutes Eisenbahnnetz mit Hochgeschwindigkeitszügen
  • Öffentlicher Nahverkehr ist vorhanden und funktioniert einwandfrei

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,5 (bei Fahranfänger in den ersten zwei Jahren liegt die Promillegrenze bei 0,3)
  • Fast alle Autobahnen sind mautpflichtig
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld. 

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.

  • Das Begrüßungsritual besteht in der Regel aus zwei Küsschen auf die Wange, angefangen auf der rechten Seite. In der Provence und im Osten wird die linke Seite zuerst bevorzugt

Trinkgelder

Restaurant: 5-10%, bei kleineren Beträgen aufrunden
Hotel:

Gepäckservice: 1€ pro Koffer

Zimmerservice: 5-20€ auf dem Kopfkissen zurücklassen

Taxi: Betrag aufrunden. Bei besonderem Service 1-2€

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die medizinische Versorgung ist sehr gut

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
  • An allen öffentlichen Orten gilt ein generelles Rauchverbot
  • Es ist in Frankreich nicht erlaubt, an öffentlichen Orten das Gesicht zu verhüllen. Vergehen können zu Strafen von bis zu 150,- Euro führen

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

Spanien

Kontinent: Europa
Hauptstadt: Madrid
National- und Amtssprache: Spanisch
Währungscode: EUR
Internationale Vorwahl: +34
Polizei: 091
Notarzt: 061
Zeitverschiebung:

UTC +1 MEZ

UTC +2 MESZ

Kanarische Inseln:

UTC +/- 0 MEZ

UTC +1 MESZ

Stecker- und Adapterinformationen Typ C, Typ F, Typ L

Essen

  • Die spanische Küche besteht aus einer großen Vielfalt an regionalen Gerichten und Besonderheiten 
  • Fisch und Meeresfrüchte spielen eine wichtige Rolle 
  • Grundzutaten: Olivenöl, Hülsenfrüchte, Reis, frisches Gemüse und Obst 

Landestypische Gerichte

  • Tapas - kleine spanische Snacks
  • Tortilla - ein spanisches Omelett aus Eiern mit Kartoffeln und Zwiebeln
  • Paella → Nationalgericht, Reisgericht aus der Pfanne 
  • Gazpacho → kalte Suppe aus ungekochtem Gemüse 
  • Pulpo a feira → ein typisches Rezept aus Galizien 
  • Churros → man isst sie zum Frühstück oder als Snack am Nachmittag 

Getränke

  • Rioja → Spaniens bekanntester Rotwein
  • Sangría → ein aromatisiertes Wein-Mischgetränk 
  • Cava → ist ein Schaumwein und eine der bekanntesten Spezialitäten in Katalonien 
  • Internationale Softdrinks

Infrastruktur

  • Die allgemeine und touristische Infrastruktur ist sehr gut ausgebaut
  • Es gibt ein Inlandsflugnetz
  • Fährverkehr zu den Inseln steht zur Verfügung
  • Öffentlicher Nah- und Fernverkehr ist verfügbar

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,5 (für Fahranfänger: 0,3)
  • Auf fast allen Autobahnen (AP=Autopista) und vielen Schnellstraßen ist eine Mautgebühr fällig. Diese kann bar oder per Kreditkarte bezahlt werden
  • In Madrid und Barcelona gibt es Umweltzonen mit temporären und wetterabhängigen Fahrverboten
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld. 

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen. 

  • Wer jemanden niesen hört, sagt “Jesus”, damit wünscht man dem Niesenden, von Gott vor Krankheiten geschützt zu werden
  • Während der Nachmittagshitze zwischen 13:30-16:30 Uhr wird fast überall “Siesta” gehalten. In der Regel sind die Geschäfte dann geschlossen. Abends bleibt dafür mehr Zeit, da das Abendessen in Spanien erst spät beginnt
  • Einwohner reden gerne laut und durcheinander, sich über dem Lärm zu beschweren, ist unangebracht
  • Getrenntes Bezahlen ist in Spanien nicht verbreitet und nicht gerne gesehen
  • Sowohl in Restaurants als auch auf Märkten gibt es keine Selbstbedienung. In Restaurants erfolgt die Tischzuweisung meist durch das Personal

Trinkgelder

Restaurant: 5-10%
Hotel: üblich, nach eigenem Ermessen
Taxi: 5-10%

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die medizinische Versorgung in Spanien ist gut

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
  • In einigen Städten ist der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit verboten, bitte informieren Sie sich vor Ort

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

PDF-Downloads

 Länder-Information
FR-SA01

» Für diese Reise stehen im Moment keine Termine zur Verfügung.

Ausführliche Einreisebestimmungen:

Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie .

Bitte beachten Sie, dass die Stadtführungen in Lourdes und Toulouse von den Flugzeiten Ihrer An- und Abreise abhängen. Wir versuchen jedoch beide Führungen stattfinden zu lassen. 

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):

Deutsche Staatsangehörige benötigen für diese Reise gültige Ausweisdokumente. Die Reise kann sonst nicht angetreten werden!
Je nach Reiseland kann es sein, dass ein Visum erforderlich ist. In einigen Ländern sind ggf. auch Impfvorschriften zu beachten. Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie online bei der jeweiligen Reise unter der Rubrik „Länder“. Außerdem erhalten Sie diese Infos auch in Ihren zugesandten Reise-Vertragsunterlagen.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten sowie über notwendige Impfungen.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 26. Juni 2012 jedes Kind, welches ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument benötigt. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Bitte beantragen Sie das notwendige Reisedokument bei den zuständigen Behörden.

Einreisebestimmungen für nicht-deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):

Falls Personen ohne deutsche bzw. mit nicht ausschließlich deutscher Staatsbürgerschaft mitreisen, beachten Sie bitte, dass in diesem Fall andere bzw. gesonderte Einreisebestimmungen für Ihr gewähltes Reiseland gelten können. Hierüber geben die jeweiligen Auslandsvertretungen bzw. zuständigen Konsulate entsprechend Auskunft. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten.
Sollten Sie in diesem Zusammenhang Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Bitte kontaktieren Sie uns unter unserer kostenfreien Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).

Absagefrist durch den Reiseveranstalter sz-Reisen & Service GmbH:

Falls die Mindesteilnehmerzahl für Ihren Reisetermin nicht erreicht werden sollte, behält sich sz-Reisen vor, bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt (bei Tagesfahrten bis zu 2 Wochen) die Reise abzusagen bzw. vom Reisevertrag zurückzutreten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter §7.

sz-Reisen und momento by sz-Reisen sind Marken der sz-Reisen & Service GmbH

Hinweis zu den Ausflügen:

Alle Ausflüge und Führungen finden in deutscher Sprache statt, soweit nichts anderes angegeben ist. Bitte beachten Sie, dass sich die angegebene Reihenfolge der Ausflüge ändern kann. 

Frühstück & Hotels in Frankreich:

Frühstück heißt auf Französisch „petit déjeuner“. Das bedeutet so viel wie "kleine Mahlzeit" und das kann man wörtlich nehmen. Der Franzose isst zum Frühstück meist nur ein Croissant mit Butter oder Marmelade. Dazu trinkt er einen Kaffee. In Frankreich ist man also ein üppiges und herzhaftes Frühstück, wie wir es kennen, nicht gewöhnt. Das Frühstücksbüfett in Hotels ist daher oft nicht ganz so reichlich bestückt. Typisch ist es auch, das Frühstück in einem Café um die Ecke einzunehmen und nicht zu Hause oder im Hotel. Daher sind oftmals die Frühstücksräume in den Hotels recht klein. 

Wir reservieren für unsere Gäste landestypische Hotels, die wir meist auch über viele Jahre kennen. Doch ist es gut zu wissen, dass die Hotelzimmer in Frankreich allgemein eher klein sind. Doppelzimmer verfügen über ein französisches Bett mit nur einer großen Matratze und einer großen Decke. Auf Wunsch stehen bei Voranmeldung aber auch einige Zimmer mit getrennten Betten zur Verfügung.

Hinweis zu Impfungen:

Über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen für Ihr Wunschreiseziel sollten Sie sich rechtzeitig informieren und ggf. ärztlicher Rat, z.B. zu Thrombose und anderen Gesundheitsrisiken einholen. Wir verweisen auch auf die Einreisebestimmungen des jeweiligen Ziellandes unter der Rubrik "Länder" auf unsere Website und auf allgemeine Informationen von Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).

Hinweis für Menschen mit eingeschränkter Mobilität:

Unsere Reisen sind nicht geeignet für Gäste mit eingeschränkter Mobilität. sz-Reisen sind meistens Reisen in Bewegung: Um alle Besichtigungen, Rundgänge und Ausflüge in vollem Umfang miterleben zu können, sollten Sie „gut zu Fuß“ sein. Auch so manch ein Hotel ist noch nicht auf Rollatoren oder weitergehende Mobilitätsbeschränkungen eingestellt. Daher sind unsere Reisen für schwer gehbehinderte Gäste sowie für Gäste im Rollstuhl oder mit starker Sehbehinderung nicht geeignet (auch Gehörlosigkeit oder allg. Reisebehinderung).
Im Zweifel können wir vorab für Sie prüfen, ob eine Teilnahme möglich ist. Bitte fragen Sie uns vor der Buchung, ob diese Reise für Sie geeignet ist. Wir beraten Sie gern unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).

Hinweis Luftverkehrssteuer:

Die Bundesregierung hat zum 01.05.20 unerwartet eine Erhöhung der Luftverkehrssteuer beschlossen. Diese Erhöhung erfolgte sehr kurzfristig und war für uns als Reiseveranstalter bei der Planung Ihrer Reise nicht vorhersehbar. Dadurch erheben wir seit dem 10.05.2024 bei allen Neubuchungen von Flugreisen mit Abreise 2024 (außer Festtage) zusätzlich einen Betrag von:
3,- EUR p.P. / Reise innerhalb Europas,
15,- EUR p.P. / Reise außerhalb Europas.

Hinweis bei Hotelaufenthalt:

Bei der Hotelkategorie handelt es sich um eine Veranstalterbewertung, die auch von den örtlichen Kategorie abweichen kann.

FR-SA01

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