Irland: Déjà-vu im Game of Thrones®-Land
Mythos Irland – grenzenlos schön
- Game of Thrones® Studiotour
- „Dark Hedges“ und weitere weltberühmte Game of Thrones® Filmkulissen in Nordirland
- Sagenumwobener Giant’s Causeway
Mythos Irland – grenzenlos schön
- Game of Thrones® Studiotour
- „Dark Hedges“ und weitere weltberühmte Game of Thrones® Filmkulissen in Nordirland
- Sagenumwobener Giant’s Causeway
"Da war ich schon“, „Das kenne ich“, „Das sieht in Wirklichkeit noch schöner aus!“ Fernsehabende machen doch gleich doppelt so viel Spaß, wenn man in Serien und Spielfilmen die Drehorte von eigenen Reisen wiedererkennt. Aber es geht auch umgekehrt. Wenn Sie zu den Fans der mystischen Filmsaga „Game of Thrones®“ gehören, wird Ihnen diese Rundreise zu ihren schönsten Drehorten neben Staunen und Entzücken nämlich auch noch so manches „Déjà vu“ als Bonus schenken.
Reise und Serie teilen sich die wichtigsten Hauptdarsteller: die unvergleichlich schöne Natur und die mystischen Schlösser, Burgen und Landschaften Nordirlands. Und weil Irland wirklich grenzenlos schön ist, lernen Sie neben Nordirlands Hauptstadt Belfast mit dem Titanic Museum auch die Hauptstadt Irlands - Dublin - kennen.
Doch zurück zu Game of Thrones®: Natürlich besuchen Sie in Belfast die Linen Mill Studios, in denen große Teile der Serie zum Leinwandleben erwachten. In Castle Ward erkennen Sie sicher die Burg Winterfell wieder. Vielleicht entdecken Sie im Steenson Jewellery Economusee einige der für die Seriendarsteller gefertigten Schmuckstücke wieder und erinnern sich in den Cushendun Höhlen und an der Murlough Bay an weitere Serienszenen. Der Königsweg und der Giant’s Causeway führen Sie zum „Dragonstone“, der in der realen Welt Mussenden Temple heißt - aber für Ihre Kamera nicht weniger eindrucksvoll Modell steht als für die Filmcrew.
Falls Sie die Serie bislang noch nicht geschaut haben, kaufen sie schon einmal Popcorn und Getränke, denn nach der Rückkehr werden Sie das auf jeden Fall nachholen wollen - mit vielen magischen Urlaubserinnerungen als Déjà-vus.
Programm
1. Tag: Anreise nach Amsterdam
Im modernen Reisebus fahren Sie nach Amsterdam. Sie verbringen die Nacht an Bord der Fähre von DFDS nach Newcastle in England.
2. Tag: Weiterfahrt nach Belfast
Nach Ihrer Ankunft in Newcastle am Morgen fahren Sie weiter nach Cairnryan in Schottland, wo Sie mit der Fähre nach Belfast übersetzen. Die nächsten drei Nächte verbringen Sie im Raum Belfast.
3. Tag: Belfast und Game of Thrones® - Studiotour
Am heutigen Tag treffen Sie auf Ihre örtliche Deutsch sprechende Reiseleitung und lernen während einer Panorama-Stadtrundfahrt Belfast, die Hauptstadt Nordirlands, kennen. Die Rundfahrt führt Sie unter anderem zum Rathaus, das im klassichen Renaissance-Stil zwischen 1898 und 1906 erbaut wurde, der Grand Opera und dem Albert Clock Turm. Selbstverständlich darf auch die Queens University, Belfasts berühmter Universität, nicht fehlen.
Im Anschluss fahren Sie nach Banbridge an den authentischen Drehort der Linen Mill Studios. Die "Game of Thrones® Studio Tour" heißt Besucher in den Sieben Königslanden und darüber hinaus willkommen, um die Entstehung aller acht Staffeln der weltweiten HBO-Hitserie zu erkunden. Betreten Sie die Originalschauplätze, darunter die ikonische Große Halle von Winterfell, in der Jon Snow zum "König des Nordens" ausgerufen wurde, und besichtigen Sie Originalschauplätze wie den imposanten Thron von Daenerys Targaryen auf Dragonstone. Erleben Sie aus erster Hand die detailgetreuen Kostüme, Waffen und Requisiten, die von preisgekrönten Designern und Kunsthandwerkern entworfen wurden, und entdecken Sie interaktive Elemente, mit denen Sie einige der denkwürdigsten Szenen der Serie nacherleben können. Auf über 10 000 m² lädt diese Weltklasse-Attraktion dazu ein, einen Blick hinter die Kulissen zu werfen und all die Elemente zu entdecken, mit denen die epische Welt von Game of Thrones® zum Leben erweckt wurde.
4. Tag: Game of Thrones® Schauplätze: Tollymore Forest Park & Castle Ward
Nach dem Frühstück begeben Sie sich auf die Entdeckung verschiedener Filmschauplätze der amerikanischen TV-Serie „Game of Thrones® “.
Zunächst besuchen Sie den Tollymore Forest Park, der in der ersten Staffel von Game of Thrones® eine Rolle spielt. Der Park befindet sich am Fuße der Mourne Berge und erstreckt sich über fast 630 Hektar. Dieser romantische Park beheimatet Bäume, Wälder, Bäche, Grotten und Höhlen und bietet zusätzlich einen Ausblick auf die nahegelegene Küste bei Newcastle. Der Spuk-Park wird Sie wahrscheinlich an die Szene erinnern, in der ein Mitglied der Nachtwache durch den verschneiten Wald reitet. Dies ist auch die Szene, wo Ned Stark und seine Jungen auf den aufgespießten Hirsch treffen und Wolfwelpen finden.
Das Castle Ward, welches Ihnen als Winterfell bekannt sein dürfte, überblickt den See Strangford Lough. Hinter den Begrenzungsmauern des ca. 3 km² großen Gutes findet man das historische Haus, einen exotischen Garten und einen Wald, in dem es angeblich spukt. Castle Ward ist der Hauptdrehort für Winterfell, wo König Robert Baratheon und sein Gefolge ankommen und von den Starks empfangen werden (Staffel 1). Dies ist außerdem der Ort, wo die Szenen von Bran und Osha gefilmt wurden.
5. Tag: Game of Thrones® Schauplätze an der Antrim Küste
Sie verlassen Belfast am Morgen und fahren entlang der Antrimküste, wo Sie weitere Filmschauplätze von Game of Thrones® besichtigen. Unterwegs machen sie einen Fotostop beim Shane's Castle. Der Schlosspark ist einer der schönsten und am besten erhaltenen in Irland. Obwohl die Burg seit einem Brand im Jahr 1816 in Trümmern liegt, sind die verbliebenen Gebäude, darunter ein einzigartiges Kamelienhaus, ein markantes Merkmal in der Landschaft. Diese Burgruine diente als Kulisse für ein Ritterturnier.
Im malerische Ort Glenarm, dessen Name „Tal der Armee“ bedeutet, erwartet Sie das Steensons Jewellery Economusee, wo zahlreiche einzigartige Schmuckstücke hergestellt werden, die eigens für die Show kreiert wurden, wie z.B. König Joffreys Krone, Lannisters Löwen-Anhänger, Hirsch-Anstecknadeln und Silberfisch-Broschen. Auf einer Gallerie können Sie den Handwerkern bei ihrer Arbeit zusehen. Und wer weiß, vielleicht finden Sie auch das ein oder andere Souvenir.
Weiter geht es zu den Cushendun Höhlen, die über einen Zeitraum von 400 Millionen Jahren von extremen Wettereinflüssen geformt wurden. In Staffel zwei gebärt Melisandre dort ein beschattetes Kind nachdem sie von Davos Seaworth an Land gebracht wurde.
Am Ende des Tages halten Sie noch in der Murlough Bay. Diese befindet sich nordöstlich in der Grafschaft Antrim und ist ein Ehrfurcht gebietender Ort. Die Bucht ist bekannt für eine unvergleichliche Schönheit, Abgeschiedenheit und Ausblicke auf das Meer, die bei gutem Wetter bis zur Insel Rathlin und der Küste Schottlands reichen. In Staffel drei wird die Murlough Bucht zu den „Iron Islands“, wo Theon Greyjoy mit seiner Schwester reitet und wo Davos Seaworth nach dem „Blackwater Bay“-Kampf Schiffbruch erleidet.
6. Tag: Dark Hedges und Giant's Causeway
Heute besichtigen Sie einige der Höhepunkte der Reise. Zunächst erwartet Sie ein einzigartes Fotomotiv in der Nähe des Ortes Ballymoney: Die Allee „Dark Hedges“, eine eindringliche Allee aus schlangenförmigen Buchen, die zum Königsweg wurde, wo Arya sich als Junge verkleidete, um einer Gefangennahme zu entgehen.
Als nächstes geht es zum sagenumwobenen Giant's Causeway. “Der Fußweg des Riesen”, wie er auch genannt wird, ist eine Felsformation, die aus vielen Basaltsäulen besteht.
Am Dunluce Castle, einer Schlossruine aus dem 14. Jh., die sich malerisch auf einem Felsen oberhalb der Küste befindet, legen Sie einen Fotostopp ein. Der letzte Halt des Tages führt Sie zum Downhill Beach, einem 11 km langen Strand. Dort befindet sich der Mussenden Tempel, der 36 Meter über den Klippen des Atlantischen Ozeans thront. Downhill wurde in der zweiten Staffel gezeigt, als der Ort zu „Dragonstone“ umgewandelt wurde. Am Strand wurden Götzenbildnisse verbrannt, Stannis zog das glühende Schwert und Melisandre sang: „For the night is dark and full of terrors“.
7. Tag: Derry und Marble Arch Caves Geopark
Der Tag beginnt mit einer Stadtrundfahrt durch Derry (Londonderry). Derry ist die zweitgrößte Stadt Nordirlands und blickt auf eine bewegte Geschichte zurück. Während der Rundfahrt besichtigen Sie unter anderem den Stadtteil Bogside, der für seine bemalten Hauswände, die sogenannten Mural Walls, die oftmals politische Motive aufzeigen, berühmt ist.
Im Anschluss fahren Sie in die Region Fermanagh und entdecken den Marble Arch Caves Global Geopark, welcher eine der schönsten Höhlen Europas aufweist. Besucher werden in eine faszinierende natürliche Unterwelt aus Flüssen, Wasserfällen, sich windenen Pfaden und erhöhten Kammern geführt, während wunderschöne Gesteinsformationen um sie herum funkeln. Bitte beachten Sie, dass die Höhlenbesichtigung witterungsabhängig ist.
8. Tag: Dublin und optionaler Besuch Guinness Storehouse
Nachdem Sie schon die nordirische Hauptstadt erlebt haben, besichtigen Sie heute auf einer Panorama-Stadtrundfahrt die irische Hauptstadt Dublin. Sie werden feststellen, dass der Fluss Liffey Dublin in zwei Hälften teilt. Die Nordseite ist bekannt für die Einkaufsstraßen O´Connell Street und Henry Street, das General Post Office und das Custom House entlang des Flusses. Die Südseite hingegen erscheint dem Besucher oft vornehmer durch die elegante Fußgänger- und Einkaufsstraße Grafton Street, den St. Stephen's Green Park sowie die beiden Kathedralen St. Patrick's und Christ Church.
Optional: Guinness Storehouse
Ein Besuch in der Heimat des ikonischen Guinness ist ein Muss für viele Irland Reisende. Das Guinness Storehouse ist Irlands Top-Touristenattraktion im Herzen der Guinness-Brauerei am St. James Gate. Das siebenstöckige Besucherzentrum ist in einer ehemaligen Fermentationsanlage untergebracht und erzählt die Geschichte des weltberühmten Getränks. Es ist eine dramatische Geschichte, die vor über 250 Jahren ihren Anfang findet und in der Gravity Bar endet, wo Besucher bei einem kostenlosen Pint Guinness entspannen, während sie den spektakulären Ausblick über Dublin genießen.
9. Tag: Hill of Tara und optionaler Besuch im Titanic Museum
Zurück nach Belfast fahren Sie durch das geschichtsträchtige Boyne-Valley. Hier steht die Entdeckung des Hill of Tara auf dem Programm. Der Hügel von Tara ist ein Juwel in der Krone der Landschaft des Boyne-Tals. Die Stätte, die seit mehr als 5000 Jahren als Begräbnis- und Versammlungsort genutzt wird, ist vor allem als legendäre Einweihungsstätte der alten Hochkönige von Irland bekannt. Von seinen sanften Hängen kann man das Boyne Valley und darüber hinaus sehen. Heute sind von der Anlage noch interessante Überbleibsel vorhanden. Im Freien können Sie eine Grabanlage aus der Steinzeit (2000 vor Christus) sowie zwei Ringforts und weitere Forts, die nach Figuren aus der irischen Folklore benannt wurden, besichtigen.
In Belfast haben Sie die Möglichkeit, die Stadt auf eigene Faust weiterzuentdecken. Im Titanic Quarter können Sie einen selbstgeführten Rundgang durchführen, um die Glass of Thrones zu entdecken. Dies sind sechs riesige Buntglasfenster, die einige der berühmtesten Szenen aus Game of Thrones darstellen. Folgen Sie dem Pfad entlang der Maritime Mile, der Sie an den beeindruckenden Motiven vorbeiführt.
Optionaler Besuch (anstelle von Freizeit): Titanic Belfast
Optional können Sie das Titanic Centre besuchen. Gelegen im Herzen von Belfast, greift diese moderne Ausstellung die Geschichte des berühmtesten Schiffes der Welt auf. Das markante sechsgeschössige Gebäude befindet sich direkt neben dem historischen Ort, wo das Schiff original konstruiert wurde. Die Audioguide-Tour beginnt bereits beim Betreten der Vorhalle des Museums, wo die Besucher von vier schiffsrumpfartigen Flügeln umgeben sind. Während Sie durch die neun großen Gallerien der interaktiven Ausstellungen schlendern, können Sie die wahre Geschichte der Titanic erleben, von ihrer Konzeption in Belfast zu Beginn des 20. Jahrhunderts, über ihre Konstruktion und Einführung, bis hin zu ihrer Reise. Zu den Highlights gehört die Reise zum Meeresgrund im angeschlossenen Meeres-Entdeckungszentrum.
10. Tag: Nachtfähre nach Amsterdam
Nach ereignisreichen Tagen verlassen Sie Nordirland. Mit der Fähre geht es zunächst von Belfast nach Cairnryan bevor Sie Ihr Reisebus nach Newcastle für die Nachtfähre nach Amsterdam bringt.
11. Tag: Heimreise
Nach dem Frühstücksbüfett an Bord treten Sie von Amsterdam Ihre Heimreise an.
» Für diese Reise stehen im Moment keine Termine zur Verfügung.
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Beförderung
- Haustürtransfer in ausgewählten Regionen
- Fahrt im modernen Reisebus
- Fährfahrten: Amsterdam – Newcastle, Cairnryan - Belfast - Cairnryan, Newcastle – Amsterdam
Hotels & Verpflegung
- 1 Übernachtung auf der Fähre Amsterdam – Newcastle in 2-Bett-Innenkabine
- 1 Übernachtung auf der Fähre Newcastle – Amsterdam in 2-Bett-Innenkabine
- 3 Übernachtungen im Mittelklassehotel im Raum Belfast
- 1 Übernachtung im Mittelklassehotel im Raum Portrush
- 1 Übernachtung im Mittelklassehotel im Raum Derry
- 1 Übernachtung im Mittelklassehotel im Raum Cavan
- 1 Übernachtung im Mittelklassehotel im Raum Dublin
- 1 Übernachtung im Mittelklassehotel im Raum Belfast
- 10 x Frühstück
- 10 x Abendessen
Ausflüge & Besichtigungen
Alle in deutscher Sprache, soweit nicht anders angegeben
- Stadtrundfahrten: Belfast, Derry und Dublin
- Ausflüge zu Game Of Thrones® Filmkulissen: Tollymore Forest Park, Castle Ward, Shane's Castle Fotostopp, Dark Hedges, Cushendun Höhlen, Murlough Bay, Dunluce Castle Fotostopp, Downhill Beach mit Mussenden Tempel, Marble Arch Caves Geopark (witterungsabhängig)
- Aufenthalt: Hill of Tara
- Eintritte: Game Of Thrones® Studiotour, Castle Ward Estate, Giant's Causeway
- Eintritt und geführte Tour mit Bootsfahrt (witterungsabhängig) im Marble Arch Caves Geopark
- Besichtigung: Steenson Jewellery Economusee Glenarm
Zusätzlich inklusive
- örtliche Reiseleitung von Tag 3 bis Tag 9
- 1 Reisetaschenbuch pro Buchung
- sz-Reisebegleitung
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Zielland
Irland
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Dublin |
National- und Amtssprache: | Irisch, Englisch |
Währungscode: | EUR |
Internationale Vorwahl: | +353 |
Polizei: | 999/112 |
Notarzt: | 999/112 |
Zeitverschiebung: | UTC MEZ UTC +1 MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ G (teilweise D und M in alten Installationen) |
Essen
- Die irische Küche ist traditionell deftig und nahrhaft
- Die Küche beruht auf Fleisch und Milchprodukten
- Auch Fisch und Meeresfrüchte werden viel gegessen
- Kohl ist eine beliebte Zutat in Irlands Küche
Landestypische Gerichte
- Irish Stew → ein Eintopf mit Kartoffelbrei und Lamm
- Boxty → ein traditioneller irischer Kartoffelpuffer
- Coddle → ist eine Art Reste-Essen, meistens sind Speck und Würstchen aus Schweinefleisch sowie Kartoffeln und Zwiebeln enthalten
Getränke
- Irisches Bier → riesige Auswahl an verschiedenen Biersorten
- Cider → Apfelwein
- Irish Whiskey & Irish Mist → die Iren sind die Erfinder des Whiskys
- Internationale Softdrinks
Infrastruktur
- Es gibt ein Inlandsflugnetz
- Eisenbahn- und Busverbindungen sowie Straßenbahnen stehen zur Verfügung
Allgemeines
- Linksverkehr
- Promillegrenze: 0,5 (Fahranfänger: 0,2)
- Es gibt mautpflichtige Straßen
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Das Mittagessen ist die Hauptmahlzeit, das Abendessen wird "Tea" genannt
Trinkgelder
Restaurant: | 10%, kleine Beträge werden aufgerundet Pubs: nach eigenem Ermessen |
Hotel: | Gepäckservice: 2,50 pro Koffer Zimmerservice: 2€ pro Nacht, max. 10€ pro Aufenthalt |
Taxi: | 10% |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist gut
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Es gelten strenge Waffengesetze in Bezug auf CS-Gas, Pfefferspray, Elektroschockgeräte und Schnappmesser
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Großbritannien & Nordirland
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | London |
National- und Amtssprache: | Englisch |
Währungscode: | GBP |
Internationale Vorwahl: | +44 |
Polizei: | 999 |
Notarzt: | 112 |
Zeitverschiebung: | UTC +/-0 WEZ UTC +1 WESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ G (Typ D, Typ in alten Installationen) |
Essen
- Die Küche in Großbritannien verbindet Traditionsgerichte aus der Landhausküche mit internationalen Einflüssen und ist sehr vielseitig
Landestypische Gerichte:
- Baked Beans → weiße Bohnen in Tomatensoße
- Fish & Chips → Fisch und Pommes
- Sunday Roast → Sonntagsbraten
- Yorkshire Pudding → Gebäck in Pastetenform
- Pies → gefüllte Teigtaschen (süß oder herzhaft)
- Bangers and Mash → Würstchen mit Kartoffelbrei
- Crumble → mit Streuseln überbackenes Obst
Getränke
- Cream Tea → schwarzer Tee mit Milch
- Verschiedene Tee Sorten
- Bier
- Cider - Apfelwein
- Internationale Softdrinks
Infrastruktur
- Es gibt ein gut ausgebautes Inlandsflugnetz
- Die allgemeine und touristische Infrastruktur ist sehr gut ausgebaut
- In London gibt es, zusätzlich zu Taxis, Eisenbahn-, U-Bahn- und Busverbindungen
Allgemeines
- Linksverkehr
- Promillegrenze: 0,8
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- In Pubs gibt es bestimmte Regeln. Der erste Gang sollte zur Theke führen, denn eine Bedienung kommt in den meisten Fällen nicht zum Tisch. Sofort nach der Bestellung wird bezahlt, jedoch ohne Trinkgeld. Erkenntlich zeigt man sich, indem man dem Wirt ein Bier ausgibt, das er dann später trinken kann
- Das Königshaus sollte nicht kritisiert werden, das britische Volk liebt seine Royals
- Alle Briten als Engländer zu bezeichnen, ist nicht erwünscht.
Trinkgelder
Restaurant: | 10-15% |
Hotel: | Gepäckservice: 2GBP Zimmerservice: nach eigenem Ermessen |
Taxi: | 10-15% |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist sehr gut
Nicht erlaubte Medikamente:
- Empfohlen: Führen Sie bei der Einfuhr von Medikamenten einen Begleitbrief des Arztes mit sich. Dieser sollte Name, Adresse, Geburtsdatum, Beginn und Ende der Reise und Liste der mitgeführen Medizin (inkl. Dosierung & Gesamtmenge) beinhalten.
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Das Waffengesetz ist verhältnismäßig streng. CS-Gas, Pfefferspray, Schreckschusspistolen und vielerlei Messer sind verboten
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Transitland
Deutschland
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Berlin |
National- und Amtssprache: | Deutsch |
Währungscode: | EUR |
Internationale Vorwahl: | +49 |
Polizei: | 110 |
Notarzt: | 112 |
Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F |
Essen
- Die deutsche Küche ist multikulturell und bietet viele regionale sowie internationale Speisen
- Die typisch deutsche Küche unterscheidet sich von Region zu Region
- Häufig verwendete Lebensmittel: Fleisch, Wurst, Fisch, Kartoffeln, Nudeln und Gemüse
Landestypische Gerichte
- Schnitzel → dünn geschnittenes, knochenfreies Fleischstück, als Beilage gibt es häufig Pommes Frites oder Bratkartoffeln
- Schweinshaxn → gegrillt, gekocht oder gebraten, teilweise auch paniert. Beilagen sind häufig Sauerkraut/Rotkohl und Knödel
- Königsberger Klopse → Hackfleischbällchen, die in Salzwasser gegart werden und in einer hellen Mehlschwitze mit Kapern gericht werden. Dazu gibt es meistens Salzkartoffeln
- Rouladen → meist Rindfleischscheiben mit Gewürzgurken, Speck und einem Stück Weißbrot belegt, welche anschließend eingerollt werden. Dazu gibt es meistens eine dunkle Soße
Getränke
- Bier → viele unterschiedliche regionale Biersorten
- Weine
- Internationale Softdrinks
- Schnäpse aller Art
Infrastruktur
- Sehr gute touristische und allgemeine Infrastruktur
- Gut ausgebautes Straßennetzwerk sowie Zugverbindungen sind vorhanden
- In größeren Städten gibt es U- und Straßenbahnlinien
- In kleineren Städten fahren regelmäßig öffentliche Busse
- Der Inlansdsflugverkehr ist abgedeckt
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,5 (Bei Fahranfängern, die weniger als drei Jahre Fahrerfahrung haben oder unter 21 Jahren sind gilt die Promillegrenze: 0,0); (Radfahrer haben eine Alkoholgrenze von 1,6, sofern diese nicht in Unfälle verwickelt sind)
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
- Mitgebrachte Blumensträuße werden immer ausgewickelt überreicht, dabei sind rote Rosen ausschließlich für den Partner bestimmt
Trinkgelder
Restaurant: | 5-10% |
Hotel: | nach eigenem Ermessen |
Taxi: | 10% |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist in allen Teilen des Landes sehr gut
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Niederlande
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Amsterdam |
National- und Amtssprache: | Niederländisch |
Währungscode: | EUR |
Internationale Vorwahl: | +31 |
Polizei: | 112 |
Notarzt: | 112 |
Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F |
Essen
- Die niederländische Küche wurde von den Gerichten ihrer ehemaligen Kolonien beeinflusst
- Die Niederlande sind berühmt für ihren Käse
Landestypische Gerichte:
- Hollandse Nieuwe → Heringe, werden häufig mit Kartoffeln und Ei serviert
- Poffertjes → kleine runde Pfannkuchen mit Puderzucker
- Kroket → Kroketten, sind meistens mit Fleisch gefüllt
- Hutspot → Kartoffeln, Karotten und Zwiebeln püriert
- Boerenkool met Rookworst → Grünkohl und Kartoffeln mit Räucherwurst
- Gebakken Zeetong → gebratene Seezunge
- Lekkerbekjes → gebratener Weißfisch
- Vla → eine Süßspeise, ähnlich wie Pudding
- Spekkok → unterschiedliche Lagen von stark gebuttertem Biskuitkuchen mit indonesischen Gewürzen
Getränke
- Jenever → einheimischer Gin
- Heineke und Amstel → einheimische Biersorten
- Advocaat → einheimischer Eierlikör
- Niederländische Liköre → Curaçao, Triple Sec und Parfait d’Amour
- Internationale Softdrinks
Infrastruktur
- Es gibt eine sehr gute allgemeine und touristische Infrastruktur
- Öffentlicher Nahverkehr sowie ein Eisenbahn- und Busnetz sind vorhanden
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,5, (Fahrer mit weniger als fünf Jahren Fahrerfahrung oder sieben Jahre bei Führerscheinerwerb unter 18: 0,2)
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
- Bei privaten Einladungen sind kleine Gastgeschenke angebracht
Trinkgelder
Restaurant: | Service Charge schon enthalten, bei sehr gutem Service bis ca. 10% |
Hotel: | Service Charge schon enthalten, bei sehr gutem Service bis ca. 10% |
Taxi: | Service Charge schon enthalten, bei sehr gutem Service bis ca. 10% |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist sehr gut
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Anders als häufig angenommen, sind in den Niederlanden alle Drogen verboten. Lediglich der Verkauf von maximal 5 Gramm Cannabis in Coffeeshops und der Besitz von maximal 5 Gramm werden nicht strafrechtlich verfolgt. Weiterhin gibt es in Amsterdam, Rotterdam und Den Haag gekennzeichnete Bereiche, in denen es verboten ist, Drogen zu konsumieren
- Realistische Imitationen von Feuerwaffen sind verboten
- Pfefferspray, Tränengase oder Ähnliches sind verboten
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
PDF-Downloads
Länder-Information» Für diese Reise stehen im Moment keine Termine zur Verfügung.
Ausführliche Einreisebestimmungen:
Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie .
Wichtiger Hinweis zur Einreise:
Seit dem 01.10.2021 ist für die Einreise nach Großbritannien/Irland zwingend ein gültiger Reisepass erforderlich, der bis zum Ende der Reise gültig sein muss. Der Personalausweis wird nach dem 30.09.2021 nicht mehr als Reisedokument für EU-Bürger anerkannt.
Hinweis Fähre:
Die Unterbringung auf der Nachtfähre kann in Kabinen mit Etagenbetten erfolgen.
Hinweis zu den Ausflügen:
Alle Ausflüge und Führungen finden in deutscher Sprache statt, soweit nichts anderes angegeben ist. Bitte beachten Sie, dass sich die angegebene Reihenfolge der Ausflüge ändern kann.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Deutsche Staatsangehörige benötigen für diese Reise gültige Ausweisdokumente. Die Reise kann sonst nicht angetreten werden!
Je nach Reiseland kann es sein, dass ein Visum erforderlich ist. In einigen Ländern sind ggf. auch Impfvorschriften zu beachten. Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie online bei der jeweiligen Reise unter der Rubrik „Länder“. Außerdem erhalten Sie diese Infos auch in Ihren zugesandten Reise-Vertragsunterlagen.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten sowie über notwendige Impfungen.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 26. Juni 2012 jedes Kind, welches ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument benötigt. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Bitte beantragen Sie das notwendige Reisedokument bei den zuständigen Behörden.
Einreisebestimmungen für nicht-deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Falls Personen ohne deutsche bzw. mit nicht ausschließlich deutscher Staatsbürgerschaft mitreisen, beachten Sie bitte, dass in diesem Fall andere bzw. gesonderte Einreisebestimmungen für Ihr gewähltes Reiseland gelten können. Hierüber geben die jeweiligen Auslandsvertretungen bzw. zuständigen Konsulate entsprechend Auskunft. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten.
Sollten Sie in diesem Zusammenhang Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Bitte kontaktieren Sie uns unter unserer kostenfreien Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Absagefrist durch den Reiseveranstalter sz-Reisen & Service GmbH:
Falls die Mindesteilnehmerzahl für Ihren Reisetermin nicht erreicht werden sollte, behält sich sz-Reisen vor, bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt (bei Tagesfahrten bis zu 2 Wochen) die Reise abzusagen bzw. vom Reisevertrag zurückzutreten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter §7.
sz-Reisen und momento by sz-Reisen sind Marken der sz-Reisen & Service GmbH
Hinweis für Menschen mit eingeschränkter Mobilität:
Unsere Reisen sind nicht geeignet für Gäste mit eingeschränkter Mobilität. sz-Reisen sind meistens Reisen in Bewegung: Um alle Besichtigungen, Rundgänge und Ausflüge in vollem Umfang miterleben zu können, sollten Sie „gut zu Fuß“ sein. Auch so manch ein Hotel ist noch nicht auf Rollatoren oder weitergehende Mobilitätsbeschränkungen eingestellt. Daher sind unsere Reisen für schwer gehbehinderte Gäste sowie für Gäste im Rollstuhl oder mit starker Sehbehinderung nicht geeignet (auch Gehörlosigkeit oder allg. Reisebehinderung).
Im Zweifel können wir vorab für Sie prüfen, ob eine Teilnahme möglich ist. Bitte fragen Sie uns vor der Buchung, ob diese Reise für Sie geeignet ist. Wir beraten Sie gern unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Zahlung & Reiserücktritt bei SZ-Reisen:
Ausführliche Informationen zu Zahlung und zum Reiserücktritt finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter § 2. + 5. + 7. + 8.
Hinweis bei Hotelaufenthalt:
Bei der Hotelkategorie handelt es sich um eine Veranstalterbewertung, die auch von den örtlichen Kategorie abweichen kann.
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