Kärnten: "Seenreich" ins neue Jahr

Winterlandschaft am Wörthersee ©Kärnten Werbung, Michael Stabentheiner
Ihre Reiseroute ©www.stepmap.de
Klagenfurt, Lindwurmbrunnen
Klagenfurt, Lindwurmbrunnen ©EKH-Pictures - adobe stock
Maria Wörth am Wörthersee
Maria Wörth am Wörthersee ©Wörthersee Tourismus GmbH, Gert Steinthaler
Velden am Wörthersee
Velden am Wörthersee ©Kärnten Werbung, Franz Gerdl
Ossiach im Winter ©Region Villach Tourismus GmbH, Michael Stabentheiner
Millstatt am Millstätter See
Millstatt am Millstätter See ©Comofoto - adobe stock
Millstäter Kloster
Stift Millstatt ©EKH-Pictures - adobe stock
Villach
Villach ©Comofoto - adobe stock
Dom in Gurk in Mittelkärnten
Dom in Gurk in Mittelkärnten ©Emira Husidic - Kärnten Werbung
Klagenfurt, Lindwurmbrunnen
Maria Wörth am Wörthersee
Velden am Wörthersee
Millstatt am Millstätter See
Millstäter Kloster
Villach
Dom in Gurk in Mittelkärnten

Familiäres Hotel + Wörthersee + Millstätter See + Villach

  • Schönste Seen und Städte Kärntens
  • Villach mit Alpenstraße
  • Familiengeführtes Hotel
  • Silvesterfeier mit Musik und Mitternachtsjause
ab 1039 €
Buchungscode: AT-SU01

Familiäres Hotel + Wörthersee + Millstätter See + Villach

  • Schönste Seen und Städte Kärntens
  • Villach mit Alpenstraße
  • Familiengeführtes Hotel
  • Silvesterfeier mit Musik und Mitternachtsjause
ab 1039 €
Buchungscode: AT-SU01

Die Berge sind hier ein wenig höher, die schneebedeckten Gipfel ein wenig strahlender, die Luft ein wenig klarer und die Kulisse ein wenig spektakulärer. Weil im Kärntner Seenland einfach alles eine Spur grandioser ist, wird auch Ihre Silvesterfeier im Hotel besonders geschmackvoll ausfallen.
Aber keine Angst vor Neujahrspölsterchen! Denn die Neujahrswanderung mit Glühwein hilft nicht nur dabei, die guten Vorsätze nach mehr Bewegung umzusetzen, sondern auch bei Kater und Müdigkeit.

Apropos Kärntner Seen – da gibt es auch den Wörthersee. War da nicht mal was im Fernsehen? Richtig. Selbstverständlich fahren wir mit Ihnen zum Schloss am Wörthersee in Velden und auch in die Kärntner Hauptstadt Klagenfurt und Maria Wörth mit seiner berühmten Wallfahrtskirche.

Bei unserer Seenrundfahrt zeigen wir Ihnen, dass sich auch die vielen anderen Kärntner Seen, wie der Ossiacher und Millstätter See, hinsichtlich ihrer Idylle keinesfalls vor ihrem großen Bruder verstecken müssen. 

Ein Knaller wird auch Ihr Besuch in der Draustadt Villach am Silvestertag. Denn bevor Sie sich in der liebenswerten Altstadt auf den bevorstehenden Jahreswechsel einstimmen, kurven Sie über die gleichnamige Panoramastraße und genießen den Ausblick hinab auf die siebtgrößte Stadt Österreichs und die zahlreichen umliegenden Seen.
Und wenn Sie in die Ferne bis nach Slowenien und Italien schauen, werden Sie zufrieden seufzen: Was für ein "seenreicher" Start ins neue Jahr!

Programm

1. Tag: Anreise nach St. Urban

In Kärnten rutschen Sie ins neue Jahr. Ihr 3*-Superior Hotel Koglers Pfeffermühle liegt in unberührter Natur auf 790 m Seehöhe. Hier werden Sie von Familie Kogler herzlich in Empfang genommen.

2. Tag: Wörthersee – Klagenfurt – Maria Wörth – Velden

Nach dem Frühstück erkunden Sie den Wörthersee. Sie beginnen mit Klagenfurt, der Landeshauptstadt im Herzen Kärntens, die sich östlich am Wörthersee befindet. Ein Stadtrundgang mit einer örtlichen Reiseleitung führt Sie durch die facettenreiche Altstadt vorbei an von italienischen Baumeistern errichteten Häusern und markanten Plätzen. Erfahren Sie dabei mehr über die spannende Gesichte der Renaissancestadt, die durch ein heftiges Erdbeben zerstört und im 16. Jahrhundert wieder aufgebaut wurde, und entscheiden Sie selbst, ob Klagenfurt zu Recht "Renaissance-Juwel am Wörthersee" genannt wird.

Entlang des Wörthersee-Südufers begeben Sie sich weiter in Richtung Westen. In Maria Wörth legen Sie einen Zwischenstopp ein, damit Sie nicht nur die bekannte Wallfahrtskirche besichtigen, sondern auch das Seepanorama in seiner vollen Pracht und die frische Winterluft genießen können.

Anschließend fahren Sie nach Velden am Wörthersee. Vielleicht kennen Sie noch die Fernsehserie "Ein Schloss am Wörthersee"? Dann kommt Ihnen Schloss Velden mit seinen vier prägnanten Ecktürmen sicherlich bekannt vor. Wenn nicht, wird Sie der Erholungsort dennoch entzücken.

3. Tag: Ossiacher See – Millstätter See

Entlang des Südufers des Ossiacher Sees fahren Sie zum Millstätter See, den zweitgrößten, aber tiefsten und wasserreichsten See Kärntens, und legen dabei einen Stopp im charmanten Ossiach ein, das eingebettet in einer Traumkulisse aus See und Bergen liegt.

In Millstatt haben Sie Zeit, den historischen und architektonischen Charme der Marktgemeinde auf sich wirken zu lassen. Bummeln Sie durch die historische Altstadt und spazieren Sie entlang des Villenwegs vorbei an einstigen Sommerresidenzen des Adels aus der Kaiserzeit. Besonders das ehemalige Benediktiner Kloster und Stift mit der freizugänglichen Stiftskirche und dem mit vielen Tiersymbolen geschmückten Kreuzgang, der gemeinsam mit dem Westportal zu den bedeutendsten romanischen Bauwerken Kärntens gehört, prägen das Stadtbild. Genießen Sie auch das bezaubernde Panorama über den See und die umliegende Bergwelt am Ufer des Millstätter Sees.

Auf dem Rückweg zum Hotel fahren Sie vorbei an den sanften Nockbergen, die gemeinsam mit dem Salzburger Lungau Österreichs größten UNESCO-Biosphärenpark bilden.

4. Tag: Villacher Alpenstraße – Villach – Silvesterfeier im Hotel

Die Villacher Alpenstraße gehört zu den wenigen Panoramastraßen, die auch im Winter befahrbar sind. Diese Möglichkeit nutzend genießen Sie auf der 16,5 km langen Strecke von Villach-Möltschach zum Fuße des Dobratsch eindrucksvolle Ausblicke auf Villach, die Karawanken, die Julischen Alpen und die Kärntner Seenlandschaft. Während Sie die über 1.000 Höhenmeter bequem mit dem Bus bewältigen, gibt es zahlreiche Plätze und Aussichtsplattformen, die sich für einen ausgiebigen Fotostopp oder einen kleinen Spaziergang eignen.

Nachdem Sie bereits einen Blick von oben auf Villach geworfen haben, besuchen Sie im Anschluss an die Panoramastraßenfahrt die zweitgrößte Stadt Kärntens und haben Zeit für einen individuellen Bummel durch die Draustadt, die voller Charme, Geschichte und mediterranem Flair ist.

Zurück im Hotel erwartet Sie zum Jahreswechsel ein Abend mit Silvesterschmaus samt Mitternachtsjause.

5. Tag: Gurktaler Alpen – Neujahrswanderung

Sie wollen sich im neuen Jahr mehr bewegen? Den guten Vorsatz können Sie gleich heute in die Tat umsetzen, denn Sie begeben sich auf eine kleine Neujahrswanderung mit Glühwein.
Da man das Ganze aber auch nicht übertreiben muss, geht es entspannt weiter mit einer Rundfahrt durch die Gurktaler Alpen. Während der Fahrt durch das wenig bebaute, mittlere Gurktal ist eine Sehenswürdigkeit bereits von Weitem sichtbar. Imposant erheben sich die 60 m hohen Doppeltürme des Doms zu Gurk. Im 12. Jahrhundert entstand er durch das Zusammenwirken vieler namhafter Künstler, wodurch er zum Gesamtkunstwerk unterschiedlicher Stilepochen wurde. Heute ist der Dom zu Gurk eines der berühmtesten Denkmäler sakraler Baukunst.

Um Sie gebührend zu verabschieden, serviert Ihnen Familie Kogler am Abschlussabend ein Kärntner Schmankerl-Büfett.

6. Tag: Heimreise

Erlebnisreiche Tage im wunderschönen Kärnten liegen hinter Ihnen. Sie lassen die schneebedeckten Berge der Alpen hinter sich und kehren wohlbehalten nach Hause zurück.

ab 1039 
AT-SU01

Reisedaten

Reise/Reiseziel:
Kärnten: "Seenreich" ins neue Jahr
Veranstalter:
SZ-Reisen & Service GmbH
Mindestteilnehmerzahl:
25
Ungefähre Gruppengröße:
35

Termine

    = Die mit gekennzeichneten Angebote sind nur noch auf Anfrage buchbar.

    Zusatzoptionen:

    Haustürtransfer:

    inkl. Transfer ab/an Haustür Region B/D

Reiseversicherung

Wir empfehlen Ihnen den sofortigen Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung (Reiserücktritt und Reiseabbruch), sowie bei Auslandsreisen eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung.

Wir helfen Ihnen dabei, den optimalen Versicherungsschutz für Sie zu finden. Lesen Sie sich hier alle näheren Informationen durch.

Beförderung

  • Haustürtransfer in ausgewählten Regionen
  • Fahrt im modernen Reisebus

Hotel & Verpflegung

  • 5 Übernachtungen im 3*-Superior Hotel Koglers Pfeffermühle in St. Urban am Urbansee
  • 5x Frühstück
  • 3x Abendessen als Menü
  • 1x Silvestermenü und Mitternachtsjause
  • 1x Abendessen als Kärntner Schmankerl-Büfett

Ausflüge & Besichtigungen

  • Ausflüge: Wörthersee mit Klagenfurt, Maria Wörth und Velden, Millstätter See, Villach, Gurktaler Alpen
  • Stadtführung: Klagenfurt mit örtlicher Reiseleitung
  • Panoramafahrt über die Villacher Alpenstraße (witterungsabhängig)

Zusätzlich inklusive

  • Empfang am Lagerfeuer mit Heißgetränk
  • Tanzabend im Hotel
  • Neujahrswanderung mit Glühwein
  • Schnapsverkostung im Hotel
  • Ortstaxe
  • sz-Reiseleitung
ab 1039 
AT-SU01

3*-Superior Hotel Koglers Pfeffermühle

Lage

Das familiengeführte Hotel Koglers Pfeffermühle liegt im Herzen Kärntens in unberührter Natur auf 790 m Höhe. Durch die zentrale Lage im Land der 1.000 Seen bietet es einen idealen Ausgangspunkt für Ausflüge.

Zimmer

Die gemütlichen Zimmer sind ausgestattet mit Dusche/WC, Fernseher, Telefon und Safe. Teilweise verfügen die Zimmer über einen Balkon oder eine Terrasse. Alle Zimmer sind bequem per Lift erreichbar.

Hoteleinrichtung

Die Pfeffermühle ist nicht nur Namensgeberin, sondern auch Aushängeschild des Hotels. So besitzt Familie Kogler eine beachtliche Sammlung an Pfeffermühlen, die Sie in der hoteleigenen Erlebniswelt des Pfeffers entdecken können.
Gastfreundschaft und familiäre Atmosphäre stehen bei Familie Kogler an oberster Stelle. Ein besonderes Ausstattungsmerkmal ist daher die kleine, aber feine Bücher- und Spielebibliothek. Im Wellnessbereich mit Ruheraum finden Sie eine Biosauna/Tepidarium, eine Finnische Sauna und eine Infrarotkabine. Außerdem steht Ihnen ein Fitnessraum mit großem Panoramafenster zur Verfügung. Während Sie im Restaurant mit überwiegend Kärntner Produkten kulinarisch verwöhnt werden, finden Sie im hauseigenen Genussladen allerlei "G'schmackiges" aus der Region.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.koglers-pfeffermuehle.at

Zimmerbeispiel Hotel Koglers Pfeffermühle Österreich
Zimmerbeispiel Koglers Pfeffermühle ©Koglers Pfeffermühle
Guten Appetit im Hotelrestaurant Koglers Pfeffermühle
Hotelrestaurant ©Hotel Koglers Pfeffermühle
Restaurant Hotel Koglers Pfeffermühle
Hotelrestaurant ©Hotel Koglers Pfeffermühle
Sauna Hotel Koglers Pfeffermühle
Hotelsauna ©Hotel Koglers Pfeffermühle
Frühstücksbüfett, Koglers Pfeffermühle
Frühstücksbüfett, Koglers Pfeffermühle ©Koglers Pfeffermühle
Zimmerbeispiel Hotel Koglers Pfeffermühle Österreich
Guten Appetit im Hotelrestaurant Koglers Pfeffermühle
Restaurant Hotel Koglers Pfeffermühle
Sauna Hotel Koglers Pfeffermühle
Frühstücksbüfett, Koglers Pfeffermühle
ab 1039 
AT-SU01

Zielland

Österreich

Kontinent: Europa
Hauptstadt: Wien
National- und Amtssprache: Deutsch
Währungscode: EUR
Internationale Vorwahl: +43
Polizei: 133
Notarzt: 144
Zeitverschiebung:

UTC +1 MEZ

UTC +2 MESZ

Stecker- und Adapterinformationen Typ C, Typ F, Typ E

Essen

  • Die österreichische Küche ist regional sehr unterschiedlich
  • Die Küche ist zudem von den Nachbarländern beeinflusst  

Landestypische Gerichte

  • Wienerschnitzel → dünnes, paniertes Schnitzel aus Kalbsfleisch
  • Bauernschmaus → Fleischplatte
  • Kasspatzln → Käsespätzle 
  • Schlutzkrapfen → gefüllte Teigtaschen 
  • Tiroler Krapfen → Teigtaschen mit Sauerkraut oder Preiselbeermarmelade 
  • Zillertaler Krapfen → mit Kräutern und Quark gefüllte Teigtaschen 
  • Kaiserschmarrn → in der Pfanne zerteilter, dicker Pfannkuchen
  • Germknödel → gefüllte Knödel aus Hefeteig
  • Apfel- und Topfenstrudel  
  • Gebackene Mäuse → frittierte Teigklöße 
  • Sachertorte → Schokoladentorte mit Aprikosenmarmelade und dicker Schokoglasur 

Getränke

  • Obstler → eine Art von Schnaps, der aus verschiedenen Obstsorten gebrannt wird
  • Internationale Softdrinks

Infrastruktur

  • Es gibt ein gut ausgebautes Straßennetz
  • Ein sehr gutes Eisenbahn- und Busnetz ist vorhanden
  • Mietwagen, Taxis und öffentliche Verkehrsmittel stehen zur Verfügung

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,5 (Fahranfänger, die ihren Führerschein seit weniger als 2 Jahren haben: 0,2)
  • Es gilt eine Vignettenpflicht auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen
  • Auf einzelnen Streckenabschnitten wird zusätzlich eine Mautgebühr verlangt
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.

  • Auf den Titel in der Anrede wird viel Wert gelegt
  • Das Rauchen an öffentlichen Orten sowie in öffentlichen Gebäuden ist verboten
  • Das Rauchverbot betrifft auch öffentliche Feste mit gastronomischen Angeboten
  • Das Rauchen ist im privaten PKW verboten, sofern sich ein Minderjähriger im Fahrzeug befindet

Trinkgelder

Restaurant: freiwillig, nach eigenem Ermessen
Hotel: freiwillig, nach eigenem Ermessen
Taxi: freiwillig, nach eigenem Ermessen

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die medizinische Versorgung ist sehr gut

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
  • Das Verdecken des Gesichts durch Kleidung ist in der Öffentlichkeit verboten

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

Transitland

Deutschland

Kontinent: Europa
Hauptstadt: Berlin
National- und Amtssprache: Deutsch
Währungscode: EUR
Internationale Vorwahl: +49
Polizei: 110
Notarzt: 112
Zeitverschiebung:

UTC +1 MEZ

UTC +2 MESZ

Stecker- und Adapterinformationen Typ C, Typ F

Essen

  • Die deutsche Küche ist multikulturell und bietet viele regionale sowie internationale Speisen
  • Die typisch deutsche Küche unterscheidet sich von Region zu Region
  • Häufig verwendete Lebensmittel: Fleisch, Wurst, Fisch, Kartoffeln, Nudeln und Gemüse 

Landestypische Gerichte

  • Schnitzel → dünn geschnittenes, knochenfreies Fleischstück, als Beilage gibt es häufig Pommes Frites oder Bratkartoffeln
  • Schweinshaxn → gegrillt, gekocht oder gebraten, teilweise auch paniert. Beilagen sind häufig Sauerkraut/Rotkohl und Knödel
  • Königsberger Klopse → Hackfleischbällchen, die in Salzwasser gegart werden und in einer hellen Mehlschwitze mit Kapern gericht werden. Dazu gibt es meistens Salzkartoffeln
  • Rouladen → meist Rindfleischscheiben mit Gewürzgurken, Speck und einem Stück Weißbrot belegt, welche anschließend eingerollt werden. Dazu gibt es meistens eine dunkle Soße

Getränke

  • Bier → viele unterschiedliche regionale Biersorten
  • Weine
  • Internationale Softdrinks
  • Schnäpse aller Art

Infrastruktur

  • Sehr gute touristische und allgemeine Infrastruktur
  • Gut ausgebautes Straßennetzwerk sowie Zugverbindungen sind vorhanden
  • In größeren Städten gibt es U- und Straßenbahnlinien
  • In kleineren Städten fahren regelmäßig öffentliche Busse 
  • Der Inlansdsflugverkehr ist abgedeckt

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,5 (Bei Fahranfängern, die weniger als drei Jahre Fahrerfahrung haben oder unter 21 Jahren sind gilt die Promillegrenze: 0,0); (Radfahrer haben eine Alkoholgrenze von 1,6, sofern diese nicht in Unfälle verwickelt sind)
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld. 

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen. 

  • Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
  • Mitgebrachte Blumensträuße werden immer ausgewickelt überreicht, dabei sind rote Rosen ausschließlich für den Partner bestimmt

Trinkgelder

Restaurant: 5-10%
Hotel: nach eigenem Ermessen
Taxi: 10%

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die medizinische Versorgung ist in allen Teilen des Landes sehr gut

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

PDF-Downloads

 Länder-Information
ab 1039 
AT-SU01

Ausführliche Einreisebestimmungen:

Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie .

Hinweis zu den Ausflügen:

Alle Ausflüge und Führungen finden in deutscher Sprache statt, soweit nichts anderes angegeben ist. Bitte beachten Sie, dass sich die angegebene Reihenfolge der Ausflüge ändern kann. 

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):

Deutsche Staatsangehörige benötigen für diese Reise gültige Ausweisdokumente. Die Reise kann sonst nicht angetreten werden!
Je nach Reiseland kann es sein, dass ein Visum erforderlich ist. In einigen Ländern sind ggf. auch Impfvorschriften zu beachten. Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie online bei der jeweiligen Reise unter der Rubrik „Länder“. Außerdem erhalten Sie diese Infos auch in Ihren zugesandten Reise-Vertragsunterlagen.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten sowie über notwendige Impfungen.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 26. Juni 2012 jedes Kind, welches ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument benötigt. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Bitte beantragen Sie das notwendige Reisedokument bei den zuständigen Behörden.

Einreisebestimmungen für nicht-deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):

Falls Personen ohne deutsche bzw. mit nicht ausschließlich deutscher Staatsbürgerschaft mitreisen, beachten Sie bitte, dass in diesem Fall andere bzw. gesonderte Einreisebestimmungen für Ihr gewähltes Reiseland gelten können. Hierüber geben die jeweiligen Auslandsvertretungen bzw. zuständigen Konsulate entsprechend Auskunft. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten.
Sollten Sie in diesem Zusammenhang Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Bitte kontaktieren Sie uns unter unserer kostenfreien Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).

Absagefrist durch den Reiseveranstalter sz-Reisen & Service GmbH:

Falls die Mindesteilnehmerzahl für Ihren Reisetermin nicht erreicht werden sollte, behält sich sz-Reisen vor, bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt (bei Tagesfahrten bis zu 2 Wochen) die Reise abzusagen bzw. vom Reisevertrag zurückzutreten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter §7.

sz-Reisen und momento by sz-Reisen sind Marken der sz-Reisen & Service GmbH

Hinweis für Menschen mit eingeschränkter Mobilität:

Unsere Reisen sind nicht geeignet für Gäste mit eingeschränkter Mobilität. sz-Reisen sind meistens Reisen in Bewegung: Um alle Besichtigungen, Rundgänge und Ausflüge in vollem Umfang miterleben zu können, sollten Sie „gut zu Fuß“ sein. Auch so manch ein Hotel ist noch nicht auf Rollatoren oder weitergehende Mobilitätsbeschränkungen eingestellt. Daher sind unsere Reisen für schwer gehbehinderte Gäste sowie für Gäste im Rollstuhl oder mit starker Sehbehinderung nicht geeignet (auch Gehörlosigkeit oder allg. Reisebehinderung).
Im Zweifel können wir vorab für Sie prüfen, ob eine Teilnahme möglich ist. Bitte fragen Sie uns vor der Buchung, ob diese Reise für Sie geeignet ist. Wir beraten Sie gern unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).

Zahlung & Reiserücktritt bei SZ-Reisen:

Ausführliche Informationen zu Zahlung und zum Reiserücktritt finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter § 2. + 5. + 7. + 8.

Hinweis bei Hotelaufenthalt:

Bei der Hotelkategorie handelt es sich um eine Veranstalterbewertung, die auch von den örtlichen Kategorie abweichen kann.

ab 1039 
AT-SU01

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