Oberitalienische Seen: La Dolce Botanica

Meran
Meran ©IDM Südtirol-Alto Adige, Marion Lafogler
Ihre Reiseroute
Ihre Reiseroute ©www.stepmap.de
Meran
Meran ©IDM Südtirol, Franziska Unterholzner
Schloss Trauttmansdorff
Schloss Trauttmansdorff ©Südtirol Marketing
Peschiera del Garda
Peschiera del Garda ©123rf.com, profile_xbrchx
Parco Sigurtà Valeggio
Parco Sigurtà Valeggio ©italiafoto.net
Parco Sigurtà Valeggio, Seerosen
Parco Sigurtà, Seerosen ©italiafoto.net
Blick auf Mantua
Blick auf Mantua ©123rf.com, profile milosk
Mantua
Mantua ©123rf.com, profile xbrchx
Heller Garten in Gardone, Skulptur
Heller Garten in Gardone, Skulptur ©HELLER GARTEN
Heller Garten in Gardone, Brücke
Heller Garten in Gardone, Brücke ©HELLER GARTEN
Villa Carlotta in Tremezzo am Comer See
Villa Carlotta in Tremezzo am Comer See ©elitravo,123rf
Botanische Gärten von Villa Taranto
Botanische Gärten der Villa Taranto ©elesi, 123rf.com
Isola Bella, Stresa, Lago Maggiore
Isola Bella, Lago Maggiore ©pure-life-pictures, fotolia.com
Pfau Isola Madre
Pfau Isola Madre ©Luca Lorenzelli - adobe stock
Isola dei Pescatori im Langensee
Isola dei Pescatori ©Roberto Maggioni - Maggioni Tourist Marketing
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Parco Sigurtà Valeggio
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Isola dei Pescatori im Langensee
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Gartenreise zu den schönsten Gärten und Inseln Oberitaliens

  • schönste Gärten Oberitaliens
  • Borromäische Inseln mit Palast & Garten der Isola Bella und Isola Madre
ab 1325 €
Buchungscode: IT-OS02
Icon: Busreise Icon: Haustürtransfer

Gartenreise zu den schönsten Gärten und Inseln Oberitaliens

  • schönste Gärten Oberitaliens
  • Borromäische Inseln mit Palast & Garten der Isola Bella und Isola Madre
ab 1325 €
Buchungscode: IT-OS02

Haben Sie Lust auf eine italienische Romanze? Dann sind Sie in den schönsten Gärten Oberitaliens gerade richtig. Mal blühend frühlingsverliebt, mal herbstlich bunt – dieses Stelldichein wird zauberhaft. Schnappen Sie sich Ihren Sonnenhut und kommen Sie mit auf eine Gartenreise voller farbenfroher Überraschungen.

Schon der Auftakt hat das Potential für einen ersten Flirt. Die elegante Kurstadt Meran schmückt sich charmant mit mediterranem Flair. In den Gärten von Schloss Trauttmansdorff führen mehr als 80 botanische Landschaften aus aller Welt einen Wettbewerb darum, welche Pflanze Sie am meisten zum Staunen bringt.

Am Gardasee erwartet Sie der preisgekrönte Parco Sigurtà und lädt mit seinen Baumriesen, einem reizvollen Blumenmeer und einem Eiben-Labyrinth zum Versteckspiel ein. Anschließend gehen Sie in der Kunststadt Mantua auf eine Zeitreise in die Renaissance.

In Sachen Romantik legen wir jetzt noch eine Schippe drauf: Per Schiff gleiten Sie über den Gardasee, um den Heller-Garten zu besuchen und in diesem Reich der Sinne berühmte Kunstwerke hinter den Pflanzen und Bäumen zu entdecken.

Sie wollen noch mehr? Weiter geht's an den mondänen Comer See zur Villa Carlotta, wo barocke Gärten und prachtvolle Architektur um Ihre Aufmerksamkeit buhlen. Am Lago Maggiore setzt die Villa Taranto mit ihrem englischen Garten noch eins drauf. Elegante Skulpturen posen stilvoll zwischen Wasserspielen.

Finale Grande: Eine Schifffahrt zu den Borromäischen Inseln! Die Isola Bella zeigt stolz ihren barocken Palast, während die Isola Madre mit exotischen Blumen punktet. Und die charmante Isola dei Pescatori? Die rundet mit ihren verwinkelten Gässchen alles ganz entspannt ab.

Programm

1. Tag: Anreise in den Raum Brenner

Ihre Reise beginnt mit der Fahrt über die Alpen bis in den Raum Brenner, wo Sie Ihr Hotel für die Zwischenübernachtung beziehen.

2. Tag: Meran – Trauttmansdorffer Gärten – Anreise nach Peschiera del Garda

Am Vormittag erwartet Sie eine Stadtführung durch die traditionsreiche Kurstadt Meran. Die elegante Altstadt mit ihren Laubengängen, Jugendstilvillen und der Passerpromenade erzählt von Merans Zeit als mondäner Kurort der k.u.k.-Monarchie.

Anschließend besuchen Sie die Gärten von Schloss Trauttmansdorff, wo Sie über 80 verschiedene botanische Landschaften mit Pflanzen aus aller Welt erleben. Im Frühjahr entfalten Tulpen, Narzissen und Obstbaumblüten ein buntes Blütenmeer, während im Herbst Dahlien, Chrysanthemen und die prächtige Laubfärbung der japanischen Ahorne für besondere Stimmung sorgen.

Nach einem ausgiebigen Spaziergang fahren Sie entlang des Gardasees nach Peschiera del Garda, wo Sie Ihr Hotel für die nächsten 3 Nächte beziehen.

3. Tag: Parco Sigurtà – Mantua

Heute erkunden Sie den mehrfach prämierten Parco Giardino Sigurtà, eine 600.000 m² große Gartenanlage mit imposanten Baumriesen, Seerosenteichen und einem romantischen Labyrinth aus Eiben. Im Frühjahr locken Krokusse, Tulpen, Narzissen, Hyazinthen, Pfingstrosen und Rosen und die grünen Flächen sind ideal, um sich von der Kälte des Winters zu erholen. Im Herbst bezaubern Astern, Rosen und die Farbenpracht der alten Platanen.

Am Nachmittag besuchen Sie Mantua, ein Juwel der Renaissance. Der Palazzo Ducale mit seinen Fresken von Mantegna, der idyllische Herzogspalast und die Lage zwischen drei Seen machen die Stadt zu einer der bedeutendsten Kunststädte der Lombardei. Bei einem Bummel über die Plätze der Altstadt, die zum UNESCO Weltkulturerbe gehört, und durch die mittelalterlichen Gassen können Sie den besonderen Charme der Stadt erspüren.

4. Tag: Heller-Garten

Von Sirmione, der charmanten Halbinselstadt mit der Skaligerburg, fahren Sie mit dem Schiff nach Gardone Riviera. Dort besuchen Sie den botanischen Garten der Fondazione André Heller. Dieser einzigartige Garten verbindet Pflanzenvielfalt mit Kunst. Zwischen Bambushainen, Teichen und seltenen exotischen Pflanzen können Sie Skulpturen internationaler Künstler entdecken. Im Frühjahr blühen Magnolien und Azaleen, im Herbst faszinieren Spätblüher wie Kamelien und die warmen Farben der Laubgehölze.

5. Tag: Villa Carlotta – Anreise an den Lago Maggiore

Sie verlassen den Gardasee und fahren zunächst zum Comer See. In Tremezzo besuchen Sie die berühmte Villa Carlotta, eine Sommerresidenz aus dem 18. Jahrhundert. Der weitläufige botanische Garten überrascht mit einer Vielfalt an Pflanzen: Im Frühjahr blühen Rhododendren und Azaleen in leuchtenden Farben, während im Herbst Kamelien und Zitrusfrüchte für mediterranes Flair sorgen.

Anschließend bringt Sie der Bus an den Lago Maggiore, wo Sie Ihr Hotel für die kommenden Tage beziehen.

6. Tag: Villa Taranto

Auf dem heutigen Gartenprogramm steht eine ausgiebige Besichtigung des berühmten Gartens der Villa Taranto. Die Villa entspricht dem Architekturstil der Normandie, der Garten wurde im englischen Stil angelegt, jedoch mit italienischen Elementen wie Statuen, Wasserspielen und Terrassen veredelt. Gehen Sie weiter durch die Blütenpracht aus aller Welt und Sie sehen Seerosen aus dem Amazonasgebiet, majestätische Lotusblumen aus Indien und den seltenen "Taschentuchbaum" aus China, der seinen Namen seiner spektakulären weißen Blüte verdankt. Aber passen Sie auf, dass Sie sich nicht im Dahlienlabyrinth verlaufen oder beim Entspannen in den Terrassengärten, während Ihr Blick über bunte Blumenbeete und zahlreiche Wasserspiele schweift, gänzlich die Zeit vergessen.

7. Tag: Borromäische Inseln

Eine Bootsfahrt bringt Sie zum krönenden Abschluss zu den drei Hauptinseln der Borromäischen Inselgruppe. Auf der Isola Bella besuchen Sie den monumentalen Barockpalast und die kunstvoll angelegten Terrassengärten mit Zitrusbäumen und Orangenblüten im Frühling sowie prächtigen Sommerblumen. Die Isola Madre ist ein weiteres botanisches Paradies mit seltenen Pflanzen, exotischen Blumen und frei umherlaufenden Pfauen. Besonders eindrucksvoll sind im Frühjahr die Kamelien- und Rhododendronblüte, während im Herbst die Palmen und Zypressen ein mediterranes Bild zaubern. Im Gegensatz zu den anderen Inseln ist die Isola dei Pescatori, auch Fischerinsel genannt, die einzige dauerhaft bewohnte Insel. Sie bezaubert mit engen Gassen, Fischerhäusern und urigen Restaurants direkt am Wasser.

8. Tag: Heimreise

Nach einer blütenreichen Woche mit viel Gartenkunst und mediterraner Eindrücken treten Sie Ihre Heimreise an.

ab 1325 
IT-OS02

Reisedaten

Reise/Reiseziel:
Oberitalienische Seen: La Dolce Botanica
Veranstalter:
SZ-Reisen & Service GmbH
Mindestteilnehmerzahl:
25

Termine

    Zusatzoptionen:

    • 2,00 € p.P. WeltbewuSZt - freiwilliger Klima- & Zukunftsbeitrag

    Haustürtransfer:

    inkl. Transfer ab/an Haustür Region A/B/C/D/F

    Zusatzoptionen:

    • 2,00 € p.P. WeltbewuSZt - freiwilliger Klima- & Zukunftsbeitrag

    Haustürtransfer:

    inkl. Transfer ab/an Haustür Region A/B/C/D/F

Reiseversicherung

Wir empfehlen Ihnen den sofortigen Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung (Reiserücktritt und Reiseabbruch), sowie bei Auslandsreisen eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung.

Wir helfen Ihnen dabei, den optimalen Versicherungsschutz für Sie zu finden. Lesen Sie sich hier alle näheren Informationen durch.

Beförderung

  • Fahrt im modernen Reisebus 
  • Haustürtransfer in ausgewählten Regionen

Hotels & Verpflegung

  • 1 Übernachtung im Mittelklassehotel im Raum Brenner
  • 3 Übernachtungen im 3*- bzw. 4*-Hotel in Peschiera del Garda
  • 3 Übernachtungen im 3*-Hotel am Lago Maggiore
  • 7x Frühstück
  • 7x Abendessen 

Ausflüge & Besichtigungen
Alle in deutscher Sprache, soweit nicht anders angegeben

  • Stadtführung: Meran mit örtlicher Reiseleitung
  • Schifffahrten: Sirmione – Gardone (und zurück), Borromäische Inseln
  • Eintritte: Trauttmansdorffer Gärten, Parco Sigurtà, Heller Garten, Villa Carlotta, Villa Taranto, Palast & Garten auf der Isola Bella und Isola Madre

Zusätzlich inklusive

  • Ortstaxe
  • sz-Reiseleitung
ab 1325 
IT-OS02

Zielland

Italien

Essen

  • Mediterrane Küche, die sich durch viel frischen Fisch, Olivenöl und Gemüse auszeichnet 
  • Das typische italienische Mahl beginnt gewöhnlich mit Antipasti

Landestypische Gerichte

  • Pasta → gibt es in den unterschiedlichsten Variationen und in den unterschiedlichsten Kombinationen
  • Pizza → gibt es in den unterschiedlichsten Kombinationen
  • Carpaccio → rohes Rindfleisch, das hauchzart geschnitten wird
  • Antipasti → italienische Bezeichnung für “Vorspeise”
  • Tiramisu → ein Dessert, besteht aus abwechselnden Schichten von Löffelbiskuit einer Creme aus Mascarpone und Kaffee 
  • Panna Cotta → ist ein puddingartiges Dessert

Getränke

  • Wein → macht den größten und vielfältigsten Teil der italienischen Getränke aus 
  • Kaffee → neben dem Wein sind Kaffeespezialitäten typisch für die italienische Lebensart
  • Limoncello → ein Likör aus Zitronen 
  • Ramazotti → ein italienischer Kräuterlikör
  • Amaretto → ein Likör mit einem nussigen Aroma
  • Aperol → ein fruchtig-bitterer Likör, wird meist als Aperitif getrunken 
  • Internationale Softdrinks
  • Verstöße gegen die öffentliche Ordnung führen zu Geldstrafen und Verweisen
  • In Rom gibt es Strafen zum Schutz der Denkmäler, unter Strafe steht beispielsweise ein Griff ins Wasser des Trevi-Brunnens oder das picknicken auf der Spanischen Treppe
  • Die Mitnahme von Sand an den Stränden ist in Italien untersagt. In Sardinien ist die generelle Veränderung der Sandstrände gesetzlich verboten

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

  • Bewohner Italiens neigen zu Aberglauben 
    • Man darf keine Schuhe oder Hüte aufs Bett legen, das bringt Unglück in der Familie 
    • Regenschirme dürfen nach dem Spaziergang nicht geöffnet bleiben, da dies Unglück bringt

Trinkgelder

Restaurant: 5-10%
Hotel: nach eigenem Ermessen
Taxi: 5-10%

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
Kontinent: Europa
Hauptstadt: Rom
National- und Amtssprache: Italienisch
Währungscode: EUR
Internationale Vorwahl: +39
Polizei: 112
Notarzt: 112
Zeitverschiebung:

UTC +1 MEZ

UTC +2 MESZ

Stecker- und Adapterinformationen Typ L, Typ C

Infrastruktur

  • Es gibt ein Inlandsflugnetz
  • Eisenbahn- und Busverbindungen sind vorhanden
  • Die Städte Rom und Mailand verfügen über eine U-Bahn
  • Touristische Infrastruktur ist sehr gut ausgebaut

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,5
  • Mautpflichtige Autobahnen und Tunnel
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld. 

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen. 

  • Die medizinische Versorgung ist sehr gut

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit

Transitland

Deutschland

Kontinent: Europa
Hauptstadt: Berlin
National- und Amtssprache: Deutsch
Währungscode: EUR
Internationale Vorwahl: +49
Polizei: 110
Notarzt: 112
Zeitverschiebung:

UTC +1 MEZ

UTC +2 MESZ

Stecker- und Adapterinformationen Typ C, Typ F

Essen

  • Die deutsche Küche ist multikulturell und bietet viele regionale sowie internationale Speisen
  • Die typisch deutsche Küche unterscheidet sich von Region zu Region
  • Häufig verwendete Lebensmittel: Fleisch, Wurst, Fisch, Kartoffeln, Nudeln und Gemüse 

Landestypische Gerichte

  • Schnitzel → dünn geschnittenes, knochenfreies Fleischstück, als Beilage gibt es häufig Pommes Frites oder Bratkartoffeln
  • Schweinshaxn → gegrillt, gekocht oder gebraten, teilweise auch paniert. Beilagen sind häufig Sauerkraut/Rotkohl und Knödel
  • Königsberger Klopse → Hackfleischbällchen, die in Salzwasser gegart werden und in einer hellen Mehlschwitze mit Kapern gericht werden. Dazu gibt es meistens Salzkartoffeln
  • Rouladen → meist Rindfleischscheiben mit Gewürzgurken, Speck und einem Stück Weißbrot belegt, welche anschließend eingerollt werden. Dazu gibt es meistens eine dunkle Soße

Getränke

  • Bier → viele unterschiedliche regionale Biersorten
  • Weine
  • Internationale Softdrinks
  • Schnäpse aller Art

Infrastruktur

  • Sehr gute touristische und allgemeine Infrastruktur
  • Gut ausgebautes Straßennetzwerk sowie Zugverbindungen sind vorhanden
  • In größeren Städten gibt es U- und Straßenbahnlinien
  • In kleineren Städten fahren regelmäßig öffentliche Busse 
  • Der Inlansdsflugverkehr ist abgedeckt

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,5 (Bei Fahranfängern, die weniger als drei Jahre Fahrerfahrung haben oder unter 21 Jahren sind gilt die Promillegrenze: 0,0); (Radfahrer haben eine Alkoholgrenze von 1,6, sofern diese nicht in Unfälle verwickelt sind)
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld. 

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen. 

  • Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
  • Mitgebrachte Blumensträuße werden immer ausgewickelt überreicht, dabei sind rote Rosen ausschließlich für den Partner bestimmt

Trinkgelder

Restaurant: 5-10%
Hotel: nach eigenem Ermessen
Taxi: 10%

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die medizinische Versorgung ist in allen Teilen des Landes sehr gut

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

Österreich

Kontinent: Europa
Hauptstadt: Wien
National- und Amtssprache: Deutsch
Währungscode: EUR
Internationale Vorwahl: +43
Polizei: 133
Notarzt: 144
Zeitverschiebung:

UTC +1 MEZ

UTC +2 MESZ

Stecker- und Adapterinformationen Typ C, Typ F, Typ E

Essen

  • Die österreichische Küche ist regional sehr unterschiedlich
  • Die Küche ist zudem von den Nachbarländern beeinflusst  

Landestypische Gerichte

  • Wienerschnitzel → dünnes, paniertes Schnitzel aus Kalbsfleisch
  • Bauernschmaus → Fleischplatte
  • Kasspatzln → Käsespätzle 
  • Schlutzkrapfen → gefüllte Teigtaschen 
  • Tiroler Krapfen → Teigtaschen mit Sauerkraut oder Preiselbeermarmelade 
  • Zillertaler Krapfen → mit Kräutern und Quark gefüllte Teigtaschen 
  • Kaiserschmarrn → in der Pfanne zerteilter, dicker Pfannkuchen
  • Germknödel → gefüllte Knödel aus Hefeteig
  • Apfel- und Topfenstrudel  
  • Gebackene Mäuse → frittierte Teigklöße 
  • Sachertorte → Schokoladentorte mit Aprikosenmarmelade und dicker Schokoglasur 

Getränke

  • Obstler → eine Art von Schnaps, der aus verschiedenen Obstsorten gebrannt wird
  • Internationale Softdrinks

Infrastruktur

  • Es gibt ein gut ausgebautes Straßennetz
  • Ein sehr gutes Eisenbahn- und Busnetz ist vorhanden
  • Mietwagen, Taxis und öffentliche Verkehrsmittel stehen zur Verfügung

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,5 (Fahranfänger, die ihren Führerschein seit weniger als 2 Jahren haben: 0,2)
  • Es gilt eine Vignettenpflicht auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen
  • Auf einzelnen Streckenabschnitten wird zusätzlich eine Mautgebühr verlangt
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.

  • Auf den Titel in der Anrede wird viel Wert gelegt
  • Das Rauchen an öffentlichen Orten sowie in öffentlichen Gebäuden ist verboten
  • Das Rauchverbot betrifft auch öffentliche Feste mit gastronomischen Angeboten
  • Das Rauchen ist im privaten PKW verboten, sofern sich ein Minderjähriger im Fahrzeug befindet

Trinkgelder

Restaurant: freiwillig, nach eigenem Ermessen
Hotel: freiwillig, nach eigenem Ermessen
Taxi: freiwillig, nach eigenem Ermessen

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die medizinische Versorgung ist sehr gut

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
  • Das Verdecken des Gesichts durch Kleidung ist in der Öffentlichkeit verboten

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

Schweiz

Kontinent: Europa
Hauptstadt: Bern
National- und Amtssprache: Deutsch, Französisch, Italienisch
Währungscode: CHF
Internationale Vorwahl: +41
Polizei: 117
Notarzt: 144
Zeitverschiebung:

UTC +1 MEZ

UTC +2 MESZ

Stecker- und Adapterinformationen Typ C, Typ J

Essen

  • Die schweizerische Küche ist je nach Region sehr verschieden, man findet Elemente aus der deutschen, französischen und norditalienischen Küche 
  • Viele Gerichte basieren auf Kartoffeln, Milch, Käse und Milchprodukten

Landestypische Gerichte

  • Schweizer Käse → Emmentaler, Appenzeller, Gruyère und Tête de Moine 
  • Bündnerfleisch → getrocknetes Rindfleisch
  • Papet vaudois → Gericht aus Lauch und Kartoffeln
  • Rösti → fein geschnittene und gebratene Kartoffeln
  • Fondue Bourguignonne → mit verschiedenen Soßen serviertes Fleischfondue
  • Züricher Geschnetzeltes → besteht aus Kalbfleisch, Kalbsnieren und Champignons mit einer Rahmsoße
  • Gugelhupf → Napfkuchen, oft mit Sahnecremefüllung

Getränke

  • Rivella → gilt als Nationalgetränk der Schweiz, gibt es in verschiedenen Geschmacksrichtungen, ist ein Erfrischungsgetränk mit Kohlensäure und 35% Molke 
  • Gassosa → eine süße, kohlensäurehaltige Zitronenlimonade 
  • Wein 
  • Internationale Softdrinks

Infrastruktur

  • Es gibt eine sehr gute allgemeine und touristische Infrastruktur
  • Eisenbahnen, Busse, Bergbahnen und Taxis stehen zur Verfügung
  • Das Straßennetz ist gut ausgebaut

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,5
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld. 

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen. 

  • Zur Begrüßung gibt man sich die Hand

Trinkgelder

Restaurant: 10%
Hotel: 10%
Taxi: 10%

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die medizinische Versorgung ist sehr gut

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

PDF-Downloads

 Länder-Information
ab 1325 
IT-OS02

Ausführliche Einreisebestimmungen:

Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie .

Essensgewohnheiten in Italien:

Das italienische Frühstück ist traditionell karg. Meist gibt es einen Espresso oder einen Cappuccino, dazu ein Brioche oder Cornetto (Hörnchen). Die "gehaltvolle" Mahlzeit findet mittags bzw. abends statt. Dabei wird ein mehrgängiges Menü serviert. In den Hotels sind die Mahlzeiten, besonders das Frühstück, an die Bedürfnisse der internationalen Gäste angepasst. Erwarten Sie bitte dennoch nicht die gleiche Auswahl und Vielfalt beim Frühstück wie Sie es in Deutschland gewöhnt sind.

Hinweis zu den Ausflügen:

Alle Ausflüge und Führungen finden in deutscher Sprache statt, soweit nichts anderes angegeben ist. Bitte beachten Sie, dass sich die angegebene Reihenfolge der Ausflüge ändern kann. 

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):

Deutsche Staatsangehörige benötigen für diese Reise gültige Ausweisdokumente. Die Reise kann sonst nicht angetreten werden!
Je nach Reiseland kann es sein, dass ein Visum erforderlich ist. In einigen Ländern sind ggf. auch Impfvorschriften zu beachten. Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie online bei der jeweiligen Reise unter der Rubrik „Länder“. Außerdem erhalten Sie diese Infos auch in Ihren zugesandten Reise-Vertragsunterlagen.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten sowie über notwendige Impfungen.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 26. Juni 2012 jedes Kind, welches ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument benötigt. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Bitte beantragen Sie das notwendige Reisedokument bei den zuständigen Behörden.

Einreisebestimmungen für nicht-deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):

Falls Personen ohne deutsche bzw. mit nicht ausschließlich deutscher Staatsbürgerschaft mitreisen, beachten Sie bitte, dass in diesem Fall andere bzw. gesonderte Einreisebestimmungen für Ihr gewähltes Reiseland gelten können. Hierüber geben die jeweiligen Auslandsvertretungen bzw. zuständigen Konsulate entsprechend Auskunft. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten.
Sollten Sie in diesem Zusammenhang Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Bitte kontaktieren Sie uns unter unserer kostenfreien Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).

Absagefrist durch den Reiseveranstalter sz-Reisen & Service GmbH:

Falls die Mindesteilnehmerzahl für Ihren Reisetermin nicht erreicht werden sollte, behält sich sz-Reisen vor, bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt (bei Tagesfahrten bis zu 2 Wochen) die Reise abzusagen bzw. vom Reisevertrag zurückzutreten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter §7.

sz-Reisen und momento by sz-Reisen sind Marken der sz-Reisen & Service GmbH

Hinweis für Menschen mit eingeschränkter Mobilität:

Unsere Reisen sind nicht geeignet für Gäste mit eingeschränkter Mobilität. sz-Reisen sind meistens Reisen in Bewegung: Um alle Besichtigungen, Rundgänge und Ausflüge in vollem Umfang miterleben zu können, sollten Sie „gut zu Fuß“ sein. Auch so manch ein Hotel ist noch nicht auf Rollatoren oder weitergehende Mobilitätsbeschränkungen eingestellt. Daher sind unsere Reisen für schwer gehbehinderte Gäste sowie für Gäste im Rollstuhl oder mit starker Sehbehinderung nicht geeignet (auch Gehörlosigkeit oder allg. Reisebehinderung).
Im Zweifel können wir vorab für Sie prüfen, ob eine Teilnahme möglich ist. Bitte fragen Sie uns vor der Buchung, ob diese Reise für Sie geeignet ist. Wir beraten Sie gern unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).

Zahlung & Reiserücktritt bei SZ-Reisen:

Ausführliche Informationen zu Zahlung und zum Reiserücktritt finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter § 2. + 5. + 7. + 8.

Hinweis bei Hotelaufenthalt:

Bei der Hotelkategorie handelt es sich um eine Veranstalterbewertung, die auch von der örtlichen Kategorie abweichen kann. Je nach Reiseland kann es landestypische Unterschiede bei Hotelbewertungen geben.

Sitzplatzvergabe bei Busreisen:

Bitte berücksichtigen Sie, dass vorab ausgewiesene Sitzplätze nicht garantiert werden können und es in Ausnahmefällen zu Änderungen kommen kann.

ab 1325 
IT-OS02

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