Rundherum britisch: Filmreif für die Insel

Filmkulisse Alnwick Castle
Filmkulisse Alnwick Castle © VisitBritain
Ihre Reiseroute
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Filmkulisse Alnwick Castle
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Eindrucksvolle Landschaften und imposante Metropolen

  • Georgianische Eleganz in Edinburgh
  • Majestätische Ausblicke in London
  • Auf den Spuren der Beatles in Liverpool
  • Besuch des beeindruckenden Alnwick Castle
Buchungscode: GB-ED09

Eindrucksvolle Landschaften und imposante Metropolen

  • Georgianische Eleganz in Edinburgh
  • Majestätische Ausblicke in London
  • Auf den Spuren der Beatles in Liverpool
  • Besuch des beeindruckenden Alnwick Castle
Buchungscode: GB-ED09

Großbritannien, das ist Insellage und Linksverkehr. Deshalb nehmen wir auch nicht das Flugzeug, sondern den komfortablen Reisebus, der uns auf der Nachtfähre von Amsterdam in das touristisch erwachende Newcastle bringt, um im Linksverkehr einmal über die Insel zu „cruisen“.

Den filmreifen Auftakt bildet unsere Stippvisite in Alnwick Castle. Sagt Ihnen nichts? Das bezweifeln wir, denn das nach Windsor zweitgrößte bewohnte Schloss der Insel spielte schon Hauptrollen als Kulisse in fünf Harry Potter-Folgen, in Downton Abbey, Transformers und Robin Hood. Ähnliche filmische Meriten haben sich auch die historischen Altstädte der Metropolen Edinburgh und Glasgow mit ihren Festungen und Kathedralen verdient. Für Ihre eigenen Film- und Fotoaufnahmen legen wir Ihnen aber die Küstenlandschaft des Firth of Clyde mit der idyllischen Insel Arran und die Landschaftspanoramen des Lake Districts ans Herz, die wir auf unserem weiteren Weg in Richtung Süden besuchen. Dabei machen wir auch in Gretna Green Station – dem europäischen Pendant zur Hochzeitsstadt Las Vegas, in dessen „Hochzeitsschmiede“ seit Jahrhunderten jährlich tausende Paare den Bund der Ehe mit ein paar Hammerschlägen auf den Amboss besiegeln.

Ist Liverpool für Sie die Stadt der Beatles oder „Kloppo-City“? Machen Sie sich auf individuelle – musikalische oder fußballerische – Spurensuche, aber lassen Sie auf der Speicherkarte Ihrer Kamera noch genügend Platz für die Attraktionen von Oxford, London und Canterbury. Mit Ihrem ganz eigenen Film im Kopf kehren Sie zurück von der Insel, die Ihnen auch kein Brexit je nehmen kann.

Programm

1. Tag: Anreise – Amsterdam

Im komfortablen Reisebus fahren Sie nach Amsterdam. Hier legt am Abend Ihr Fährschiff Richtung Großbritannien ab. Genießen Sie den Abend an Bord.

2. Tag: Newcastle – Alnwick Castle – Raum Edinburgh

Nach dem Frühstück an Bord verlassen Sie die Fähre im englischen Newcastle und fahren Richtung Norden. Sie besuchen das als Filmkulisse bekannte Alnwick Castle, das zweitgrößte bewohnte Schloss Englands. Die im 11. Jahrhundert errichtete Anlage diente einst als Absicherung gegen die Schotten und heute als Kulisse für Filme wie „Robin Hood“ und „Harry Potter“.

Anschließend geht es weiter in den Raum Edinburgh.

3. Tag: Edinburgh

Der heutige Tag steht ganz im Zeichen der schottischen Hauptstadt Edinburgh. Die Lage an der Meeresbucht Firth of Forth, die sieben vulkanischen Hügel und die vielen Grünflächen tragen zur anmutigen Schönheit der Stadt bei. Bei einer Stadtführung lernen Sie die schottische Hauptstadt kennen und lieben. Die Altstadt wird überragt von dem imposanten Schloss, das auf einem Felsen thront. Die Neustadt besticht durch georgianische Häuser und elegante Plätze. Auch der majestätische Palace of Holyroodhouse, eine der offiziellen königlichen Residenzen, wird Sie beeindrucken.

Am Nachmittag haben Sie Freizeit und können die Metropole auf eigene Faust erkunden.

4. Tag: Glasgow – Ayr

Heute lernen Sie Glasgow kennen. Während einer Stadtführung durch die Kulturmetropole erleben Sie ein Nebeneinander von Tradition und Moderne. Eine einzigartige Komposition aus viktorianischer Architektur und futuristischen Gebäuden machen den Charme der größten Stadt Schottlands aus. Auch die imposante St. Mungo`s Cathedral, die Glasgower Kathedrale, werden Sie besichtigen.

Die Weiterfahrt führt in die Stadt Ayr, idyllisch am Firth of Clyde gelegen.

5. Tag: Freizeit oder Ausflug auf die Isle of Arran (fakultativ)

Heute haben Sie die Möglichkeit, die Stadt Ayr im Südwesten von Schottland auf eigene Faust zu erkunden. Alternativ bieten wir Ihnen einen Ausflug auf die Isle of Arran, das Juwel des Firth of Clyde, an (fakultativ).

Begleitet von einem örtlichen Reiseleiter, erleben Sie nach der Fährüberfahrt eine eindrucksvolle Rundfahrt auf der Insel Arran, die von zerklüfteten Bergregionen und weitläufigen Stränden geprägt ist und daher auch als „Miniatur von Schottland“ bezeichnet wird.

Sie besuchen das prächtige Brodick Castle mit seinem weitläufigen Schlosspark und erhalten bei einer Führung in der Arran Distillery interessante Einblicke in die Herstellung des „Wassers des Lebens“, den schottischen Whisky. Auch eine kleine Kostprobe darf natürlich nicht fehlen.

6. Tag: Gretna Green – Raum Liverpool

Die aus dem Jahr 1712 stammende Hochzeitsschmiede von Gretna Green, die zu den bekanntesten und beliebtesten Hochzeitsorten der Welt zählt, steht heute als erstes auf Ihrem Programm. Mit einem Hammerschlag auf den Amboss werden hier seit über 200 Jahren verliebte Paare vermählt. Lassen Sie sich überraschen!

Auf Ihrer Fahrt Richtung Süden machen Sie einen Abstecher durch den wunderschönen Lake District. Seinen Namen verdankt er den zahlreichen größeren und kleineren Seen. Vulkanausbrüche, die kaledonische Gebirgsfaltung und eiszeitliche Gletscher haben über Millionen von Jahren die Landschaft geprägt. Insbesondere im Sommer ist der Lake District bei Wanderern, Anglern, Seglern und Naturfreunden ein beliebtes Urlaubsziel.

Im Anschluss geht es weiter in den Raum Liverpool.

7. Tag: Liverpool

Liverpool im Nordwesten Englands ist eine der bedeutendsten Hafenstädte Großbritanniens und vor allem für seine zwei Fußballclubs und die Beatles bekannt. Die Stadt wurde 1190 gegründet und wuchs im 17. Jahrhundert zu einer florierenden Handelsstadt. Bei einer interessanten Stadtführung lernen Sie den einzigartigen Charakter, geprägt durch imposante Bauwerke und die industrielle Vergangenheit, von Liverpool kennen.

Der Nachmittag steht zur freien Verfügung. Erkunden Sie dabei das pulsierende Hafenviertel mit dem Albert Dock, das zum UNESCO Weltkulturerbe zählt oder spüren Sie den berühmtesten Söhnen der Stadt in Museum „The Beatles Story“ nach (gg. Aufpreis).

8. Tag: Biddulph Grange Garden – Oxford

Am Vormittag besuchen Sie den herrlichen Biddulph Grange Garden, ein erstaunliches Meisterwerk viktorianischer Gartenkunst. Der von dem Pflanzensammler James Bateman und dem Gestalter Edward Cooke in der Mitte des 19. Jahrhunderts angelegte Garten nimmt seine Besucher mit auf eine kleine Weltreise, innerhalb weniger Schritte können Sie hier von China nach Ägypten und von wilden schottischen Glens zu einem formalen Garten spazieren.

Ihr nächster Stopp ist Oxford, eine der ältesten und traditionsreichsten Universitätsstädte des Landes. Reizvolle Gärten, eine lebhafte Fußgängerzone und traditionelle Colleges laden zu einem Spaziergang ein. 24 der 55 Premierminister Großbritanniens haben in Oxford die Universität absolviert. Besuchen Sie doch eines der 40 Colleges, die durch ihre Architektur und malerischen Gärten beeindrucken (gegen Aufpreis).

Sie übernachten heute im Raum Oxford.

9. Tag: London

Freuen Sie sich heute auf einen Ausflug in die britische Metropole London. Dabei darf natürlich eine beeindruckende Stadtführung nicht fehlen, um die wichtigsten Sehenswürdigkeiten der Hauptstadt kennenzulernen. Genießen Sie Ausblicke auf die Houses of Parliament mit dem Big Ben, den Trafalgar Square mit der National Gallery und der Nelsonsäule, den Buckingham Palace, die beeindruckende St. Paul's Kathedrale und vieles mehr.

Den Nachmittag können Sie für eigene Erkundungen nutzen. Die Möglichkeiten sind unendlich. Erfreuen Sie sich zum Beispiel während einer Bootsfahrt am Blick auf London aus einer ganz anderen Perspektive, begegnen Sie Berühmtheiten aus Wachs bei Madame Tussaud´s oder erkunden Sie die unendlichen Einkaufsmöglichkeiten.

10. Tag: Canterbury – Dover – Raum Calais/Lille

Heute treten Sie den Weg nach Dover an. Unterwegs legen Sie noch einen Halt im bezaubernden mittelalterlichen Canterbury ein. Die malerische Stadt gilt als Wiege des Christentums. Der Primas der anglikanischen Kirche hat seinen Sitz in der prächtigen Kathedrale. Thomas Becket wurde 1170 in der Kirche ermordet und kurz danach heilig gesprochen. Sein Grab wurde zum Ziel zahlreicher Wallfahrer. Genießen Sie die freie Zeit bei einem Streifzug durch die mittelalterlichen Gassen.

Nach Ihrem Besuch fahren Sie weiter nach Dover, setzen mit der Fähre zum Festland über und erreichen bald Ihr Hotel im Raum Calais/Lille.

11. Tag: Heimreise

Nach dem Frühstück treten Sie die Heimreise an.

GB-ED09

» Für diese Reise stehen im Moment keine Termine zur Verfügung.

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» Für diese Reise stehen im Moment keine Termine zur Verfügung.

Beförderung

  • Haustürtransfer in ausgewählten Regionen
  • Fahrt im modernen Reisebus
  • Fährfahrten: Amsterdam – Newcastle, Dover – Calais/Dünkirchen

Hotels & Verpflegung

  • 1 Übernachtung auf der Fähre Amsterdam – Newcastle in 2-Bett-Innenkabine
  • 2 Übernachtungen im Mittelklassehotel im Raum Edinburgh
  • 2 Übernachtungen im Mittelklassehotel in Ayr
  • 2 Übernachtungen im Mittelklassehotel im Raum Liverpool
  • 1 Übernachtung im Mittelklassehotel im Raum Oxford
  • 1 Übernachtung im Mittelklassehotel im Raum London
  • 1 Übernachtung im Mittelklassehotel im Raum Calais/Lille
  • 10 x Frühstück
  • 10 x Abendessen

Ausflüge & Besichtigungen

  • Ausflüge: Edinburgh, Glasgow, Lake District, Liverpool, Oxford, London, Canterbury
  • Stadtführungen: Edinburgh, Glasgow, Liverpool und London mit örtlicher Reiseleitung
  • Eintritte: Alnwick Castle, St. Mungo's Cathedral in Glasgow, Gretna Green, Biddulph Grange Garden

Zusätzlich inklusive

  • 1 Reisetaschenbuch pro Buchung
  • sz-Reiseleitung
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Zielland

Großbritannien & Nordirland

Kontinent: Europa
Hauptstadt: London
National- und Amtssprache: Englisch
Währungscode: GBP
Internationale Vorwahl: +44
Polizei: 999
Notarzt: 112
Zeitverschiebung:

UTC +/-0 WEZ

UTC +1 WESZ

Stecker- und Adapterinformationen Typ G (Typ D, Typ in alten Installationen)

Essen

  • Die Küche in Großbritannien verbindet Traditionsgerichte aus der Landhausküche mit internationalen Einflüssen und ist sehr vielseitig 

Landestypische Gerichte:

  • Baked Beans weiße Bohnen in Tomatensoße
  • Fish & Chips → Fisch und Pommes
  • Sunday Roast Sonntagsbraten
  • Yorkshire Pudding Gebäck in Pastetenform
  • Pies → gefüllte Teigtaschen (süß oder herzhaft)
  • Bangers and Mash → Würstchen mit Kartoffelbrei
  • Crumble → mit Streuseln überbackenes Obst 

Getränke

  • Cream Tea → schwarzer Tee mit Milch 
  • Verschiedene Tee Sorten
  • Bier
  • Cider - Apfelwein
  • Internationale Softdrinks

Infrastruktur

  • Es gibt ein gut ausgebautes Inlandsflugnetz 
  • Die allgemeine und touristische Infrastruktur ist sehr gut ausgebaut
  • In London gibt es, zusätzlich zu Taxis, Eisenbahn-, U-Bahn- und Busverbindungen

Allgemeines

  • Linksverkehr
  • Promillegrenze: 0,8
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld. 

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen. 

  • In Pubs gibt es bestimmte Regeln. Der erste Gang sollte zur Theke führen, denn eine Bedienung kommt in den meisten Fällen nicht zum Tisch. Sofort nach der Bestellung wird bezahlt, jedoch ohne Trinkgeld. Erkenntlich zeigt man sich, indem man dem Wirt ein Bier ausgibt, das er dann später trinken kann
  • Das Königshaus sollte nicht kritisiert werden, das britische Volk liebt seine Royals
  • Alle Briten als Engländer zu bezeichnen, ist nicht erwünscht.

Trinkgelder

Restaurant: 10-15%
Hotel:

Gepäckservice: 2GBP

Zimmerservice: nach eigenem Ermessen

Taxi: 10-15%

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die medizinische Versorgung ist sehr gut

Nicht erlaubte Medikamente: 

  • Empfohlen: Führen Sie bei der Einfuhr von Medikamenten einen Begleitbrief des Arztes mit sich. Dieser sollte Name, Adresse, Geburtsdatum, Beginn und Ende der Reise und Liste der mitgeführen Medizin (inkl. Dosierung & Gesamtmenge) beinhalten.
  • Mehr Informationen finden Sie unter: https://www.gov.uk/government/collections/drugs-licensing

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
  • Das Waffengesetz ist verhältnismäßig streng. CS-Gas, Pfefferspray, Schreckschusspistolen und vielerlei Messer sind verboten

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

Transitland

Deutschland

Kontinent: Europa
Hauptstadt: Berlin
National- und Amtssprache: Deutsch
Währungscode: EUR
Internationale Vorwahl: +49
Polizei: 110
Notarzt: 112
Zeitverschiebung:

UTC +1 MEZ

UTC +2 MESZ

Stecker- und Adapterinformationen Typ C, Typ F

Essen

  • Die deutsche Küche ist multikulturell und bietet viele regionale sowie internationale Speisen
  • Die typisch deutsche Küche unterscheidet sich von Region zu Region
  • Häufig verwendete Lebensmittel: Fleisch, Wurst, Fisch, Kartoffeln, Nudeln und Gemüse 

Landestypische Gerichte

  • Schnitzel → dünn geschnittenes, knochenfreies Fleischstück, als Beilage gibt es häufig Pommes Frites oder Bratkartoffeln
  • Schweinshaxn → gegrillt, gekocht oder gebraten, teilweise auch paniert. Beilagen sind häufig Sauerkraut/Rotkohl und Knödel
  • Königsberger Klopse → Hackfleischbällchen, die in Salzwasser gegart werden und in einer hellen Mehlschwitze mit Kapern gericht werden. Dazu gibt es meistens Salzkartoffeln
  • Rouladen → meist Rindfleischscheiben mit Gewürzgurken, Speck und einem Stück Weißbrot belegt, welche anschließend eingerollt werden. Dazu gibt es meistens eine dunkle Soße

Getränke

  • Bier → viele unterschiedliche regionale Biersorten
  • Weine
  • Internationale Softdrinks
  • Schnäpse aller Art

Infrastruktur

  • Sehr gute touristische und allgemeine Infrastruktur
  • Gut ausgebautes Straßennetzwerk sowie Zugverbindungen sind vorhanden
  • In größeren Städten gibt es U- und Straßenbahnlinien
  • In kleineren Städten fahren regelmäßig öffentliche Busse 
  • Der Inlansdsflugverkehr ist abgedeckt

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,5 (Bei Fahranfängern, die weniger als drei Jahre Fahrerfahrung haben oder unter 21 Jahren sind gilt die Promillegrenze: 0,0); (Radfahrer haben eine Alkoholgrenze von 1,6, sofern diese nicht in Unfälle verwickelt sind)
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld. 

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen. 

  • Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
  • Mitgebrachte Blumensträuße werden immer ausgewickelt überreicht, dabei sind rote Rosen ausschließlich für den Partner bestimmt

Trinkgelder

Restaurant: 5-10%
Hotel: nach eigenem Ermessen
Taxi: 10%

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die medizinische Versorgung ist in allen Teilen des Landes sehr gut

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

Belgien

Kontinent: Europa
Hauptstadt: Brüssel
National- und Amtssprache: Niederländisch, Französisch, Deutsch
Währungscode: EUR
Internationale Vorwahl: +32
Polizei: 100
Notarzt: 100
Zeitverschiebung:

UTC +1 MEZ

UTC +2 MESZ

Stecker- und Adapterinformationen Typ E, Typ F

Essen

  • Einflüsse der französischen Küche
  • Viele ausgezeichnete Restaurants und Cafés
  • Aber auch viele Streetfood Stände
  • Belgische Schokolade → ist berühmt und Schokoladenfabriken/das Kakaomuseum können besichtigt werden
  • Häufig verwendete Lebensmittel: Wild, Meeresfrüchte, Butter, Sahne, belgische Schokolade

Landestypische Gerichte

  • Moules-frites → Miesmuscheln mit Pommes frites
  • Waffeln aller Art
  • Stoemp → Kartoffelpüree mit Karotten und Lauch, dazu wahlweise Bratwurst oder Blutwurst
  • Carbonnade Flamande → Rindfleisch geschmort in Bier mit Zwiebeln, Senf und Gewürzen, dazu Pommes oder Stoemp
  • Spekulatius → National-Keks

Getränke

  • Belgien ist für seine Brauereien und die damit zusammenhängende Vielzahl an Bieren bekannt
  • Brauereibesuche mit Bierproben sind möglich
  • Belgisches Bier
  • Kriek → Bier mit Fruchtauszug, z. B. Kirsche
  • Duvel → hochprozentiger Schnaps

Infrastruktur

  • Sehr gutes Eisenbahnnetz vorhanden
  • Sehr gute Busverbindungen vorhanden
  • Sehr gut ausgebautes Autobahnnetz
  • E-Roller können per App als Transportmittel genutzt werden

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,5

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.

  • Man sollte sich informieren, welche Sprache man in welchem Teil des Landes spricht
  • Allerdings sprechen viele Einwohner mit Besuchern lieber Englisch als ihre eigene Sprache
  • Zur Begrüßung gibt man sich die Hand, die persönlichere Form der begrüßung ist ein Kuss auf beide Wangen
  • Gastgeber freuen sich über kleine Geschenke wie Blumen
  • Zu Beginn einer Mahlzeit wünscht man sich einen "Guten Appetit/bon appetit/eet smakelijk"

Trinkgelder

Restaurant: 5-10%
Hotel:

Gepäckservice: 1-2 EUR por Gepäckstück

Zimmerservice: 1-2 EUR pro Tag

Taxi: 10%

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die medizinische Versorgung ist sehr gut

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

Frankreich

Kontinent: Europa
Hauptstadt: Paris
National- und Amtssprache: Französisch
Währungscode: EUR
Internationale Vorwahl: +33
Polizei: 112/17
Notarzt: 112/15
Zeitverschiebung:

UTC +1 MEZ

UTC +2 MESZ

Stecker- und Adapterinformationen Typ C, Typ E

Essen

  • Land der Weine und des Käses 
  • Die französische Küche ist für ihre Qualität, ihre Raffinesse und ihre Vielseitigkeit weltberühmt 

Landestypische Gerichte

  • Coq au Vin → “Hahn mit Wein”
  • Bouillabaisse → provenzalisches Eintopfgericht mit verschiedenen Fischen 
  • Französischer Käse → Käse dient nicht nur als Brotbelag, er wird auch gerne zum Kochen oder überbacken verwendet 
  • Backwaren → Frankreich ist weltweit für seine Backwaren bekannt (Croissant, Madeleine, Macaron oder Éclair)
  • Mousse au Chocolat → ist der Himmel für jeden Schokoladen Liebhaber 
  • Crème brûlée → süße Nachspeise, die aus Eigelb, Sahne und Zucker hergestellt wird 

Getränke

  • Café au lait → Kaffee mit Milch 
  • Wein → Frankreich ist qualitativ und quantitativ eines der bedeutendsten Weinbaugebiete der Welt
  • Champagner 
  • Cognac 
  • Rum 
  • Calvados → ein französischer Brand aus Apfelwein oder Birnenwein
  • Internationale Softdrinks

Infrastruktur

  • Die Infrastruktur ist sehr gut ausgebaut
  • Es existiert ein Inlandsflugnetz
  • Es gibt ein sehr gutes Eisenbahnnetz mit Hochgeschwindigkeitszügen
  • Öffentlicher Nahverkehr ist vorhanden und funktioniert einwandfrei

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,5 (bei Fahranfänger in den ersten zwei Jahren liegt die Promillegrenze bei 0,3)
  • Fast alle Autobahnen sind mautpflichtig
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld. 

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.

  • Das Begrüßungsritual besteht in der Regel aus zwei Küsschen auf die Wange, angefangen auf der rechten Seite. In der Provence und im Osten wird die linke Seite zuerst bevorzugt

Trinkgelder

Restaurant: 5-10%, bei kleineren Beträgen aufrunden
Hotel:

Gepäckservice: 1€ pro Koffer

Zimmerservice: 5-20€ auf dem Kopfkissen zurücklassen

Taxi: Betrag aufrunden. Bei besonderem Service 1-2€

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die medizinische Versorgung ist sehr gut

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
  • An allen öffentlichen Orten gilt ein generelles Rauchverbot
  • Es ist in Frankreich nicht erlaubt, an öffentlichen Orten das Gesicht zu verhüllen. Vergehen können zu Strafen von bis zu 150,- Euro führen

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

Niederlande

Kontinent: Europa
Hauptstadt: Amsterdam
National- und Amtssprache: Niederländisch
Währungscode: EUR
Internationale Vorwahl: +31
Polizei: 112
Notarzt: 112
Zeitverschiebung:

UTC +1 MEZ

UTC +2 MESZ

Stecker- und Adapterinformationen Typ C, Typ F

Essen

  • Die niederländische Küche wurde von den Gerichten ihrer ehemaligen Kolonien beeinflusst 
  • Die Niederlande sind berühmt für ihren Käse 

Landestypische Gerichte:

  • Hollandse Nieuwe → Heringe, werden häufig mit Kartoffeln und Ei serviert 
  • Poffertjes → kleine runde Pfannkuchen mit Puderzucker
  • Kroket → Kroketten, sind meistens mit Fleisch gefüllt 
  • Hutspot → Kartoffeln, Karotten und Zwiebeln püriert 
  • Boerenkool met Rookworst → Grünkohl und Kartoffeln mit Räucherwurst 
  • Gebakken Zeetong → gebratene Seezunge 
  • Lekkerbekjes → gebratener Weißfisch 
  • Vla → eine Süßspeise, ähnlich wie Pudding 
  • Spekkok → unterschiedliche Lagen von stark gebuttertem Biskuitkuchen mit indonesischen Gewürzen 

Getränke

  • Jenever → einheimischer Gin 
  • Heineke und Amstel → einheimische Biersorten 
  • Advocaat → einheimischer Eierlikör 
  • Niederländische Liköre → Curaçao, Triple Sec und Parfait d’Amour 
  • Internationale Softdrinks

Infrastruktur

  • Es gibt eine sehr gute allgemeine und touristische Infrastruktur
  • Öffentlicher Nahverkehr sowie ein Eisenbahn- und Busnetz sind vorhanden

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,5, (Fahrer mit weniger als fünf Jahren Fahrerfahrung oder sieben Jahre bei Führerscheinerwerb unter 18: 0,2)
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.

  • Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
  • Bei privaten Einladungen sind kleine Gastgeschenke angebracht

Trinkgelder

Restaurant: Service Charge schon enthalten, bei sehr gutem Service bis ca. 10%
Hotel: Service Charge schon enthalten, bei sehr gutem Service bis ca. 10%
Taxi: Service Charge schon enthalten, bei sehr gutem Service bis ca. 10%

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die medizinische Versorgung ist sehr gut

Nicht erlaubte Medikamente: 

  • Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.belastingdienst.nl/wps/wcm/connect/bldcontenten/belastingdienst/individuals/abroad_and_customs/restricted_prohibited_import_export/medicines1/medicines

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
  • Anders als häufig angenommen, sind in den Niederlanden alle Drogen verboten. Lediglich der Verkauf von maximal 5 Gramm Cannabis in Coffeeshops und der Besitz von maximal 5 Gramm werden nicht strafrechtlich verfolgt. Weiterhin gibt es in Amsterdam, Rotterdam und Den Haag gekennzeichnete Bereiche, in denen es verboten ist, Drogen zu konsumieren
  • Realistische Imitationen von Feuerwaffen sind verboten
  • Pfefferspray, Tränengase oder Ähnliches sind verboten

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

PDF-Downloads

 Länder-Information
GB-ED09

» Für diese Reise stehen im Moment keine Termine zur Verfügung.

Ausführliche Einreisebestimmungen:

Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie .

Die Unterbringung auf der Nachtfähre kann in Kabinen mit Etagenbetten erfolgen!

Wichtiger Hinweis zur Einreise:

Seit dem 01.10.2021 ist für die Einreise nach Großbritannien zwingend ein gültiger Reisepass erforderlich, der bis zum Ende der Reise gültig sein muss. Der Personalausweis wird nicht mehr als Reisedokument für EU-Bürger anerkannt.

Hinweis zu den Ausflügen:

Alle Ausflüge und Führungen finden in deutscher Sprache statt, soweit nichts anderes angegeben ist. Bitte beachten Sie, dass sich die angegebene Reihenfolge der Ausflüge ändern kann. 

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):

Deutsche Staatsangehörige benötigen für diese Reise gültige Ausweisdokumente. Die Reise kann sonst nicht angetreten werden!
Je nach Reiseland kann es sein, dass ein Visum erforderlich ist. In einigen Ländern sind ggf. auch Impfvorschriften zu beachten. Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie online bei der jeweiligen Reise unter der Rubrik „Länder“. Außerdem erhalten Sie diese Infos auch in Ihren zugesandten Reise-Vertragsunterlagen.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten sowie über notwendige Impfungen.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 26. Juni 2012 jedes Kind, welches ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument benötigt. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Bitte beantragen Sie das notwendige Reisedokument bei den zuständigen Behörden.

Einreisebestimmungen für nicht-deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):

Falls Personen ohne deutsche bzw. mit nicht ausschließlich deutscher Staatsbürgerschaft mitreisen, beachten Sie bitte, dass in diesem Fall andere bzw. gesonderte Einreisebestimmungen für Ihr gewähltes Reiseland gelten können. Hierüber geben die jeweiligen Auslandsvertretungen bzw. zuständigen Konsulate entsprechend Auskunft. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten.
Sollten Sie in diesem Zusammenhang Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Bitte kontaktieren Sie uns unter unserer kostenfreien Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).

Absagefrist durch den Reiseveranstalter sz-Reisen & Service GmbH:

Falls die Mindesteilnehmerzahl für Ihren Reisetermin nicht erreicht werden sollte, behält sich sz-Reisen vor, bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt (bei Tagesfahrten bis zu 2 Wochen) die Reise abzusagen bzw. vom Reisevertrag zurückzutreten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter §7.

sz-Reisen und momento by sz-Reisen sind Marken der sz-Reisen & Service GmbH

Hinweis für Menschen mit eingeschränkter Mobilität:

Unsere Reisen sind nicht geeignet für Gäste mit eingeschränkter Mobilität. sz-Reisen sind meistens Reisen in Bewegung: Um alle Besichtigungen, Rundgänge und Ausflüge in vollem Umfang miterleben zu können, sollten Sie „gut zu Fuß“ sein. Auch so manch ein Hotel ist noch nicht auf Rollatoren oder weitergehende Mobilitätsbeschränkungen eingestellt. Daher sind unsere Reisen für schwer gehbehinderte Gäste sowie für Gäste im Rollstuhl oder mit starker Sehbehinderung nicht geeignet (auch Gehörlosigkeit oder allg. Reisebehinderung).
Im Zweifel können wir vorab für Sie prüfen, ob eine Teilnahme möglich ist. Bitte fragen Sie uns vor der Buchung, ob diese Reise für Sie geeignet ist. Wir beraten Sie gern unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).

Zahlung & Reiserücktritt bei SZ-Reisen:

Ausführliche Informationen zu Zahlung und zum Reiserücktritt finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter § 2. + 5. + 7. + 8.

Hinweis bei Hotelaufenthalt:

Bei der Hotelkategorie handelt es sich um eine Veranstalterbewertung, die auch von den örtlichen Kategorie abweichen kann.

GB-ED09

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