Schottische Impressionen: Kilts, Kühe und Kultur
Die Vielfalt Schottlands in einer Woche
- Schottische Hochlandkühe "Hairy Coos"
- Plaid Demonstration
- Entspannte Reisesaison
Die Vielfalt Schottlands in einer Woche
- Schottische Hochlandkühe "Hairy Coos"
- Plaid Demonstration
- Entspannte Reisesaison
"Etwas Gutes über den Regen in Schottland - das meiste davon wird am Ende zu Scotch." Weise Worte des Golfers Peter Alliss. Trotzdem... möchte man im Frühling oder Herbst nach Schottland reisen und viel Regen riskieren? Keine Sorge! Ein weiteres berühmtes Zitat, dieses Mal vom Autor Raymond Bonner, besagt: "Wenn Ihnen das schottische Wetter nicht gefällt, dann warten Sie 30 Minuten und es wird sich höchstwahrscheinlich geändert haben." Außerdem hat das Reisen zu diesen Jahreszeiten viele Vorzüge, wie merklich weniger Menschenmengen und spürbar günstigere Preise.
Dies wird gleich zu Beginn der Reise in Edinburgh deutlich. Obwohl die Stadt das ganze Jahr über ein Touristenmagnet ist, lassen sich die mittelalterlichen Gassen der Altstadt in der Nebensaison viel entspannter erkunden. Auf einer Farm in der Nähe von Aberdeen lernen Sie dann ein paar besondere Einwohner Schottlands kennen: die ikonischen "Hairy Coos" (Hochlandkühe). Auch ohne Kilt sind diese Schönheiten eines der beliebtesten Fotomotive des Landes.
Apropos Kilt... Seit jeher ranken sich Mythen und Legenden um den Schottenrock. So manch ein wagemutiger Tourist versuchte bereits mit kreativen Ablenkungsmanövern einen Blick zu erhaschen und so des Rätsels Lösung zu finden. Seien Sie unbesorgt! Dies bleibt Ihnen erspart. Während einer Plaid Demonstration können Sie alle offenen Fragen zu Plaids, Tartans und Kilts klären.
Nachdem Sie die herrschaftliche Seite Schottlands im Dunrobin Castle erlebt und einen Abstecher in die lebhafte Stadt Glasgow unternommen haben, heißt es zu guter Letzt: Farewell and hast ye back! Gute Reise und kehren Sie bald zurück!
Programm
1. Tag: Anreise - Amsterdam
Im komfortablen Reisebus fahren Sie nach Amsterdam. Dort legt am Abend Ihr DFDS Fährschiff Richtung Großbritannien ab. Genießen Sie den Abend an Bord. Sie übernachten in Kabinen mit Dusche/WC.
2. Tag: Ankunft in Newcastle und Stadtführung in Edinburgh
Nach dem Frühstück an Bord verlassen Sie die Fähre im englischen Newcastle und fahren Richtung Norden, nach Edinburgh. Die Lage an der Meeresbucht Firth of Forth, die sieben vulkanischen Hügel und die vielen Grünflächen tragen zur anmutigen Schönheit der Stadt bei. Unterwegs durchfahren Sie die „Borders“, ein üppiges Weide- und das Grenzland zwischen Schottland und England. In dieser Region zeugen zahlreiche Ruinen von den erbitterten Kämpfen um die Unabhängigkeit der Schotten.
In der schottischen Hauptstadt angekommen, unternehmen Sie eine halbtägige Stadtführung. Die mittelalterliche Altstadt wird von dem beeindruckenden Schloss überragt, das auf einem Felsen thront. Die Neustadt besticht durch georgianische Häuser und elegante Plätze.
Die Nacht verbringen Sie im Raum Edinburgh.
3. Tag: Whisky - das Wasser des Lebens und zottelige Hochlandkühe
Whisky, das "Wasser des Lebens", darf natürlich auf keiner Schottlandreise fehlen. Heute erfahren Sie mehr über die Kunst der Destillation und die Herstellung des Single Malt Whisky, den der schottische Schriftsteller Robert Louis Stevenson (Die Schatzinsel) als den „King of drinks“ (König der Getränke) bezeichnete. Auch eine Kostprobe gehört dazu.
Anschließend besuchen Sie eine Farm, die unter anderem schottische Hochlandrinder, oder "Hairy Coos" (haarige Kühe), wie sie liebevoll genannt werden, züchtet. Hier können Sie die Tiere aus der Nähe betrachten und tolle Erinnerungsfotos schießen. Übrigens... wussten Sie, dass die Tiere ursprünglich mehrheitlich braun / schwarz gewesen sind? Der Grund, warum Ihnen heutzutage fast ausschlließich rot-blonde Tiere begegnen, ist, dass Queen Victoria (19. Jahrhundert) diese Tiere als besonders schön empfand. Als dies bekannt wurde, züchteten Bauern diese Fellfarbe vermehrt.
Die Nacht verbringen Sie im Raum Aberdeen.
4. Tag: Schlachtfeld bei Culloden und Plaid-Demonstration
Eine gemütliche Panoramafahrt führt Sie am Morgen durch die Region "Royal Deeside". Zwischendurch können Sie sich in einem der vielen charmanten Orte, wie Ballater oder Braemar, die Füße vertreten.
Dann erwartet Sie ein Höhepunkt der Reise, das Schlachtfeld bei Culloden. An diesem geschichtsträchtigen Ort trafen die Jakobiten auf die Engländer und wurden vernichtend geschlagen. Dies beendete nicht nur die machtvolle Sonderposition der Clanchefs sondern leitete auch das Ende der traditionellen schottischen Kultur ein. So wurde, zum Beispiel, das Tragen von Plaids und Kilts verboten. Selbst das Schottenkaro (Tartan) wurde illegal. Heutzutage ist dies glücklicherweise kein Problem mehr. Ein Fremdenführer zeigt Ihnen, wie die Plaids früher getragen wurden und beantwortet gerne Ihre Fragen.
Die nächsten zwei Nächte verbringen Sie im Raum Aviemore / Inverness.
5. Tag: Dunrobin Castle
Heute steht die Besichtigung des imposanten Dunrobin Castle an. Es erinnert mit seinen spitzen Türmen und der eleganten Fassade an ein französisches Château. Dies war wohl auch von einem der letzten Architekten, der sich dem Schloss widmete, beabsichtigt. Mitte des 19. Jahrhunderts wurde Sir Charles Barry, der Architekt des Westminster-Palasts in London, beauftragt, die Festung im damals angesagten schottisches Baroniestil umzuwandeln. Auch die Gärten plante er im französischen Stil basierend auf Versailles.
Nachdem Sie Dunrobin Castle und seine Gärten besichtigt haben, können Sie das hübsche Örtchen Dornoch auf einem Spaziergang erkunden.
6. Tag: Highland Folk Museum
Heute lernen Sie das Leben der Highlander von 1700 bis Mitte des 19. Jahrhunderts im Highland Folk Museum kennen. Dank der mehr als 35 historischen Gebäuden können Sie hautnah erleben, wie die Menschen in den Highlands lebten, arbeiteten, zur Schule gingen und ihre Freizeit verbrachten.
Nachdem Sie das Museum nach Lust und Laune erkundet haben, fahren Sie durch das pittoreske Glencoe Tal und entlang des Loch Lomond Richtung Süden.
Die Nacht verbringen Sie im Raum Glasgow.
7. Tag: Stadtführung in Glasgow und Fahrt zur Nachtfähre
Bevor Sie Schottland verlassen, zeigt Ihnen ein örtlicher Reiseleiter Glasgow, das im Gegensatz zu Edinburgh als "Arbeiterstadt" gilt. Schon mehrfach wurde Glasgow unter die 100 besten Städte der Welt gewählt - noch vor Kapstadt und Athen. Das überrascht uns nicht. Neben Meisterwerken der Moderne finden Sie in der größten Stadt Schottlands Gebäude aus dem 17. Jahrhundert und der viktorianischen Ära. Ein Wahrzeichen der Stadt ist das imposante Rathaus auf dem George Square im Zentrum der Stadt.
Anschließend fahren Sie weiter nach Newcastle, wo Sie auf die Nachtfähre Richtung Amsterdam einschiffen.
8. Tag: Heimreise
Nach erlebnisreichen Tagen treten Sie die Heimreise an.
Reisedaten
- Reise/Reiseziel:
- Schottische Impressionen: Kilts, Kühe und Kultur
- Veranstalter:
- SZ-Reisen & Service GmbH
- Mindestteilnehmerzahl:
- 25
Termine
Reiseversicherung
Wir empfehlen Ihnen den sofortigen Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung (Reiserücktritt und Reiseabbruch), sowie bei Auslandsreisen eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung.
Wir helfen Ihnen dabei, den optimalen Versicherungsschutz für Sie zu finden. Lesen Sie sich hier alle näheren Informationen durch.
Beförderung
- Haustürtransfer in ausgewählten Regionen
- Fahrt im modernen Reisebus
- Fährfahrten: Amsterdam - Newcastle - Amsterdam
Hotels & Verpflegung
Alle Ü in landestypischen Mittelklassehotels
- 2 Übernachtungen auf der Fähre Amsterdam - Newcastle und zurück in 2-Bett-Innenkabine
- 1 Übernachtung im Raum Edinburgh
- 1 Übernachtung im Raum Aberdeen
- 2 Übernachtungen im Raum Inverness / Aviemore
- 1 Übernachtung im Raum Glasgow
- 7x Frühstück
- 7x Abendessen
Ausflüge & Besichtigungen
Alle in deutscher Sprache, soweit nicht anders angegeben
- Stadtführungen: Edinburgh und Glasgow mit örtlicher Reiseleitung
- Besichtigungen: Farm mit schottischen Hochlandkühen, Schlachtfeld von Culloden, Highland Folk Museum
- Eintritt: Dunrobin Castle
Zusätzlich inklusive
- Einreisegebühr Großbritannien (ETA)
- Whisky-Erlebnis inklusive Kostprobe
- Plaid Demonstration
- sz-Reiseleitung
Zielland
Großbritannien & Nordirland
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | London |
National- und Amtssprache: | Englisch |
Währungscode: | GBP |
Internationale Vorwahl: | +44 |
Polizei: | 999 |
Notarzt: | 112 |
Zeitverschiebung: | UTC +/-0 WEZ UTC +1 WESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ G (Typ D, Typ in alten Installationen) |
Essen
- Die Küche in Großbritannien verbindet Traditionsgerichte aus der Landhausküche mit internationalen Einflüssen und ist sehr vielseitig
Landestypische Gerichte:
- Baked Beans → weiße Bohnen in Tomatensoße
- Fish & Chips → Fisch und Pommes
- Sunday Roast → Sonntagsbraten
- Yorkshire Pudding → Gebäck in Pastetenform
- Pies → gefüllte Teigtaschen (süß oder herzhaft)
- Bangers and Mash → Würstchen mit Kartoffelbrei
- Crumble → mit Streuseln überbackenes Obst
Getränke
- Cream Tea → schwarzer Tee mit Milch
- Verschiedene Tee Sorten
- Bier
- Cider - Apfelwein
- Internationale Softdrinks
Infrastruktur
- Es gibt ein gut ausgebautes Inlandsflugnetz
- Die allgemeine und touristische Infrastruktur ist sehr gut ausgebaut
- In London gibt es, zusätzlich zu Taxis, Eisenbahn-, U-Bahn- und Busverbindungen
Allgemeines
- Linksverkehr
- Promillegrenze: 0,8
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- In Pubs gibt es bestimmte Regeln. Der erste Gang sollte zur Theke führen, denn eine Bedienung kommt in den meisten Fällen nicht zum Tisch. Sofort nach der Bestellung wird bezahlt, jedoch ohne Trinkgeld. Erkenntlich zeigt man sich, indem man dem Wirt ein Bier ausgibt, das er dann später trinken kann
- Das Königshaus sollte nicht kritisiert werden, das britische Volk liebt seine Royals
- Alle Briten als Engländer zu bezeichnen, ist nicht erwünscht.
Trinkgelder
Restaurant: | 10-15% |
Hotel: | Gepäckservice: 2GBP Zimmerservice: nach eigenem Ermessen |
Taxi: | 10-15% |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist sehr gut
Nicht erlaubte Medikamente:
- Empfohlen: Führen Sie bei der Einfuhr von Medikamenten einen Begleitbrief des Arztes mit sich. Dieser sollte Name, Adresse, Geburtsdatum, Beginn und Ende der Reise und Liste der mitgeführen Medizin (inkl. Dosierung & Gesamtmenge) beinhalten.
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Das Waffengesetz ist verhältnismäßig streng. CS-Gas, Pfefferspray, Schreckschusspistolen und vielerlei Messer sind verboten
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Transitland
Deutschland
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Berlin |
National- und Amtssprache: | Deutsch |
Währungscode: | EUR |
Internationale Vorwahl: | +49 |
Polizei: | 110 |
Notarzt: | 112 |
Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F |
Essen
- Die deutsche Küche ist multikulturell und bietet viele regionale sowie internationale Speisen
- Die typisch deutsche Küche unterscheidet sich von Region zu Region
- Häufig verwendete Lebensmittel: Fleisch, Wurst, Fisch, Kartoffeln, Nudeln und Gemüse
Landestypische Gerichte
- Schnitzel → dünn geschnittenes, knochenfreies Fleischstück, als Beilage gibt es häufig Pommes Frites oder Bratkartoffeln
- Schweinshaxn → gegrillt, gekocht oder gebraten, teilweise auch paniert. Beilagen sind häufig Sauerkraut/Rotkohl und Knödel
- Königsberger Klopse → Hackfleischbällchen, die in Salzwasser gegart werden und in einer hellen Mehlschwitze mit Kapern gericht werden. Dazu gibt es meistens Salzkartoffeln
- Rouladen → meist Rindfleischscheiben mit Gewürzgurken, Speck und einem Stück Weißbrot belegt, welche anschließend eingerollt werden. Dazu gibt es meistens eine dunkle Soße
Getränke
- Bier → viele unterschiedliche regionale Biersorten
- Weine
- Internationale Softdrinks
- Schnäpse aller Art
Infrastruktur
- Sehr gute touristische und allgemeine Infrastruktur
- Gut ausgebautes Straßennetzwerk sowie Zugverbindungen sind vorhanden
- In größeren Städten gibt es U- und Straßenbahnlinien
- In kleineren Städten fahren regelmäßig öffentliche Busse
- Der Inlansdsflugverkehr ist abgedeckt
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,5 (Bei Fahranfängern, die weniger als drei Jahre Fahrerfahrung haben oder unter 21 Jahren sind gilt die Promillegrenze: 0,0); (Radfahrer haben eine Alkoholgrenze von 1,6, sofern diese nicht in Unfälle verwickelt sind)
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
- Mitgebrachte Blumensträuße werden immer ausgewickelt überreicht, dabei sind rote Rosen ausschließlich für den Partner bestimmt
Trinkgelder
Restaurant: | 5-10% |
Hotel: | nach eigenem Ermessen |
Taxi: | 10% |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist in allen Teilen des Landes sehr gut
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Niederlande
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Amsterdam |
National- und Amtssprache: | Niederländisch |
Währungscode: | EUR |
Internationale Vorwahl: | +31 |
Polizei: | 112 |
Notarzt: | 112 |
Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F |
Essen
- Die niederländische Küche wurde von den Gerichten ihrer ehemaligen Kolonien beeinflusst
- Die Niederlande sind berühmt für ihren Käse
Landestypische Gerichte:
- Hollandse Nieuwe → Heringe, werden häufig mit Kartoffeln und Ei serviert
- Poffertjes → kleine runde Pfannkuchen mit Puderzucker
- Kroket → Kroketten, sind meistens mit Fleisch gefüllt
- Hutspot → Kartoffeln, Karotten und Zwiebeln püriert
- Boerenkool met Rookworst → Grünkohl und Kartoffeln mit Räucherwurst
- Gebakken Zeetong → gebratene Seezunge
- Lekkerbekjes → gebratener Weißfisch
- Vla → eine Süßspeise, ähnlich wie Pudding
- Spekkok → unterschiedliche Lagen von stark gebuttertem Biskuitkuchen mit indonesischen Gewürzen
Getränke
- Jenever → einheimischer Gin
- Heineke und Amstel → einheimische Biersorten
- Advocaat → einheimischer Eierlikör
- Niederländische Liköre → Curaçao, Triple Sec und Parfait d’Amour
- Internationale Softdrinks
Infrastruktur
- Es gibt eine sehr gute allgemeine und touristische Infrastruktur
- Öffentlicher Nahverkehr sowie ein Eisenbahn- und Busnetz sind vorhanden
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,5, (Fahrer mit weniger als fünf Jahren Fahrerfahrung oder sieben Jahre bei Führerscheinerwerb unter 18: 0,2)
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
- Bei privaten Einladungen sind kleine Gastgeschenke angebracht
Trinkgelder
Restaurant: | Service Charge schon enthalten, bei sehr gutem Service bis ca. 10% |
Hotel: | Service Charge schon enthalten, bei sehr gutem Service bis ca. 10% |
Taxi: | Service Charge schon enthalten, bei sehr gutem Service bis ca. 10% |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist sehr gut
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Anders als häufig angenommen, sind in den Niederlanden alle Drogen verboten. Lediglich der Verkauf von maximal 5 Gramm Cannabis in Coffeeshops und der Besitz von maximal 5 Gramm werden nicht strafrechtlich verfolgt. Weiterhin gibt es in Amsterdam, Rotterdam und Den Haag gekennzeichnete Bereiche, in denen es verboten ist, Drogen zu konsumieren
- Realistische Imitationen von Feuerwaffen sind verboten
- Pfefferspray, Tränengase oder Ähnliches sind verboten
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
PDF-Downloads
Länder-InformationAusführliche Einreisebestimmungen:
Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie .
Wichtiger Hinweis zur Einreise:
Seit dem 01.10.2021 ist für die Einreise nach Großbritannien/Irland zwingend ein gültiger Reisepass erforderlich, der bis zum Ende der Reise gültig sein muss. Der Personalausweis wird nach dem 30.09.2021 nicht mehr als Reisedokument für EU-Bürger anerkannt.
Seit dem 01.04.2025 ist außerdem eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA) für das Vereinigte Königreich erforderlich.
Hinweis Fähre:
Die Unterbringung auf der Nachtfähre kann in Kabinen mit Etagenbetten erfolgen.
Hinweis Hotels:
Die Unterbringung während der Rundreise erfolgt in Hotels der landestypischen Mittelklasse, im Hochland in Hotels der einfachen landestypischen Mittelklasse.
Hinweis zu den Ausflügen:
Alle Ausflüge und Führungen finden in deutscher Sprache statt, soweit nichts anderes angegeben ist. Bitte beachten Sie, dass sich die angegebene Reihenfolge der Ausflüge ändern kann.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Deutsche Staatsangehörige benötigen für diese Reise gültige Ausweisdokumente. Die Reise kann sonst nicht angetreten werden!
Je nach Reiseland kann es sein, dass ein Visum erforderlich ist. In einigen Ländern sind ggf. auch Impfvorschriften zu beachten. Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie online bei der jeweiligen Reise unter der Rubrik „Länder“. Außerdem erhalten Sie diese Infos auch in Ihren zugesandten Reise-Vertragsunterlagen.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten sowie über notwendige Impfungen.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 26. Juni 2012 jedes Kind, welches ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument benötigt. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Bitte beantragen Sie das notwendige Reisedokument bei den zuständigen Behörden.
Einreisebestimmungen für nicht-deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Falls Personen ohne deutsche bzw. mit nicht ausschließlich deutscher Staatsbürgerschaft mitreisen, beachten Sie bitte, dass in diesem Fall andere bzw. gesonderte Einreisebestimmungen für Ihr gewähltes Reiseland gelten können. Hierüber geben die jeweiligen Auslandsvertretungen bzw. zuständigen Konsulate entsprechend Auskunft. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten.
Sollten Sie in diesem Zusammenhang Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Bitte kontaktieren Sie uns unter unserer kostenfreien Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Absagefrist durch den Reiseveranstalter sz-Reisen & Service GmbH:
Falls die Mindesteilnehmerzahl für Ihren Reisetermin nicht erreicht werden sollte, behält sich sz-Reisen vor, bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt (bei Tagesfahrten bis zu 2 Wochen) die Reise abzusagen bzw. vom Reisevertrag zurückzutreten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter §7.
sz-Reisen und momento by sz-Reisen sind Marken der sz-Reisen & Service GmbH
Hinweis für Menschen mit eingeschränkter Mobilität:
Unsere Reisen sind nicht geeignet für Gäste mit eingeschränkter Mobilität. sz-Reisen sind meistens Reisen in Bewegung: Um alle Besichtigungen, Rundgänge und Ausflüge in vollem Umfang miterleben zu können, sollten Sie „gut zu Fuß“ sein. Auch so manch ein Hotel ist noch nicht auf Rollatoren oder weitergehende Mobilitätsbeschränkungen eingestellt. Daher sind unsere Reisen für schwer gehbehinderte Gäste sowie für Gäste im Rollstuhl oder mit starker Sehbehinderung nicht geeignet (auch Gehörlosigkeit oder allg. Reisebehinderung).
Im Zweifel können wir vorab für Sie prüfen, ob eine Teilnahme möglich ist. Bitte fragen Sie uns vor der Buchung, ob diese Reise für Sie geeignet ist. Wir beraten Sie gern unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Zahlung & Reiserücktritt bei SZ-Reisen:
Ausführliche Informationen zu Zahlung und zum Reiserücktritt finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter § 2. + 5. + 7. + 8.
Hinweis bei Hotelaufenthalt:
Bei der Hotelkategorie handelt es sich um eine Veranstalterbewertung, die auch von der örtlichen Kategorie abweichen kann. Je nach Reiseland kann es landestypische Unterschiede bei Hotelbewertungen geben.
Sitzplatzvergabe bei Busreisen:
Bitte berücksichtigen Sie, dass vorab ausgewiesene Sitzplätze nicht garantiert werden können und es in Ausnahmefällen zu Änderungen kommen kann.
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