Ostpreußen? Kant ich noch gar nicht!

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Kaschubische Schweiz ©Adalbert Keats, 123rf
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Routenkarte ©www.stepmap.de
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Danzig Starowka ©fotopolska
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Thorn ©Polnisches Fremdenverkehrsamt
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Reise nach Danzig und Kaliningrad (ehem. Königsberg)

  • Malerisches Danzig
  • Kaliningrad (ehem. Königsberg)
  • UNESCO Welterbe Kurische Nehrung
Buchungscode: PL-DA03

Reise nach Danzig und Kaliningrad (ehem. Königsberg)

  • Malerisches Danzig
  • Kaliningrad (ehem. Königsberg)
  • UNESCO Welterbe Kurische Nehrung
Buchungscode: PL-DA03

Kant und Kopernikus, zwei Superstars der Wissenschaftsgeschichte. Nach heutigem Maßstab würden sie wohl in Los Angeles leben. Beide aber kommen aus Ostpreußen. Wir wollen die Region bereisen und herausfinden, was die beiden dort eigentlich zu solchen Höchstleistungen angetrieben hat.

War es die Nähe zum Wasser, die man vor allem in der schönen Hafenstadt Danzig mit seiner altehrwürdigen Marienkirche und dem berühmten Krantor zu spüren bekommt? Oder beschwören die traumhaft schönen Wald- und Seenlandschaften der 40 Kilometer von Danzig entfernten Kaschubischen Schweiz besondere Erkenntnisse im Einklang mit der Natur herauf? Kant hatte bekanntermaßen im schönen Königsberg einen streng reglementierten Tagesablauf, inklusive exakt geplanter Spazierrouten. Und das obwohl das heutige Kaliningrad Stoff für hunderte Spaziergänge bietet. Zugegeben, das Immanuel-Kant-Museum wäre für ihn noch keine Option gewesen. Von den zahlreichen Museen, Denkmälern, dem Dom und der Kleinen Börse können wir aber auf unserer Besichtigungstour umso mehr profitieren. Auch Kopernikus würde sicher nicht schlecht staunen, wenn er sähe, wie viele Menschen sich heute für die schönen Kirchen, das altstädtische Rathaus oder die Hauptpost in seiner Heimatstadt Thorn interessieren.

Hätten sich die Herren Kant und Kopernikus - natürlich je zu Lebzeiten - auf einen Ausflug an die Kurische Nehrung gewagt, wäre auf der 98 Kilometer langen Halbinsel sicher mehr als genug Zeit gewesen, um umfassend an ihren Theorien zu feilen. Vielleicht schaltet man aber auch einfach mal das Hirn aus und genießt Ostpreußen von seinen schönsten Seiten.

Programm

1. Tag: Anreise nach Danzig

Heute startet Ihre Reise nach Polen und Russland. Russland ist zu weit weg für eine siebentägige Reise, meinen Sie? Tatsächlich befindet sich die kleine russische Enklave Kaliningrad ganz in der Nähe von der Ostseestadt Danzig. In dieser malerischen Hansestadt, die zu den schönsten Städten Polens zählt, verbringen Sie die nächsten drei Nächte.

2. Tag: Stadtführung Danzig & Freizeit

Lange Zeit war Danzig eine der größten und reichsten Städte des polnischen Königreichs. Am Vormittag erkunden Sie Danzig mit seiner wechselhaften Geschichte auf einer Stadtführung. Die Rechtstadt wurde nach dem 2. Weltkrieg wieder aufgebaut und so können Sie heute an den farbenfrohen Häusern des Langen Markts mit den kleinen Geschäften und Restaurants entlang schlendern und den Neptunbrunnen aus dem 17. Jahrhundert bewundern.

Der Nachmittag steht Ihnen für eigene Erkundungen frei zur Verfügung.

3. Tag: Freizeit oder Ausflug nach Kaschuben, Stolp & Stolpmünde (fakultativ)

Sie haben heute den ganzen Tag Zeit, um Danzig zu erleben oder Sie kommen auf unseren fakultativen Ausflug nach Kaschuben mit. Kaschuben ist mit seinem großen Waldgebiet und der reizvollen Seenlandschaft noch ein echter Geheimtipp in Polen. Die Region ist bekannt für ihre Töpferarbeiten und Stickereien im typischen Blau mit Blumenmustern. Sie besuchen das Kaschubenmuseum in Karthaus, wo Sie alles über Traditionen, Volkstümlichkeiten und Trachten erfahren.

Nach der Besichtigung einer Töpferei fahren Sie weiter nach Stolp und erkunden die Altstadt mit dem Renaissance-Schloss der Pommerschen Herzöge, der alten Wassermühle, der mittelalterlichen Hexenbastei sowie dem neugotischen Rathaus am Stadttor. Von Stolp sind es nur noch wenige Kilometer bis zur Ostsee. In Stolpmünde stärken Sie sich bei Kaffee und Kuchen und haben Zeit für einen Strandspaziergang.

4. Tag: Weiterfahrt und Stadtführung in Kaliningrad

Sie fahren weiter und überqueren die polnisch-russische Grenze nach Kaliningrad (früher Königsberg). Hinter der Grenze, auf russischem Gebiet, empfängt Sie Ihre örtliche Reiseleitung, die Ihnen auf einer Stadtführung die ehemalige Hauptstadt Ostpreußens zeigt. Sie sehen unter anderem den alten Dom mit dem Grab von Immanuel Kant, das Brandenburger Tor oder auch die Kronprinzenfestung. Wenn noch Zeit bleibt, haben Sie die Möglichkeit das Maritime Museum oder das Alte Haus zu besichtigen (Eintritte nicht inklusive).

Sie verbringen die nächsten zwei Nächte in Kaliningrad.

5. Tag: Kurische Nehrung

Heute atmen Sie frische Seeluft: Entlang malerischer Seebäder fahren Sie zur Kurischen Nehrung, einer außergewöhnlichen Landzunge, die das Haff von der Ostsee trennt. Dank der einmaligen Landschaft und des milden Klimas ist die Kurische Nehrung auch heute bei Kur- und Badegästen beliebt. Unterwegs besuchen Sie die Orte Cranz und Rauschen, besichtigen die weltberühmte Vogelwarte Rositten sowie das Museum des russischen Aberglaubens in Lesnoy und sehen den tanzenden Wald mit seinen gewundenen Bäumen.

6. Tag: Weiterfahrt nach Thorn

Sie verlassen die russische Enklave Kaliningrad und fahren weiter in die Kopernikus-Stadt Thorn.

Mit einem örtlichen Reiseleiter erkunden Sie diese wohl schönste mittelalterliche Stadt Polens. Wehrmauern, ziegelrote Kirchen und kopfsteingepflasterte Gassen prägen ebenso das Bild der ehemaligen Hansestadt wie schmucke Bürgerhäuser und alte Paläste. Besonders der Altstädtische Markt (Rynek Saromiejski) mit dem Alten Rathaus ist sehr sehenswert. Für dessen Bau ließ man sich 200 Jahre Zeit, sodass sowohl Elemente der Gotik als auch der Renaissance im Bauwerk zu entdecken sind. Und natürlich stößt man auch wieder auf Nikolaus Kopernikus, der in Thorn getauft wurde und zur Schule ging.

7. Tag: Heimreise

Nach einer ereignisreichen Woche und mit vielen neuen Erinnerungen im Gepäck treten Sie heute die Heimreise an.

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» Für diese Reise stehen im Moment keine Termine zur Verfügung.

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Beförderung

  • Haustürtransfer in ausgewählten Regionen
  • Fahrt im modernen Reisebus

Hotels & Verpflegung

  • 3 Übernachtungen im 3*-Hotel in Danzig (Gdansk)
  • 2 Übernachtungen (bei der 7-tägigen Reise) bzw. 3 Übernachtungen (bei der 8-tägigen Reise) im 3*-Hotel in Kaliningrad (ehem. Königsberg)
  • 1 Übernachtung im 4*-Hotel in Thorn (Torun)
  • 6x bzw. 7x Frühstück
  • 6x bzw. 7x Abendessen

Ausflüge & Besichtigungen

  • Ausflug: Kurische Nehrung
  • Stadtführungen: Danzig, Kaliningrad, Thorn
  • Eintritte: Dom mit I. Kant Museum in Kaliningrad, Vogelwarte in Rositten, Museum des Russischen Aberglaubens in Lesnoy

Zusätzlich inklusive

  • Gebühren Kurische Nehrung
  • Ortstaxe Danzig & Thorn
  • Hotelregistrierungsgebühr
  • Durchgehende örtl. Reiseleitung in Kaliningrad
  • sz-Reiseleitung
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Zielland

Polen

Kontinent: Europa
Hauptstadt: Warschau
National- und Amtssprache: Polnisch
Währungscode: PLN
Internationale Vorwahl: +48
Polizei: 997/112
Notarzt: 999/112
Zeitverschiebung:

UTC +1 MEZ

UTC +2 MESZ

Stecker- und Adapterinformationen Typ C, Typ E

Essen

  • Die polnische Küche ist mit den Küchen der östlichen Nachbarländer Polens verwandt, weist aber auch zu den mitteleuropäischen und skandinavischen Küchen einige Parallelen auf 
  • In Polen gibt es sehr viele Seen und Flüsse, weshalb Fisch eine wichtige Rolle in Polens Kulinarik spielt 
  • Die wichtigsten Beilagen sind Kartoffeln und Weißkohl, aber auch Gemüse wie Erbsen, Rote-Bete, Bohnen und Tomaten finden oft Verwendung in den Gerichten 

Landestypische Gerichte:

  • Bigos → Nationalgericht, ein Eintopf mit Weißkohl und Sauerkraut, dazu kommt Fleisch und manchmal auch Wurst 
  • Piroggen → gelten auch als Nationalgericht, gefüllte Teigtaschen, gibt es in verschiedenen Varianten
  • Barsczc → Rote-Bete-Suppe, oft gibt man Uszak hinein, das sind Teigtaschen mit Pilz-, Kraut- oder Fleischfüllung 
  • Golabki → Kohlrouladen, die mit Hackfleisch und Reis oder Buchweizen gefüllt werden 
  • Zrazy Zawijane → mit Pilzen gefüllte Rouladen in saurer Sahne 

Getränke

  • Wodka → wird eiskalt getrunken, gibt es in vielen Geschmacksrichtungen
  • Zywiec, Okocim & EB → beliebtesten Biermarken  
  • Internationale Softdrinks

Infrastruktur

  • Es gibt ein Inlandsflugnetz
  • Ein dichtes Eisenbahnnetz, Taxis, Überland- und Stadtbusse sowie Bahnen stehen zur Verfügung

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,2 (auch für Fahrradfahrer)
  • In der Regel sind alle Autobahnen mautpflichtig
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld. 

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen. 

  • In Polen ist ein Handkuss noch üblich und zeugt bei Begrüßung einer Frau von besonderem Respekt

Trinkgelder

Restaurant: 10%
Hotel:

Gepäckservice: 5PLN

Zimmerservice: unüblich, aber bei sehr gutem Service 5-10 PLN

Taxi: unüblich, aber es kann aufgerundet werden

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die medizinische Versorgung ist meistens gut

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
  • Der Konsum von Alkohol und Rauschmitteln ist in der Öffentlichkeit verboten
  • Das Fotografieren von gekennzeichneten Anlagen und Ämtern ist verboten
  • In Kaliningrad, dem Grenzgebiet nach Russland, ist die Grenze nicht gut gekennzeichnet, wer diese jedoch illegal übertritt, muss mit einer Festnahme rechnen

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

Russische Föderation

Kontinent: Asien/Europa
Hauptstadt: Moskau
National- und Amtssprache: Russisch
Währungscode: RUB
Internationale Vorwahl: +7
Polizei: 102
Notarzt: 103
Zeitverschiebung:

UTC +2 bis UTC +12

Stecker- und Adapterinformationen Typ C, Typ F

Essen

  • Die russische Küche ist eher deftig 
  • Sie ist für ihre Eintöpfe, herzhaften Teigwaren und kräftigen Getränke bekannt 

Landestypische Gerichte

  • Sakuski → sind in Russland übliche Vorspeisen, bestehen aus eingelegtem Gemüse, Salaten, Butterbroten mit Wurst, Kaviar, gesalzenen, marinierten und geräucherten Fischen 
  • Soljanka → ist eine säuerlich-scharfe Suppe 
  • Schtschi → eine Kohlsuppe 
  • Borschtsch → eine Suppe, die mit Roter Bete zubereitet wird 
  • Blini → russische Pfannkuchen 
  • Piroschki → gefüllte Teigtaschen
  • Schaschlik → gegrillter oder gebratener marinierter Fleischspieß
  • Kiewer Kotelett → ein Hühnerfleischgericht 

Getränke

  • Tee 
  • Moosbeerensaft mit Honig → enthält viele Vitamine und Mineralstoffe
  • Wodka → ist ein Teil der russischen Kultur  
  • Kwas → dieses Getränk wird durch Gärung aus Brot hergestellt 
  • Internationale Softdrinks

Trinkwasser

In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.

Infrastruktur

  • Es gibt ein dichtes Inlandsflugnetz
  • Eisenbahn- und Busverbindungen sowie U-Bahnen sind vorhanden

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,16 (streng genommen gibt es ein generelles Alkoholverbot im Straßenverkehr)
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld. 

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen. 

  • Falls man Blumen verschenkt, sollte man immer eine ungerade Zahl an Blumen verschenken, eine gerade Anzahl an Blumen schenkt man nur im Trauerfall. Bei der Farbwahl steht ein gelber Blumenstrauß für Eifersucht und Untreue

Trinkgelder

Restaurant: 5-10%
Hotel: nach eigenem Ermessen
Taxi: nach eigenem Ermessen

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die medizinische Versorgung ist nicht immer auf hohem Niveau
  • Insbesondere in ländlichen Gebieten kann es zu Problemen kommen

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
  • Die Ausfuhr von Antiquitäten und Kunstgegenständen (von vor 1945) ist verboten. Bei Unsicherheit sollte der russische Zoll vorher kontaktiert werden
  • Das Fotografieren von militärischen Personen und Objekten sowie vereinzelt von staatlichen Gebäuden, die nicht immer gekennzeichnet sind, ist verboten. Hier ist Vorsicht geboten
  • Die Nutzung eines nicht zertifizierten VPN-Netzwerkes ist verboten
  • In Kaliningrad/Königsberg, dem Grenzgebiet nach Polen, ist die Grenze nicht gut gekennzeichnet, wer diese jedoch illegal übertritt, muss mit einer Festnahme rechnen

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

PDF-Downloads

 Länder-Information
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Ausführliche Einreisebestimmungen:

Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie .

Hinweis zu den Ausflügen:

Alle Ausflüge und Führungen finden in deutscher Sprache statt, soweit nichts anderes angegeben ist. Bitte beachten Sie, dass sich die angegebene Reihenfolge der Ausflüge ändern kann. 

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):

Deutsche Staatsangehörige benötigen für diese Reise gültige Ausweisdokumente. Die Reise kann sonst nicht angetreten werden!
Je nach Reiseland kann es sein, dass ein Visum erforderlich ist. In einigen Ländern sind ggf. auch Impfvorschriften zu beachten. Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie online bei der jeweiligen Reise unter der Rubrik „Länder“. Außerdem erhalten Sie diese Infos auch in Ihren zugesandten Reise-Vertragsunterlagen.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten sowie über notwendige Impfungen.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 26. Juni 2012 jedes Kind, welches ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument benötigt. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Bitte beantragen Sie das notwendige Reisedokument bei den zuständigen Behörden.

Einreisebestimmungen für nicht-deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):

Falls Personen ohne deutsche bzw. mit nicht ausschließlich deutscher Staatsbürgerschaft mitreisen, beachten Sie bitte, dass in diesem Fall andere bzw. gesonderte Einreisebestimmungen für Ihr gewähltes Reiseland gelten können. Hierüber geben die jeweiligen Auslandsvertretungen bzw. zuständigen Konsulate entsprechend Auskunft. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten.
Sollten Sie in diesem Zusammenhang Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Bitte kontaktieren Sie uns unter unserer kostenfreien Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).

Visumbeschaffung durch sz-Reisen:

Für diese Reise besteht Visumpflicht für deutsche Staatsangehörige. 
Sollten Sie den Service der Visumbeschaffung durch sz-Reisen wünschen, so beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Ihnen werden ca. 10 - 8 Wochen vor Reiseantritt die notwendigen Formulare zugesandt. Bitte halten Sie ab diesem Zeitpunkt Ihren Reisepass bzw. ein Farbkopie und 1 biometrisches Passfoto zur Abgabe bereit. Den Reisepass mit eingeklebtem Visum bzw. das elektronische Visum erhalten Sie ca. 14 Tage vor Abreise mit den Reiseunterlagen oder direkt vom Reiseleiter am Abreisetag zurück. Eine Visumsbeantragung 8 bis 4 Wochen vor Reisebeginn ist nur noch auf Anfrage und mit Aufpreis möglich. Unter 4 Wochen bis zum Reisebeginn ist die Beschaffung nicht mehr möglich.
 

Absagefrist durch den Reiseveranstalter sz-Reisen & Service GmbH:

Falls die Mindesteilnehmerzahl für Ihren Reisetermin nicht erreicht werden sollte, behält sich sz-Reisen vor, bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt (bei Tagesfahrten bis zu 2 Wochen) die Reise abzusagen bzw. vom Reisevertrag zurückzutreten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter §7.

sz-Reisen und momento by sz-Reisen sind Marken der sz-Reisen & Service GmbH

Hinweis für Menschen mit eingeschränkter Mobilität:

Unsere Reisen sind nicht geeignet für Gäste mit eingeschränkter Mobilität. sz-Reisen sind meistens Reisen in Bewegung: Um alle Besichtigungen, Rundgänge und Ausflüge in vollem Umfang miterleben zu können, sollten Sie „gut zu Fuß“ sein. Auch so manch ein Hotel ist noch nicht auf Rollatoren oder weitergehende Mobilitätsbeschränkungen eingestellt. Daher sind unsere Reisen für schwer gehbehinderte Gäste sowie für Gäste im Rollstuhl oder mit starker Sehbehinderung nicht geeignet (auch Gehörlosigkeit oder allg. Reisebehinderung).
Im Zweifel können wir vorab für Sie prüfen, ob eine Teilnahme möglich ist. Bitte fragen Sie uns vor der Buchung, ob diese Reise für Sie geeignet ist. Wir beraten Sie gern unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).

Zahlung & Reiserücktritt bei SZ-Reisen:

Ausführliche Informationen zu Zahlung und zum Reiserücktritt finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter § 2. + 5. + 7. + 8.

Hinweis bei Hotelaufenthalt:

Bei der Hotelkategorie handelt es sich um eine Veranstalterbewertung, die auch von den örtlichen Kategorie abweichen kann.

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