Wien, wie es singt und funkelt

Wien
Wien ©WienTourismus, Christian Stemper
Panorama von Wien
Panorama von Wien ©WienTourismus, Christian Stemper
Kaffeehaus Café Savoy
Kaffeehaus Café Savoy ©WienTourismus - Peter Rigaud
Neue Burg in Wien Hofburg Heldenplatz
Neue Hofburg am Heldenplatz Wien ©oesterreich-werbung-Popp G
Große Galerie im Schloss Schönbrunn
Große Galerie im Schloss Schönbrunn ©oesterreich-werbung-Trumler
Staatsoper in Wien
Staatsoper in Wien ©Österreich Werbung - Viennaslide
Wien
Panorama von Wien
Kaffeehaus Café Savoy
Neue Burg in Wien Hofburg Heldenplatz
Große Galerie im Schloss Schönbrunn
Staatsoper in Wien

Stephansdom + Schloss Schönbrunn + Kaffeehaus + Wiener Prater

  • Stadtrundfahrt mit historischer Straßenbahn
  • Schloss Schönbrunn 
  • Heurigenabend
Buchungscode: AT-WI10

Stephansdom + Schloss Schönbrunn + Kaffeehaus + Wiener Prater

  • Stadtrundfahrt mit historischer Straßenbahn
  • Schloss Schönbrunn 
  • Heurigenabend
Buchungscode: AT-WI10

Es gab schon immer viele gute Gründe für einen Besuch in Wien: goldene Stadt an der Donau, Heimat prachtvoller Architektur vom Stephansdom bis zur Hofburg, Kultur- und Musikmetropole, nicht zuletzt Zentrum von Walzer, Wiener Schmäh, Kaffee-hauskultur und Schnitzelhauptstadt. 2023 kam ein weiterer Grund hinzu: denn Wien wurde zur „lebenswertesten Stadt der Welt“ gekürt. 

Nichts wie hin und hinein in das Wiener Lebensgefühl. Damit das authentisch klappt, bewegen wir uns während einer Stadtrundfahrt nicht im abgeschotteten Reisebus, sondern mit der historischen Tramway. Entlang der Ringstraße bimmeln und ruckeln wir an den Stätten vorbei, an denen europäische und Welt-geschichte geschrieben wurde - kundig erläutert von unserem Stadtführer und musikalisch untermalt von einem Sänger. Zu Fuß erkunden wir Altstadt und Stephansdom und ein weiteres funkelndes Wiener Highlight: die Swarovski Kristallwelten.
Auch den nächsten Tag beginnen wir auf Schienen. Die Schönbrunner Panoramabahn bringt uns vorbei an der Wagenburg zum prächtigen Schloss Schönbrunn. Pflastermüde? Ein Stück Wiener Schokoladentorte bringt die nötige Energie für Ihren Walzerkurs in einer Wiener Tanzschule. Und weil der nicht nur gut gelaunt, sondern auch hungrig macht, ist die abendliche Einkehr im Heurigenlokal der ideale Tagesabschluss. An Ihrem „freien Vormittag“ bummeln Sie vielleicht im Dreivierteltakt durch Wien oder besuchen das Belvedere oder die berühmte Klimt Ausstellung - bevor es wieder lecker wird. Auf dem Naschmarkt herrscht immer reges Treiben zwischen Ständen mit frischen und exotischen Köstlichkeiten. Anschließend besuchen Sie den Prater und beschließen den Tag mit der wichtigsten kulinarischen Sehenswürdigkeit, einem Wiener Schnitzel. 

Programm

1. Tag: Anreise nach Wien

Während Ihrer 5-tägigen Reise nach Wien widmen Sie sich voll und ganz der österreichischen Hauptstadt. Ihr zentral gelegenes Hotel ermöglicht Ihnen bereits nach Ihrer Ankunft einen ersten Bummel durch die Walzermetropole.

Zum Abendessen werden Sie im Hotel zurückerwartet.

2. Tag: Altstadtspaziergang – Historische Stadtrundfahrt mit Straßenbahn – Swarovski Kristallwelten Store - Freizeit

Heute erkunden Sie die Wiener Altstadt bei einem Stadtrundgang und erleben eine Stadtrundfahrt der besonderen Art. Natürlich darf bei einem Altstadtspaziergang das Wiener Wahrzeichen nicht fehlen. Gemeinsam mit Ihrer örtlichen Reiseleitung besichtigen Sie den Stephansdom, der zahlreiche Symbole beherbergt, hinter denen interessante Details stecken, die vielen Besuchern und auch vielen Wienerinnen und Wienern nicht bekannt sind.

Im Anschluss steigen Sie am Bahnhof in die Wiener Tramway und entdecken Wiens berühmten Boulevard, die Ringstraße. Die Ringstraße entstand Mitte des 19. Jahrhunderts an der Stelle der ehemaligen Stadtmauer, die die Wiener Innenstadt umschloss. Während Ihrer Fahrt mit der historischen Straßenbahn ziehen prunkvolle Gebäude wie die Staatsoper, die Hofburg, das Parlament und das Burgtheater an Ihnen vorbei. Bei einem kleinen Stopp an der Wiener Staatsoper werden Sie mit einer musikalischen Überraschung unterhalten.

Nach Ihrer Rundfahrt tauchen Sie ein in die Welt der Swarovski Kristallwelten ein. Im Store auf der Kärntner Straße erfahren Sie mehr über die Geschichte des österreichischen Traditionsunternehmens.

Anschließend haben Sie etwas Freizeit für eigene Erkundungen, bevor Sie in einem typischen Innenstadtrestaurant zu Abend essen.

3. Tag: Schloss Schönbrunn – Kaffeejause im Kaffeehaus – Wiener Tanzschule

Nach dem Frühstück fahren Sie zur einstigen kaiserlichen Sommerresidenz. Mit der Schönbrunner Panoramabahn unternehmen Sie eine Spritztour durch die weitläufige Parkanlage Schloss Schönbrunns und passieren dabei Wagenburg, Tiergarten, Tiroler Garten und Gloriette, von wo aus Sie einen wunderschönen Ausblick auf das Schlossareal haben. Im Anschluss schreiten Sie im Rahmen einer Führung durch die Prunkräume, in denen einst Kaiser Franz Joseph und seine Gemahlin Elisabeth residierten.

Nach einer Kaffeejause in einem Wiener Kaffeehaus besuchen Sie eine Wiener Tanzschule. Hier absolvieren Sie einen kleinen Tanzkurs und können im Wiener Walzertakt tanzen. 

Am Abend kehren Sie bei einem urigen Heurigen mit traditionellen Schmankerln und einem Glas Wein ein.

4. Tag: Freizeit oder Besichtigung Oberes Belvedere (fakultativ) – Naschmarkt – Prater – Heurigenabend

Den Vormittag können Sie nach Ihren Wünschen frei gestalten oder Sie besichtigen das Obere Belvedere mit seinen berühmten Meisterwerken (fakultativ zubuchbar). Im ehemaligen Repräsentationsschloss des Prinzen Eugen von Savoyen werden heute Werke aus dem Mittelalter bis hin zu zeitgenössischer Kunst gezeigt. Eines der bekanntesten ist wohl "Der Kuss" von Gustav Klimt. Eines der bedeutendsten Werke des Malers und des Jugendstils.

Egal, wie Sie den Vormittag verbracht haben, gegen Mittag fahren Sie gemeinsam zum Naschmarkt, der mit seinem bunten Treiben und den frischen und exotischen Waren auch bei den Einheimischen sehr beliebt ist.

Ihr Weg führt Sie weiter vorbei an einem architektonischen Highlight, dem Hundertwasserhaus, das Besucher aus der ganzen Welt anzieht, bis zum Wiener Prater. Außerhalb Wiens wird mit dem Prater meist nur der bekannte Vergnügungspark, der Wurstelprater, verbunden. Der eigentliche Wiener Prater ist ein 6 km² großes Areal mit von der Donau geprägten Auenlandschaften. Wenn Sie möchten, können Sie eine Runde im einst größten Riesenrad der Welt drehen (fakultativ zubuchbar) und den Blick auf Wien aus der Vogelperspektive genießen. Oder Sie probieren eine der zahlreichen anderen Attraktionen aus, wie das mit 117 m höchste Kettenkarussell Österreichs.

Den letzten Abend verbringen Sie in einem Restaurant in der Innenstadt.

5. Tag: Heimreise

Nach einem letzten "Servus" ist es schon wieder Zeit, sich von Wien zu verabschieden. Auf der Rückfahrt in die Heimat können Sie die letzten Tage noch einmal Revue passieren lassen. Was war Ihr persönliches Highlight?

AT-WI10

» Für diese Reise stehen im Moment keine Termine zur Verfügung.

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Beförderung

  • Haustürtransfer in ausgewählten Regionen
  • Fahrt im modernen Reisebus 

Hotel & Verpflegung

  • 4 Übernachtungen im 4*-Hotel in Wien
  • 4 x Frühstück
  • 1 x Abendessen im Hotel
  • 2 x Abendessen in der Innenstadt
  • 1 x Abendessen beim Heurigen inkl. 1 Glas Wein und Musik
  • 1x Kaffee und Kuchen im Wiener Kaffeehaus

Ausflüge & Besichtigungen

  • Stadtführung: Wien mit örtlicher Reiseleitung
  • Fahrt mit der historischen Straßenbahn
  • Fahrt mit der Panoramabahn Schönbrunn
  • Eintritt und Führung: Stephansdom, Swarovski Kristallwelten Wien, Schloss Schönbrunn
  • Besuch: Wiener Naschmarkt, Hundertwasserhaus, Wiener Prater

Zusätzlich inklusive

  • Walzertanzkurs inkl. Walzerdiplom
  • sz-Reiseleitung
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Zielland

Österreich

Kontinent: Europa
Hauptstadt: Wien
National- und Amtssprache: Deutsch
Währungscode: EUR
Internationale Vorwahl: +43
Polizei: 133
Notarzt: 144
Zeitverschiebung:

UTC +1 MEZ

UTC +2 MESZ

Stecker- und Adapterinformationen Typ C, Typ F, Typ E

Essen

  • Die österreichische Küche ist regional sehr unterschiedlich
  • Die Küche ist zudem von den Nachbarländern beeinflusst  

Landestypische Gerichte

  • Wienerschnitzel → dünnes, paniertes Schnitzel aus Kalbsfleisch
  • Bauernschmaus → Fleischplatte
  • Kasspatzln → Käsespätzle 
  • Schlutzkrapfen → gefüllte Teigtaschen 
  • Tiroler Krapfen → Teigtaschen mit Sauerkraut oder Preiselbeermarmelade 
  • Zillertaler Krapfen → mit Kräutern und Quark gefüllte Teigtaschen 
  • Kaiserschmarrn → in der Pfanne zerteilter, dicker Pfannkuchen
  • Germknödel → gefüllte Knödel aus Hefeteig
  • Apfel- und Topfenstrudel  
  • Gebackene Mäuse → frittierte Teigklöße 
  • Sachertorte → Schokoladentorte mit Aprikosenmarmelade und dicker Schokoglasur 

Getränke

  • Obstler → eine Art von Schnaps, der aus verschiedenen Obstsorten gebrannt wird
  • Internationale Softdrinks

Infrastruktur

  • Es gibt ein gut ausgebautes Straßennetz
  • Ein sehr gutes Eisenbahn- und Busnetz ist vorhanden
  • Mietwagen, Taxis und öffentliche Verkehrsmittel stehen zur Verfügung

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,5 (Fahranfänger, die ihren Führerschein seit weniger als 2 Jahren haben: 0,2)
  • Es gilt eine Vignettenpflicht auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen
  • Auf einzelnen Streckenabschnitten wird zusätzlich eine Mautgebühr verlangt
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.

  • Auf den Titel in der Anrede wird viel Wert gelegt
  • Das Rauchen an öffentlichen Orten sowie in öffentlichen Gebäuden ist verboten
  • Das Rauchverbot betrifft auch öffentliche Feste mit gastronomischen Angeboten
  • Das Rauchen ist im privaten PKW verboten, sofern sich ein Minderjähriger im Fahrzeug befindet

Trinkgelder

Restaurant: freiwillig, nach eigenem Ermessen
Hotel: freiwillig, nach eigenem Ermessen
Taxi: freiwillig, nach eigenem Ermessen

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die medizinische Versorgung ist sehr gut

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
  • Das Verdecken des Gesichts durch Kleidung ist in der Öffentlichkeit verboten

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

Transitland

Deutschland

Kontinent: Europa
Hauptstadt: Berlin
National- und Amtssprache: Deutsch
Währungscode: EUR
Internationale Vorwahl: +49
Polizei: 110
Notarzt: 112
Zeitverschiebung:

UTC +1 MEZ

UTC +2 MESZ

Stecker- und Adapterinformationen Typ C, Typ F

Essen

  • Die deutsche Küche ist multikulturell und bietet viele regionale sowie internationale Speisen
  • Die typisch deutsche Küche unterscheidet sich von Region zu Region
  • Häufig verwendete Lebensmittel: Fleisch, Wurst, Fisch, Kartoffeln, Nudeln und Gemüse 

Landestypische Gerichte

  • Schnitzel → dünn geschnittenes, knochenfreies Fleischstück, als Beilage gibt es häufig Pommes Frites oder Bratkartoffeln
  • Schweinshaxn → gegrillt, gekocht oder gebraten, teilweise auch paniert. Beilagen sind häufig Sauerkraut/Rotkohl und Knödel
  • Königsberger Klopse → Hackfleischbällchen, die in Salzwasser gegart werden und in einer hellen Mehlschwitze mit Kapern gericht werden. Dazu gibt es meistens Salzkartoffeln
  • Rouladen → meist Rindfleischscheiben mit Gewürzgurken, Speck und einem Stück Weißbrot belegt, welche anschließend eingerollt werden. Dazu gibt es meistens eine dunkle Soße

Getränke

  • Bier → viele unterschiedliche regionale Biersorten
  • Weine
  • Internationale Softdrinks
  • Schnäpse aller Art

Infrastruktur

  • Sehr gute touristische und allgemeine Infrastruktur
  • Gut ausgebautes Straßennetzwerk sowie Zugverbindungen sind vorhanden
  • In größeren Städten gibt es U- und Straßenbahnlinien
  • In kleineren Städten fahren regelmäßig öffentliche Busse 
  • Der Inlansdsflugverkehr ist abgedeckt

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,5 (Bei Fahranfängern, die weniger als drei Jahre Fahrerfahrung haben oder unter 21 Jahren sind gilt die Promillegrenze: 0,0); (Radfahrer haben eine Alkoholgrenze von 1,6, sofern diese nicht in Unfälle verwickelt sind)
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld. 

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen. 

  • Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
  • Mitgebrachte Blumensträuße werden immer ausgewickelt überreicht, dabei sind rote Rosen ausschließlich für den Partner bestimmt

Trinkgelder

Restaurant: 5-10%
Hotel: nach eigenem Ermessen
Taxi: 10%

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die medizinische Versorgung ist in allen Teilen des Landes sehr gut

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

Tschechische Republik

Kontinent: Europa
Hauptstadt: Prag
National- und Amtssprache: Tschechisch
Währungscode: CZK
Internationale Vorwahl: +420
Polizei: 112/158
Notarzt: 112/155
Zeitverschiebung:

UTC +1 MEZ

UTC +2 MESZ

Stecker- und Adapterinformationen Typ C, Typ E

Essen

  • Die traditionelle Küche ist mit der österreichischen und süddeutschen Küche verwandt 
  • Sie ist einfach und deftig 
  • Knödel werden sehr häufig als Beilage serviert

Landestypische Gerichte:

  • Vepro-knedlo-zelo → Nationalgericht, Schweinebraten mit Knödeln und Kraut
  • Mehlspeisen → werden häufig als süße Variante zum Nachtisch gegessen 
  • Bramborová → Kartoffelsuppe mit Pilzen 
  • Zelná → Weißkohlsuppe

Getränke

  • Pivo → Bier
  • Slivowitz → Pflaumenschnaps 
  • Merunkowitz → Aprikosenschnaps
  • Becherovka → Karlsbader Kräuterschnaps 
  • Internationale Softdrinks

Infrastruktur

  • Gut ausgebaute allgemeine und touristische Infrastruktur
  • Ein Eisenbahnnetz steht zur Verfügung
  • Öffentlicher Nahverkehr kann genutzt werden

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,0
  • Ab Januar 2021 benötigen Fahrzeuge zur Benutzung von Autobahnen und vierspurigen Schnellstraßen eine Vignette. Diese kann online, an offiziellen Verkaufsstellen und an Selbstbedienungskiosken an Grenzübergängen erworben werden. Motorräder und Anhänger sind von dieser Pflicht ausgenommen
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen. 

  • Eine Ostertradition am Ostermontag ist, dass Männer jungen Frauen leicht mit geflochtenen Weidenruten auf die Beine schlagen. Dies soll Gesundheit und Jugend bringen

Trinkgelder

Restaurant: Bei kleinen Summen: Aufrunden. Ansonsten 5-10%
Hotel:

Gepäckservice: 24 CZK

Zimmerservice: nach eigenem Ermessen

Taxi: Unüblich. Bei gutem Service: Aufrunden

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die medizinische Versorgung ist gut, teilweise sind die Einrichtungen aber nicht auf dem neuesten technischen Stand

Nicht erlaubte Medikamente: 

  • Die Einfuhr von süchtig machenden Stoffen, Produkten, die sie enthalten, und einigen Stoffen, die zu ihrer Herstellung verwendet werden (die in den Anhängen des Gesetzes Nr. 167/1998 Slg. über süchtig machende Stoffe in der geänderten Fassung aufgeführt sind), ist nur auf der Grundlage einer Einfuhrgenehmigung möglich, die vom Gesundheitsministerium erteilt wird, und einer Ausfuhrgenehmigung, die vom Ursprungsland des Stoffes erteilt wird, wenn sie von diesem Land bei der Ausfuhr verlangt wird.

  • Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.mzv.cz/chicago/en/consular_information/important_information_for_travelers_1/customs_information_for_travelers.html

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

PDF-Downloads

 Länder-Information
AT-WI10

» Für diese Reise stehen im Moment keine Termine zur Verfügung.

Ausführliche Einreisebestimmungen:

Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie .

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):

Deutsche Staatsangehörige benötigen für diese Reise gültige Ausweisdokumente. Die Reise kann sonst nicht angetreten werden!
Je nach Reiseland kann es sein, dass ein Visum erforderlich ist. In einigen Ländern sind ggf. auch Impfvorschriften zu beachten. Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie online bei der jeweiligen Reise unter der Rubrik „Länder“. Außerdem erhalten Sie diese Infos auch in Ihren zugesandten Reise-Vertragsunterlagen.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten sowie über notwendige Impfungen.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 26. Juni 2012 jedes Kind, welches ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument benötigt. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Bitte beantragen Sie das notwendige Reisedokument bei den zuständigen Behörden.

Einreisebestimmungen für nicht-deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):

Falls Personen ohne deutsche bzw. mit nicht ausschließlich deutscher Staatsbürgerschaft mitreisen, beachten Sie bitte, dass in diesem Fall andere bzw. gesonderte Einreisebestimmungen für Ihr gewähltes Reiseland gelten können. Hierüber geben die jeweiligen Auslandsvertretungen bzw. zuständigen Konsulate entsprechend Auskunft. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten.
Sollten Sie in diesem Zusammenhang Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Bitte kontaktieren Sie uns unter unserer kostenfreien Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).

Absagefrist durch den Reiseveranstalter sz-Reisen & Service GmbH:

Falls die Mindesteilnehmerzahl für Ihren Reisetermin nicht erreicht werden sollte, behält sich sz-Reisen vor, bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt (bei Tagesfahrten bis zu 2 Wochen) die Reise abzusagen bzw. vom Reisevertrag zurückzutreten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter §7.

sz-Reisen und momento by sz-Reisen sind Marken der sz-Reisen & Service GmbH

Hinweis zu den Ausflügen:

Alle Ausflüge und Führungen finden in deutscher Sprache statt, soweit nichts anderes angegeben ist. Bitte beachten Sie, dass sich die angegebene Reihenfolge der Ausflüge ändern kann. 

Hinweis für Menschen mit eingeschränkter Mobilität:

Unsere Reisen sind nicht geeignet für Gäste mit eingeschränkter Mobilität. sz-Reisen sind meistens Reisen in Bewegung: Um alle Besichtigungen, Rundgänge und Ausflüge in vollem Umfang miterleben zu können, sollten Sie „gut zu Fuß“ sein. Auch so manch ein Hotel ist noch nicht auf Rollatoren oder weitergehende Mobilitätsbeschränkungen eingestellt. Daher sind unsere Reisen für schwer gehbehinderte Gäste sowie für Gäste im Rollstuhl oder mit starker Sehbehinderung nicht geeignet (auch Gehörlosigkeit oder allg. Reisebehinderung).
Im Zweifel können wir vorab für Sie prüfen, ob eine Teilnahme möglich ist. Bitte fragen Sie uns vor der Buchung, ob diese Reise für Sie geeignet ist. Wir beraten Sie gern unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).

Zahlung & Reiserücktritt bei SZ-Reisen:

Ausführliche Informationen zu Zahlung und zum Reiserücktritt finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter § 2. + 5. + 7. + 8.

Hinweis bei Hotelaufenthalt:

Bei der Hotelkategorie handelt es sich um eine Veranstalterbewertung, die auch von den örtlichen Kategorie abweichen kann.

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